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Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann und Werkfeuerwehrfrau
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26. März 2015)

(BAnz AT 02.09.2015 B1)



Archiv: 2009

Teil I
Vorbemerkungen

Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden und mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt.

Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses bzw. vergleichbarer Abschlüsse auf. Er enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Der Rahmenlehrplan beschreibt berufsbezogene Mindestanforderungen im Hinblick auf die zu erwerbenden Abschlüsse.

Die Ausbildungsordnung des Bundes und der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz sowie die Lehrpläne der Länder für den berufsübergreifenden Lernbereich regeln die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung. Auf diesen Grundlagen erwerben die Schülerinnen und Schüler den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie den Abschluss der Berufsschule.

Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass die Vorgaben des Rahmenlehrplans zur fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleiben.

Teil II
Bildungsauftrag der Berufsschule

Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.

Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort, der auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015) agiert. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen und hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln. Damit werden die Schülerinnen und Schülern zur Erfüllung der spezifischen Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, befähigt. Das schließt die Förderung der Kompetenzen der jungen Menschen

ein.

Der Unterricht der Berufsschule basiert auf den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln. Darüber hinaus gelten die für die Berufsschule erlassenen Regelungen und Schulgesetze der Länder.

Um ihren Bildungsauftrag zu erfüllen, muss die Berufsschule ein differenziertes Bildungsangebot gewährleisten, das

Zentrales Ziel von Berufsschule ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.

Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz.

Fachkompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.

Selbstkompetenz 1
Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.

Sozialkompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.

Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz sind immanenter Bestandteil von Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz.

Methodenkompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte).

Kommunikative Kompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen und darzustellen.

Lernkompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbständig und gemeinsam mit anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen.

Teil III
Didaktische Grundsätze

Um dem Bildungsauftrag der Berufsschule zu entsprechen werden die jungen Menschen zu selbständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.

Lernen in der Berufsschule zielt auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz. Mit der didaktisch begründeten praktischen Umsetzung - zumindest aber der gedanklichen Durchdringung - aller Phasen einer beruflichen Handlung in Lernsituationen wird dabei Lernen in und aus der Arbeit vollzogen.

Handlungsorientierter Unterricht im Rahmen der Lernfeldkonzeption orientiert sich prioritär an handlungssystematischen Strukturen und stellt gegenüber vorrangig fachsystematischem Unterricht eine veränderte Perspektive dar. Nach lerntheoretischen und didaktischen Erkenntnissen sind bei der Planung und Umsetzung handlungsorientierten Unterrichts in Lernsituationen folgende Orientierungspunkte zu berücksichtigen:

Teil IV
Berufsbezogene Vorbemerkungen

Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau ist mit der Werkfeuerwehrausbildungsverordnung vom 22. Mai 2015 (BGBl. I S. 830) abgestimmt.

Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann und Werkfeuerwehrfrau (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2009) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben.

Die für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde erforderlichen Kompetenzen werden auf der Grundlage der "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblichtechnischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Mai 2008) vermittelt.

In Ergänzung des Berufsbildes (Bundesinstitut für Berufsbildung unter http://www.bibb.de) sind folgende Aspekte im Rahmen des Berufsschulunterrichts bedeutsam:

Werkfeuerwehrmänner und Werksfeuerwehrfrauen sind in Bereichen der Industrie in Werkfeuerwehren zur Gefahrenabwehr tätig. Sie prüfen Pläne, Anlagen und Geräte des vorbeugenden Brandschutzes und erbringen innerbetriebliche Sicherheitsdienstleistungen.

Als Fachkräfte schützen und retten Werkfeuerwehrleute Menschen, Objekte, Werte und Anlagen auf der Grundlage von Rechts- und Dienstvorschriften bei Bränden, ABC-Einsätzen und technischen Hilfeleistungen. Auf Anforderung unterstützen sie öffentliche Feuerwehren und andere Institutionen der Gefahrenabwehr und führen gemeinsam Einsätze durch. Durch einen regelmäßigen Übungs- und Ausbildungsbetrieb und die bedarfsgerechte Überprüfung der erforderlichen Fahrzeuge und Geräte stellen sie die Einsatzbereitschaft sicher.

Qualität und Zuverlässigkeit, Kundenzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit und ein Bewusstsein für die Bedeutung der Werkfeuerwehren für den Umweltschutz prägen das Berufsbild ebenso wie die Sachverständigkeit in Vorschriften und Rechtsfragen sowie eine den ethischen Anforderungen entsprechende Werthaltung auf der Basis der Menschenrechte und der Menschenwürde.

Die berufliche Tätigkeit erfordert physische und psychische Belastbarkeit in Extremsituationen und die Bereitschaft, diszipliniert zu handeln. Selbständige Aufgabenwahrnehmung und Problemlösung sowie die Beurteilung von beruflichen Tätigkeiten auch im Hinblick auf Alternativen zählen zu den Anforderungen auch in einer einsatzbezogenen Verantwortungsstruktur.

Die fremdsprachigen Ziele sind in die Lernfelder integriert:

In Situationen der Gefahrenabwehr und Brandbekämpfung handelt es sich ausschließlich um englischsprachige Kommunikation.

Teil V
Lernfelder
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann und Werkfeuerwehrfrau

LernfelderZeitrichtwerte
in Unterrichtsstunden
Nr.1. Jahr2. Jahr3. Jahr
1Werkfeuerwehrtechnischen Schutz bereitstellen40
2Gefährliche Stoffe und Güter beurteilen und handhaben80
3Metalltechnische und installationstechnische Gefahren erkennen und beseitigen100
4Elektrotechnische Gefahren erkennen und beseitigen60
5Bautechnische Gefahren erkennen und beseitigen60
6Einsatzbereitschaft von Fahrzeugen und Geräten sicherstellen80
7Einsatzstellen einrichten und sichern80
8Einrichtungen und Pläne des vorbeugenden Brandschutzes überprüfen60
9Einsätze zur Brandbekämpfung durchführen100
10Einsätze zur technischen Hilfeleistung durchführen100
11ABC-Einsätze durchführen80
Summen: insgesamt 840 Stunden280280280


Lernfeld 1:Werkfeuerwehrtechnischen Schutz bereitstellen1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Struktur und Aufgaben der Werkfeuerwehr innerhalb des Aufbaus und der Prozessabläufe eines Unternehmens darzustellen und sachliche Notwendigkeiten und personelle Anforderungen der Bereithaltung werkfeuerwehrtechnischen Schutzes zu begründen.

Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über die Stellung der Werkfeuerwehr innerhalb der Unternehmensstruktur sowie deren betriebliche Operationen und Einsätze ( Aufbauorganisation, Ablauforganisation). Sie informieren sich über die verschiedenen Institutionen und rechtlichen Vorschriften der Gefahrenabwehr sowie über deren aktuelle Entwicklungen auch im europäischen Rahmen und beziehen diese auf ihren Ausbildungsbetrieb ( Träger des Brandschutzes, verfassungsrechtliche Grundlagen, Feuerschutzrecht, Katastrophenschutzrecht, Rettungsdienstrecht, Feuerwehrdienstvorschriften, Amtshilfe, überörtliche Hilfe).

Die Schülerinnen und Schüler begreifen das Unternehmen als ein System, in dem - ausgehend von Unternehmensleitbild und Unternehmenskultur - wirtschaftliche, soziale, humanitäre und ökologische Ziele zweckmäßig miteinander verknüpft werden und Wirtschaftlichkeit, Qualitäts- und Kundenorientierung als gleichwertige Ziele einer Leistung auch für Werkfeuerwehren gelten. Aus diesen Rahmenbedingungen leiten sie Kriterien zum Einsatz von Fahrzeugen und Geräten zur Bereitstellung des werkfeuerwehrtechnischen Schutzes ab ( Verkehrssonderrechte, Unfallverhütungsvorschriften).

Die Schülerinnen und Schüler verwenden sowohl innerbetriebliche Informationswege als auch kommunikationstechnische Einrichtungen zur Informationsbeschaffung und Informationsverarbeitung.

Sie präsentieren ihre Ergebnisse zur Organisation, den Zielen und der Verantwortung einer Werkfeuerwehr vor den anderen. Dabei beurteilen sie auch die ethischen Anforderungen, die mit einer verantwortungsvollen Aufgabenwahrnehmung durch die Angehörigen der Werkfeuerwehr einhergehen und handeln danach ( Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Sie nutzen die Ergebnisse zur Gewährleistung reibungsloser Arbeitsabläufe.


