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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Wasserverkehrsverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 16. Oktober 2020
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 18 vom 29.10.2020 S. 751)
Die Wasserverkehrsverordnung vom 5. Oktober 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 355) wird wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
(2) Die in dieser Rechtsverordnung genannten Rechtsvorschriften haben folgende Fundstellen:
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"(2) Die in dieser Rechtsverordnung genannten Rechtsvorschriften haben folgende Fundstellen:
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2. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 wird jeweils die Angabe " § 3" durch die Angabe " § 2" ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe " § 19 LWG" durch die Angabe " § 21 LWG" ersetzt.
3. § 4 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe " § 142 Absatz 2 LWG" durch die Angabe " § 99 Absatz 2 LWG" ersetzt.
4. § 7 wird wie folgt geändert:
(Stand: 26.04.2021)
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