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SiebdrAusbV - Siebdrucker-Ausbildungsverordnung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Siebdruck und zur Medientechnologin Siebdruck
Vom 7. April 2011
(BAnz. Nr. 125a vom 19.08.2011 S. 4)
Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, sowie auf Grund des § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, der zuletzt durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Medientechnologe Siebdruck und Medientechnologin Siebdruck wird
staatlich anerkannt.
§ 2 Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 3 Struktur der Berufsausbildung .
Die Berufsausbildung gliedert sich in
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
(2) Die Berufsausbildung zum Medientechnologen Siebdruck und zur Medientechnologin Siebdruck gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1:
1. Planen des Ablaufs von Druckaufträgen,
2.Siebdruckvorstufe und Druckformherstellung,
3. Vorbereiten des Siebdruckprozesses,
4. Steuern des Siebdruckprozesses,
5. Siebdruckweiterverarbeitung,
6. Drucktechnologien und -prozesse,
7. Instandhalten von Druckmaschinen;
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Auswahllisten I und II:
1. zwei Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 aus der Auswahlliste I:
I.1 Standardisierter Siebdruck,
I.2 Druckveredelung,
I.3 Produktbearbeitung,
I.4 Druckweiterverarbeitung,
I.5 Kundenberatung,
I.6 Schneidplotttechnik,
I.7 Transfertechnik,
I.8 Rotativer Siebdruck,
I.9 Tampondruck,
I.10 Datenvorbereitung Digitaldruck,
I.11 Großformatiger Digitaldruck;
2. eine Wahlqualifikation nach § 3 Nummer 3 aus der Auswahlliste II:
II.1 Bogensiebdruck,
II.2 Rollensiebdruck,
II.3 Körpersiebdruck,
II.4 Technischer Siebdruck,
II.5 Textilsiebdruck,
II.6 Keramischer Siebdruck,
II.7 Glassiebdruck;
Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Betriebliche Kommunikation.
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Die in Satz 1 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 6 und 7 nachzuweisen.
(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.
§ 6 Zwischenprüfung
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
(3) Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen
(4) Für den Prüfungsbereich Arbeitsplanung bestehen folgende Vorgaben:
(5) Für den Prüfungsbereich Siebdrucktechnik bestehen folgende Vorgaben:
§ 7 Abschlussprüfung, Gesellenprüfung
(1) Durch die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschluss- und Gesellenprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.
(3) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
(4) Für den Prüfungsbereich Siebdruckproduktion bestehen folgende Vorgaben:
(5) Für den Prüfungsbereich Auftragsplanung und Kommunikation bestehen folgende Vorgaben:
(6) Für den Prüfungsbereich Prozesstechnologie bestehen folgende Vorgaben:
(7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:
§ 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung
(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. Prüfungsbereich Siebdruckproduktion | 50 Prozent, |
2. Prüfungsbereich Auftragsplanung und Kommunikation | 20 Prozent, |
3. Prüfungsbereich Prozesstechnologie | 20 Prozent, |
4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent. |
(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als "ausreichend" bewerteten Prüfungsbereiche "Auftragsplanung und Kommunikation" oder "Prozesstechnologie" oder "Wirtschafts- und Sozialkunde" durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
§ 9 Zusatzqualifikation
(1) Die im Rahmen der Berufsausbildung nicht gewählte Wahlqualifikation Tampondruck oder Großformatiger Digitaldruck nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 kann als Zusatzqualifikation vermittelt werden.
(2) Für die Vermittlung der Zusatzqualifikation gilt die in der Anlage Abschnitt B Nummer 1 enthaltene sachliche Gliederung entsprechend.
§ 10 Prüfung der Zusatzqualifikation
(1) Die Zusatzqualifikation wird im Rahmen der Abschluss- oder Gesellenprüfung gesondert geprüft, wenn die in der Anlage Abschnitt B Nummer 1 enthaltenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend vermittelt worden sind.
(2) Für die Prüfung der Zusatzqualifikation bestehen folgende Vorgaben:
(3) Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
(4) Über das Ergebnis der bestandenen Prüfung der Zusatzqualifikation ist eine gesonderte Bescheinigung zu erteilen.
§ 11 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können, wenn noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde und die Vertragsparteien dies vereinbaren, unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden.
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Siebdrucker/zur Siebdruckerin vom 2. Mai 2000 (BGBl. I S. 679) außer Kraft.
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Medientechnologen Siebdruck und zur Medientechnologin Siebdruck | Anlage (zu § 4 Absatz 1) |
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
Planen des Ablaufs von Druckaufträgen
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | a) Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Realisierbarkeit der Produktionsvorgaben kontrollieren
b) Druckdaten oder Druckformen auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen c) Seiten- und Nutzenanordnung unter Berücksichtigung von Druckweiterverarbeitungsvorgaben sowie Kontrollelemente für den Druck und die Druckweiterverarbeitung prüfen d) Maschinenbelegung planen und festlegen e) Materialien für die Produktion auswählen, bereitstellen und auf Verwendbarkeit prüfen f) Produktionsbedingungen, insbesondere bezüglich der Wechselwirkungen von Druckmaschine, Bedruckstoff, Druckfarbe und Klima, beurteilen g) Produkt- und Prozessdaten bei der Planung von Aufträgen, insbesondere unter Berücksichtigung von Colormanagement, Farbsystemen, Trocknung, Härtung und Veredelung, nutzen h) technische Abläufe als integrierten Produktionsprozess unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte darstellen i) Material lagern und innerbetriebliche logistische Prozesse nutzen |
6 | ||
2 | Siebdruckvorstufe und Druckformherstellung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | a) Daten erstellen, übernehmen, konvertieren und transferieren
b) Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen, dabei verfahrensspezifische Besonderheiten berücksichtigen c) Originaldaten sichern, daraus Produktionsdaten erzeugen und archivieren d) Text-, Bild- und Grafikelemente kombinieren e) Einteilungsbogen herstellen f) Nutzen herstellen, standrichtig positionieren, auf Passer prüfen, Kontrollelemente integrieren und als Datensatz oder Kopiervorlage ausgeben und prüfen g) Druckformträger, Gewebe und Gewebespannung auswählen, prüfen und vorbereiten h) Siebdruckform herstellen, messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigieren i) Siebdruckform reinigen, Druckformträger entschichten |
26 | |
3 | Vorbereiten des Siebdruckprozesses
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | a) Druckfarben entsprechend ihrer Eigenschaften verwendungsbezogen auswählen und einsetzen
b) Farbtöne nach Rezept und Vorlage mischen, abstimmen und andrucken c) Druckfarben und spezielle Verdruckstoffe messen und prüfen, insbesondere Konsistenz, Trocknung, Beständigkeit und Haftung; für den Druckprozess auf den Bedruckstoff einstellen d) Farbverbrauch ermitteln e) Bedruckstoffe entsprechend ihrer Eigenschaften verwendungsbezogen auswählen und einsetzen f) Mengen- und Formatberechnungen durchführen und g) Bedruckstoffe für den Druckprozess vorbehandeln h) Druckrakel auswählen und vorbereiten i) Druckmaschine, insbesondere Druckform, Materialdurchlauf, Rakeleinstellung, Farbführung und Trockeneinrichtung, auftragsbezogen einrichten |
14 | |
4
| Steuern des Siebdruckprozesses
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | a) Auftrag standgerecht einpassen, andrucken und nach Vorgabe anhand von Druckkontrollelementen abstimmen
b) Druckmaschine, insbesondere mechanische, pneumatische, hydraulische und elektrische Funktionen, einstellen und prüfen c) Druckprozesskontrolle durchführen, dabei Fehler im Prozessablauf, des Druckergebnisses und Störungen im Maschinenablauf erkennen und beheben d) Druckergebnis visuell und messtechnisch prüfen, Messparameter auswählen, Messtechnik anwenden, Messresultate auswerten, Vergleich zwischen Druckergebnis und Sollvorgaben vornehmen, Maßnahmen zur Korrektur des Fortdruckergebnisses ableiten e) Wechselbeziehung zwischen Druckmaschine, verfahrensspezifischer Druckform, Druckfarbe und Bedruckstoff bei der Änderung von Einstellungen berücksichtigen f) Materialeinsatz auf den Produktionsprozess abstimmen, dabei zeitliche, ökonomische und ökologische Bedingungen berücksichtigen g) Trocknung, insbesondere Farbhaftung, Glanzgrad, Durchtrocknung, prüfen, bei Abweichungen Einstellungen korrigieren h) Fertigungsprozess dokumentieren |
26 | |
5 | Siebdruckweiterverarbeitung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | a) Arbeitsabläufe material- und produktionsbezogen festlegen
b) Druckweiterverarbeitungstechniken anwenden c) Fertigungsstörungen identifizieren und beheben d) Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen, korrigieren und dokumentieren |
| |
6 | Drucktechnologien und -prozesse
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | a) Fertigungsverfahren hinsichtlich der zu erzielenden Qualität des Druckproduktes einschließlich Kosten und Ressourcenschonung beurteilen
b) Druckmaschinen, insbesondere hinsichtlich Funktion, Aufbau, Steuerung und Regelung sowie Einsatzmöglichkeiten, Mengenausbringung und Kosten, beurteilen c) Materialverhalten bezüglich des Fertigungsprozesses und der geforderten Qualität beurteilen d) Bedruckstoffe hinsichtlich Verwendbarkeit für den Druckprozess, Lagerung und Druckweiterverarbeitung sowie der Gebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilen e) Druckfarben nach Produktanforderungen unterscheiden und hinsichtlich der Verarbeitbarkeit im gesamten Produktionsablauf sowie der Gebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilen f) Farbwirkung im Zusammenspiel mit Bedruckstoff und Beleuchtung beurteilen g) Farbräume und Farbsysteme anwenden, Standards und Normen beachten |
10 | |
7 | Instandhalten von Druckmaschinen
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) | a) Zusammenwirken unterschiedlicher Maschinenelemente und Baugruppen zur Gesamtfunktion prüfen
b) Funktionen von Druckmaschinenteilen unter Beachtung von Sicherheitsvorgaben, insbesondere von Sensoren, mechanischen, pneumatischen, hydraulischen, elektrischen, elektronischen und elektropneumatischen Maschinenelementen, prüfen c) Störungen an Maschinen und Einrichtungen feststellen und beschreiben, Fehler beseitigen und Behebung ver- anlassen d) Grundeinstellungen der Druckmaschine überprüfen, Maschine nach Vorgaben justieren e) Wartung durchführen, Verschleißteile austauschen f) Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen g) Änderungen an Maschineneinstellungen und Austausch von Maschinenteilen sowie Prüfergebnisse dokumentieren |
10 |
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Wahlqualifikationen
1. Auswahlliste I (Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
I.1 | Standardisierter Siebdruck
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.1) | a) Aufgabenstellung analysieren, standardisierten Prozess anhand der betrieblichen Bedingungen festlegen
b) Daten übernehmen, kontrollieren und auf den Standardisierungsprozess anpassen c) Druckkapazitäten ermitteln und für den Standardprozess festlegen d) Siebdruckmaschine nach Standards einrichten, Maschinenparameter festlegen und dokumentieren e) standardisierte Bedruckstoffe und Druckfarben auftragsbezogen auswählen und festlegen f) standardisierte Siebdruckform zum Druckprodukt auswählen und festlegen g) Druckkontrollelemente im Fortdruck visuell und messtechnisch kontrollieren, nach Prozessstandard auswerten und Ergebnisse dokumentieren |
13 | |
I.2 | Druckveredelung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.2) | a) Druckprodukte und Bedruckstoffe auf Veredelungsfähigkeit prüfen
b) Siebdruckveredelungsverfahren anwenden c) Effektfarben und Lacke produktspezifisch einsetzen d), Eigenschaften von Effektfarben und Lacken, insbesondere Viskosität, prüfen e) Druckergebnis kontrollieren, Ursachen für Abweichungen erkennen und beseitigen f) veredeltes Druckprodukt, insbesondere auf Trocknung, Glanz, Block- und Scheuerfestigkeit, prüfen g) Veredelungsprozess dokumentieren |
13 | |
I.3 | Produktbearbeitung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.3) | a) Verfahrenswege und Arbeitsschritte, insbesondere für Schneiden, Stanzen, Rillen, Nuten, Abkanten, Tiefziehen, Sägen, Fräsen, Lasern, Schneidplotten, Kaschieren, Laminieren, Ösen, Börteln, Umsäumen und Nähen, auftragsspezifisch für die Produktbearbeitung festlegen
b) produktspezifische Materialien, Maschinen und Arbeitsgeräte auswählen und einsetzen c) Druckprodukte unter Berücksichtigung spezifischer Verarbeitungsschritte bearbeiten d) Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen e) Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführen f) Produkte material- und transportgerecht lagern |
13 | |
I.4 | Druckweiterverarbeitung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.4) | a) Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für die Weiterverarbeitung von Druckprodukten festlegen
b) Druckprodukte mit unterschiedlichen Druckweiterverarbeitungstechniken zum Endprodukt verarbeiten c) produktspezifische Materialien auswählen und einsetzen d) Einrichtungen für die Druckweiterverarbeitung nach Vorgabe der Auftragsbeschreibung rüsten e) Maschinenlauf überwachen und optimieren, ablaufbedingte Störungen erkennen und beheben f) Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführen g) Produkte material- und transportgerecht lagern |
13 | |
I.5 | Kundenberatung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5) | a) Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten
b) Schriftverkehr durchführen c) Unterlagen für die Erstellung von Angeboten beschaffen und auswerten d) auftragsbezogene Kosten abschätzen und Angebote erstellen e) Daten und Vorlagen für die weitere Verwendung prüfen, bewerten und daraus einen Arbeitsauftrag erstellen f) Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie den Datenschutz bei der Auftragsvorbereitung berücksichtigen |
13 | |
I.6 | Schneidplotttechnik
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.6) | a) Daten übernehmen und für die Verwendung im Schneideplotter konvertieren
