Regelwerk, Wasser EU, Th

ThürVAwS
- Inhalt -

VV = Verwaltungsvorschrift VAwS

Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich VV

§ 2 Begriffsbestimmungen VV

§ 3 Grundsatzanforderungen VV

§ 4 Anforderungen an bestimmte Anlagen VV

§ 5 Allgemein anerkannte Regeln der Technik VV

§ 6 Gefährdungspotential VV

§ 7 Weitergehende Anforderungen VV

§ 8 Allgemeine Betriebs- und Verhaltensbestimmung VV

§ 9 (aufgehoben)

§ 10 Anlagen in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten VV

§ 11 Anlagenkataster VV

§ 12 Rohrleitungen VV

Zweiter Teil
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe

Erster Abschnitt
Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art

§ 13 Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger und gasförmiger Stoffe VV

§ 14 Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen fester Stoffe VV

Zweiter Abschnitt
Eignungsfeststellung und Bauartzulassung

§ 15 Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung und Bauartzulassung VV

§ 16 (aufgehoben)

§ 17 Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen VV

§ 18 (aufgehoben)

§ 19 (aufgehoben)

Dritter Abschnitt
Betrieb der Anlagen

§ 20 Befüllen VV

Dritter Teil
Anlagen zum Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen

§ 21 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen VV

Vierter Teil
Überwachung

§ 22 Sachverständige VV

§ 23 Überprüfung von Anlagen VV

Fuenfter Teil
Fachbetriebe

§ 24 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht

§ 25 (aufgehoben)

§ 26 Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

Sechster Teil
Anzeigepflicht

§ 27 Anzeigen nach § 54 Abs. 1 ThürWG VV

Siebenter Teil
Ordnungswidrigkeiten

§ 28 Ordnungswidrigkeiten

Achter Teil
Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 29 Übergangsbestimmungen für bestehende Anlagen VV

§ 30 Inkrafttreten

Anlage 1 Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen

Anlage 2