Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

KPrüfTechnAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Zwischenprüfung

§ 6 Ziel und Zeitpunkt

§ 7 Inhalt

§ 8 Prüfungsbereiche

§ 9 Prüfungsbereich Rohstoff- und Werkstoffprüfung

§ 10 Prüfungsbereich Werkstofftechnologie und Werkstoffeigenschaften

Abschnitt 3
Abschlussprüfung

§ 11 Ziel und Zeitpunkt

§ 12 Inhalt

§ 13 Prüfungsbereiche

§ 14 Prüfungsbereich Probennahme und Probenvorbereitung

§ 15 Prüfungsbereich Physikalische, chemische und keramische Prüfungen

§ 16 Prüfungsbereich Prüftechnik

§ 17 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 19 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 20 Inkrafttreten

Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Prüftechnologen Keramik und zur Prüftechnologin Keramik
(zu § 3 Absatz 1)

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten