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Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge
- Sachsen-Anhalt -
Vom 30. April 2013
(GVBl. LSA Nr. 11 vom 08.05.2013 S. 190; 07.12.2022 S. 367 aufgehoben)
Gl.-Nr.: 703.5
Nachfolgend geregelt durch "TVergG LSA"
Aufgrund des § 5 Satz 1 des Landesvergabegesetzes vom 19. November 2012 (GVBl. LSA S. 536) in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 7 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 3. Mai 2011 (MBl. LSA S. 217), zuletzt geändert durch Beschluss vom 18. September 2012 (MBl. LSA S. 535), wird verordnet:
§ 1 Formblätter des Bundes
(1) Die Formblätter des "Vergabe- und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen des Bundes" * und des "Handbuches für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau" * sind in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden, soweit nicht in Absatz 3 die Anwendung ausgeschlossen ist.
(2) Die Möglichkeit, dass die Ministerien innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches in diesem Zusammenhang ergänzende Regelungen durch Erlass treffen können, bleibt unberührt.
(3) Die Formblätter 231 Vereinbarung Tariftreue und 232 Vereinbarung Tariftreue zwischen Arbeitnehmern und Nachunternehmern des Abschnittes II - Vergabeunterlagen - sind nicht zu verwenden.
§ 2 Formblätter und Eigenerklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen zum Landesvergabegesetz
Die Vergabestellen haben aus Gründen der einheitlichen Handhabung bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge die Formblätter und Eigenerklärungen und die ergänzenden Vertragsbedingungen, die als Anlagen 1 bis 6 der Verordnung beigefügt sind, anzuwenden.
§ 3 Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes) | Anlage 1 (zu § 2) |
Ich erkläre/Wir erklären, dass
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung sowohl durch mich/uns, als auch meiner/unserer Nachunternehmer nach § 15 des Landesvergabegesetzes zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führen kann.
Verstöße gegen die Verpflichtungen in dieser Erklärung können zum Nachteil des Auftragnehmers zu einer Vertragsstrafe, fristlosen Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 des Landesvergabegesetzes führen.
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(Ort, Datum) (Unterschrift.
Firmenstempel)
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes) | Anlage 2 (zu § 2) |
Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes für den Fall des Nachunternehmereinsatzes,
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(Ort, Datum) (Unterschrift.
Firmenstempel)
Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes) | Anlage 3 (zu § 2) |
Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei
Folgende Waren und Warengruppen sind zum Beispiel betroffen:
Enthält die Leistung oder Lieferung derartige Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet werden oder wurden? Ja [ ] Nein [ ]
Falls ja, ist die folgende Erklärung erforderlich:
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter § 12 Abs. 1 und 2 des Landesvergabegesetzes genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, dass zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach § 15 des Landesvergabegesetzes zum Ausschluss des Bieters während des Vergabeverfahrens führen kann oder nach § 18 des Landesvergabegesetzes zu einer Vertragsstrafe von bis zu 5 v. H. des Auftragswertes und/oder zur fristlosen Kündigung des Vertrages und /oder einem Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe für eine Dauer von bis zu drei Jahren führen wird.
Soweit Bau-, Liefer-, oder Dienstleistungen in Bezug auf die vorgenannten Waren/Warengruppen aus den relevanten Herstellungsländern auf Nachunternehmer übertragen werden, hat der Auftragnehmer nach § 12 Abs. 2 des Landesvergabegesetzes die Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Verwendung dieser Erklärung mit dem Nachunternehmer zu vereinbaren.
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(Ort, Datum) (Unterschrift.
Firmenstempel)
Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes | Anlage 4 (zu § 2) |
Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer haben nach § 17 des Landesvergabegesetzes vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten.
Information gemäß § 19 Abs. 1 des Landesvergabegesetzes | Anlage 5 (zu § 2) |
Vergabestelle
Datum | |
Vergabenummer |
Information gemäß § 19 Abs. 1 des Landesvergabegesetzes
Baumaßnahme ____________________________________ ____________________________________ |
Leistung
____________________________________ |
Angebot vom _____________ |
Anlagen __________________ |
Sehr geehrte Damen und Herren, |
hiermit informiere ich Sie gemäß § 19 Abs. 1 des Landesvergabegesetzes, dass Ihr Angebot/Nebenangebot nicht berücksichtigt werden soll. |
Die Gründe der Nichtberücksichtigung sind: |
Ich beabsichtige, den Zuschlag auf das Angebot des Bieters
__________________________ |
zu erteilen. |
Hinweis:
Sofern Sie gemäß § 19 Abs. 2 des Landesvergabegesetzes die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften beanstanden und Ihrer Beanstandung nicht abgeholfen werden kann, bin ich verpflichtet, die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt als Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig und kann Kosten von 100 bis 1.000 Euro verursachen. |
Mit freundlichen Grüßen
____________________ |
Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A | Anlage 6 (zu § 2) |
Anlage zum Angebot der Ausschreibung
Ich erkläre/wir erklären, dass
ich/ wir zur Ausführung von zulassungspflichtigen Handwerken gemäß der Handwerksordnung Anlage A in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074, 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2415, 2416), im Sinne der Leistungsbeschreibung berechtigt sind. Für die entsprechenden zulassungspflichtigen Arbeiten besitze ich/besitzen wir die entsprechende Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer. Mir/uns ist bewusst, dass wir die Leistung im eigenen Betrieb gemäß § 4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B ausführen müssen und nur mit Zustimmung des Auftraggebers sie an Nachunternehmer übertragen dürfen, die eine entsprechende Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer für das/die zulassungspflichtige/-n Handwerk/-e besitzen.
Weiter erkläre ich/erklären wir, dass für den Fall, dass die Ausführung eines Teils des Auftrages über die Erbringung von Bauleistungen oder Dienstleistungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk einem Nachunternehmer übertragen werden soll, die entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur Eintragung mit dem oder den zulassungspflichtigem/-n Handwerk/-en bei der zuständigen Handwerkskammer vorzulegen sind.
Als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, der in Sachsen-Anhalt keine gewerbliche Niederlassung unterhält, erkläre ich, dass ich die Voraussetzungen des § 7 der Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung) erfülle, um vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen in einem Handwerk der Handwerksordnung Anlage A zu erbringen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlichen falschen Erklärung nach § 15 des Landesvergabegesetzes zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führen kann.
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(Ort, Datum) (Unterschrift.
Firmenstempel)
ENDE |