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Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Landesvergabegesetzes

Vom 30. Juli 2013
(GVBl. LSA. Nr. 22 vom 08.08.2013 S. 402)




§ 1

Das Landesvergabegesetz vom 19. November 2012 (GVBl. LSA S. 536) wird wie folgt geändert:

1. Nach § 24 wird folgender neuer § 25 eingefügt:

" § 25 Anpassung der Schwellenwerte

Für, die Vergabe öffentlicher Aufträge, deren Gegenstand im räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen im Mai und Juni 2013 steht, sofern dringliche und zwingende Gründe bestehen, werdenn die nach § 1 Abs. 1 bis zum 30. Juni 2014 durch folgende Schwellenwerte ersetzt:

  1. bei Bauaufträgen ein geschätzter Auftragswert von fünf Millionen Euro ohne Umsatzsteuer und
  2. bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ein geschätzter Auftragswert von 200.000 Euro ohne Umsatzsteuer."

2. Der bisherige § 25 wird § 26.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.