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Regelwerk, Abfall

Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt sowie nach dem Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz
- Bremen -

Vom 9. Dezember 2014
(Brem.ABl. Nr. L 329 vom 16.12.2014 S. 1539; 20.10.2020 S. 1172 20)



§ 1 Zuständige Behörden

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) sowie des Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetzes ergibt sich aus der Anlage.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

.

AbkürzungsverzeichnisAnlage
(zu § 1)
AusfGAusführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 13. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2642), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. September 2013 (BGBl. I S. 3602) geändert worden ist
Bilgenentwässerungs-
verband-Staatsvertrag
Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
CDNIÜbereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (BGBl. 2003 II S. 1800)
HBHHansestadt Bremisches Hafenamt
SKUMSSenatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
WSPWasserschutzpolizei


RechtsgrundlageAufgabeBehörde
Artikel 3 Absatz 1,
Artikel 2.01 Absatz 1 CDNI
Überwachung der Einhaltung des Einleitverbots für öl- und fetthaltige AbfälleSKUMS
Artikel 2.02 Absatz 1 CDNIÜberwachung der Getrenntsammlung öl-/fetthaltiger Abfälle und Bilgenwasser und sorgfältige Lagerung der Abfallbehälter durch den SchiffsführerWSP
Artikel 2.02 Absatz 2 CDNIÜberwachung der Einhaltung des Verbots der Verwendung an Deck gestauter loser Behälter als Sammelbehälter, der Verbrennung von Abfällen sowie der Einbringung öl- und fettlösender/emulgierender Reinigungsmittel in die MaschinenraumbilgenWSP
Artikel 2.03 Absatz 1 CDNIKontrolle des Ölkontrollbuches im Rahmen von SchiffskontrollenWSP
Artikel 3.04 Absatz 5, Absatz 2 CDNIKontrolle der Entrichtung Entsorgungsgebühr durch Prüfung der Dokumente an BordWSP
Artikel 4 Absatz 1,
Artikel 5.02 CDNI,
§ 1 Absatz 5 AusfG
Überwachung der Einrichtung und des Betriebs von Annahmestellen für Abfälle aus dem Ladungsbereich durch UmschlagsanlagenHBH
Artikel 3, Artikel 6.01 Absatz 1, 2 CDNIÜberwachung des Einleit- und Einbringverbots von Teilen der Ladung und Abfall aus dem LadungsbereichSKUMS
Artikel 6.03 Absatz 1 CDNIKontrolle der Entladebescheinigung nach Muster Anhang IV an Bord
Im Rahmen von Schiffskontrollen
HBH
WSP
Artikel 6.03 Absatz 2 CDNIÜberwachung der Einhaltung der Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften nach Anhang IIIHBH
Artikel 6.03 Absatz 3, 5 CDNIÜberwachung der Pflicht zum Fortsetzen der Fahrt erst nach Entfernung der Umschlagsrückstände und Bestätigung in der EntladebescheinigungHBH
Artikel 6.03 Absatz 6 CDNIÜberwachung der Pflicht zum Fortsetzen der Fahrt erst nach Waschen der Laderäume und -tanks einschließlich entsprechender Bestätigung in der Entladebescheinigung.HBH
Artikel 7.01 Absatz 1 CDNI,
§ 1b Absatz 4 AusfG
Überwachung der Bestätigung von Entladung, Waschen etc. durch Ladungsempfänger in EntladebescheinigungHBH
Artikel 4 Absatz 3 CDNIÜberwachung der Annahmestellen bezüglich der Pflicht zur Annahme von SchiffsabfällenHBH
Artikel 4 Absatz. 2, 7.01 Absatz 2 CDNI,
§ 1b Absatz 4 AusfG
Überwachung der Annahmestelle auf ordnungsgemäßes Ausstellen der EntladebescheinigungHBH
Artikel 7.03 Absatz 2 CDNIKontrolle des Fahrzeugs auf Umschlagsrückstände beim/nach dem Beladen durch den BefrachterHBH
Artikel 7.03 Absatz 3 CDNIKontrolle des Fahrzeugs auf Umschlagsrückstände beim/nach dem Entladen durch den LadungsempfängerHBH
Artikel 7.04 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 CDNIKontrolle der Laderäume auf Einhaltung der Entladungsstandards gemäß Anhang III CDNIHBH
Artikel 7.04 Absatz 1 Satz 2 CDNIÜberwachung des Ladungsempfängers bzgl. der Pflichten zur Annahme von Restladungen und UmschlagsrückständenHBH
Artikel 7.04 Absatz 1 Satz 3 bis 6, Absatz 2 CDNIÜberwachung Einhaltung der Vorgaben für NachlenzsystemeHBH
Artikel 7.04 Absatz 1 Satz 7 CDNIÜberwachung der Umschlagsanlage auf Einhaltung der Annahmepflicht für RestladungHBH
Artikel 7.05 Absatz 1 CDNIÜberwachung des Ladungsempfängers auf Einhaltung der Pflicht zur Annahme von Waschwasser bzw. zur Zuweisung einer AnnahmestelleHBH
Artikel 7.05 Absatz 2 CDNIÜberwachung des Befrachters auf Einhaltung der Pflicht zur Zuweisung einer Annahmestelle für WaschwasserHBH
Artikel 7.09 CDNIKontrolle der Beförderungspapiere bzgl. der Bezeichnung der Güterarten nach Anhang III durch den BefrachterWSP
Artikel 8.02 Absatz 1 Buchstabe a und c, Absatz 2 CDNI,
§ 1 Absatz 1, 5 AusfG
Überwachung der Einrichtung von Annahmestellen für Hausmüll, Slops, übrigen SonderabfallHBH
Artikel 8.02 Absatz 1 Buchstabe b CDNI,
§ 1 Absatz 2 AusfG
Überwachung der Einrichtung von Annahmestellen für Hausmüll durch Betreiber von Stammliegeplätzen für FahrgastschiffeHBH
Artikel 8.02 Absatz 3 CDNI,
§ 1 Absatz 3 AusfG
Überwachung der Einrichtung von Annahmestellen für häusliches Abwasser durch Betreiber von Stamm- und ÜbernachtungsliegeplätzenSKUMS
Artikel 3 Absatz 1,
Artikel 9.01 Absatz 1, 3 CDNI
Überwachung des Einleit- und Einbringverbots für Hausmüll, Slops, Klärschlamm und übrigen Sonderabfall sowie für häusliches Abwasser für KabinenschiffeSKUMS
Artikel 9.01 Absatz 4 i.V.m. Anhang V CDNIÜberprüfung der Einhaltung der Grenz- und Überwachungswerte für Bordkläranlagen von Fahrgastschiffen gemäß Anhang VSKUMS
Artikel 9.03 Absatz 1 CDNIÜberwachung der getrennten Sammlung von Abfällen an Bord und deren getrennter Abgabe
Im Rahmen von Schiffskontrollen
HBH
WSP
Artikel 9.03 Absatz 2 CDNIÜberwachung des Verbrennungsverbot an Bord für Hausmüll, Slops, Klärschlamm, übrigen Sonderabfall Im Rahmen von SchiffskontrollenHBH
WSP
Artikel 9.03 Absatz 3 CDNIÜberwachung der ordnungsgemäßen Abgabe von Klärschlamm durch Betreiber von Fahrgastschiffen mit BordkläranlageSKUMS
Artikel 4 Absatz 3,
Artikel 10.01 Absatz 1 CDNI
Überwachung der Annahmestellen auf Einhaltung der Pflicht zur Einrichtung von Möglichkeiten für die getrennte Abgabe AbfällenHBH
Artikel 9 Absatz 3 CDNI,
Artikel 2 Absatz 3,
Artikel 3 Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag
Administrative Aufgaben zur Umsetzung des StaatsvertragesSKUMS

ENDE