Anlage 1 (zu § 1)
Gebührenverzeichnis
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
Registrierung (§ 37 Absatz 1 ElektroG) |
1 | Registrierung nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 ElektroG
je Hersteller, Marke und Geräteart oder je Bevollmächtigten, vertretenen Hersteller, Marke und Geräteart | 184,20 |
2 | Registrierungsdatenänderungen nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 ElektroG in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 4 ElektroG (Änderung von Firma, Ort der Niederlassung oder Sitz, Anschrift, Name des Vertretungsberechtigten sowie Änderung von Namen und Kontaktdaten des vertretenen Herstellers)
je Änderungssitzung | 41,10 |
3 | Bescheinigung über die Registrierungspflicht nach § 6 und § 37 Absatz 1 ElektroG
je Hersteller und Gerät oder je Bevollmächtigten, vertretenen Hersteller und Gerät | 148,70 bis 7.433,60 |
4 | Erstmalige Prüfung einer herstellerindividuellen Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG
je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je vorgelegte Garantie für eine Geräteart und ein Kalenderjahr | 255,80 |
5 | Prüfung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG bei Verwendung einer bereits im Rahmen von Nummer 4 geprüften herstellerindividuellen Garantie für ein anderes Kalenderjahr oder für eine andere Geräteart
oder
Prüfung der nachträglichen Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages
je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je vorgelegte oder nachträglich geänderte Garantie für eine Geräteart und ein Kalenderjahr | 38,50 |
6 | Prüfung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG
oder
Prüfung der nachträglichen Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages
je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je vorgelegte oder nachträglich geänderte Garantie für eine Geräteart und ein Kalenderjahr | 38,40 |
7 | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 37 Absatz 1 Satz 3 auch in Verbindung mit § 7 Absatz 3 Satz 1 ElektroG
je Registrierung nach Nummer 1 | 235,90 |
Benennung eines Bevollmächtigten, Änderung und Ende der Beauftragung (§ 37 Absatz 2 ElektroG) |
8 | Bestätigung der Benennung eines Bevollmächtigten nach § 37 Absatz 2 Satz 2 ElektroG
je Benennung | 368,70 |
9 | Bestätigung der Änderungen der Beauftragung nach § 37 Absatz 2 Satz 2 ElektroG
je Änderungsmitteilung | 123,30 |
10 | Bestätigung der Beendigung einer Beauftragung nach § 37 Absatz 2 Satz 2 ElektroG
je Beendigungsmitteilung | 61,70 |
Weitere Leistungen im Zusammenhang mit der Registrierung und der Bevollmächtigung (§ 37 Absatz 3 bis 5 ElektroG) |
11 | Erhöhung der Gebühr nach den Nummern 1 bis 10 und 12 bei Antragstellung oder Übermittlung der Nachweise außerhalb des zur Verfügung gestellten elektronischen Datenverarbeitungssystems im Sinne des § 37 Absatz 3 ElektroG | 26,40
bis 1.056,30 |
12 | Zustimmung zum Übergang der Registrierung bei nur teilweiser Gesamtrechts- nachfolge nach § 37 Absatz 4 Satz 2 ElektroG
je Registrierung nach Nummer 1 und Übergang | 316,20 |
13 | Aufforderung zum Nachweis einer erforderlichen Garantie zur Abwendung eines Widerrufs nach § 37 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 ElektroG
je Hersteller für jede Aufforderung für eine Geräteart und ein Kalenderjahr oder je Bevollmächtigten für jede Aufforderung hinsichtlich eines vertretenen Herstellers für eine Geräteart und ein Kalenderjahr | 330,60 |
14 | (entfällt) | |
15 | Änderung der Registrierung im Hinblick auf die registrierte Geräteart nach § 37 Absatz 5 Satz 4 ElektroG
je Registrierung nach Nummer 1 und je Änderung | 158,10 |
Garantiesysteme (§ 37 Absatz 6 ElektroG) |
16 | Kalenderjährliche Feststellung oder Ablehnung der Feststellung eines Systems für die Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG
je System und Kalenderjahr | 2705,60 |
17 | Nachträgliche Änderung eines nach Nummer 16 für ein Kalenderjahr festgestellten Systems für die Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 Satz 1 und 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG
je System und Änderungsmitteilung | 498,30 |
Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 38 Absatz 2 ElektroG) |
18 | Entgegennahme und Prüfung der Optierungsanzeige des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 5 in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG
je Sammelgruppe und Anzeige | 94,50 |
19 | Erhöhung der Gebühr nach Nummer 18 bei Übermittlung von Anzeigen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG außerhalb des zur Verfügung gestellten elektronischen Datenverarbeitungssystems im Sinne des § 38 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 37 Absatz 3 ElektroG | 25,80 bis 206,20 |
Anordnungen (§ 15 Absatz 4 Satz 1, § 38 Absatz 3 ElektroG) |
20 | Erstgestellungs- oder Aufstellungsanordnung nach § 15 Absatz 4 Satz 1 ElektroG | 14,80 |
21 | Abholanordnung nach § 38 Absatz 3 ElektroG | 14,60 |
Berücksichtigungs- und Anrechnungsentscheidung (§ 38 Absatz 4 ElektroG) |
22 | Entscheidung nach § 38 Absatz 4 ElektroG über die Berücksichtigung oder Anrechnung mitgeteilter Mengen
je Mengenmitteilung | 33,70 bis 3.365,30 |
| "Anlage 1 (zu § 1)
