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Regelwerk

Einführung der DIN 4261 "Kleinkläranlagen" als allgemein anerkannte Regeln der Technik und Landesrechtliche Regelung gemäß Anhang 1, Teil C, Absatz 4 und 5 der Abwasserverordnung
- Schleswig-Holstein -

Vom 18. März 2008
(Amtsbl. Nr. 16 vom 14.04.2008 S. 283; 18.03.2008 S. 624)
Gl.-Nr.: 7521.16


I. Einführung der DIN 4261

Folgende vom Deutschen Institut für Normung e.V. - Normenausschuß Wasserwesen (NAW) - herausgegebene Normen

werden hierdurch unter Bezug auf § 34 Abs. 1 des Landeswassergesetzes ( LWG) mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regeln der Technik in Schleswig-Holstein eingeführt.

Die Bekanntmachung des Ministers für Natur, Umwelt und Landesentwicklung zur Einführung der DIN 4261 vom 23. Juni 1992 (Amtsbl. Schl.-H. S. 532) 1, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. Februar 2004 (Amtsbl. Schl.-H. S. 188), als allgemein anerkannte Regeln der Abwassertechnik wird hiermit aufgehoben.

Die Ziffer 2.10 sieht nach Nummer 7.1.5 "Wartung" die jährliche Untersuchung und Wartung der Kleinkläranlagen auf Funktionstüchtigkeit, Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit vor. Diese Arbeiten müssen bei Kleinkläranlagen, die keine Bauartzulassung besitzen, erstmals im Jahr 2010 durch einen Fachkundigen erfolgen. Kleinkläranlagen, die eine Bauartzulassung besitzen, sind weiterhin entsprechend der Zulassung zu betreiben, zu untersuchen und zu warten.

Bei der Anwendung der Normen sind die folgend hierzu gegebenen Hinweise zu beachten:

1 Allgemein

1.1 Die Einleitung des Abwassers aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer ist eine Benutzung im Sinne des § 3 WHG und bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.

1.2 Die Zustandserfassung der Dichtheit von in Betrieb befindlichen Kleinkläranlagen hat nach DIN 1986-30 zu erfolgen.

1.3 Die oberste Wasserbehörde kann andere als in der DIN 4261 genannte Verfahren durch Erlass zulassen, sofern die Gleichwertigkeit mit den nach der DIN 4261 vorgesehenen Verfahren nachgewiesen wurde.

1.4 Die gemeinsame Ableitung von Regenwasser und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gereinigtem Schmutzwasser aus bestehenden Kleinkläranlagen in einem bestehenden Kanal ist zulässig, sofern die Gemeinde die Abwasserbeseitigungspflicht wieder übernimmt und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke das nach dem Stand der Technik gereinigte Abwasser als Indirekteinleiter in den Regenwasserkanal einleiten.

2 Zur DIN 4261 Teil 1:

2.1 Der erste Absatz der Ziffer 1 "Anwendungsbereich" wird wie folgt neu gefasst:

Diese Norm gilt für Kleinkläranlagen ohne technische Belüftung zur Behandlung und Einleitung des im Trennverfahren erfassten häuslichen Schmutzwassers mit einem Schmutzwasserzufluss bis 8 m3/d; das entspricht dem täglich anfallenden Schmutzwasser von etwa 50 Einwohnern (siehe 4.1).

2.2 Die gesamte Ziffer 3 wird wie folgt neu gefasst:

3 Abwasserbehandlung und -einleitung

3.1 Abwasservorbehandlung

Bei allen Maßnahmen zur Abwasservorbehandlung nach dieser und nach der Norm DIN 4261 Teil 2 sind Ein- oder Mehrkammergruben erforderlich. Einkammergruben sind jedoch nur bei Anlagen mit Abwasserbelüftung zulässig.

Der Einsatz muss in Verbindung mit der nachfolgenden biologischen Reinigung abgestimmt sein.

3.1.1 Mechanische Vorbehandlung

In Ein- oder Mehrkammerabsetzgruben werden absetzbare Stoffe und Schwimmstoffe aus dem Abwasser abgetrennt. Der abgesetzte Schlamm fault bis zur Räumung nur zu einem geringen Teil aus. Diese Gruben kommen gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines zusätzlich erforderlichen Schlammspeicherraumes als Vorbehandlungsanlage in Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung bzw. Mehrkammerabsetzgruben bei Abwasserteichen in Frage.

3.1.2 Anaerobe biologische Vorbehandlung

Mehrkammerausfaulgruben bewirken zusätzlich zur Entfernung absetzbarer Stoffe und Schwimmstoffe einen teilweisen anaeroben Abbau der im Abwasser enthaltenen organischen Schmutzstoffe. Außerdem erhöhen sie gegenüber Ein- und Mehrkammerabsetzgruben die Betriebssicherheit und Wirkung nachgeschalteter biologischer Reinigungsstufen durch besseren Belastungsausgleich und größeren Schlammraum. Jedoch wird auch hier keine vollständige anaerobe Stabilisierung des abgesetzten Schlammes erreicht.

3.2 Biologische Behandlung ohne technische Belüftung

3.2.1 Abwasserteiche

Bei den Abwasserteichen wird das in Mehrkammerabsetz- oder Mehrkammerausfaulgruben vorbehandelte Abwasser einem flachen und großflächigen Abwasserteich zugeführt. Dieses wird von aeroben und anaeroben Organismen im Freiwasserbereich, sowie von überwiegend anaeroben Organismen am Boden des Teiches gereinigt. Die natürliche Sauerstoffzufuhr erfolgt über die Wasseroberfläche und die Photosynthese sowie durch Umwälzungen über Wind- und Temperatureinflüsse. Das Abwasser verlässt den Teich über eine Ablaufeinrichtung, um dann in ein Gewässer eingeleitet zu werden.

3.2.2 Filtergräben und Filterbeete

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