Regelwerk, Abfall, kontaminierte Abfälle
AltölV
- Inhalt -
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 1a Definitionen
§ 2 Vorrang der Aufbereitung
§ 3 Grenzwerte
§ 4 Getrennte Entsorgung, Vermischungsverbote
§ 5 Entnahme, Untersuchung und Aufbewahrung von Proben
§ 6 Ergänzende Erklärungen zur Nachweisführung
Zweiter Abschnitt
Anforderungen an die Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeölen
§ 7 Kennzeichnung der Gebinde
§ 8 Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher
§ 9 Ausnahmen für gewerbliche Endverbraucher, Schifffahrt
Dritter Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 (aufgehoben)
§§ 12 und 13 (weggefallen)
§ 14 (Inkrafttreten)
Anlage 1 Zuordnung von Abfallschlüsseln zu einer Sammelkategorie
Anlage 2 Probenahme und Untersuchung von Altöl
1 Entnahme und Aufbewahrung der Proben
1.1 Einsatz von Vakuum-Tankwagen
1.2 Probenahmegefäße
1.3 Probemenge
1.4 Probenahme an der Anfallstelle
1.5 Probenahme an der Aufbereitungsstelle
1.6 Beachtung von Sicherheitsvorschriften
1.7 Probenahmeprotokoll
1.8 Aufbewahrung von Proben
2 Bestimmung des Gehaltes an polychlorierten Biphenylen (PCB)
2.1 Grundsatz
2.2 Untersuchungsverfahren
2.3 Berechnungsverfahren
2.4 Überschreitung des Grenzwertes
3 Bestimmung des Gesamthalogengehaltes
3.1 Grundsatz
3.2 Probenvorbereitung
3.3 Analysenverfahren
3.4 Überschreitung des Grenzwertes
4 Qualitätssicherung und -kontrolle
5 Bekanntmachung sachverständiger Stellen
Anlage 3 Erklärung über die Entsorgung von Altölen