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Regelwerk

Änderungstext

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Grundsätze für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 bis 2015
- Sachsen -

Vom 12. Oktober 2015
(SächsABl. Nr. 45 vom 05.11.2015 S. 1506)



I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Grundsätze für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 bis 2015 vom 5. Dezember 2013 (SächsABl. 2014 S. 63) wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
über die Grundsätze für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 bis 2015
"Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Grundsätze für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen (VwV Grundsätze der Abwasserbeseitigung - VwVAbw)".

2. In Ziffer I wird die Angabe "2007 bis 2015" gestrichen.

Die Anlage wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
Grundsätze des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) gemäß § 49 Abs. 2 SächsWG (§ 9 SächsWG a. F.) für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 bis 2015  "Grundsätze des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft gemäß § 49 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen".

b) Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

aa) Ziffer II wird wie folgt gefasst:

II. Grundsätze und Termine für die Abwasserbeseitigung gemäß § 49 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes".

bb) Ziffer IV wird gestrichen.

c) Die Überschrift von Ziffer II wird wie folgt gefasst:

alt neu
II. Grundsätze und Termine für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 bis 2015 gemäß § 49 Abs. 2 SächsWG beziehungsweise § 9 SächsWG a. F. "Grundsätze und Termine für die Abwasserbeseitigung gemäß § 49 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes".

d) Ziffer IV

IV. Geltungsdauer Diese Grundsätze gelten bis 31. Dezember 2015.

wird aufgehoben.

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

ID 16/0040

ENDE

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