Druck- und Lokalversion Regelwerk, Allgemein, Wettbewerb

Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge
- Sachsen-Anhalt -

Vom 30. April 2013
(GVBl. LSA Nr. 11 vom 08.05.2013 S. 190; 07.12.2022 S. 367 aufgehoben)
Gl.-Nr.: 703.5



Nachfolgend geregelt durch "TVergG LSA"

Aufgrund des § 5 Satz 1 des Landesvergabegesetzes vom 19. November 2012 (GVBl. LSA S. 536) in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 7 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 3. Mai 2011 (MBl. LSA S. 217), zuletzt geändert durch Beschluss vom 18. September 2012 (MBl. LSA S. 535), wird verordnet:

§ 1 Formblätter des Bundes

(1) Die Formblätter des "Vergabe- und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen des Bundes" * und des "Handbuches für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau" * sind in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden, soweit nicht in Absatz 3 die Anwendung ausgeschlossen ist.

(2) Die Möglichkeit, dass die Ministerien innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches in diesem Zusammenhang ergänzende Regelungen durch Erlass treffen können, bleibt unberührt.

(3) Die Formblätter 231 Vereinbarung Tariftreue und 232 Vereinbarung Tariftreue zwischen Arbeitnehmern und Nachunternehmern des Abschnittes II - Vergabeunterlagen - sind nicht zu verwenden.

§ 2 Formblätter und Eigenerklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen zum Landesvergabegesetz

Die Vergabestellen haben aus Gründen der einheitlichen Handhabung bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge die Formblätter und Eigenerklärungen und die ergänzenden Vertragsbedingungen, die als Anlagen 1 bis 6 der Verordnung beigefügt sind, anzuwenden.

§ 3 Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

________
* www.evergabe.sachsenanhalt.de/Geltende Regelungen

.
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
Anlage 1
(zu § 2)

Ich erkläre/Wir erklären, dass

  1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 11 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212, 249), in der jeweils geltenden Fassung, gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
  2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung sowohl durch mich/uns, als auch meiner/unserer Nachunternehmer nach § 15 des Landesvergabegesetzes zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führen kann.

Verstöße gegen die Verpflichtungen in dieser Erklärung können zum Nachteil des Auftragnehmers zu einer Vertragsstrafe, fristlosen Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 des Landesvergabegesetzes führen.

___________ ________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift. Firmenstempel)

.

Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)
Anlage 2
(zu § 2)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes für den Fall des Nachunternehmereinsatzes,

  1. eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur vorzunehmen, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, welche ich/wir selbst einzuhalten verspreche(n),
  2. bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
  3. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
  4. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und
  5. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.

___________ ________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift. Firmenstempel)

.

Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
12 des Landesvergabegesetzes)
Anlage 3
(zu § 2)

Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei

  1. der Lieferung,
  2. der Erbringung von Bauleistungen und
  3. der Erbringung von Dienstleistungen.

Folgende Waren und Warengruppen sind zum Beispiel betroffen:

  1. Bekleidung, zum Beispiel Arbeitsbekleidung, Uniformen;
  2. Stoffe und Textilwaren, zum Beispiel Vorhangstoffe, Teppiche;
  3. Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle;
  4. Spielwaren;
  5. Naturkautschuk-Produkte, wie zum Beispiel Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen;
  6. Lederwaren;
  7. Produkte aus Holz;
  8. Natursteine;
  9. Agrarprodukte, zum Beispiel Kaffee. Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.

Enthält die Leistung oder Lieferung derartige Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet werden oder wurden? Ja [ ] Nein [ ]

Falls ja, ist die folgende Erklärung erforderlich:

Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter § 12 Abs. 1 und 2 des Landesvergabegesetzes genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, dass zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach § 15 des Landesvergabegesetzes zum Ausschluss des Bieters während des Vergabeverfahrens führen kann oder nach § 18 des Landesvergabegesetzes zu einer Vertragsstrafe von bis zu 5 v. H. des Auftragswertes und/oder zur fristlosen Kündigung des Vertrages und /oder einem Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe für eine Dauer von bis zu drei Jahren führen wird.

Soweit Bau-, Liefer-, oder Dienstleistungen in Bezug auf die vorgenannten Waren/Warengruppen aus den relevanten Herstellungsländern auf Nachunternehmer übertragen werden, hat der Auftragnehmer nach § 12 Abs. 2 des Landesvergabegesetzes die Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Verwendung dieser Erklärung mit dem Nachunternehmer zu vereinbaren.

