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Regelwerk

VwVWBek - Weitergeltung von Verwaltungsvorschriften
- Bayern -

Vom 31. Mai 2016
(AllMBl. Nr. 8 vom 30.06.2016 S.1555)
Gl.-Nr.: 1140-S



Az. B II 4 - 1256 - 2

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung

Zitiervorschlag: Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Weitergeltung von Verwaltungsvorschriften (VwVWBek) vom 31. Mai 2016 (AllMBl. S. 1555)

1. Alle bis zum Ablauf des 31. Dezember 2015 erlassenen veröffentlichten Verwaltungsvorschriften der Staatsregierung, der Staatskanzlei und der Staatsministerien treten außer Kraft, sofern sie nicht als fortgeltender Inhalt in der Datenbank Bayern.Recht eingestellt sind. Das Verzeichnis der gemäß Satz 1 eingestellten und ab 1. Januar 2016 fortgeltenden veröffentlichten Verwaltungsvorschriften kann auf der Verkündungsplattform der Staatsregierung https://www.verkuendungbayern.de/service abgerufen werden.

2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE