Gebührenverzeichnis | Anhang 1 (zu § 1 Abs. 1) |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
1 | Registrierung | |
1.01 | Stammregistrierung
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 77,- |
1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01
um jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 43,- |
1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach den Nummern 1.01 und 1.02
je Änderungssitzung | 51,- |
1.04.a | Vollprüfung einer herstellerindividuellen Garantie je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 154,- |
1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 141,- |
1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nachgewiesenen Garantie auf eine andere Geräteart
je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 45,- |
1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung einer oder nachträglicher Wechsel zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie bei unveränderter Geräteart
je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 100,- |
1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten je vorgenommener Änderung | 43,- |
1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
je Registrierung | 128,- |
1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung je Änderungssitzung | 26,- |
1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 34,- bis 400,- |
1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 34,- bis 7.500,- |
2 | Bereitstellungsanordnung | 24,- |
3 | Abholanordnung | 29,- |
4 | Sanktionen | |
4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 34,- |
4.02 | Verwarnung bei nicht erfolgter Bereitstellung | 34,- |
4.03 | Verwarnung bei nicht erfolgter Abholung | 34,- |
4.04 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der Gebühr nach Nummer 1". |
.
Gewichtsklasse | Geräteklasse | Schwellenwert in kg/Jahr (=12 Monate) |
Gewichtsklasse I | z.B.:
- Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Haushaltskleingeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Geräte für die Datenverarbeitung, das Drucken von Daten und die Übermittlung gedruckter Daten in privaten Haushalten
- In privaten Haushalten genutzte Telekommunikationsgeräte
- Mobil-Telefone
- Kameras (Foto)
- Gewerblich genutzte Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
- Geräte der Unterhaltungselektronik, soweit nicht in der Gewichtsklasse III
- Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten
- Gasentladungslampen für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten
- Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten Haushalten
| 30 |
Gewichtsklasse II | z.B.:
- Datensichtgeräte
- Leuchten für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten
- Werkzeuge für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Spielzeug für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Sport- und Freizeitgeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Medizinprodukte für den gewerblichen Anwender
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
| 70 |
Gewichtsklasse III | z.B.:
- TV-Geräte
- Gewerblich genutztes Audio- und Video-Equipment
- Großdisplays
- Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten
- Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
| 120 |
Gewichtsklasse IV | z.B.:
- Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Haushaltsgroßgeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Automatische Ausgabegeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
| 300 |
| "Anhang 1 (zu § 1 Absatz 1)
Gebührenverzeichnis
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
1 | Registrierung | |
1.01 | Registrierung je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart, soweit der Hersteller nicht bereits mit einer anderen Marke und Geräteart registriert ist | 64,- |
1.02 | Weitere Registrierung je Hersteller, Marke sowie Geräteart, soweit der Hersteller bereits mit mindestens einer Marke und Geräteart registriert ist | 35,- |
1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach den Nummern 1.01 und 1.02 je Änderungssitzung | 43,- |
1.04.a | Vollprüfung einer herstellerindividuellen Garantie je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 129,- |
1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 118,- |
1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nachgewiesenen Garantie auf andere Geräteart je Hersteller für jede weitere Prüfung der Garantie je Geräteart | 37,- |
1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung einer oder nachträglicher Wechsel zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie bei unveränderter Geräteart je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 83,- |
1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten je vorgenommener Änderung | 35,- |
1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes je Registrierung | 107,- |
1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung je Änderungssitzung | 21,- |
1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 28,- bis 400,- |
1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 28,- bis 7.500,- |
2 | Bereitstellungsanordnung | 20,- |
3 | Abholanordnung | 25,- |
4 | Sanktionen | |
4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 28,- |
4.02 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der Gebühr nach Nummer 1 |
Anhang 2 (zu § 2 Absatz 2)
Gewichtsklasse | Geräteklasse | Schwellenwert in kg/Jahr (=12 Monate) |
Gewichts- klasse I | z.B.:
- Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Haushaltskleingeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Geräte für die Informations- und/oder Datenverarbeitung, das Drucken von Informationen und die Übermittlung gedruckter Informationen in privaten Haushalten
- In privaten Haushalten genutzte Telekommunikationsgeräte - Mobil-Telefone
- Kameras (Foto)
- Gewerblich genutzte Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
- Geräte der Unterhaltungselektronik, soweit nicht in der Gewichtsklasse III
- Lampen, Gasentladungs- und LED-Lampen für die Nutzung in privaten Haushalten
- Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht für die Nutzung in privaten Haushalten
- Lampen, Gasentladungs- und LED-Lampen, sowie Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten
- Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten Haushalten
| 30 |
Gewichts- klasse II | z.B.:
- Datensichtgeräte
- Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten
- Werkzeuge für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Medizinprodukte für den gewerblichen Anwender
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
| 70 |
Gewichts- klasse III | z.B.:
- TV-Geräte
- Gewerblich genutztes Audio- und Video-Equipment
- Großdisplays
- Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten
- Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
| 120 |
Gewichts- klasse IV | z.B.:
- Haushaltsgroßgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Automatische Ausgabegeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung
| 300". |
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