___________ ________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift. Firmenstempel)

.

Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des LandesvergabegesetzesAnlage 4
(zu § 2)
  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 13 des Landesvergabegesetzes für den Fall des Nachunternehmereinsatzes, den Nachunternehmern die Bestimmungen zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 des Landesvergabegesetzes sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 12 des Landesvergabegesetzes unter Verwendung der beiden Formblätter zu den Nachunternehmererklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu kontrollieren.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jedem Nachauftragnehmer oder Verleiher schriftlich die Verpflichtung zu übertragen, mindestens jene Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sowie deren Einhaltung sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 des Landesvergabegesetzes seine Entgeltabrechnungen und die Entgeltabrechnungen des Nachauftragnehmers sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Landesvergabegesetzes und die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer abgeschlossenen Werkverträge vorzulegen.

    Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer haben nach § 17 des Landesvergabegesetzes vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten.

  4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 10, 11, 12 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 des Landesvergabegesetzes eine Vertragsstrafe in Höhe von ...... % des Auftragswertes dem Auftraggeber zu zahlen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß weder kannte noch kennen musste. Nach § 18 Abs. 4 des Landesvergabegesetzes bleibt die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt.
  5. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer die aus den §§ 10 und 12 des Landesvergabegesetzes resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen sowie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 13 und 17 Abs. 2 des Landesvergabegesetzes verstoßen. Auf die Pflicht des Ausschlusses des Auftragnehmers und/oder Nachauftragnehmers von der öffentlichen Auftragsvergabe gemäß § 18 Abs. 3 des Landesvergabegesetzes für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren wird hingewiesen.

.

Information gemäß § 19 Abs. 1 des LandesvergabegesetzesAnlage 5
(zu § 2)

Vergabestelle

Datum
Vergabenummer
Information gemäß § 19 Abs. 1 des Landesvergabegesetzes

Baumaßnahme

____________________________________

____________________________________

Leistung

____________________________________

Angebot vom _____________
Anlagen __________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie gemäß § 19 Abs. 1 des Landesvergabegesetzes, dass Ihr Angebot/Nebenangebot nicht berücksichtigt werden soll.
Die Gründe der Nichtberücksichtigung sind:
Ich beabsichtige, den Zuschlag auf das Angebot des Bieters

__________________________

zu erteilen.
Hinweis:

Sofern Sie gemäß § 19 Abs. 2 des Landesvergabegesetzes die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften beanstanden und Ihrer Beanstandung nicht abgeholfen werden kann, bin ich verpflichtet, die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt als Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig und kann Kosten von 100 bis 1.000 Euro verursachen.

Mit freundlichen Grüßen

____________________

.

Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage AAnlage 6
(zu § 2)

Anlage zum Angebot der Ausschreibung

Ich erkläre/wir erklären, dass

ich/ wir zur Ausführung von zulassungspflichtigen Handwerken gemäß der Handwerksordnung Anlage A in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074, 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2415, 2416), im Sinne der Leistungsbeschreibung berechtigt sind. Für die entsprechenden zulassungspflichtigen Arbeiten besitze ich/besitzen wir die entsprechende Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer. Mir/uns ist bewusst, dass wir die Leistung im eigenen Betrieb gemäß § 4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B ausführen müssen und nur mit Zustimmung des Auftraggebers sie an Nachunternehmer übertragen dürfen, die eine entsprechende Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer für das/die zulassungspflichtige/-n Handwerk/-e besitzen.

Weiter erkläre ich/erklären wir, dass für den Fall, dass die Ausführung eines Teils des Auftrages über die Erbringung von Bauleistungen oder Dienstleistungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk einem Nachunternehmer übertragen werden soll, die entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur Eintragung mit dem oder den zulassungspflichtigem/-n Handwerk/-en bei der zuständigen Handwerkskammer vorzulegen sind.

Als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, der in Sachsen-Anhalt keine gewerbliche Niederlassung unterhält, erkläre ich, dass ich die Voraussetzungen des § 7 der Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung) erfülle, um vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen in einem Handwerk der Handwerksordnung Anlage A zu erbringen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlichen falschen Erklärung nach § 15 des Landesvergabegesetzes zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führen kann.

___________ ________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift. Firmenstempel)


UWS Umweltmanagement GmbHENDE