SächsVAwS
- Inhalt -
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Verweise auf das Wasserhaushaltsgesetz und das Sächsische Wassergesetz
§ 1a Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsatzanforderungen
§ 4 Anforderungen an bestimmte Anlagen
§ 5 Allgemein anerkannte Regeln der Technik
§ 6 Gefährdungspotential
§ 7 Ausnahmen
§ 8 Anzeige, Ausnahmen von der Anzeigepflicht
§ 9 Kennzeichnungspflicht, Merkblatt
§ 10 Anlagen in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten
§ 11 Anlagendokumentation
§ 12 Rohrleitungen für flüssige Stoffe innerhalb eines Werksgeländes
Teil 2
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe
Abschnitt 1
Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art
§ 13 Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger oder gasförmiger Stoffe
§ 14 Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen fester Stoffe
Abschnitt 2
Eignungsfeststellung und Bauartzulassung
§ 15 Verfahren
§ 16 Voraussetzungen
§ 17 Verfahren nach anderen Rechtsvorschriften
Abschnitt 3
Betrieb der Anlagen
§ 18 Abfüllen
Teil 3
Anlagen zum Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen
§ 19 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
Teil 4
Prüfung
§ 20 Sachverständige
§ 21 Prüfung von Anlagen
Teil 5
Fachbetriebe
§ 22 Überprüfung und Kennzeichnung von Fachbetrieben, Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
§ 23 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht
Teil 6
Bußgeldvorschrift
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
Teil 7
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 25 Bestehende Anlagen
§ 26 Folgeänderung
§ 27 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Anhang 1 Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen Stoffen
1. Begriffe
1.1 Rückhaltevermögen
1.2 Kleingebindelager
2. Anforderungen
2.1 Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Lagern, Herstellen, Behandeln und Verwenden
2.1.1 Einhaltung der Anforderungen
2.1.2 Allgemeine Regelungen
2.1.3 Anforderungen an Fass- und Gebindeläger
2.1.4 Kleingebindelager
2.2 Anforderung an Abfüll- und Umschlaganlagen
2.2.1 Einhaltung der Anforderungen
2.2.2 Allgemeine Anforderungen
2.2.3 Heizölverbraucheranlagen
2.2.4 Laden und Löschen von Schiffen mit Rohrleitungen
Anhang 2 Gefährdungsstufen: