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Perfluorierte Tenside in kommunalen Klärschlämmen; Anforderungen an die landwirtschaftliche Verwertung
- Niedersachsen -
Vom 24. November 2011
(MBl.Nds. Nr. 5 vom 08.02.2012 S. 136 aufgehoben *)
Gem. RdErl. d. MU u. d. ML v. 24.11.2011 - 21-62800/2/10 - VORIS 28300 -
Bezug: Gem. RdErl. v. 6.3.2008 (Nds. MBl. S. 775)- VORIS 28300 -
Klärschlämme, die einen PFT-Gehalt (Summenwert aus PFOA und PFOS) von 0,1 mg/kg TM überschreiten, sind aus Vorsorgegründen nicht mehr landwirtschaftlich' zu verwerten. Eine Verwertung derart belasteter Klärschlämme würde i. S. von § 3 Abs. 1 AbfKlärV das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen, weil es sich um Schadstoffe handelt, die in der Umwelt persistent und mobil sind und über die Aufnahme in die Pflanze und in die Nahrungskette akkumuliert werden.
Um diese Anforderung zu überprüfen, sind die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen (> 1.000 EW) von den zuständigen unteren Abfallbehörden zu Untersuchungen vor der Abgabe des Klärschlamms zu verpflichten. Die Untersuchungen sind vorzugsweise zusammen mit den Schwermetalluntersuchungen vor der Frühjahrs- bzw. Herbstaufbringung zu veranlassen. Die Zahl der Untersuchungen sollte je nach Abgabemenge bemessen werden; sie muss mindestens aber zwei Analyseergebnisse pro Jahr für PFT (Summenwert aus PFOS und PFOA) im Abstand von jeweils mehr als drei Monaten umfassen. Diese Überwachungsmaßnahmen sind auf § 3 Abs. 5 Satz 2 AbfKlärV zu stützen. Die Untersuchungsergebnisse sollten der jeweiligen Klärschlammpartie zuzuordnen sein und auf Voranmeldung und Lieferschein vermerkt werden.
Eine Auswahl der für die Untersuchung anerkannten Labore ist der als Anlage beigefügten Liste zu entnehmen. Der aktuelle Stand geeigneter Labore ist zudem auf der Internetseite des NLWKN (www.nlwkn.de) unter dem Kapitel Wasserwirtschaft, Staatlich anerkannte Laboratorien, aufgeführt. Werden andere als die auf der beigefügten Liste benannte Labore beauftragt, ist vorab eine Bestätigung über die Eignung der betreffenden-Labore beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Geschäftsbereich III, An der Scharlake 39, 31135 Hildesheim, einzuholen.
Soweit Klärschlamm nach Niedersachsen eingeführt und auf Flächen im Zuständigkeitsbereich der Unteren Abfallbehörden verwertet werden soll, sind obligatorisch Untersuchungen zum PFT-Gehalt (Summenwert PFOS und PFOA) zu fordern und diese zu prüfen.
Da es sich bei PFT um eine Schadstoffgruppe handelt, bei der Einzelwirkstoffe kurzfristig in das Grundwasser verlagert werden können, wird ergänzend darauf hingewiesen, dass aus Vor sorgegründen Klärschlämme und Klärschlammgemische gemäß SchuVO vom 09.11.2009 (Nds. GVBl. S. 431) ab 01.01.2010 nicht mehr in der Wasserschutz-Zone BI verwertet werden dürfen.
Aus gegebener Veranlassung wird zudem auf die Deklarationspflichten für Klärschlämme nach der DüMV hingewiesen, die zur Düngung landwirtschaftlich genutzter Flächen vorgesehen sind. Kennzeichnungsbeispiele sind auf der Jnternetseite der LWK (www.1wkniedersachsen.de) unter dem Webcode 01013621 auf der Seite Betrieb & Umwelt > Umwelt- und Ressourcenschutz > Boden veröffentlicht.
Dieser RdErl. tritt am 24.11.2011 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 23.11.2011 außer Kraft.
Anlage |
Auswahl geeigneter Untersuchungsstellen für die Analytik von Perfuorierten Tensiden (PFT) in Klärschlamm, Klärschlammkompost, Boden und Wasser
Stand:
August 2010
Untersuchungsstelle | Telefon/Fax | Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner | |
LUFA Nord-West Finkenborner Weg 1 A 31787 Hameln | Tel: 05151 9871-18 Fax: 05151 9871-11 | Herr Dr. Appuhn | helmut.appuhn@lwkniedersachsen.de |
AGROLAB Laborgruppe Institut Koldingen GmbH
Breslauer Straße 60 | Tel: 05066 90193-41 Fax: 05066 90193-35 | Herr Dr. Behrens | torsten.behrens@agrolab.de |
AGROLAB Laborgruppe LUFA-ITL GmbH
Dr.-Hell-Straße 6 | Tel: 0431 1228-0 Fax: 0431 1228-489 | Herr Gosch | klaus.gosch@agrolab.de |
eurofins I GFA mbH
Otto-Hahn-Straße 22 | Tel: 02534.807-122 Fax: 02534.807-110 | Frau Lichte | Michaela Lichte@eurofins.de |
Institut Dr. Nowak
Mayenbrook 1 | Tel: 04205 3175-24 Fax: 04205 3175-816 . | Frau Dr. Brandsch | tb@limnowak.com |
Analytik Institut Rietzler GmbH
Schnorrstraße 5a | Tel: 09118688-215 Fax: 0911 8688-222 | Herr Fahrmayr | sfahrmayr@rietzleranalytik.de |
SGS Institut Fresenius GmbH
Am Leinekanal 4 | Tel: 0551 5220315 Fax: 0551 5220388 | Herr Alburg | goettingen@institutfresenius.de |
WESSLING Laboratorien GmbH
Feodor-Lynen-Straße 23 | Tel: 0511 54700-22 Fax: 0511 54700-30 | Herr Kintrup | Joachim.ICintrup@wessling.de |
WESSLING Laboratorien GmbH
Oststraße 6 | Tel: 02505 89-152 Fax: 02505 89-119 | Frau Peikert | Miroslawa.Peikert@wessling.de |
GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH
Brekelbanmstraße 1 | Tel: 05151 9849-31 Fax: 05151 9849-99 | Herr Dr. Sven Steinhauer | s.steinhauer@gbahamburg.de |
eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Straße 2-4 | Tel: 07071 7007 53 Fax: 07071 7007 77 | Frau Vogrinec | Sabina Vogrinec@eurofins.de |
Stammt der Klärschlamm aus Kläranlagen außerhalb Niedersachsens, so ist die Untersuchung auch durch eine in dem entsprechenden Bundesland zugelassene Untersuchungsstelle zulässig.
Für die Aufnahme in diese Liste ist Voraussetzung, dass die Labore die staatliche Anerkennung als Untersuchungsstelle der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (§§ 61a und 44 NAbfG) für die Parameter des Fachmoduls Wasser, Teilbereich 7 "HPLC-Verfahren", bzw. des Fachmoduls Abfall, Teilbereich 1.5 "Organischpersistente Schadstoffe", besitzen. (PFT-Untersuchungen sind noch nicht in den Teilbereichen aufgeführt, sie werden jedoch ebenfalls per HPLC bestimmt.)
Weitere Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an dem vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ausgerichteten Ringversuch "S-01 PFT in Wasser und Schlamm" oder einem vergleichbaren Ringversuch oder die Akkreditierung der PFT-Analytik.
Verfügt eine Untersuchungsstelle über mehrere Laborstandorte, so sind in der Liste lediglich die in Niedersachsen anerkannten Standorte aufgeführt.
ENDE |