Gebührenverzeichnis
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
Registrierung (§ 37 Absatz 1 ElektroG) |
1 | Registrierung nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 ElektroG je Hersteller, Marke und Geräteart oder je Bevollmächtigten, vertretenen Hersteller, Marke und Geräteart | 192,80 |
2 | Registrierungsdatenänderungen nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 ElektroG in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 4 ElektroG (Änderung von Firma, Ort der Niederlassung oder Sitz, Anschrift, Name des Vertretungsberechtigten sowie Änderung von Namen und Kontaktdaten des vertretenen Herstellers) je Änderungssitzung | 41,90 |
3 | Bescheinigung über die Registrierungspflicht nach den §§ 6 und 37 Absatz 1 ElektroG je Hersteller und Gerät oder je Bevollmächtigten, vertretenen Hersteller und Gerät | 151,90 bis 7.593,90 |
4 | Erstmalige Prüfung einer herstellerindividuellen Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je vorgelegte Garantie für eine Geräteart und ein Kalenderjahr | 269,40 |
5 | Prüfung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG bei Verwendung einer bereits im Rahmen von Nummer 4 geprüften herstellerindividuellen Garantie für ein anderes Kalenderjahr oder für eine andere Geräteart
oder
Prüfung der nachträglichen Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages
je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je vorgelegte oder nachträglich geänderte Garantie für eine Geräteart und ein Kalenderjahr | 40,60 |
6 | Prüfung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG
oder
Prüfung der nachträglichen Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages
je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je vorgelegte oder nachträglich geänderte Garantie für eine Geräteart und ein Kalenderjahr | 40,50 |
7 | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 37 Absatz 1 Satz 3 auch in Verbindung mit § 7 Absatz 3 Satz 1 ElektroG
je Registrierung nach Nummer 1 | 240,30 |
Benennung eines Bevollmächtigten, Änderung und Ende der Beauftragung (§ 37 Absatz 2 ElektroG) |
8 | Bestätigung der Benennung eines Bevollmächtigten nach § 37 Absatz 2 Satz 2 ElektroG
je Benennung | 445,30 |
9 | Bestätigung der Änderungen der Beauftragung nach § 37 Absatz 2 Satz 2 ElektroG
je Änderungsmitteilung | 135,80 |
10 | Bestätigung der Beendigung einer Beauftragung nach § 37 Absatz 2 Satz 2 ElektroG
je Beendigungsmitteilung | 67,90 |
Weitere Leistungen im Zusammenhang mit der Registrierung und der Bevollmächtigung (§ 37 Absatz 3 bis 5 ElektroG) |
11 | Erhöhung der Gebühr nach den Nummern 1 bis 10 und 12 bei Antragstellung oder Übermittlung der Nachweise außerhalb des zur Verfügung gestellten elektronischen Datenverarbeitungssystems im Sinne des § 37 Absatz 3 ElektroG | 17,00 bis 679,40 |
12 | Zustimmung zum Übergang der Registrierung bei nur teilweiser Gesamtrechtsnachfolge nach § 37 Absatz 4 Satz 2 ElektroG
je Registrierung nach Nummer 1 und Übergang | 333,60 |
13 | Aufforderung zum Nachweis einer erforderlichen Garantie zur Abwendung eines Widerrufs nach § 37 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 ElektroG
je Hersteller für jede Aufforderung für eine Geräteart und ein Kalenderjahr oder je Bevollmächtigten für jede Aufforderung hinsichtlich eines vertretenen Herstellers für eine Geräteart und ein Kalenderjahr | 342,50 |
14 | weggefallen | |
15 | Änderung der Registrierung im Hinblick auf die registrierte Geräteart nach § 37 Absatz 5 Satz 4 ElektroG
je Registrierung nach Nummer 1 und je Änderung | 166,80 |
Garantiesysteme (§ 37 Absatz 6 ElektroG) |
16 | Kalenderjährliche Feststellung oder Ablehnung der Feststellung eines Systems für die Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG
je System und Kalenderjahr | 2557,50 |
17 | Nachträgliche Änderung eines nach Nummer 16 für ein Kalenderjahr festgestellten Systems für die Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 Satz 1 und 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG
je System und Änderungsmitteilung | 610,10 |
Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 38 Absatz 2 ElektroG) |
18 | Entgegennahme und Prüfung der Optierungsanzeige des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 5 in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG
je Sammelgruppe und Anzeige | 149,10 |
19 | Erhöhung der Gebühr nach Nummer 18 bei Übermittlung von Anzeigen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG außerhalb des zur Verfügung gestellten elektronischen Datenverarbeitungssystems im Sinne des § 38 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 37 Absatz 3 ElektroG | 16,90 bis 135,50 |
Anordnungen (§ 15 Absatz 4 Satz 1, § 38 Absatz 3 ElektroG) |
20 | Erstgestellungs- oder Aufstellungsanordnung nach § 15 Absatz 4 Satz 1 ElektroG | 13,20 |
21 | Abholanordnung nach § 38 Absatz 3 ElektroG | 13,00 |
Berücksichtigungs- und Anrechnungsentscheidung (§ 38 Absatz 4 ElektroG) |
22 | Entscheidung nach § 38 Absatz 4 ElektroG über die Berücksichtigung oder Anrechnung mitgeteilter Mengen je Mengenmitteilung | 30,40 bis 3.043,80 |
|
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2)
Gewichtsklasse | Geräteart | Schwellenwert in kg/Jahr |
