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Abfall-
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Abfallbezeichnung
12Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01 01Eisenfeil- und -drehspäne
12 01 02Eisenstaub und -teile
12 01 03NE-Metallfeil- und -drehspäne
12 01 04NE-Metallstaub und -teilchen
12 01 05Kunststoffspäne und -drehspäne
12 01 06 *halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
12 01 07 *halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
12 01 08 *halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
12 01 09 *halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
12 01 10 *synthetische Bearbeitungsöle
12 01 12 *gebrauchte Wachse und Fette
12 01 13Schweißabfälle
12 01 14 *Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 15Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen
12 01 16 *Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 17Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen
12 01 18 *ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme)
12 01 19 *biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle
12 01 20 *gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 21gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen
12 01 99Abfälle a. n. g.
12 03Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11)
12 03 01 *wässrige Waschflüssigkeiten
12 03 02 *Abfälle aus der Dampfentfettung



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Abfallbezeichnung
13Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05, 12 und 19 fallen)
13 01Abfälle von Hydraulikölen
13 01 01 *Hydrauliköle, die PCB 1 enthalten
13 01 04 *chlorierte Emulsionen
13 01 05 *nichtchlorierte Emulsionen
13 01 09 *chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
13 01 10 *nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
13 01 11 *synthetische Hydrauliköle
13 01 12 *biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle
13 01 13 *andere Hydrauliköle
13 02Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen
13 02 04 *chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
13 02 05 *nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
13 02 06 *synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 07 *biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 08 *andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 03Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen
13 03 01 *Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten
13 03 06 *chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen
13 03 07 *nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis
13 03 08 *synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle
13 03 09 *biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle
13 03 10 *andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle
13 04Bilgenöle
13 04 01 *Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt
13 04 02 *Bilgenöle aus Molenablaufkanälen
13 04 03 *Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt
13 05Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern
13 05 01 *feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 05 02 *Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 03 *Schlämme aus Einlaufschächten
13 05 06 *Öle aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 07 *öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 08 *Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 07Abfälle aus flüssigen Brennstoffen
13 07 01 *Heizöl und Diesel
13 07 02 *Benzin
13 07 03 *andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)
13 08Ölabfälle a. n. g.
13 08 01 *Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern
13 08 02 *andere Emulsionen
13 08 99 *Abfälle a. n. g.



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14Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08)
14 06Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen
14 06 01 *Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW
14 06 02 *andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische
14 06 03 *andere Lösemittel und Lösemittelgemische
14 06 04 *Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten
14 06 05 *Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten



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Abfallbezeichnung
15Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.)
15 01Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
15 01 01Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02Verpackungen aus Kunststoff
15 01 10 *Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 01 11 *Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
15 02Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
15 02 02 *Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 02 03Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen



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16Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
16 01Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)
16 01 03Altreifen
16 01 04 *Altfahrzeuge
16 01 06Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten
16 01 07 *Ölfilter
16 01 08 *quecksilberhaltige Bestandteile
16 01 09 *Bestandteile, die PCB enthalten
16 01 10 *explosive Bauteile (z.B. aus Airbags)
16 01 11 *asbesthaltige Bremsbeläge
16 01 12Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen
16 01 13 *Bremsflüssigkeiten
16 01 14 *Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
16 01 15Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen
16 01 16Flüssiggasbehälter
16 01 17Eisenmetalle
16 01 18Nichteisenmetalle
16 01 19Kunststoffe
16 01 21 *gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 fallen
16 01 22Bauteile a.n.g.
16 01 99Abfälle a. n. g.
16 02Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten
16 02 09 *Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten
16 02 10 *gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen
16 02 11 *gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
16 02 12 *gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
16 02 13 *gefährliche Bestandteile 2) enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen
16 02 14gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen
16 02 15 *aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile
16 02 16aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen
16 03Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse
16 03 03 *anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 03 04anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen
16 03 05 *organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 03 06organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen
16 04Explosivabfälle
16 04 01 *Munition
16 04 02 *Feuerwerkskörperabfälle
16 04 03 *andere Explosivabfälle
16 05Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien
16 05 04 *gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
16 05 05Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen
16 05 06 *Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien
16 05 07 *gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
16 05 08 *gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
16 05 09gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen



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16 06Batterien und Akkumulatoren
16 06 01 *Bleibatterien
16 06 02 *Ni-Cd-Batterien
16 06 03 *Quecksilber enthaltende Batterien
16 06 04Alkalibatterien (außer 16 06 03)
16 06 05andere Batterien und Akkumulatoren
16 06 06 *getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren
16 07Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13)
16 07 08 *ölhaltige Abfälle
16 07 09 *Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten
16 07 99Abfälle a. n. g.
16 08Gebrauchte Katalysatoren
16 08 01gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten(außer 16 08 07)
16 08 02 *gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle 3 oder deren Verbindungen enthalten
16 08 03gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g.
16 08 04gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07)
16 08 05 *gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten
16 08 06 *gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden
16 08 07 *gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
16 09Oxidierende Stoffe
16 09 01 *Permanganate, z.B. Kaliumpermanganat
16 09 02 *Chromate, z.B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat
16 09 03 *Peroxide, z.B. Wasserstoffperoxid
16 09 04 *oxidierende Stoffe a. n. g.
16 10Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung
16 10 01 *wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 10 02wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen
16 10 03 *wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten
16 10 04wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen
16 11Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien
16 11 01 *Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
16 11 02Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen
16 11 03 *andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
16 11 04Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen
16 11 05 *Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
16 11 06Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen



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Abfallbezeichnung
17Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 01Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
17 01 01Beton
17 01 02Ziegel
17 01 03Fliesen, Ziegel und Keramik
17 01 06 *Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
17 01 07Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
17 02Holz, Glas und Kunststoff
17 02 01Holz
17 02 02Glas
17 02 03Kunststoff
17 02 04 *Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 03Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 03 01 *kohlenteerhaltige Bitumengemische
17 03 02Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 03 03 *Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 04Metalle (einschließlich Legierungen)
17 04 01Kupfer, Bronze, Messing
17 04 02Aluminium
17 04 03Blei
17 04 04Zink
17 04 05Eisen und Stahl
17 04 06Zinn
17 04 07gemischte Metalle
17 04 09 *Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 04 10 *Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten
17 04 11Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen
17 05Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
17 05 03 *Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
17 05 04Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
17 05 05 *Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
17 05 06Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
17 05 07 *Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält
17 05 08Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
17 06Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
17 06 01 *Dämmmaterial, das Asbest enthält
17 06 03 *anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
17 06 04Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
17 06 05 *asbesthaltige Baustoffe
17 08Baustoffe auf Gipsbasis
17 08 01 *Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 08 02Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen
17 09Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
17 09 01 *Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
17 09 02 *Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)
17 09 03 *sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
17 09 04gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen



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18Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)
18 01Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen
18 01 02Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03)
18 01 03 *Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
18 01 06 *Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 01 08 *zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
18 01 10 *Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin
18 02Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren
18 02 02 *Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
18 02 05 *Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 02 07 *zytotoxische und zytostatische Arzneimittel



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Abfallbezeichnung
19Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
19 01Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen
19 01 02Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt
19 01 05 *Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
19 01 06 *wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle
19 01 07 *feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
19 01 10 *gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung
19 01 11 *Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten
19 01 12Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen
19 01 13 *Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
19 01 14Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt
19 01 15 *Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält
19 01 16Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt
19 01 17 *Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 01 18Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen
19 01 19Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
19 01 99Abfälle a. n. g.
19 02Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)
19 02 03vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen
19 02 04 *vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten
19 02 05 *Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 06Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen
19 02 07 *Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen
19 02 08 *flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 09 *feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 10brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen
19 02 11 *sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 99Abfälle a. n. g.
19 03Stabilisierte und verfestigte Abfälle 4
19 03 04 *als gefährlich eingestufte teilweise stabilisiertes 5 Abfälle
19 03 05stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen
19 03 06 *als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle
19 03 07verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen
19 04Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung
19 04 01verglaste Abfälle
19 04 02 *Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung
19 04 03 *nicht verglaste Festphase
19 04 04wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern
19 05Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen
19 05 99Abfälle a. n. g.
19 06Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen
19 06 03Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
19 06 04Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
19 06 05Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 06 06Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 06 99Abfälle a. n. g.
19 07Deponiesickerwasser
19 07 02 *Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält
19 07 03Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt
19 08Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.
19 08 01Sieb- und Rechenrückstände
19 08 02Sandfangrückstände
19 08 05Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
19 08 06 *gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
19 08 07 *Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern
19 08 08 *schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen
19 08 09Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten
19 08 10 *Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen
19 08 11 *Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 08 12Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen
19 08 13 *Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten
19 08 14Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen
19 08 99Abfälle a. n. g.
19 09Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser
19 09 01feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
19 09 02Schlämme aus der Wasserklärung
19 09 03Schlämme aus der Dekarbonatisierung
19 09 04gebrauchte Aktivkohle
19 09 05gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze
19 09 06Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern
19 09 99Abfälle a. n. g.
19 10Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen
19 10 01Eisen- und Stahlabfälle
19 10 02NE-Metall-Abfälle
19 10 03 *Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten
19 10 04Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen
19 10 05 *andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten
19 10 06andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen
19 11Abfälle aus der Altölaufbereitung
19 11 01 *gebrauchte Filtertone
19 11 02 *Säureteere
19 11 03 *wässrige flüssige Abfälle
19 11 04 *Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit BASEn
19 11 05 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
19 11 06Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen
19 11 07 *Abfälle aus der Abgasreinigung
19 11 99Abfälle a. n. g.
19 12Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.
19 12 02Eisenmetalle
19 12 03Nichteisenmetalle
19 12 04Kunststoff und Gummi
19 12 06 *Holz, das gefährliche Stoffe enthält
19 12 09Mineralien (z.B. Sand, Steine)
19 12 11 *sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser
19 13 01 *feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 02feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen
19 13 03 *Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 04Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen
19 13 05 *Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 06Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen
19 13 07 *wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 08wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen



Abfall-
schlüssel
Abfallbezeichnung
20Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
20 01Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 13 *Lösemittel
20 01 14 *Säuren
20 01 15 *Laugen
20 01 17 *Fotochemikalien
20 01 19 *Pestizide
20 01 21 *Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
20 01 23 *gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
20 01 25Speiseöle und -fette
20 01 26 *Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen
20 01 27 *Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 28Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
20 01 29 *Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 31 *zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
20 01 33 *Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
20 01 34Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen
2 001 35 *gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile 6 enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen
20 01 36gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
20 01 37 *Holz, das gefährliche Stoffe enthält
20 01 39Kunststoffe
20 01 40Metalle
20 01 41Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
20 01 99sonstige Fraktionen a. n. g.
20 02Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)
20 02 02Boden und Steine
20 03Andere Siedlungsabfälle
20 03 04Fäkalschlamm
20 03 06Abfälle aus der Kanalreinigung
20 03 99Siedlungsabfälle a. n. g.

*) Die Abfallschlüsselnummern einschließlich der Sternchen entstammen der Abfallverzeichnis-Verordnung des Bundes, die verbindliche Abfallschlüssel vorgibt. Gemäß § 3 Absatz 1 der Abfallverzeichnis-Verordnung sind die mit einem Sternchen (*) versehenen Abfallarten im Abfallverzeichnis gefährliche Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert am 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808, 2831).

1) Für PCB gilt in dieser Abfallliste die Begriffsbestimmung der Richtlinie 96/59/EG.

2) Gefährliche Bestandteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z.B. Akkumulatoren und unter 16 06 aufgeführte und als gefährlich eingestufte Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas.

3) Übergangsmetalle im Sinne dieses Eintrages sind: Scandium, Vanadium, Mangan, Kobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Chrom, Eisen, Nickel, Zink, Zirkonium, Molybdän und Tantal. Diese Metalle und ihre Verbindungen werden als gefährlich betrachtet, wenn sie als gefährliche Stoffe eingestuft wurden. Somit entscheidet die Einstufung als gefährliche Stoffe darüber, welche Übergangsmetalle und übergangsmetallhaltigen Verbindungen gefährlich sind.

4) Stabilisierungsprozesse ändern die Gefährlichkeit der Bestandteile des Abfalls und wandeln somit gefährlichen Abfall in nicht gefährlichen Abfall um. Verfestigungsprozesse ändern die physikalische Beschaffenheit des Abfalls (z.B. flüssig in fest) durch die Verwendung von Zusatzstoffen, ohne die chemischen Eigenschaften zu berühren.

5) Ein Abfall gilt als teilweise stabilisiert, wenn nach erfolgtem Stabilisierungsprozess kurz-, mittel- oder langfristig gefährliche Inhaltsstoffe, die nicht vollständig in nicht gefährliche Inhaltsstoffe umgewandelt wurden, in die Umwelt abgegeben werden könnten.

6) Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z.B. unter 16 06 aufgeführte und als gefährlich eingestufte Akkumulatoren und Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas.

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