Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes
Vom 4. Februar 2001
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Landeswassergesetzes
1. § 104 Abs. 5 Satz 4 und 5 Landeswassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juni 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 490 ber. S. 550) wird bis zum 31. Dezember 2001 ausgesetzt.
2. In § 128 wird folgender Absatz 5 angefügt:
"(5) Für den Ausgleich nach § 19 Abs. 4 WHG gelten die Absätze 1 bis 4 und die §§ 129 und 130 entsprechend."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. März 2000 in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 tritt am 31. Dezember 2001 außer Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 4. Februar 2001
Minister für Umwelt, Natur und Forsten
(Stand: 26.04.2021)
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