Katalog der Verbote und Nutzungsbeschränkungen in den Schutzzonen
Auszug "Wasserschutzgebietsverordnung Neu Rachow"
(GVOBl. MV. 2003 S. 332)
Es sind
im Fassungsbereich | in der engeren Schutzzone |
in der weiteren Schutzzone | ||
entspricht Zone | I | II | IIIA | IIIB |
1. bei landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Nutzungen | ||||
1.1 Anwendung von Gülle | verboten | |||
1.2 Anwendung von sonstigen organischen und mineralischen Düngern | verboten | verboten, ausgenommen mineralische Düngung nach guter fachlicher Praxis (zeit- und bedarfsgerechte Düngergabe nach der DüngeVO*) sowie schlagbezogene Dokumentation der Gesamtdüngergaben |
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1.3 Ausbringung von Sekundärrohstoffdüngern | verboten | |||
1.4 Errichtung oder Erweiterung befestigter Dungstätten ** | verboten | verboten, ausgenommen mit dichtem Jauchebehälter in monolithischer Bauweise, der eine Leckerkennung zulässt | ||
1.5 Errichtung oder Erweiterung von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Gülle ** | verboten | verboten, ausgenommen | ||
Hochbehälter, die eine Leckerkennung zulassen, mit Sammeleinrichtungen, deren Dichtheit vor Inbetriebnahme nachgewiesen und wiederkehrend alle 5 Jahre überprüft wird | Behälter, die eine Leckerkennung zulassen, mit Sammeleinrichtungen, deren Dichtheit vor Inbetriebnahme nachgewiesen und wiederkehrend alle 5 Jahre überprüft wird | |||
1.6 unbefestigte Lagerung von organischem oder mineralischem Stickstoffdünger | verboten | verboten ohne Abdeckung und dichten Boden | ||
1.7 Errichtung oder Erweiterung ortsfester Anlagen zur Gärfutterbereitung ** | verboten | verboten, ausgenommen mit dichtem, abgedecktem Gärsaftauffangbehälter in monolithischer Bauweise, der eine Leckerkennung zulässt oder mit Ableitung in Jauche- bzw. Güllebehälter, wobei die Dichtheit der Leitungen vor Inbetriebnahme nachgewiesen und wiederkehrend alle 5 Jahre überprüft wird | ||
1.8 Gärfutterbereitung in ortsveränderlichen Anlagen | verboten | verboten, ausgenommen Ballensilage | ||
1.9 Stallungen, die zu hohen Tierbestandsdichten führen, zu errichten, zu betreiben oder zu erweitern | verboten | verboten, wenn die ordnungsgemäße Entsorgung nicht gewährleistet ist oder dadurch im Wasserschutzgebiet je Hektar eine Flächenbelastung von 1,5 Dungeinheiten entsprechend Nr. 8.1 überschritten wird | verboten, sofern
|
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1.10 Freilandtierhaltung im Sinne von Nr. 8.2 | verboten | verboten, sofern die Ernährung der Tiere nicht im Wesentlichen aus den genutzten Weideflächen erfolgt | ||
1.11 Beweidung | verboten | erlaubt | ||
1.12 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln | verboten | erlaubt, sofern die Vorschriften des Pflanzenschutzrechtes. und die Gebrauchsanleitungen beachtet werden | ||
1.13 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus Luftfahrzeugen | verboten | |||
1.14 Beregnung landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen | verboten | erlaubt, wenn die Beregnungshöhe 10 mm pro Tag bzw. 30 mm pro Woche nicht überschreiten | ||
1.15 Errichtung oder Erweiterung von Gartenbaubetrieben oder Kleinartenanlagen | verboten | erlaubt | ||
1.16 Neuanlage oder Erweiterung von Baumschulen, forstlichen Pflanzgärten, Hopfen-, Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenanbau | verboten | |||
1.17 Errichtung oder Änderung von landwirtschaftlichen und zugehörigen Vorflutgräben | verboten | verboten, ausgenommen die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen | ||
1.18 Umwidmung von Dauergrünland im Sinne von Nr. 8.3 | verboten | |||
1.19 offener Ackerboden im Sinne von Nr. 8.4 | verboten | |||
2. bei sonstigen Bodennutzungen | ||||
Veränderungen und Aufschlüsse der Erdoberfläche, selbst wenn Grundwasser nicht aufgedeckt wird, insbesondere Fischteiche, Kies-, Sand- und Tongruben, Steinbrüche, Übertagebergbau und Torfstiche sowie Wiederverfüllung von Erdaufschlüssen (soweit nicht in Nr. 3 bis 6 geregelt Tatbestände vor liegen) | verboten | verboten, ausgenommen Bodenbearbeitung im Rahmen der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung | verboten, wenn die Schutzfunktion der Deckschichten hierdurch wesentlich gemindert wird | |
3. beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
(Stand: 27.06.2018)
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