Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
KPrüfTechnAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 6 Ziel und Zeitpunkt
§ 7 Inhalt
§ 8 Prüfungsbereiche
§ 9 Prüfungsbereich Rohstoff- und Werkstoffprüfung
§ 10 Prüfungsbereich Werkstofftechnologie und Werkstoffeigenschaften
Abschnitt 3
Abschlussprüfung
§ 11 Ziel und Zeitpunkt
§ 12 Inhalt
§ 13 Prüfungsbereiche
§ 14 Prüfungsbereich Probennahme und Probenvorbereitung
§ 15 Prüfungsbereich Physikalische, chemische und keramische Prüfungen
§ 16 Prüfungsbereich Prüftechnik
§ 17 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 19 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 20 Inkrafttreten
Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Prüftechnologen Keramik und zur Prüftechnologin Keramik
(zu § 3 Absatz 1)
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten