ThürVAwS
- Inhalt -
VV = Verwaltungsvorschrift VAwS
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Anforderungen an bestimmte Anlagen VV
§ 5 Allgemein anerkannte Regeln der Technik VV
§ 7 Weitergehende Anforderungen VV
§ 8 Allgemeine Betriebs- und Verhaltensbestimmung VV
§ 9 (aufgehoben)
§ 10 Anlagen in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten VV
Zweiter Teil
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe
Erster Abschnitt
Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art
§ 13 Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger und gasförmiger Stoffe VV
§ 14 Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen fester Stoffe VV
Zweiter Abschnitt
Eignungsfeststellung und Bauartzulassung
§ 15 Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung und Bauartzulassung VV
§ 16 (aufgehoben)
§ 17 Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen VV
§ 18 (aufgehoben)
§ 19 (aufgehoben)
Dritter Abschnitt
Betrieb der Anlagen
Dritter Teil
Anlagen zum Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen
§ 21 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen VV
Vierter Teil
Überwachung
§ 23 Überprüfung von Anlagen VV
Fuenfter Teil
Fachbetriebe
§ 24 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht
§ 25 (aufgehoben)
§ 26 Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Sechster Teil
Anzeigepflicht
§ 27 Anzeigen nach § 54 Abs. 1 ThürWG VV
Siebenter Teil
Ordnungswidrigkeiten
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
Achter Teil
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 29 Übergangsbestimmungen für bestehende Anlagen VV
§ 30 Inkrafttreten
Anlage 1 Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen