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MusikfachhAusbV - Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin

Vom 24.März.2009
(BGBl. I Nr. 17 vom 01.04.2009 S. 0654)
Gl.-.Nr.: 806-22-1-49



Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Musikfachhändler/Musikfachhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in

  1. Pflichtqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt C sowie
  2. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B.

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten:

  1. Beratung, Verkauf und Service:
    1.1 Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel,
    1.2 Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,
    1.3 Kommunikation mit Kunden,
    1.4 Kundenberatung, Musikgeschichte,
    1.5 Kassieren und Kassenabrechnung,
    1.6 Serviceleistungen,
    1.7 Beschwerde, Reklamation und Umtausch,
    1.8 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
  2. Marketing und Vertrieb:
    2.1 Werbemaßnahmen,
    2.2 Warenpräsentation,
    2.3 Verkaufsförderung, 2.4
    2.4 Vertriebswege,
    2.5 Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht,
    2.6 Märkte und Zielgruppen;
  3. Einkauf und Warenwirtschaft:
    3.1 Einkaufsplanung und Bestellung,
    3.2 Wareneingang und Warenlagerung,
    3.3 Bestandskontrolle,
    3.4 Warenwirtschaftssystem;
  4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
    4.1 Preisbildung und Kalkulation,
    4.2 Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung,
    4.3 Kosten- und Leistungsrechnung,
    4.4 Controlling,
    4.5 Unternehmerische Entscheidungsprozesse;

Abschnitt B

Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten:

  1. Musikinstrumente:
    1.1 Instrumentengruppen,
    1.2 Beschaffung,
    1.3 Verkauf und Service,
    1.4 Aufnahme- und Veranstaltungstechnik;
  2. Musikalien:
    2.1 Literatur,
    2.2 Beschaffung,
    2.3 Verkauf und Service,
    2.4 Rechtliche Bestimmungen im Musikalienhandel;
  3. Tonträger:
    3.1 Tonträgerarten und Repertoire,
    3.2 Beschaffung,
    3.3 Verkauf und Service,
    3.4 Digitale Distribution;

Abschnitt C

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Der Ausbildungsbetrieb:
    1.1 Stellung und Struktur,
    1.2 Betriebliche Organisation,
    1.3 Berufsbildung,
    1.4 Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
    1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
    1.6 Umweltschutz;
  2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
    2.1 Arbeitsorganisation,
    2.2 Informations- und Kommunikationssysteme,
    2.3 Interne Kommunikation und Kooperation.

§ 5 Durchführung der Berufsausbildung

(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in Prüfungen nach den §§ 6 und 7 nachzuweisen.

(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.

§ 6 Zwischenprüfung

(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(3) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Verkauf, Marketing und Kassieren statt.

(4) Für den Prüfungsbereich Verkauf, Marketing und Kassieren bestehen folgende Vorgaben:

  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    1. Produkte verkaufen und bewerben,
    2. kassieren und Berechnungen durchführen sowie
    3. wirtschaftliche und soziale Prozesse berücksichtigen kann;
  2. der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;
  3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

§ 7 Abschlussprüfung

(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.

(2) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(3) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

  1. Warenwirtschaft und Rechnungswesen,
  2. Musikkundlicher Beratungshintergrund,
  3. Geschäftsprozesse im Musikhandel,
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde,
  5. Kundenberatung.

(4) Für den Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Rechnungswesen bestehen folgende Vorgaben:

  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    1. Waren annehmen und lagern,
    2. Warenbestände erfassen und kontrollieren,
    3. Aufgaben der Steuerung und Kontrolle der Warenbewegungen durchführen sowie
    4. verkaufsbezogene Rechenvorgänge bearbeiten und Kalkulationen durchführen kann;
  2. der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;
  3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

(5) Für den Prüfungsbereich Musikkundlicher Beratungshintergrund bestehen folgende Vorgaben:

  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    1. Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel unterscheiden,
    2. den Musikmarkt einschätzen,
    3. Epochen der Musikgeschichte einordnen,
    4. Musikgattungen und -formen, insbesondere Musikrichtungen der klassischen und populären Musik, unterscheiden sowie
    5. Vorschriften des Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechts berücksichtigen kann;
  2. der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;
  3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

(6) Für den Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Musikhandel bestehen folgende Vorgaben:

  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    1. Zusammenhänge der Prozesskette vom Einkauf bis zum Verkauf darstellen,
    2. Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle einsetzen sowie
    3. Geschäftsprozesse bearbeiten kann;
  2. für den Nachweis nach Nummer 1 ist aus folgenden Gebieten mindestens eines auszuwählen:
    1. Verkauf,
    2. Marketing,
    3. Warenbeschaffung,
    4. Serviceleistungen;
  3. der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;
  4. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

(7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:

  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;
  2. der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten;
  3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

(8) Für den Prüfungsbereich Kundenberatung bestehen folgende Vorgaben:

  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    1. kunden- und serviceorientiert kommunizieren und handeln,
    2. fachbezogene Waren erklären sowie bedarfsorientiert beschaffen, anbieten und verkaufen sowie
    3. kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung der fachbezogenen Waren im Kundengespräch berücksichtigen kann;
  2. der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen;
  3. der Prüfling soll aus zwei ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellten Aufgaben eine auswählen, die Grundlage für die Kundenberatung ist; den Aufgabenstellungen ist die gewählte Wahlqualifikationseinheit zugrunde zu legen;
  4. die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 30 Minuten, die Vorbereitungszeit für den Prüfling höchstens 15 Minuten.

(9) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

  1. Warenwirtschaft und Rechnungswesen 10 Prozent,
  2. Musikkundlicher Beratungshintergrund 30 Prozent,
  3. Geschäftsprozesse im Musikhandel 20 Prozent,
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent,
  5. Kundenberatung 30 Prozent.

(10) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

  1. im Gesamtergebnis mit mindestens "ausreichend",
  2. im Prüfungsbereich Kundenberatung mit mindestens "ausreichend",
  3. in mindestens drei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens "ausreichend" und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit "ungenügend"

bewertet worden sind.

(11) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als "ausreichend" bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.

§ 8 Zusatzqualifikationen

(1) Im Rahmen der Berufsausbildung nicht gewählte Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B können als Zusatzqualifikationen vermittelt werden.

(2) Für die Vermittlung der Zusatzqualifikationen gilt die in der Anlage 1 Abschnitt B enthaltene sachliche Gliederung entsprechend.

§ 9 Prüfung der Zusatzqualifikationen

(1) Zusatzqualifikationen werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft, wenn die Auszubildenden glaubhaft machen, dass die dafür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind.

(2) Für die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation gilt § 7 Absatz 8 entsprechend.

(3) Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

§ 10 Nichtanwendung von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Musikalienhändler/Musikalienhändlerin sind nicht mehr anzuwenden.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.

.

 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur MusikfachhändlerinAnlage 1
(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)

- Sachliche Gliederung -

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
123
1Beratung, Verkauf und Service
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)
 
1.1Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1)
a) Warenbereiche und Dienstleistungen im Musikfachhandel, insbesondere der Sortimente Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, unterscheiden

b) Kunden über Sortimente im Ausbildungsbetrieb informieren

c) Eigenschaften, Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren der Sortimente unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte darstellen; Informationsquellen zur Aneignung von Warenkenntnissen nutzen

d) Fachausdrücke und handelsübliche Bezeichnungen für Waren der Sortimente anwenden

e) Unterschiede von Herstellermarken und Handelsmarken im Verkaufsgespräch erläutern

f) Trends und innovative Ansätze beobachten sowie für die Sortimentsgestaltung und als Verkaufsargument nutzen

1.2Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2)
a) die Rolle des Verkaufspersonals für eine erfolgreiche Handelstätigkeit erläutern und bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigen

b) Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit darstellen

c) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und -bindung beitragen

1.3Kommunikation mit Kunden
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.3)
a) auf Erwartungen und Wünsche der Kunden hinsichtlich Waren, Beratung und Service eingehen

b) auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren

c) im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigen

d) Fragetechniken einsetzen

e) Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden

f) auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren

g) Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsgespräch entwickeln und anwenden

h) zur Vermeidung von Informations- und Kommunikationsstörungen beitragen

i) Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel anbieten

1.4Kundenberatung, Musikgeschichte
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.4)
a) Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten, dabei rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden

b) Kundentypen und Verhaltensmuster unterscheiden, in Verkaufsgesprächen individuell nutzen

c) Kaufmotive und Wünsche von Kunden ermitteln und nutzen

d) in Verkaufs- und Beratungsgesprächen fachbezogene Waren vorführen und über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale informieren

e) Epochen der Musikgeschichte bei der Beratung berücksichtigen

f) Wissen über Musikgattungen und -formen, insbesondere Musikrichtungen der klassischen und populären Musik, bei Information und Beratung nutzen

g) in Verkaufsgesprächen Aspekte der Notenlehre berücksichtigen

1.5Kassieren und Kassenabrechnung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.5)
a) Kassieranweisung beachten

b) Kasse vorbereiten, kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Preisnachlässe berücksichtigen

c) Kaufbelege erstellen

d) Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten

e) Ursachen für Kassendifferenzen feststellen

f) Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln

1.6Serviceleistungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.6)a) Serviceleistungen zur Förderung der Kundenzufriedenheit und -bindung anbieten

b) an der Entwicklung von Serviceleistungen mitwirken, Kooperationspartner einbeziehen

c) Kataloge und Nachschlagewerke für Beratung und Verkauf nutzen

1.7Beschwerde, Reklamation und Umtausch
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.7)
a) Beschwerde, Reklamation und Umtausch unterscheiden; rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden

b) Beschwerde, Reklamation und Umtausch entgegennehmen und bearbeiten

c) Beschwerde, Reklamation und Umtausch als Elemente einer kundenorientierten Geschäftspolitik nutzen

1.8Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.8)a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden

b) fremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten

c) Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen

2Marketing und Vertrieb
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)
 
2.1Werbemaßnahmen
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1)
a) bei Werbemaßnahmen Arten, Ziele, Aufgaben und Zielgruppen der Werbung unterscheiden

b) Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens und der aktuellen Informations- und Werbemöglichkeiten in der Musikbranche einsetzen

2.2Warenpräsentation
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.2)
a) Waren verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel einsetzen

b) Angebotsplätze nach Absatzgesichtspunkten beurteilen, Waren platzieren

2.3Verkaufsförderung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.3)
a) bei der Planung und Auswertung von verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken, verkaufsfördernde Maßnahmen durchführen

b) Kunden Messeneuheiten und Produktneuentwicklungen vorstellen, verkaufsfördernde Maßnahmen für diese Produkte initiieren

2.4Vertriebswege
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.4)
a) Vertriebswege im Musikfachhandel sortimentsbezogen unterscheiden

b) Vor- und Nachteile von E-Commerce aus Sicht von Unternehmen und Kunden beurteilen

c) Einsatz von E-Commerce für das Unternehmen prüfen, rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen

2.5Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.5)
a) Kunden über Vorschriften des Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechts im Musikfachhandel informieren

b) Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von Musik beachten

c) über Lizenzen und Verwertungsgesellschaften informieren

d) Kunden über die Folgen von Verstößen informieren

2.6Märkte und Zielgruppen
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.6)
a) Musikmarkt analysieren, nationale und internationale Entwicklungen berücksichtigen

b) Einflüsse externer Faktoren, insbesondere von Mode, Freizeit, Sport und Massenmedien, auf die Entwicklung von Musiktrends beurteilen

c) bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen

d) Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten auswerten und nutzen

e) Vorschläge für betriebliche Marketingmaßnahmen entwickeln

3Einkauf und Warenwirtschaft

(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)

 
3.1Einkaufsplanung und Bestellung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1)
a) Bedarf an fachbezogenen Waren unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung sowie der Absatzchancen ermitteln

b) aktuelle und saisonale Einflüsse bei der Einkaufsplanung berücksichtigen

c) Informations- und Bezugsquellen für die Beschaffung von Waren im Musikfachhandel nutzen, Recherchen, insbesondere in Datenbanken und Katalogen, durchführen

d) Angebote einholen und vergleichen

e) Waren im Musikfachhandel mittels unterschiedlicher Liefersysteme nach betrieblichen Vorgaben und rechtlichen Regelungen beschaffen

f) Vertragserfüllung prüfen, insbesondere Liefertermine überwachen und bei Verzug mahnen

3.2Wareneingang und Warenlagerung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2)
a) Wareneingänge erfassen und kontrollieren, Abweichungen melden und Waren nach betrieblichen Regelungen weiterleiten

b) Waren annehmen und dabei rechtliche Regelungen beachten

c) Waren lagern und pflegen

3.3Bestandskontrolle
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.3)
a) warenwirtschaftliche Daten erfassen; Belege des Wareneingangs, der Warenlagerung und des Verkaufs prüfen

b) Bestände kontrollieren, bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten

c) bei Inventuren mitwirken, rechtliche Regelungen beachten

d) zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen

3.4Warenwirtschaftssystem
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.4)
a) Ziele und Aufgaben der Warenwirtschaft des Ausbildungsbetriebes erläutern

b) Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss darstellen

c) Möglichkeiten der Datenerfassung und -verarbeitung nutzen

d) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben bei Datensicherung und Datenschutz beachten

4Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)
 
4.1Preisbildung und Kalkulation
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1)
a) Elemente der Preisgestaltung erläutern

b) Folgen von Preisänderungen darstellen

c) Preisauszeichnung im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben sicherstellen

d) Nachlässe für bestimmte Gruppen prüfen

e) Handelsspanne ermitteln, Auswirkungen von Preisbildung auf Gewinn und Absatz berücksichtigen

f) Kalkulationen erstellen, Berechnungen durchführen

g) die Kalkulation beeinflussende Faktoren unterscheiden; Preisbindung bei Verlagserzeugnissen berücksichtigen

4.2Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2)
a) Rechenarten zur Lösung kaufmännischer Sachverhalte einsetzen

b) Hilfsmittel für Berechnungen nutzen

c) Belege erfassen und Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung betrieblicher und rechtlicher Regelungen rechnerisch bearbeiten

d) Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems erklären

e) Zahlungsvorgänge bearbeiten

f) Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten

4.3Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.3)
a) Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling im Betrieb als Informations- und Steuerungssystem erklären

b) Zusammenhänge von Kosten, Umsatz und Ertrag erläutern

c) betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und auswerten sowie Konsequenzen für das Unternehmen aufzeigen

d) an der Erfolgsrechnung mitwirken

4.4Unternehmerische Entscheidungsprozesse
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.4)
a) unternehmerische Selbstständigkeit als Perspektive der Berufs- und Lebensplanung darstellen

b) Anforderungen an persönliche und fachliche Eignung für unternehmerische Selbstständigkeit beurteilen

c) Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken unternehmerischer Selbstständigkeit aufzeigen

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
123
1Musikinstrumente
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)
 
1.1Instrumentengruppen
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.1)
a) Formen, Herstellungsarten und Materialien von akustischen und elektronischen Musikinstrumenten unterscheiden, insbesondere Besonderheiten von Blasinstrumenten, Schlaginstrumenten, Streich- und Zupfinstrumenten sowie Tasteninstrumenten darstellen

b) Möglichkeiten und Funktionsweise der Musikelektronik erläutern

c) kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung der Musikinstrumente in das Kundengespräch einbeziehen

d) Qualität und Wert der Musikinstrumente beurteilen

1.2Beschaffung
§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.2)
a) Bezugsquellen für Instrumente und Zubehör recherchieren, Angebote vergleichen

b) Instrumente und Zubehör bestellen, insbesondere Außendienst, Informations- und Kommunikationssysteme sowie Kataloge nutzen

c) handelsübliche Abkürzungen und Spezialbezeichnungen anwenden

1.3Verkauf und Service
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.3)
a) Einzelpersonen und Gruppen in ein Instrument einweisen

b) bei Auswahl und Verkauf der Instrumente individuelle Aspekte der Kunden berücksichtigen

c) Serviceleistungen erläutern und anbieten

d) Zubehörteile sowie Noten und Schulwerke anbieten und für den Kunden zusammenstellen

e) Reparaturaufträge entgegennehmen und bearbeiten

f) Stimmen von Instrumenten veranlassen

g) Instrumente spielfertig vorbereiten

h) Pflege des Instrumentes erklären und vorführen

1.4Aufnahme- und Veranstaltungstechnik
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.4)
a) über Bestandteile und Anwendungsmöglichkeiten der Veranstaltungstechnik informieren

b) Fachinformationen, insbesondere über Entwicklungen von Aufnahme- und Veranstaltungstechniken, nutzen

2Musikalien
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)
 
2.1Literatur
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.1)
a) Repertoire der klassischen und populären Musik im Verkaufsgespräch einbeziehen

b) Standardschulwerke bedarfsorientiert anbieten

c) Werkverzeichnisse bedeutender Komponisten nutzen

d) kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung von Noten in das Kundengespräch einbeziehen

e) Formen der Notenherstellung unterscheiden

2.2Beschaffung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.2)
a) Musikalien bestellen, insbesondere Außendienst, Informations- und Kommunikationssysteme sowie Kataloge nutzen

b) elektronische Recherchemöglichkeiten bei Kundenanfragen anwenden

c) bedeutende Musikverlage und ihre Fachgebiete berücksichtigen

d) Aufführungsmaterial unter Berücksichtigung der einzelnen Stimmen beim Verlag bestellen

e) Verlags- und Werkabkürzungen für die Bestellung nutzen

2.3Verkauf und Service
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3)
a) Kunden über die Verlagslandschaft im In- und Ausland informieren

b) Kunden bei Auswahl und Verkauf der Musikalien beraten und ihre individuellen Aspekte berücksichtigen

c) Print-On-Demand-Anfragen von Kunden bearbeiten

d) Mietmaterialien anbieten und ordnungsgemäße Rückgabe sicherstellen

2.4Rechtliche Bestimmungen im Musikalienhandel
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.4)
a) Ladenpreisbindung im Kundengespräch berücksichtigen

b) Kunden über mögliche Urheberrechtsverletzungen aufklären

3Tonträger
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)
 
3.1Tonträgerarten und Repertoire
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.1)
a) Arten der Tonträger unterscheiden

b) Repertoire der klassischen und populären Musik im Verkaufsgespräch einbeziehen

c) über bedeutende Interpreten informieren

d) Besonderheiten von Einspielungen herausstellen

e) über den Herstellungsprozess informieren und Erkenntnisse in das Verkaufsgespräch einbinden

f) kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung von Tonträgern in das Kundengespräch einbeziehen

3.2Beschaffung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.2)
a) Tonträger bestellen, insbesondere Außendienst, Informations- und Kommunikationssysteme sowie Kataloge nutzen

b) elektronische Recherchemöglichkeiten bei Kundenanfragen anwenden

c) Hersteller- und Vertriebsform nach Fachgebieten berücksichtigen

3.3Verkauf und Service
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.3)
a) Kunden über Konzert- und Festivallandschaft informieren

b) Auszeichnungen und Ehrungen im Tonträgermarkt beobachten und bei der Warenpräsentation berücksichtigen

c) Kunden bei Auswahl und Verkauf der Tonträger beraten und ihre individuellen Aspekte berücksichtigen

3.4Digitale Distribution
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.4)
a) Unterschiede der Distribution physischer und nichtphysischer Tonträger darstellen

b) sich über aktuelle Entwicklungen der digitalen Distribution informieren und Schlussfolgerungen für den Betrieb ableiten

c) rechtliche Vorschriften bei der digitalen Distribution berücksichtigen

Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr

Teil des Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

123
1Der Ausbildungsbetrieb
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1)
 
1.1Stellung und Struktur
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.1)
a) Stellung und Funktion des Musikfachhandels in der Gesamtwirtschaft und in der Gesellschaft erklären

b) Leistungen des Musikfachhandels an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern

c) Betriebs- und Verkaufsform des Ausbildungsbetriebes erläutern

d) Formen der Zusammenarbeit im Musikfachhandel an Beispielen aus dem Ausbildungsbetrieb erklären

e) Einflüsse des Standortes, der Verkaufsform, der Sortiments- und Preisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung auf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt erläutern

1.2Betriebliche Organisation
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.2)
a) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen

b) organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten und dem Zusammenwirken der einzelnen Funktionsbereiche erklären

c) Geschäftsfelder, Aufgaben und Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb darstellen

d) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben

1.3Berufsbildung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.3)
a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben

b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen

c) lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen, berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen

1.4Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.4)
a) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten

b) wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages sowie die für eine Beschäftigung erforderlichen Personalpapiere darstellen

c) Ziele und Aufgaben der Personaleinsatzplanung erläutern und zu ihrer Umsetzung beitragen

d) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären

1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.5)a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden

e) Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

1.6Umweltschutz

(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C

Nummer 1.6)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

2Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme

(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2)

 
2.1Arbeitsorganisation
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.1)
a) Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen

b) Methoden des selbstständigen Lernens anwenden, Fachinformationen nutzen

c) die eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und kontrollieren

d) qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen

2.2Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.2)
a) Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes nutzen

b) Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaffung nutzen; Sicherheitsanforderungen beachten

c) Daten eingeben, mit betriebsüblichen Verfahren sowie unter Beachtung des Datenschutzes sichern und pflegen

2.3Interne Kommunikation und Kooperation
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.3)
a) Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen

b) Aufgaben im Team planen und bearbeiten

c) interne Kooperation mitgestalten

d) Ursachen von Konflikten analysieren und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen

e) Bedeutung von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolgreicher Zusammenarbeit beschreiben

f) Rückmeldungen geben und entgegennehmen

.

 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur MusikfachhändlerinAnlage 2
(zu § 4 Absatz 1 Satz 2)

Zeitliche Gliederung

Die nachfolgende zeitliche Gliederung nennt die Zeiträume, in denen die jeweiligen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erstmals schwerpunktmäßig vermittelt werden sollen; in der Regel ist eine Fortführung oder Vertiefung zum Erreichen der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich.

Erstes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
Abschnitt A Nummer 1.1Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel, Lernziele a bis d,
Abschnitt C Nummer 1.1Stellung und Struktur,
Abschnitt C Nummer 1.2Betriebliche Organisation
Abschnitt C Nummer 1.3Berufsbildung,
Abschnitt C Nummer 1.4Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
Abschnitt C Nummer 1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Abschnitt C Nummer 2.1Arbeitsorganisation
zu vermitteln. 
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
Abschnitt A Nummer 1.2Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten
Abschnitt A Nummer 1.3Kommunikation mit Kunden,
Abschnitt A Nummer 1.5Kassieren und Kassenabrechnung,
Abschnitt A Nummer 2.1Werbemaßnahmen,
Abschnitt A Nummer 2.2Warenpräsentation
Abschnitt A Nummer 4.2Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung, Lernziele a bis c,
Abschnitt C Nummer 1.6Umweltschutz
zu vermitteln 
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
Abschnitt A Nummer 3.4Warenwirtschaftssystem,
Abschnitt C Nummer 2.2Informations- und Kommunikationssysteme
Abschnitt C Nummer 2.3Interne Kommunikation und Kooperation
zu vermitteln. 

Zweites Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
Abschnitt A Nummer 1.1Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel, Lernziele e und f,
Abschnitt A Nummer 1.6Serviceleistungen,
Abschnitt A Nummer 1.7Beschwerde, Reklamation und Umtausch
zu vermitteln. 
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
Abschnitt A Nummer 1.4Kundenberatung, Musikgeschichte,
Abschnitt A Nummer 1.8Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,
Abschnitt A Nummer 2.3Verkaufsförderung,
Abschnitt A Nummer 2.4Vertriebswege,
Abschnitt A Nummer 2.5Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht,
Abschnitt A Nummer 2.6Märkte und Zielgruppen
zu vermitteln. 
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
Abschnitt A Nummer 3.2Wareneingang und Warenlagerung,
Abschnitt A Nummer 3.3Bestandskontrolle,
Abschnitt A Nummer 4.1Preisbildung und Kalkulation,
Abschnitt A Nummer 4.2Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung, Lernziele d bis f,
zu vermitteln. 

Drittes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
Abschnitt A Nummer 3.1Einkaufsplanung und Bestellung,
Abschnitt A Nummer 4.3Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
Abschnitt A Nummer 4.4Unternehmerische Entscheidungsprozesse
zu vermitteln. 
(2) In einem Zeitraum von sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit aus
Abschnitt B Nummer 1Musikinstrumente,
Abschnitt B Nummer 2Musikalien oder
Abschnitt B Nummer 3Tonträger
zu vermitteln. 

Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Musikfachhändler/Musikfachhändlerin

Vom 27. November 2008
(BAnz. Nr. 122a vom 19.08.2009 S. 21)



Teil I Vorbemerkungen

Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden.

Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt.

Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen.

Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.

Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Bei der Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz unmittelbar gefördert wird, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktischmethodischen Gesamtkonzepts sein.

Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan erzielte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt.

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.

Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.

Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für die Berufsschule geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln:

Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. März 1991) hat die Berufsschule zum Ziel,

Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule

Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und, soweit es im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie zum Beispiel

eingehen.

Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz und Sozialkompetenz.

Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.

Humankompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.

Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit Anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.

Bestandteil sowohl von Fachkompetenz als auch von Humankompetenz als auch von Sozialkompetenz sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz.

Methodenkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte).

Kommunikative Kompetenz meint die Bereitschaft und Befähigung, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen und darzustellen.

Lernkompetenz ist die Bereitschaft und Befähigung, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbstständig und gemeinsam mit Anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen.

Teil III Didaktische Grundsätze

Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.

Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen Anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen für das Lernen in und aus der Arbeit geschaffen. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass das Ziel und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.

Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:

Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.

Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler - auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen

Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin vom 24. März 2009 (BGBl. I S. 654) sowie der Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin vom 24. März 2009 (BGBl. I S. 668) abgestimmt.

Der Musikfachhändler/die Musikfachhändlerin arbeitet in Unternehmen der Musikwirtschaft, insbesondere in Musikfachgeschäften, im Musik-Versandhandel und in Online-Shops, im Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, in Musikabteilungen von Warenhäusern sowie Fachmärkten, in Musikverlagen, in Betrieben der Veranstaltungsbranche sowie in der Musikindustrie und im Instrumentenbau. Ihre Aufgaben beziehen sich auf alle Leistungsbereiche des Musikfachhandels. Das Einsatzgebiet erstreckt sich auf die Planung, Organisation und Steuerung der Beschaffung und des Absatzes von Musikinstrumenten, Musikalien und Tonträgern sowie auf das Angebot von Serviceleistungen. Ihre Kompetenzen im musischen Bereich bringen sie dabei ein. Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein sind wichtige Grundlagen ihres Berufsbildes.

In der Hauptsache sind sie im Verkauf tätig und bieten ihren Kunden fachliche Beratung und Service. Sie sind in der Lage, die vorgenannten Aufgaben im Rahmen unternehmerischer Zielsetzungen selbstständig, kooperativ und kundenorientiert auszuführen. Sie erfassen betriebs- und gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, überblicken die Geschäftsprozesse und können die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf betriebliche Funktionsbereiche beurteilen. Sie nutzen Informations- und Kommunikationssysteme zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Lernfelder mit ihren Zielen orientieren sich an betrieblichen Handlungsfeldern. Sie sind methodischdidaktisch so umzusetzen, dass sie zur beruflichen Handlungskompetenz führen. Die Ziele beschreiben den Qualifikationsstand am Ende des Lernprozesses und stellen den Mindestumfang der zu vermittelnden Kompetenzen dar.

Die Förderung der Kompetenzen wie Selbstständigkeit, vernetztes Denken, Problemlösen sowie die Entwicklung von Einstellungen, Haltungen und Motivationen ist als Unterrichtsprinzip zu verstehen. Ziel ist es, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, ihr Selbstvertrauen zu stärken und ihre Kreativität zu entfalten. Die Auszubildenden werden angehalten, innovativ zu handeln, ges- und und gewaltfrei zu leben und Selbstverantwortung für ihr Leben und Lernen zu übernehmen.

Die Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -auswertung erfolgt integrativ über Medien und informationstechnische Systeme in allen Lernfeldern.

Die Vermittlung von fremdsprachlichen Qualifikationen gemäß der Ausbildungsordnung zur Entwicklung entsprechender Kommunikationsfähigkeit ist mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert. Darüber hinaus können 80 Stunden berufsspezifische Fremdsprachenvermittlung als freiwillige Ergänzung der Länder angeboten werden. Die Lernfelder aller Ausbildungsjahre bieten hierzu in Lernsituationen Anknüpfungspunkte.

Die Dimensionen der Nachhaltigkeit - Ökonomie, Ökologie und Soziales - erstrecken sich auf alle Aktionsbereiche des Musikfachhandels und sind in die Lernfelder integriert. Sie bieten vielfältige Anlässe für wirtschafts- und warenethische Bezüge.

Eine gemeinsame Beschulung der beiden Ausbildungsberufe Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel sowie Musikfachhändler/Musikfachhändlerin ist im ersten und im dritten Ausbildungsjahr möglich.

Teil V Lernfelder

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Musikfachhändler/Musikfachhändlerin

Nr.

Lernfelder

Zeitrichtwerte
in Unterrichtsstunden

1. Jahr2. Jahr3. Jahr
1Ein Unternehmen im Musikfachhandel repräsentieren80
2Verkaufsgespräche kundenorientiert führen80
3Kunden im Servicebereich Kasse betreuen80
4Waren präsentieren40
5Werben und den Verkauf fördern40
6Waren beschaffen, annehmen und lagern80
7Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren40
8Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen40
9Kunden zu Musikinstrumenten, Musikalien und Tonträgern beraten80
10Besondere Verkaufssituationen bewältigen40
11Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern80
12Kunden mit Marketingkonzepten gewinnen und binden60
13Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen60
14Ein Unternehmen im Musikfachhandel leiten und weiterentwickeln80
Summen: insgesamt 880 Stunden320280280


Lernfeld 1:Ein Unternehmen im Musikfachhandel repräsentieren

1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler präsentieren den Ausbildungsbetrieb und orientieren sich über die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen.

Im Hinblick auf ihre beruflichen Tätigkeits- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten stellen sie die Leistungsschwerpunkte und Arbeitsgebiete ihres Unternehmens dar. Sie erläutern das Unternehmensleitbild, die ökonomischen und ökologischen Zielsetzungen sowie die gesamtgesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens. Sie verinnerlichen die Kundenorientierung als Leitbild ihres beruflichen Handelns. Sie informieren sich eigenständig im Ausbildungsunternehmen und halten diese Information aktuell. Sie entwickeln Möglichkeiten, zugängliche Informationen auch über andere Unternehmen zu erhalten. Sie analysieren die gewählte Betriebsform im Zusammenhang mit Sortiment und Verkaufsform. Sie beschreiben die Organisation ihres Unternehmens und dessen Eingliederung in die Gesamtwirtschaft.

Bei der Erstellung der Präsentation arbeiten die Schülerinnen und Schüler selbstständig in der Gruppe. Sie präsentieren und dokumentieren ihre Arbeitsergebnisse strukturiert und adressatenorientiert unter Verwendung angemessener Medien.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren das Zusammenwirken des Personals in einem Unternehmen des Musikfachhandels und setzen sich mit den Regelungen sowie Aufgaben, Rechten und Pflichten der Beteiligten im dualen System der beruflichen Ausbildung auseinander. Unter Berücksichtigung von Tarifverhandlungen beurteilen die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Tarifverträgen und die Rolle der Sozialpartner bei deren Zustandekommen. Sie reflektieren die mitbestimmungsrechtlichen Regelungen. Sie erkennen die Notwendigkeit der sozialen Sicherung und der privaten Vorsorge in der Bundesrepublik Deutschland.

Inhalte:

Aufgaben und Gliederung des Einzelhandels

einfacher Wirtschaftskreislauf

Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe

Nachhaltigkeit

Arbeits-, Lern- und Präsentationstechniken

Ausbildungsvertrag

Jugendarbeitsschutz

Arbeitssicherheit und Umweltschutz


Lernfeld 2:Verkaufsgespräche kundenorientiert führen

1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler führen unter Anwendung von Warenkenntnissen, Kommunikations- und Verkaufstechniken Verkaufsgespräche zur Zufriedenheit der Kunden und des Unternehmens.

