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Änderungstext

Gesetz zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Vom 6. März 2013
(GVBl. Nr. 2 vom 28.03.2013 S. 49)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Thüringer Gleichstellungsgesetz

wie eingefügt

Artikel 2
Änderung der Thüringer Kommunalordnung

In § 33 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531) geändert worden ist, werden die Worte "10.000 Einwohnern Gleichstellungsbeauftragte" durch die Worte "20.000 Einwohnern eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin" ersetzt.

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Thüringer Gleichstellungsgesetz vom 3. November 1998 (GVBl. S. 309), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265), außer Kraft.