b) Vorlagen vektorisieren c) Gestaltung auf die technischen Möglichkeiten des Schneideplotters abstimmen d) Schrift mit grafischen Elementen kombinieren und mit dem Plotter als Schneidefilm herstellen e) Schrift und grafische Elemente in Selbstklebefolie schneiden, entgittern und produktspezifisch weiterverarbeiten |
13 | |
I.7 | Transfertechnik
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.7) | a) Druckdaten für das Transfer- oder Sublimationsverfahren produktionsbezogen erstellen
b) spezifische Druckfarben und Farbreihenfolge festlegen c) Druckformträger und Druckform auswählen, herstellen und prüfen d) Transfer- oder Sublimationspapier auftragsbezogen auswählen, vorbehandeln und bereitstellen e) Trocknung bestimmen und einhalten f) verfahrensspezifische Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andrucken g) Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen, insbesondere Farbeinstellung, Stand, Passgenauigkeit sowie Trocknung, prüfen h) Druckprodukt während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren sowie Trocknung kontrollieren i) Druckobjekt auswählen, vorbehandeln und das Druckbild auf das Druckobjekt transferieren, dabei Anpressdruck und Temperatur an Kalander oder Transferpresse kontrollieren j) Produkte material- und transportgerecht lagern |
13 | |
I.8 | Rotativer Siebdruck
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.8) | a) Druckdaten für rotative Siebdruckform erstellen
b) Vorgaben für die Druckvorstufe aus dem Druck- und dem Weiterverarbeitungsprozess ableiten und anpassen c) rotative Druckform messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigieren d) Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen e) Druckmaschine auf Bedruckstoff einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienen f) Zusatz- und Weiterverarbeitungsaggregate einsetzen, g) Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen h) Farbzuführeinrichtung einstellen, regeln und reinigen i) Druckprodukt während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren j) Druckprodukt material- und transportgerecht lagern |
13 | |
I.9 | Tampondruck
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.9) | a) Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch festlegen und auf vor- und nachgelagerte Produktionsschritte abstimmen
b) Druckvorlagen oder -daten prüfen c) Tampondruckform herstellen und für den Druck vorbereiten sowie Drucktampon auswählen d) Druckobjekte auswählen und bereitstellen e) Tampondruckmaschine einrichten f) Druckfarben auf das Material abstimmen und Beständigkeit prüfen g) Farbtöne mischen und andrucken h) Fortdruck, Maschinenlauf, Druckergebnis und Trocknung überwachen und optimieren, dabei Qualitätsstandards einhalten i) Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren j) bedruckte Objekte material- und transportgerecht lagern |
13 | |
I.10 | Datenvorbereitung Digitaldruck
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.10) | a) Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit, insbesondere auf Einhaltung drucktechnischer Grundparameter, prüfen
b) Daten für druckkonforme Ausgabe aufbereiten sowie in Format und Nutzen platzieren, Motiv für mehrteilige Druckbogen aufteilen sowie systemspezifische Weiter- verarbeitungs- und Kontrollelemente integrieren c) Druckausgabedateien erstellen d) Revisionsmuster erstellen und prüfen e) Produktionsdaten sichern und archivieren |
13 | |
I.11 | Großformatiger Digitaldruck
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.11) | a) Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für den großformatigen Digitaldruck festlegen
b) Druckprofile für unterschiedliche Druckmaterialien erstellen c) Drucksystem auf ausgewählten Bedruckstoff einstellen und kalibrieren d) Digitaldrucke erstellen und während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren e) Maschinenlauf und Trocknung überwachen sowie Farbhaftung und Beständigkeiten prüfen und optimieren f) systemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten ausführen g) Arbeitsergebnisse auf Qualitätsstandards und Umsetzung von Auftragsvorgaben prüfen, beurteilen und optimieren h) Produktionsdaten sichern und archivieren i) Druckprodukte material- und transportgerecht lagern |
13 |
2. Auswahlliste II (Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 3)
Lfd.Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
II.1 | Bogensiebdruck
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.1) | a) Druckbogen auftragsbezogen auswählen, zuschneiden, vorbehandeln und bereitstellen
b) Bogendruckmaschine auf unterschiedliche Bedruckstoffarten einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienen c) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen d) Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen e) mehrfarbige Stricharbeiten andrucken, Farbdeckung und Farbtransparenz mit Vorgaben abstimmen und prüfen f) vierfarbige Rastermotive andrucken, Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen, insbesondere Farbeinstellung, Stand und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfen g) Standardisierungsvorgaben in Druckvorstufe, Druckformherstellung und Fortdruck anwenden, Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren h) Spezialanwendungen, insbesondere Effekte und Veredelungen, materialbezogen einsetzen i) Fortdruck überwachen und optimieren; störungsfreien Lauf der Bogendruckmaschine sicherstellen j) Trocknungszeiten bestimmen und einhalten k) Weiterverarbeitung von Druckbogen festlegen l) bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagern |
26 | |
II.2 | Rollensiebdruck
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.2) | a) Rollenmaterialien auftragsbezogen auswählen und bereitstellen
b) Rollendruckmaschine auf unterschiedliche Bedruckstoffarten und Rollenbreiten einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienen c) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen d) Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen e) Bedruckstoffdurchlauf mit Passsystemen und Registersteuerung einrichten f) mehrfarbige Motive andrucken, Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen; Farbeinstellung, Farbdeckung, Stand- und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfen g) Standardisierungsvorgaben in Druckvorstufe, Druckformherstellung und Fortdruck anwenden, Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren h) Einzelaggregate, insbesondere Abrollstation, Bahnzug- und Regelanlagen für Registersteuerung, Aufrollstation, Trocknungsstation und integrierte Weiterverarbeitungsstation, einsetzen, einrichten und bedienen i) steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen pflegen und justieren j) Instandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten und Trocknungssystemen durchführen k) Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Lauf der Rollensiebdruckmaschine sicherstellen l) Druckprodukte auf Verarbeitungsfähigkeit prüfen m) bedruckte Rollen material- und transportgerecht lagern |
26 | |
II.3 | Körpersiebdruck
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.3) | a) Körpersiebdruckmaschine und Materialaufnahmewerkzeug auftragsbezogen auswählen
b) Druckobjekte bereitstellen, Bedruckbarkeit prüfen, Vorbehandlungstechniken anwenden c) Druckrakel objektbezogen auswählen und vorbereiten d) Körpersiebdruckmaschine einrichten, insbesondere Materialzuführung, Trocknung und Materialabführung, einstellen e) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen f) Druckfarbsysteme unterscheiden, Druckfarben auf das Druckobjekt abstimmen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen g) Maschinenlauf, Materialtransport, Trocknung und Druckergebnis überwachen und optimieren, auf vor- und nachgelagerte Produktionsschritte abstimmen h) Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren i) bedruckte Objekte material- und transportgerecht lagern |
26 | |
II.4 | Technischer Siebdruck
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.4) | a) Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, für den Druck vorbereiten und bereitstellen
b) Druckmaschine auswählen, auf unterschiedliche Druckmaterialien einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienen c) Zusatzaggregate für den technischen Siebdruck einrichten d)Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andrucken e) mehrfarbige Arbeiten andrucken, Druckergebnis mit Vor- gaben abstimmen; Farbeinstellung, Farbdeckung, Stand - und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfen f) Schichtstärke und Eigenschaften der Verdruckstoffe messen, optimieren und dokumentieren g) Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Maschinenlauf sicherstellen h) Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren i) fertigungsspezifische Weiterverarbeitungsschritte festlegen j) bedruckte Materialien transportgerecht lagern |
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II.5 | Textilsiebdruck
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.5) | a) Druckdaten produktbezogen erstellen
b) Druckformträger und Druckform auswählen, herstellen und prüfen c) Textilien nach Material- und Bearbeitungseigenschaften auswählen und bereitstellen d) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen e) Mehrfarben-Textildruckanlage einschließlich textilspezifischer Zusatzaggregate einrichten und bedienen f) Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andrucken g) Textilien bedrucken, abhängig vom Farbsystem trocknen und fixieren sowie Waschechtheit prüfen h) Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Maschinenlauf sicherstellen i) Spezialanwendungen materialbezogen einsetzen und Produktbearbeitung festlegen j) bedruckte Textilien material- und transportgerecht lagern |
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II.6 | Keramischer Siebdruck
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.6) | a) Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, für den Druck vorbereiten und bereitstellen
b) Verfahrenswege für den direkten und indirekten Druck festlegen c) Vorgaben für die Druckvorstufe aus denn Druck- und dem Weiterverarbeitungsprozess ableiten und anpassen d) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen e) Siebdruckform für keramische Farben herstellen, messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigieren f) Druckmaschine auswählen und einrichten, Materialtransport und Trocknung einstellen und überwachen g) Zusatzaggregate einrichten und bedienen h) Einbrennfarben, keramische Druckfarben sowie Gold- und Silberfarben auswählen sowie druckfertig einstellen, andrucken, messen und prüfen i) Freigabemuster für den Seriendruck erstellen und kontrollieren j) Maschinenlauf, Druck- und Farbverhalten überwachen und optimieren k) Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren I) Weiterverarbeitungsschritte steuern, überwachen und optimieren, weitere Produktbearbeitung festlegen m) bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagern |
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II.7 | Glassiebdruck
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.7) | a) Bedruckstoff auftragsbezogen bereitstellen
b) Vorgaben für die Druckvorstufe aus Druck- und Weiterverarbeitungsprozessen ableiten und anpassen c) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen d) Druckfarbsysteme unterscheiden, Druckfarben auf das Druckobjekt abstimmen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen e) Druckmaschine auswählen und einrichten, Materialtransport sowie Trocknung einstellen und überwachen f) glasdruckspezifische Zusatzaggregate einrichten g) Freigabemuster für den Seriendruck erstellen und kontrollieren h) Maschinenlauf, Druck- und Farbverhalten beim Fortdruck überwachen und optimieren, Maschineneinstellungen dokumentieren i) Trocknungsaggregate auftrags- und druckfarbenbezogen einstellen j) Weiterverarbeitungsschritte steuern, überwachen und optimieren, weitere Produktbearbeitung festlegen k) bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagern |
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Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1
Lfd.Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) | a) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen | ||
4 | Umweltschutz
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
5 | Betriebliche Kommunikation
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5) | a) Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in deutscher und englischer Sprache, nutzen
b) Dokumentationen zusammenstellen und ergänzen c) Informationen auswerten und bewerten d) Sachverhalte darstellen e) betriebsübliche schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen f) IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen g) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle h) im Team Aufgaben planen, abstimmen, Entscheidungen erarbeiten und Konflikte lösen i) Teambesprechungen durchführen, Sachverhalte und Lösungen visualisieren und präsentieren, Gesprächsergebnisse dokumentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden j) mit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen Partnern kommunizieren, Übergabeprozesse abstimmen, Reklamationen beurteilen |
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Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Medientechnologe Siebdruck/Medientechnologin Siebdruck
(Vom 4. Februar 2011)
Teil I Vorbemerkungen
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden.
Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt.
Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Bei der Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz unmittelbar gefördert wird, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktischmethodischen Gesamtkonzepts sein.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan erzielte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt.
Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für die Berufsschule geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln:
Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. März 1991) hat die Berufsschule zum Ziel,
Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule
Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und, soweit es im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie zum Beispiel
eingehen.
Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Humankompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Bestandteil sowohl von Fachkompetenz als auch von Humankompetenz als auch von Sozialkompetenz sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz.
Methodenkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte).
Kommunikative Kompetenz meint die Bereitschaft und Befähigung, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen und darzustellen.
Lernkompetenz ist die Bereitschaft und Befähigung, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbstständig und gemeinsam mit anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen.
Teil III Didaktische Grundsätze
Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.
Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen für das Lernen in und aus der Arbeit geschaffen. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass das Ziel und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz. für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.
Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schüler und Schülerinnen - auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.
Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Medientechnologen Siebdruck/zur Medientechnologin Siebdruck ist mit der Siebdrucker-Ausbildungsverordnung vom 7. April 2011 (BGBl. I S. 590) abgestimmt.
Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Siebdrucker/Siebdruckerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29. Februar 2000) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben.
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grundlage der "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblichtechnischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Mai 2008) vermittelt.
Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des ersten Jahres mit dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Medientechnologe Druck/Medientechnologin Druck überein. Damit ist eine gemeinsame Beschulung möglich.
Die Lernfelder 1 bis 6 sind mit den geforderten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten für die Zwischenprüfung gemäß der Ausbildungsordnung abgestimmt.
Ziele und Inhalte des Rahmenlehrplans beziehen sich auf berufliche Qualifikationen, die sich aus typischen Tätigkeitsfeldern von Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft ableiten. Medientechnologen Siebdruck/Medientechnologinnen Siebdruck sind im Rahmen des Druckes von Siebdruckprodukten mit planerischen, logistischen und technischen Aufgaben betraut, die sie unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte ausführen. Der Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz beinhaltet fachliche Kompetenzen, soziale Kompetenzen und Humankompetenzen. Die dabei relevanten Methoden-, Lern- und Kommunikationskompetenzen sind in ihrer berufstypischen Ausprägung integraler Bestandteil in den Lernfeldern.
Die in den Lernfeldern beschriebenen Ziele und die sie konkretisierenden Inhalte beschreiben Mindestanforderungen und entsprechen dem erwarteten Qualifikationsstand am Ende der Berufsausbildung. Die Abfolge der Lernfelder folgt dabei in wiederkehrenden Bereichen dem Prinzip zunehmender Komplexität. Das abschließende Lernfeld 14 eröffnet die Möglichkeit, die erreichte Handlungskompetenz über komplexe Unterrichtsprojekte zu vertiefen.
Sicherheitstechnische, rechtliche und ökologische Aspekte sind in alle Lernfelder integriert, sie werden jedoch explizit genannt, wenn sie im jeweiligen Lernfeld eine besondere Relevanz aufweisen.
Mathematische Berechnungen sind mit einem Gesamtumfang von ca. 80 Stunden über die gesamte Ausbildungsdauer in die Lernfelder integriert.
Die fremdsprachlichen Ziele und Inhalte sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert.
Im dritten Ausbildungsjahr werden im Lernfeld 12 Kompetenzen im Tampondruck und im Lernfeld 13 Kompetenzen im Digitaldruckverfahren erworben, über die im Rahmen der Abschlussprüfung eine Zusatzqualifikation erreicht werden kann. Hier handelt es sich um bedeutende berufsübergreifende Qualifikationen, die der beruflichen Mobilität dienen und zukunftsweisenden Charakter haben.
Teil V Lernfelder
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Medientechnologe Siebdruck/Medientechnologin Siebdruck
Nr. | Lernfelder | Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden | ||
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | ||
1 | Betriebliche Strukturen und Arbeitsabläufe darstellen und vergleichen | 40 | ||
2 | Daten verfahrensspezifisch nutzen | 80 | ||
3 | Werkstoffe einsetzen | 80 | ||
4 | Druckprodukte herstellen und weiterverarbeiten | 120 | ||
5 | Druckvorlagen analog und digital fertigen | 80 | ||
6 | Siebdruckformen herstellen | 80 | ||
7 | Siebdruckprozess durch Auswahl von Siebdruckfarben vorbereiten | 60 | ||
Siebdruckmaschinen rüsten und Druckprodukte herstellen | 60 | |||
9 | Verfahrensspezifische Bedruckstoffe einsetzen | 60 | ||
10 | Rastersiebdrucke unter Anwendung qualitätssichernder Maßnahmen fertigen | 40 | ||
11 | Druckprodukte veredeln und weiterverarbeiten | 40 | ||
12 | Verfahrenswege des Siebdrucks und Fertigungsalternativen einsetzen | 40 | ||
13 | Druckprodukte mit Digitaldruckverfahren herstellen | 60 | ||
14 | Siebdruckprozesse planen und realisieren | 40 | ||
Summen: insgesamt 880 Stunden | 320 | 280 | 280 |
Lernfeld 1: | Betriebliche Strukturen und Arbeitsabläufe darstellen und vergleichen | 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler präsentieren ihre Betriebe, deren Organisationsformen und Produkte. Sie erkunden eigene Betriebsstrukturen sowie ihr Tätigkeitsfeld und ordnen ihre Stellung im Betrieb und die ihres Betriebes im Branchenumfeld ein. Sie stellen Arbeitsabläufe zur Herstellung von Printprodukten im Überblick dar und erkennen dabei die Notwendigkeit der verantwortungsbewussten Zusammenarbeit aller an der Produktion Beteiligter. Die Schülerinnen und Schüler nutzen im Team verschiedene Möglichkeiten der Informationsbeschaffung, bereiten die Informationen auf und präsentieren ihre Ergebnisse unter Verwendung von Fachbegriffen. Sie reflektieren ihr eigenes Auftreten und das ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler. Sie sind in der Lage Feedback zu geben und gehen konstruktiv mit Kritik um. | ||
Inhalte:
Aufbau- und Ablauforganisation Medienwirtschaft Medienberufe Auftragstasche Qualitäts- und Kostenbewusstsein Umweltbewusstsein Urheberrecht englische Fachbegriffe Präsentationstechniken |
Lernfeld 2: | Daten verfahrensspezifisch nutzen | 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler prüfen Auftragsdaten auf Vollständigkeit und setzen sie verfahrensspezifisch ein. Sie informieren sich über die Prozessschritte im Bereich der Druckvorstufe, übernehmen Daten und nutzen dabei branchenübliche Software, Architekturen und Schnittstellen kommunikationstechnischer Systeme. Die Schülerinnen und Schüler berechnen Datenparameter. Sie wenden Erkenntnisse und Gesetzmäßigkeiten der Farbwahrnehmung an. Aus den verfahrensspezifischen Anforderungen der einzelnen Druckverfahren definieren sie Vorgaben für die Druckformherstellung. Die Schülerinnen und Schüler analysieren das zu druckende Produkt und finden typische Fehler, die aus der Gestaltung, der Druckvorstufe sowie de Anforderungen an den Druckprozess oder die Druckverarbeitung resultieren. | ||
Inhalte:
pixelbasierende und vektororientierte Daten Schriftmerkmale, Layout Bildauflösung, Skalierung additive, subtraktive und autotypische Farbmischung Strich, Raster, Halbton Rasterweite, -winkel seitenrichtig - seitenverkehrt positiv - negativ Hoch- und Querformat Einteilung Hilfszeichen und Kontrollelemente Prüfdruck |
Lernfeld 3: | Werkstoffe einsetzen | 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler setzen Bedruckstoffe und Druckfarben ein. Sie wählen Bedruckstoffe und Druckfarben produkt- und verfahrenspezifisch unter Berücksichtigung ihrer rohstoff- und herstellungsbedingten Eigenschaften aus. Sie führen Mengen-, Verbrauchs- und Preisberechnungen für den Einsatz von Werkstoffen durch. Die Schülerinnen und Schüler beachten die sachgerechte Lagerung sowie Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften im Umgang mit den Werkstoffen. | ||
Inhalte:
Papier, Karton, Pappe flächenbezogene Masse, Papiervolumen Faserstoffe, Stoffaufbereitung Lauf- und Dehnrichtung Filz- und Siebseite Oberflächenveredelung nichtsaugende Bedruckstoffe Druckfarbenbestandteile Trocknungsarten rheologische Eigenschaften genormte Papierformate Nutzenberechnung Normetikett Sicherheitsdatenblatt |
Lernfeld 4: | Druckprodukte herstellen und weiterverarbeiten | 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 120 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler planen und realisieren verfahrensspezifisch die Herstellung von Druckprodukten von der Auftragsannahme bis zur Weiterverarbeitung. Sie entwickeln ein Qualitätsbewusstsein. Sie analysieren Druckprodukte und ordnen diese den entsprechenden Herstellungswegen im Hoch-, Sieb-, Flach-, Tief- und Digitaldruck zu. Die Schülerinnen und Schüler planen den Herstellungsprozess unter Beachtung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte. Sie erfassen und prüfen Auftragsdaten, richten Druckmaschinen ein und stellen Druckerzeugnisse her. Sie berücksichtigen dabei die Druckformherstellung, den Druckprozess und die Verarbeitungstechniken. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Arbeits- und Funktionsweise von Druckmaschinenteilen und -baugruppen. Sie führen Pflege- und Wartungsarbeiten aus. Sie beachten die geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften. Sie wenden englischsprachige Fachbegriffe an. | ||
Inhalte:
Imprimatur Maschinen- und Produktionstechniken Druckprinzipe Schneide-, Falz- und Bindetechniken Perforieren, Rillen, Nuten, Stanzen, Prägen, Nummerieren Wartungspläne und Schmierstoffe Sicherheitskennzeichen, Betriebsanweisungen |
Lernfeld 5: | Druckvorlagen analog und digital fertigen | 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler wählen zur Erstellung unterschiedlicher Vorlagen und Daten den Verfahrensweg aus und setzen Hard- und Software ein. Sie prüfen Fremddaten und Kopiervorlagen auf Vollständigkeit und prozessbe2ogene Verwendbarkeit. Sie beachten dabei Urheberrechte, verwandte Schutzrechte und Datenschutzbestimmungen. Sie berechnen Formatänderungen, Maßstab und veränderte Bildauflösungen. Sie beurteilen Vorlagen visuell und durch messtechnische Erfassung mit einem Durchlichtdensitometer. Sie berechnen Auflösung, Datenmenge, Dateigröße und Densitometrie. Sie setzen Kontrollelemente für Siebdruckvorlagen ein und integrieren siebdruckspezifische Druckkontrollzeichen. Zur Vorlagenerstellung beachten sie die Grundsätze der Gestaltung unterschiedlicher Druckprodukte. Die Gestaltungsentwürfe arbeiten sie mit branchenüblichen Programmen produktionsreif aus und präsentieren die Ergebnisse. Sie erstellen eine Einteilung für die Druckvorlagenherstellung. Sie berücksichtigen Erfordernisse der Druckweiterverarbeitung. Sie fertigen digitale Drucke zu Proofzwecken und als Kopiervorlage. Die Schülerinnen und Schüler beachten geltende Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften. | ||
Inhalte:
Workflow Datenanalyse, Preflight Dichtewerte Scribble, Layout Informationsgrafiken, Logos und Signets typografische Gestaltungsgrundsätze Form- und Farbwirkungen analoge und frequenzmodulierte Raster Ausschießen und Montagetechniken Kennlinien Digitaldruckverfahren |
Lernfeld 6: | Siebdruckformen herstellen | 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler stellen Siebdruckformen her und bereiten Siebe zur Wiederverwendung auf. Sie wenden manuelle und digitale Montagetechniken an. Sie unterscheiden Siebdruckgewebe nach ihren technischen Merkmalen und setzen sie produktspezifisch ein. Die Schülerinnen und Schüler wählen Siebdruckrahmen, Gewebe und Methoden der Schablonenherstellung auftragsbezogen aus. Sie ermitteln die Belichtungszeit durch Stufenbelichtung oder Belichtungskalkulator und beurteilen die Siebdruckformen. Sie berechnen Gewebegeometrie und Belichtungsparameter. Sie setzen Siebwaschanlagen und Entschichtungsautomaten nach ihrer technischen Leistungsfähigkeit zur Wiederaufbereitung der Druckformen ein. Sie wählen die Chemikalien zur Reinigung aus und prüfen ihre Wirksamkeit sowie die ökologische Verträglichkeit. Die Schülerinnen und Schüler beachten Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften im Umgang mit allen Arbeitsstoffen. | ||
Inhalte:
Gewebearten, Gewebefeinheit, Drahtstärke Sieböffnungsgrad und theoretisches Farbvolumen Spanntechnik und Spannwerte Gewebewinkelung und Moirevermeidung Rahmenmaterial, Profilform und -stärke manuelle und maschinelle Beschichtungstechniken Konsistenz und Sensibilität von Emulsionen Oberflächenrauigkeit, Schichtdicke, Emulsionovermesh-Wert Siebbebilderungstechniken Kopierlichtquellen Kontrollelemente |
Lernfeld 7: | Siebdruckprozess durch Auswahl von Siebdruckfarben vorbereiten | 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler wählen verfahrens- und produktbezogen Siebdruckfarben aus. Sie unterscheiden Siebdruckfarben nach ihrer Zusammensetzung und den Anwendungsbereichen. Beim Einsatz unterschiedlicher Farbsysteme berücksichtigen sie Auswahlkriterien für den Druckprozess. Sie stellen Siebdruckfarben durch Zugabe von Additiven ein und beachten Sicherheits- und Gesundheitsaspekte beim Umgang mit Druckfarben und Hilfsstoffen. Dazu erarbeiten sie, auch aus englischsprachigen Sicherheitsdatenblättern und technischen Merkblättern, geforderte Handlungsanweisungen. Sie stimmen den Farbton nach Farbrezeptur und Farbmuster ab und bewerten Farbvorlagen. Sie analysieren und untersuchen Aspekte der Metamerie. Die Schülerinnen und Schüler berechnen nach vorgegebenen Bestimmungsgrößen den Bedarf für Siebdruckfarbe und Bedruckstoff. Sie beurteilen Siebdruckfarben nach Buntton, Helligkeit und Buntheit. Sie stellen mit Colormanagement die farbverbindliche Wiedergabe sicher. Sie prüfen die Verträglichkeit von Siebdruckfarbe und Bedruckstoff auf Farbhaftung und Weiterverarbeitungsfähigkeit. | ||
Inhalte:
Schmuckfarben und Prozessfarben Lacke und Pasten Plastisol-, UV-, lösemittel- und wasserbasierte Farben Farbmischsysteme, herstellerspezifische Farbsysteme Cielab, Lab, AE-Wert, Spektralfotometrie Farbkonsistenz und rheologische Eigenschaften Siede- und Flammpunkt, Verdunstungszahl Lösemittel, biologischer Arbeitsplatz-Toleranzwert Betriebsanweisungen mechanische, chemische und physikalische Beständigkeitseigenschaften Klimabeständigkeit |
Lernfeld 8: | Siebdruckmaschinen rüsten und Druckprodukte herstellen | 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler planen und organisieren die Herstellung eines Siebdruckproduktes. Sie wählen auftragsbezogen Druckprinzipien bei Siebdruckmaschinen sowie entsprechende Zusatzeinrichtungen aus. Sie bereiten Siebdruckmaschinen produktionsgerecht vor und stellen das Rakelwerk ein. Sie nehmen Einstellungen an Zusatzeinrichtungen, Weiterverarbeitungsmaschinen und -geräten vor. Sie überwachen den Fortdruck, führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch und beheben Druckschwierigkeiten. Dabei beachten sie Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen den Arbeitsprozess selbstständig und analysieren Fehlerquellen. Sie beachten dabei auch ökonomische und ökologische Gesichtspunkte, suchen Lösungsverfahren, besprechen und dokumentieren diese und übertragen sie auf vergleichbare Problemstellungen. Sie berechnen und vergleichen die Produktionskosten für Fertigungsvarianten. Sie analysieren maschinentechnische Grundelemente der Mechanik, Hydraulik, Pneumatik, Elektrotechnik und Elektronik sowie Steuer- und Regelungstechnik. Sie nehmen Funktionsprüfungen von Maschinenteilen und -einrichtungen nach Maßgabe der Hersteller vor und erstellen Wartungs- und Pflegepläne. An Maschinen und Geräten prüfen sie die Sicherheits- und Schutzeinrichtungen regelmäßig auf Vollständigkeit und Funktionssicherheit. | ||
Inhalte:
Siebdruckmaschinenarten Siebaufnahme, Absprung Anlegersysteme, Bedruckstofftransport, Auslagesysteme Siebdruckrakelarten, Rakelprofile und Shorehärten Trockner- und Trocknungsarten Fertigungszeit, Energiekosten, Lohnkosten Druckkapazitätsberechnungen, Maschinenbelegung Druckzeiten, Maschinengeschwindigkeit Gefahrenquellen, Gefahrstoffe Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter |
Lernfeld 9: | Verfahrensspezifische Bedruckstoffe einsetzen | 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden |
Ziel:
Die Schüler und Schülerinnen setzen Bedruckstoffe produktbezogen ein und prüfen sie auf ihre Eigenschaften. Die Schüler und Schülerinnen unterscheiden Bedruckstoffe nach ihrer Zusammensetzung und ziehen daraus Rückschlüsse auf deren Eigenschaften wie elektrostatische Aufladung, Wärmereaktionsverhalten, Weichmachermigration und Oberflächenspannung. Sie wählen Bedruckstoffe nach Oberflächeneigenschaften sowie Ver- und Bedruckbarkeit aus und prüfen deren verfahrensbezogene Einsetzbarkeit. Dabei berücksichtigen sie Anforderungen der Weiterverarbeitung. Sie ermitteln auftragsbezogen Materialkosten und Materialbedarf. Sie beachten die sachgerechte Lagerung und Verarbeitung der Materialien sowie ökologische Aspekte. | ||
Inhalte:
Kunststoffarten und -herstellung Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere Kunststofferkennung Be- und Verarbeitung von Kunststoffen . Textilarten und Pflegesymbole Glas, Keramik, Metall saugende und nicht saugende Bedruckstoffe, Oberflächenstrukturen Normklima absolute und relative Luftfeuchtigkeit Recycling, Umweltzertifizierung |
Lernfeld 10: | Rastersiebdrucke unter Anwendung qualitätssichernder Maßnahmen fertigen | 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler wählen zur Erstellung von Rastersiebdrucken die produktbezogene Rasterung aus und setzen diese mit den Gewebe- und Beschichtungsparametern um. Die Schülerinnen und Schüler analysieren Zusammenhänge zwischen der Rastergeometrie, den Gewebeparametern, der Rasterfeinheit und der Moiréanfälligkeit. Sie beurteilen Siebdruckvorlagen und erfassen diese messtechnisch. Sie vergleichen die Farbseparation für den grafischen Siebdruck und den Textilsiebdruck. Sie erstellen mit Hilfe des Densitometers und Druckkontrollstreifens Druckkennlinien und werten diese in Bezug auf Rastertonwertveränderungen aus. Sie untersuchen den Einfluss der Beschichtung auf das Druckergebnis. Die Schülerinnen und Schüler nehmen Messungen des Rz-Wertes und der Schablonenschichtdicke vor und ziehen Rückschlüsse auf die Rasterdarstellung im Druck. Sie nutzen Prozess-Standardisierung im Siebdruck. | ||
