Regelwerk, Abfall, kontaminierte Abfälle

AltölV
- Inhalt -

Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 1a Definitionen

§ 2 Vorrang der Aufbereitung

§ 3 Grenzwerte

§ 4 Getrennte Entsorgung, Vermischungsverbote

§ 5 Entnahme, Untersuchung und Aufbewahrung von Proben

§ 6 Ergänzende Erklärungen zur Nachweisführung

Zweiter Abschnitt
Anforderungen an die Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeölen

§ 7 Kennzeichnung der Gebinde

§ 8 Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher

§ 9 Ausnahmen für gewerbliche Endverbraucher, Schifffahrt

Dritter Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 10 Ordnungswidrigkeiten

§ 11 (aufgehoben)

§§ 12 und 13 (weggefallen)

§ 14 (Inkrafttreten)

Anlage 1 Zuordnung von Abfallschlüsseln zu einer Sammelkategorie

Anlage 2 Probenahme und Untersuchung von Altöl

1 Entnahme und Aufbewahrung der Proben

1.1 Einsatz von Vakuum-Tankwagen

1.2 Probenahmegefäße

1.3 Probemenge

1.4 Probenahme an der Anfallstelle

1.5 Probenahme an der Aufbereitungsstelle

1.6 Beachtung von Sicherheitsvorschriften

1.7 Probenahmeprotokoll

1.8 Aufbewahrung von Proben

2 Bestimmung des Gehaltes an polychlorierten Biphenylen (PCB)

2.1 Grundsatz

2.2 Untersuchungsverfahren

2.3 Berechnungsverfahren

2.4 Überschreitung des Grenzwertes

3 Bestimmung des Gesamthalogengehaltes

3.1 Grundsatz

3.2 Probenvorbereitung

3.3 Analysenverfahren

3.4 Überschreitung des Grenzwertes

4 Qualitätssicherung und -kontrolle

5 Bekanntmachung sachverständiger Stellen

Anlage 3 Erklärung über die Entsorgung von Altölen