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Bekanntmachung von Formatempfehlungen gemäß § 15 Absatz 4 des Batteriegesetzes (BattG)
Vom 16. Februar 2016
(BAnz AT 04.03.2016 B 8)
Gemäß § 15 Absatz 4 BattG kann das Umweltbundesamt Empfehlungen für das Format und den Aufbau der Dokumentationen, die nach § 15 Absatz 1 BattG durch das Gemeinsame Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien sowie nach § 15 Absatz 2 BattG durch die herstellereigenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien jährlich bis zum 30. April dem Umweltbundesamt vorzulegen sind, veröffentlichen.
Mit der Veröffentlichung der unten stehenden elektronischen Formatempfehlungen macht das Umweltbundesamt von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Tabelle 1 Erfolgskontrolle für Gerätebatterien | Anlage |
Tabelle 2 Erfolgskontrolle für Gerätebatterien | Anlage |
ENDE |