Inhalte:
amplitudenmodulierte Raster, frequenzmodulierte Raster, Kombinationsraster technische Raster Tonwertumfang übertragbare Punktgrößen Rastersiebdruckfarbe, Thixotropie Farbschichtdicke Farbannahme und Farbreihenfolge |
Lernfeld 11: | Druckprodukte veredeln und weiterverarbeiten | 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler setzen Techniken der Weiterverarbeitung und Veredelung von Druckprodukten auftragsbezogen und produktspezifisch ein. Sie beraten Kunden schriftlich und mündlich über Möglichkeiten der Veredelung und Weiterverarbeitung von Druckprodukten sowie deren Kombinationsmöglichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler führen Materialversuche durch und erstellen Muster und Proben nach Auftragsvorgaben und Kundenwünschen. Sie drucken Schutz- und Effektlackierungen und prüfen diese im Bezug auf Trocknungsverhalten, Haftung, Glanz, Block- und Abriebfestigkeit. Sie differenzieren die spezifischen Besonderheiten von Effekt- und Spezialfarben und berücksichtigen sie beim Bedrucken von Materialien. | ||
Inhalte:
Beratungs- und Informationsgespräche standardisierte Werbebriefe Reliefdruckverfahren Applikationen, Stickereien Laminierungsarten, Kaschierformen prägen, Stanzen, Ecken runden, Ösen Trenn-, Verformungs-, Füge- und Verbindungstechniken Konfektionierungs- und Ausrüstungsmöglichkeiten |
Lernfeld 12: | Verfahrenswege des Siebdrucks und Fertigungsalternativen einsetzen | 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen Verfahrenswege des Siebdrucks und Fertigungsalternativen für Produkte und setzen sie ein. Sie setzen Spezialdruckmaschinen und Zusatzeinrichtungen für den technischen Siebdruck, Rotations- und Rollensiebdruck sowie Körperdruck ein. Sie erstellen keramische Siebdrucke, Glassiebdrucke und Textildrucke. Sie beheben Druckschwierigkeiten. Sie setzen das Tampondruckverfahren ein und wählen Tampondruckformen und -arten aus. Sie nutzen weitere Fertigungsalternativen. Dabei berücksichtigen sie Anforderungen an Etiketten, den Einsatz von Folien und Klebstoffen sowie Spezifikationen für die Datenträger-Produktion. Sie wählen Applikationsmöglichkeiten und -verfahren aus und prüfen sie auf Wirkung, Funktion und technische Anforderungen. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen die Ausgabesysteme nach ökonomischen, ökologischen und qualitativen Gesichtspunkten und beurteilen Fertigungsalternativen. Sie berechnen den Materialbedarf und beraten Kunden. Sie beachten die verfahrensspezifischen Vorschriften und Regelungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Entsorgung. | ||
Inhalte:
Schaltungsdruck, Leiterplatten, Lötstopplack, Leitlack, Lötpasten Tampondruckmaschinen, Tamponeigenschaften, Shoregrad Transfer-, Thermosublimations- und Flockverfahren Hybridverfahren Schneidplotttechnik Spezialfarben und Zusatzmittel Klebstoffverbrauch Nutzenberechnung Rollendurchmesser und -länge |
Lernfeld 13: | Druckprodukte mit Digitaldruckverfahren herstellen | 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler übernehmen und bearbeiten Daten und erstellen großformatige Digitaldrucke unter Berücksichtigung verfahrenstechnischer sowie wirtschaftlicher Aspekte. Die Schülerinnen und Schüler überprüfen Text-, Bild- und Grafikdateien auf Integrationsfähigkeit in digitale Druckverfahren. Für die Bearbeitung, Konvertierung oder Erstellung von Dateien nutzen sie branchenübliche Software. Sie beachten dabei Normen und Standards und setzen Colormanagement ein. Sie platzieren erstellte oder gelieferte Daten auf dem Druckbogen und integrieren Druckkontrollelemente. Dabei passen sie Dateiformate, Bildauflösung und Druckprofil den tintenbasierten, elektrostatischen und weiteren Digitaldruckverfahren sowie den Substraten für den Digitaldruck an. Sie prüfen die Ergebnisse von Probedrucken und nehmen Korrekturen vor. Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen die herstellerspezifischen Vorgaben für Wartung, Pflege und Instandhaltung von Digitaldrucksystemen. Sie vergleichen digitale Ausgabesysteme nach qualitativen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten. Sie erarbeiten Arbeitsabläufe mit Hilfe englischsprachiger Maschinen- und Programmhandbücher. Sie stellen Qualität und Kosten einer Digitaldruckproduktion einer Fertigung im Siebdruckverfahren gegenüber. Sie führen Druckweiterverarbeitungsschritte und die Konfektionierung durch. Sie beachten Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften. | ||
Inhalte:
Eingabe- und Ausgabefarbraum Farbprofile nach Normvorgaben Digitaldrucktestkeile Preflight-Software Workflow-Software Bogen- und Rollendruck Innen- und Außenanwendungen Farbhaftung und Beständigkeiten Sonderfarben und Veredelung |
Lernfeld 14: | Siebdruckprozesse planen und realisieren | 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler planen, gestalten und realisieren ein Druckprodukt im Team. Sie legen den Arbeitsablauf und die Arbeitsschritte zur Herstellung eines Druckproduktes fest. Dabei beachten sie die Möglichkeiten der kombinierten oder alternativen Verwendung von Sieb-, Tampon- sowie Digitaldruck. Sie kalkulieren Material- und Produktionskosten. Die Schülerinnen und Schüler wählen Werkzeuge, Geräte und Materialien aus und stellen Datensätze, Druckvorlagen sowie Druckformen her. Sie richten Maschinen und Geräte ein, drucken und fertigen das Endprodukt. Die Schülerinnen und Schüler setzen Mess- und Prüftechniken zur Qualitätssicherung bei der Prozessvorbereitung und -steuerung ein. Dabei wenden sie Strategien zur Fehleranalyse und Fehlerbeseitigung an. Sie präsentieren, analysieren und beurteilen ihre Arbeitsergebnisse und gehen dabei wertschätzend miteinander um. | ||
Inhalte:
Arbeitsablaufplanung Kostenvergleich Präsentationstechniken Konfliktlösungsstrategien |
ENDE |