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Regelwerk
Änderungstext

Änderung der Bekanntmachung über die Einführung des Arbeitsblatts ATV-DVWK-A-781 "Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS), Tankstellen für Kraftfahrzeuge", und des Merkblatts "Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff und Biodiesel in der Landwirtschaft mit einem Jahresverbrauch von maximal 40.000 l - wasserwirtschaftliche Anforderungen" als allgemein anerkannte Regel der Technik

Vom 01. Oktober 2015
(AllMBl. Nr. 10 vom 30.10.2015 S. 442)



Az. 52e-U4560-2015/5-3

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

1. In Teil II Abs. 2 Satz 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10. Oktober 2008 (AllMBl. S. 630), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 8. Oktober 2013 (AllMBl. S. 410) geändert worden ist, wird die Angabe "31. Dezember 2015" durch die Angabe "31. Dezember 2017" ersetzt.

2. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2015 in Kraft.

ID 151449

ENDE

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