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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Bremischen Gaststättenverordnung
- Bremen -
Vom 14. Juni 2012
(Brem.GBl. Nr. 18 vom 25.06.2012 S. 239)
Aufgrund des § 5 Absatz 3 und des § 6 des Bremischen Gaststättengesetzes vom 24. Februar 2009 (Brem.GBl. S. 45 - 711-b-1), das durch Artikel 11 des Gesetzes vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 535) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Senator für Inneres und Sport verordnet:
Die Bremische Gaststättenverordnung vom 13. März 2009 (Brem.GBl. S 64 - 711-b-2) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1 werden das Komma und die Wörter "für Spielhallen" gestrichen.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 wird folgender Absatz 1 vorangestellt:
" (1) Die Sperrzeit für Spielhallen und für Wettvermittlungsstellen beginnt um 2.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr."
b) Die bisherigen Absätze 1 und 2 werden die Absätze 2 und 3.
3. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Im Wortlaut werden die Wörter "und am 1. Mai 2014 außer Kraft" gestrichen.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.