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Stärkung und Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern - Gesetz zur Ergänzung des Artikel 1 der Verfassung des Landes Hessen
- Hessen -
Vom 11. Dezember 2018
(GVBl. Nr. 28 vom 21.12.2018 S. 751)
Art. 1 der Verfassung des Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 (GVBl. S. 229), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2011 (GVBl. I S. 182), wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige Wortlaut wird Abs. 1.
2. Als Abs. 2 wird angefügt:
"(2) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 190038
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