Gewichtsklasse I | z.B.:
- Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Haushaltskleingeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Geräte für die "Persönliche" Informations- und/oder Datenverarbeitung für die Nutzung in privaten Haushalten
- Geräte für das "Persönliche" Drucken von Informationen und Übermittlung gedruckter Informationen für die Nutzung in privaten Haushalten
- "Persönliche" Telekommunikationsgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Mobil-Telefone für die Nutzung in privaten Haushalten
- Kameras (Foto) für die Nutzung in privaten Haushalten
- Professionelle Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Geräte der Unterhaltungselektronik (mit Ausnahme von TV-Geräten) für die Nutzung in privaten Haushalten
- Lampen für die Nutzung in privaten Haushalten
- Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht für die Nutzung in privaten Haushalten
- Lampen sowie Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten
- Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten Haushalten
| 30 |
Gewichtsklasse II | z.B.:
- Datensichtgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Elektrische und elektronische Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten
- Elektrische und elektronische Werkzeuge für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Medizinprodukte für den professionellen Anwender
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich gewerbliche Nutzung
| 70 |
Gewichtsklasse III | z.B.:
- TV-Geräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Geräte der Unterhaltungselektronik für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Photovoltaikmodule für die Nutzung in privaten Haushalten
- Photovoltaikmodule für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten
- Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
| 120 |
Gewichtsklasse IV | z.B.:
- Haushaltsgroßgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Automatische Ausgabegeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung
| 300 |
| Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2)
Kategorie | Geräteart | Schwellenwert in kg/Jahr |
Haushaltsgroßgeräte | Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten | 400 |
Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten | 300 |
Haushaltsgroßgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 420 |
Haushaltskleingeräte | Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haus- halten | 15 |
Haushaltskleingeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 90 |
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik | Geräte für die "Persönliche" Informations- und/oder Datenverarbeitung für die Nutzung in privaten Haushalten | 15 |
Geräte für das "Persönliche" Drucken von Informationen und Übermittlung gedruckter Informationen für die Nutzung in privaten Haushalten | 75 |
"Persönliche" Telekommunikationsgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten | 10 |
Mobil-Telefone für die Nutzung in privaten Haushalten | 15 |
Datensichtgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten | 15 |
Kameras (Foto) für die Nutzung in privaten Haushalten | 10 |
Professionelle Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 25 |
Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule | TV-Geräte für die Nutzung in privaten Haushalten | 100 |
Geräte der Unterhaltungselektronik (mit Ausnahme von TV-Geräten) für die Nutzung in privaten Haushalten | 20 |
Geräte der Unterhaltungselektronik für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 30 |
Photovoltaikmodule für die Nutzung in privaten Haus- halten | 850 |
Photovoltaikmodule für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 850 |
Beleuchtungskörper | Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten | 10 |
Lampen, außer Gasentladungslampen, für die Nutzung in privaten Haushalten | 10 |
Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung und Steuerung von Licht für die Nutzung in privaten Haushalten | 30 |
Lampen sowie Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung und Steuerung von Licht für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 90 |
Elektrische und elektronische Werkzeuge | Elektrische und elektronische Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten | 90 |
Elektrische und elektronische Werkzeuge für aus- schließlich gewerbliche Nutzung | 85 |
Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte | Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten | 10 |
Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten | 20 |
Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 45 |
Medizinprodukte | Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haus- halten | 15 |
Medizinprodukte für den professionellen Anwender | 35 |
Überwachungs- und Kontrollinstrumente | Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten Haushalten | 15 |
Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 20 |
Automatische Ausgabegeräte | Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten | 50 |
Automatische Ausgabegeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 240 |
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