Sie beherrschen Techniken zum Erwerb wesentlicher Kenntnisse über Waren. In Verkaufsgesprächen wenden sie ihre Warenkenntnisse sowie wichtige Elemente der Kommunikations- und Verkaufstechnik an und entwickeln geeignete Verkaufsargumente. Sie zeigen dabei sowohl verbal wie nonverbal kundenorientiertes Verhalten. Bei Bedarf geben sie situationsgerecht einfache Auskünfte in einer fremden Sprache.

Sie beziehen in das Verkaufsgespräch auch Serviceleistungen des Unternehmens ein und reagieren angemessen auf Kundeneinwände. Sie unterbreiten Alternativvorschläge mit dem Ziel, die Kaufentscheidung zu fördern und zu einem erfolgreichen Kaufabschluss zu bringen.

Die Schülerinnen und Schüler erstellen Kriterienkataloge zur Beurteilung von Verkaufsgesprächen. Sie bewerten Kommunikations- und Verkaufssituationen und geben angemessene Rückmeldungen.

Inhalte:

Phasen des Verkaufsgesprächs

Preis-Leistungs-Beziehung

fremdsprachige Fachausdrücke

typische fremdsprachige Redewendungen

Ergänzungsangebote


Lernfeld 3:Kunden im Servicebereich Kasse betreuen

1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler führen im Kassenbereich anfallende Tätigkeiten durch und betreuen die Kunden freundlich und aufmerksam.

Sie schließen unter Beachtung rechtlicher und betrieblicher Regelungen Kaufverträge ab. Bei Bedarf weisen sie die Kunden auf die Verwendung von AGB hin. An der Kasse bieten sie dem Kunden Serviceleistungen an und unterbreiten Zusatzangebote.

Die Schülerinnen und Schüler informieren den Kunden über übliche Zahlungsarten und deren Vor- und Nachteile. Sie beurteilen die Zahlungsarten hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit für das Unternehmen. Die Schülerinnen und Schüler wickeln Kassiervorgänge unter Berücksichtigung von Kundenkarten und Gutscheinen ab und bedienen die Kasse entsprechend der betrieblichen Bestimmungen. Sie erstellen Quittungen und Rechnungen und beachten dabei umsatzsteuerliche Vorschriften.

Sie führen Kassenabrechnungen durch, erstellen Kassenberichte und werten sie aus. Dazu setzen sie bereits bekannte, gängige Rechenverfahren ein. Sie nutzen das Kassensystem als ein Instrument zur Erfassung von Verkaufsdaten im Warenwirtschaftssystem.

Inhalte:

Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Nichtigkeit und Anfechtbarkeit

Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft

Vertragsfreiheit

Dreisatz, Prozent- und Durchschnittsrechung


Lernfeld 4:Waren präsentieren

1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler platzieren und präsentieren Waren kundengerecht, verkaufswirksam und betriebswirtschaftlich sinnvoll.

Sie erarbeiten Kriterien für eine ansprechende Warenpräsentation. Sie entwickeln Konzepte zur Warenpräsentation, stellen diese dar und bewerten sie auf der Grundlage der erarbeiteten Kriterien.

Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen Besonderheiten von Betriebsform, Verkaufsform und Sortiment, allgemeine Regeln von Warenpräsentation und -platzierung und verkaufspsychologische Erkenntnisse.

Inhalte:

Ladengestaltung

visual Merchandising

Kundenlaufstudien

Warenträger

Regalzonen

Warenkennzeichnung

Preisauszeichnung

Schaufenster


Lernfeld 5:Werben und den Verkauf fördern

1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schülern erstellen im Team einen Werbeplan und führen Maßnahmen zur Verkaufsförderung durch. Dabei artikulieren sie eigene Wertvorstellungen und respektieren die Wertvorstellungen anderer.

Sie entwickeln unter Beachtung der Werbegrundsätze und der gesetzlichen Rahmenbedingungen Werbemaßnahmen. Zur Gestaltung von Werbemitteln setzen sie auch geeignete Software ein. Sie bewerten den Einsatz von Werbemaßnahmen im Verkaufsalltag. Sie berücksichtigen wirtschaftliche, rechtliche und ethische Grenzen der Werbung und beurteilen den Werbeerfolg der Maßnahmen. Sie wägen die Nutzung unterschiedlicher Werbearten hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Verbraucher ab.

Die Schülerinnen und Schüler skizzieren und bewerten typische Maßnahmen der Verkaufsförderung. Sie beziehen Serviceleistungen als Mittel der Kundenbindung ein. Sie wählen Verpackungsmaterialien und Möglichkeiten der Warenzustellung nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten aus.

Inhalte:

Werbeträger

kooperative Formen der Werbung

Direktwerbung

UWG

Verpackungsverordnung


Lernfeld 6:Waren beschaffen, annehmen und lagern

2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler beschaffen Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger, prüfen deren Eingang und sorgen für sachgerechte Lagerung.

Sie verfolgen die aktuellen Entwicklungen auf denn Markt und ermitteln den Bedarf an Waren im Musikfachhandel unter Berücksichtigung der Umsatzentwicklung sowie der Absatzchancen. Auf der Grundlage warenwirtschaftlicher Daten, der Bestandsentwicklung und der Lagermöglichkeiten planen sie den Beschaffungsprozess. Dazu berechnen und beurteilen sie auch Lagerkennziffern. Die Schülerinnen und Schüler nutzen vorhandene Unterlagen und verschiedene auch fremdsprachliche Medien, um geeignete Bezugsquellen zu finden. Sie erstellen Anfragen unter Nutzung informationstechnischer Systeme.

Eingehende Angebote vergleichen sie nach verschiedenen quantitativen und qualitativen Kriterien. Im Bewusstsein ihrer Verantwortung für den Geschäftserfolg treffen sie eine begründete Auswahlentscheidung.

Sie schließen Kaufverträge ab und beachten dabei rechtliche Bedingungen, betriebliche Vorgaben sowie ökonomische und ökologische Aspekte. Mit ihren Geschäftspartnern kommunizieren sie über unterschiedliche Medien sachlich korrekt und angemessen.

Die Schülerinnen und Schüler überwachen, überprüfen sowie dokumentieren den Wareneingang und veranlassen die Bezahlung der gelieferten Waren. Bei Nicht-Rechtzeitig-Lieferung und Schlecht-Leistung schätzen sie rechtliche und ökonomische Handlungsspielräume ein und kommunizieren mit Lieferanten problemlösungsorientiert.

Sie lagern die Waren sachgerecht und beachten wichtige Lagergrundsätze. Sie kontrollieren die Lagerbestände und wirken bei Inventuren mit. Bei Abweichungen leiten sie betriebsübliche Maßnahmen ein und unterbreiten Vorschläge, um Inventurdifferenzen künftig zu vermeiden. Sie analysieren und bewerten die Lagerorganisation und zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf. Sie arbeiten teamorientiert und unter Beachtung der Wertschätzung anderen gegenüber. Sie reflektieren ihr eigenes Verhalten und nehmen eine kriterienorientierte Bewertung ihrer Einstellung zur Arbeit vor.

Inhalte:

Sortimentsplanung

Mindestbestand, Meldebestand

Umschlagshäufigkeit, Lagerdauer

Bezugskalkulation

Bestellung

Lager- und Transportvorschriften, Sicherheit im Lager

Warenpflege

Selbstverantwortung, Motivation


Lernfeld 7:Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren

2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Informations-, Geld- und Werteflüsse sowohl innerhalb eines ausgewählten Unternehmens im Musikfachhandel als auch zwischen diesem Unternehmen und seinen Kunden oder Lieferanten und nehmen Auswertungen vor.

Sie bearbeiten Belege und dokumentieren die aus den Geschäftsprozessen resultierenden Daten systematisch unter Beachtung der entsprechenden Rechtsvorschriften. Mit Hilfe dieser Aufzeichnungen stellen sie die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens dar, ermitteln dessen Erfolg und analysieren seine wesentlichen Erfolgsfaktoren. Die Schülerinnen und Schüler bereiten die aus der Erfolgsrechnung stammenden Daten zur Vorbereitung betrieblicher Entscheidungen statistisch auf.

Zur Optimierung des Wertschöpfungsprozesses in dem Unternehmen berechnen sie Umsatzkennziffern und werten diese im Zeit- und Betriebsvergleich aus.

Für die Erfassung und Auswertung der Geschäftsprozesse nutzen sie geeignete Software als Dokumentations- und Informationsinstrument.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Arbeitsweise bei der Erfassung und Kontrolle von Geschäftsprozessen und ziehen Schlussfolgerungen für ihr künftiges Vorgehen.

Inhalte:

Inventar

Bilanz

Gewinn und Verlust

Wareneinsatz, Rohgewinn


Lernfeld 8:Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen

2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler gestalten die Preise für das Sortiment eines Unternehmens im Musikfachhandel.

Sie informieren sich über die in die Unternehmenszielsetzung eingebundene Preispolitik und bestimmen betriebsinterne und betriebsexterne Einflüsse auf die Preise. Sie kalkulieren Preise unter Berücksichtigung kostenorientierter, nachfrageorientierter und konkurrenzorientierter Aspekte. Sie nutzen dazu auch geeignete Software. Die Schülerinnen und Schüler realisieren Arbeitserleichterungen durch verkürzte Kalkulationsverfahren. Sie beachten auch Besonderheiten, die sich bei der Preiskalkulation von Liebhaberobjekten, Gebrauchtinstrumenten und antiquarischen Musikalien ergeben.

Die Schülerinnen und Schüler wenden bei der Festlegung des Verkaufspreises unterschiedliche Preisstrategien an, beachten rechtliche Vorschriften und die ethische Verantwortung gegenüber dem Kulturgut Musik. Sie zeichnen die Preise verkaufswirksam aus.

Sie reflektieren ihre Preisgestaltung, indem sie die Reaktion der Kunden und Mitbewerber auswerten, und nehmen erforderliche Preisanpassungen vor. Dabei beziehen sie auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderung im Nachfrageverhalten ein.

Inhalte:

Vorwärtskalkulation

Rückwärtskalkulation

Kalkulationsfaktor

Kalkulationszuschlag, Kalkulationsabschlag

Handelsspanne

Mischkalkulation

Preisangabeverordnung

Preisbindung


Lernfeld 9:Kunden zu Musikinstrumenten, Musikalien und Tonträgern beraten

2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die kulturellen Zusammenhänge und Hintergründe der Waren und nutzen ihre Kenntnisse zur kompetenten Kundenberatung.

Sie zeigen großes Interesse an Musikkunde und erschließen sich über Fachliteratur, Nachschlagewerke, Kataloge und Datenbanken selbstständig Informationen zu Musikgeschichte, Musikformen und -gattungen, beobachten Musiktrends und eignen sich eigenverantwortlich Kenntnisse der Notenlehre an. Sie entwickeln ihre Affinität zur Musik.

Sie bereiten Beratungsgespräche zielgruppenorientiert vor und stellen Informationsmaterial zusammen. Sie ermitteln die Interessen und Wünsche der Kunden durch Beobachten, aktives Zuhören und Fragen. Sie beraten Kunden situationsbezogen, auch in einer Fremdsprache, und wenden dabei ihre musikspezifischen Kenntnisse an. Die Schülerinnen und Schüler beziehen die Bedeutung der Musik als Kulturgut in ihre Argumentation ein. Sie nutzen Kommunikationstechniken zur Förderung der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung und werden individuellen Ansprüchen gerecht. Dabei wenden sie fundierte verbale und nonverbale Ausdrucksmöglichkeiten zielgerichtet an. Im Beratungsgespräch bieten sie besondere Dienstleistungen an. Sie weisen auf bedeutsame rechtliche Vorschriften beim Umgang mit Musikalien und Tonträgern hin.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren den Beratungsablauf und ihr eigenes Kommunikationsverhalten anhand selbst entwickelter Kriterien. Sie vergleichen Selbstbild und Fremdbild und leiten daraus Hinweise für ihren künftigen Umgang mit Kunden ab.

Inhalte:

Epochen der Musikgeschichte

Klassische und populäre Musik

Gesprächstechniken

Empathie

Instrumentenverleih und -leasing, Reparaturannahme, Vermittlung von Musikunterricht, Ticketverkauf,

Urheberrecht, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht


Lernfeld 10:Besondere Verkaufssituationen bewältigen

2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler handeln in Sonderfällen des Verkaufs, in Stress- und Konfliktsituationen sowie bei Reklamationen sachgerecht und angemessen.

Sie erfassen besondere Verkaufssituationen, entwickeln Strategien zum Umgang mit dem Kunden, zum Stressabbau und zur Konfliktbewältigung. Im Umgang mit schwierigen Kunden zeigen sie Einfühlungsvermögen. In der Gesprächssituation erkennen sie mögliche Konflikte und finden Lösungen. Beim Umtausch und bei der Reklamation von Waren sowie bei Beschwerden berücksichtigen sie rechtliche sowie betriebliche Regelungen und handeln Interessenausgleichend. Sie meistern schwierige und emotional geprägte Situationen durch verantwortliches Verhalten sich selbst und dem Kunden gegenüber.

Sie beurteilen ihr Verhalten sowie das Gesprächsergebnis und ziehen daraus Konsequenzen für ihr künftiges Vorgehen.

Inhalte:

Verkauf bei Hochbetrieb

Kunden in Begleitung

Verkauf kurz vor Ladenschluss

Geschenkkauf

Ladendiebstahl

Gewährleistung, Garantie

Kulanz


Lernfeld 11:Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern

3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler analysieren Geschäftsprozesse in einem Unternehmen des Musikfachhandels und setzen Instrumente zur Verbesserung des Unternehmenserfolges ein.

Sie erfassen den Warenverkehr des Unternehmens. Sie beurteilen die Ertragslage und bereiten Entscheidungen zur Anlagenwirtschaft vor.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Kostenstruktur und rechnen die Kosten den betrieblichen Teilbereichen zu. Sie schlagen den Entscheidungsträgern einzelwirtschaftliche Maßnahmen zur Kostensenkung unter Berücksichtigung deren gesamtwirtschaftlicher Auswirkungen vor.

Die Schülerinnen und Schüler setzen die Deckungsbeitragsrechnung ein, um Verkaufspreise festzulegen und das Sortiment erfolgsorientiert zu optimieren. Sie ermitteln den kurzfristigen Betriebserfolg und unterbreiten Vorschläge zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit.

Die Schülerinnen und Schüler berechnen mit Daten aus verschiedenen Informationssystemen Kennziffern und nutzen sie für Vergleiche und Situationseinschätzungen. Sie bereiten Statistiken grafisch auf, interpretieren die Informationen und leiten mögliche Maßnahmen zur Optimierung betrieblicher Prozesse ab. Dazu nutzen sie geeignete Software.

Inhalte:

Wareneinkauf, Warenverkauf

Umsatzsteuer

Abschreibungen

externe Kosten

Kostenarten, Kostenstellen, Verteilungsrechnen

Nachkalkulation

Rentabilitätskennziffern, Wirtschaftlichkeit

Warenwirtschaftssystem


Lernfeld 12:Kunden mit Marketingkonzepten gewinnen und binden

3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler begreifen die Bedeutung des Marketings als eine zentrale Aufgabe des Unternehmens, um eine Marktposition zu gewinnen und auszubauen. Sie entwickeln Konzepte zur Kundengewinnung und Kundenbindung.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Öffentlichkeitsarbeit ihres Unternehmens und beurteilen deren Wirksamkeit. Sie stellen die Servicekonzepte ihres Unternehmens vor und analysieren Schwierigkeiten bei deren Umsetzung. Sie bewerten anhand ausgewählter Beispiele elektronische Dienste als Handelsplattform und als Kundenbindungsinstrument.

Zur Sammlung und Auswertung von Marktinformationen und Kundendaten setzen sie informationstechnische Systeme ein. Sie analysieren absatzpolitische Instrumente und entwickeln Konzepte zur Realisierung bestehender Marketingziele. Dabei berücksichtigen sie wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Für die Marketingkonzepte entwickeln sie Zeit- und Arbeitspläne, legen Verantwortlichkeiten fest und dokumentieren die Arbeitsfortschritte.

Die Schülerinnen und Schüler verstehen sortiments- und kundenspezifische Servicebedürfnisse als einen wichtigen Ansatz zur Schaffung und Erhaltung einer unverwechselbaren Marktposition. Sie entwickeln und begründen weitere Maßnahmen zur Servicepolitik, um damit die Kundenbindung zu verstärken. Dabei setzen sie sich auch mit dem Beschwerdemanagement und der Belastbarkeit der Kundenbeziehung auseinander.

Die Schülerinnen und Schüler präsentieren und reflektieren ihre Konzepte.

Inhalte:

E-Business

E-Commerce

Marketing-Mix

Kundenbeziehungsmanagement (Customer Relationship Management)

ethische Grenzen von Marketing


Lernfeld 13:Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen

3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler führen unter Beachtung personalwirtschaftlicher Ziele Aufgaben und Tätigkeiten des Personalwesens eines Unternehmens im Musikfachhandel durch. Sie sind sich der unterschiedlichen Interessenlagen aller Beteiligten bewusst.

Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens analysieren sie Mitarbeiterbestand und -struktur und wirken bei der Personalbedarfsermittlung und -einsatzplanung mit. Bei der internen und externen Personalbeschaffung setzen sie unterschiedliche Instrumente ein und wählen Bewerber nach vorher festgelegten Kriterien aus. Sie bereiten Arbeitsverträge vor und erstellen Entgeltabrechnungen.

Die Schülerinnen und Schüler konzipieren verschiedene Möglichkeiten der Mitarbeitermotivation, um das Arbeitsverhalten, die Leistungsbereitschaft und die Persönlichkeitsentwicklung von Mitarbeitern zu fördern, und finden Möglichkeiten zur deren Qualifizierung.

Sie bearbeiten Kündigungen und führen bei Bedarf konstruktive Konfliktgespräche.

Inhalte:

Datenschutz

Mitarbeitergespräch

Personalentwicklung

positive Lebenseinstellung, Selbstverantwortung


Lernfeld 14:Ein Unternehmen im Musikfachhandel leiten und weiterentwickeln

3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln eine Geschäftsidee für die Weiterentwicklung eines Unternehmens, bewerten die Chancen und Risiken und planen die Umsetzung.

Die Schülerinnen und Schüler erkunden die Voraussetzungen für die Leitung und Weiterentwicklung eines Unternehmens. Hierzu informieren sie sich über rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen. Dabei reflektieren - sie auch ihre persönlichen Kompetenzen sowie ihre berufliche Perspektive.

Sie wirken bei der Leitung eines Unternehmens mit und entwerfen Konzepte zur weiteren Entwicklung eines Unternehmens. Sie beurteilen verschiedene Unternehmensformen auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung. Für ihr Konzept wählen die Schülerinnen und Schüler geeignete Möglichkeiten der Finanzierung aus und prüfen die Sicherstellung der Liquidität. Sie entwickeln Vorschläge zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen und Strategien bei ausbleibenden Zahlungseingängen.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihr Vorgehen und beurteilen ihre Konzepte zur Weiterentwicklung eines Unternehmens hinsichtlich der Realisierbarkeit.

Inhalte:

Kaufmannseigenschaft, Firma, Handelsregister

Rentabilität

Einzelunternehmung, KG, GmbH

Franchising

Fördermöglichkeiten

Insolvenz

Lieferantenkredit, Kontokorrentkredit, Darlehen

einfacher Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung

gerichtliches Mahnwesen


UWS Umweltmanagement GmbHENDEFrame öffnen