Lernfeld 2:Gefährliche Stoffe und Güter beurteilen und handhaben1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, die von gefährlichen Stoffen, Gütern und Anlagen ausgehenden Gefahren im Rahmen der Feuerwehrtätigkeit einzuschätzen und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Gefahrenkennzeichnungen und nutzen betriebliche Informationssysteme. Sie handhaben feste, flüssige und gasige Stoffe unter Berücksichtigung ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften ( Aggregatzustände, Löslichkeit, elektrische Leitfähigkeit, Risiko- und Sicherheitssätze, Periodensystem der Elemente, Bindungsarten, Reaktionsgeschwindigkeit).

Die Schülerinnen und Schüler wählen Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung aus. Zu diesem Zweck nutzen sie Kenntnisse über Verbrennungsvorgänge und geeignete Löschmittel und Löschverfahren. Sie schätzen die Gefahren ein, die durch den Energieumsatz bei chemischen Reaktionen entstehen und beachten die besonderen Gefährdungspotenziale von Säuren, Basen, Metallen sowie von organischen Verbindungen und radioaktiven Stoffen ( Entzündbarkeit, Brennbarkeit, Zündenergie, Verpuffung, Explosion, Detonation, Neutralisation).

Die Schülerinnen und Schüler beurteilen und bewerten die von ihnen ergriffenen Maßnahmen unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz (persönliche Schutzausrüstung) und Umweltschutz. Sie tauschen sich mit anderen über die Maßnahmen aus.


Lernfeld 3:Metalltechnische und installationstechnische Gefahren erkennen und beseitigen1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, metalltechnische und installationstechnische Gefahren im Rahmen der Feuerwehrtätigkeit zu erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen.

Die Schülerinnen und Schüler erfassen einsatzbezogene Arbeitsaufträge, wenden technische Unterlagen ( Fertigungszeichnungen, Montagezeichnungen, Funktionsbeschreibungen, Normen) an, auch fremdsprachige, und prüfen sie auf Durchführbarkeit.

Sie wählen geeignete Materialien, Verbindungen und Verbindungsmittel aus. Sie skizzieren konstruktive Lösungen und stellen material- und konstruktionsbezogene Zusammenhänge her ( Eigenschaften der Werkstoffe, Stabilität, Funktionalität).

Zur Fertigung verwenden sie geeignete Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit ( Getriebe, Kupplungen, Pumpen, pneumatische Funktionseinheiten, hydraulische Funktionseinheiten) und des Gesundheitsschutzes.

Die Schülerinnen und Schüler montieren und demontieren Metallkonstruktionen, Bauteile und Baugruppen von Wasser- und Abwasserinstallationen sowie Anlagenteile und Behälter von Förder- und Transportsystemen. Dazu fertigen, verbinden und trennen sie Bauelemente aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen (stoffschlüssige Verbindungen, formschlüssige Verbindungen, kraftschlüssige Verbindungen) und formen sie um. In diesem Zusammenhang wenden sie Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und zur Sicherheit am Arbeitsplatz an. Sie nehmen Heizungs- und Klimaanlagen außer Betrieb.

Die Schülerinnen und Schüler beurteilen den Arbeitsprozess und das Arbeitsergebnis. Dabei beziehen sie Aspekte der Gefahrenabwehr und Qualitätssicherung in ihre Überlegungen ein und diskutieren die Folgen von Fehlern mit anderen.


Lernfeld 4:Elektrotechnische Gefahren erkennen und beseitigen1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, elektrotechnische Gefahren im Rahmen der Feuerwehrtätigkeit zu erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren elektrotechnische Gefahren ( Gleichstrom, Wechselstrom, Dreiphasenwechselstrom). Sie wenden technische Unterlagen an, auch fremdsprachige, und prüfen Auftragsunterlagen im Hinblick auf Gefahrenabwehr und Durchführbarkeit. Sie skizzieren Schalt- und Installationspläne.

Die Schülerinnen und Schüler identifizieren und beurteilen Leitungswege und elektrische Betriebsmittel unter Beachtung örtlicher Gegebenheiten und technischer Regeln.

Sie prüfen die elektrische Energieversorgung, erkennen Fehler in elektrotechnischen Baugruppen und beheben sie ( Messverfahren, Prüfverfahren, Funktionsprüfung, Fehlersuche). Dazu verwenden sie geeignete Werkzeuge und Maschinen und berücksichtigen Vorschriften der Arbeits- und Anlagensicherheit ( Schutzeinrichtungen, Schutzklassen, Schutzarten) sowie des Gesundheitsschutzes.

Sie setzen Aggregate zur Stromerzeugung ein und betreiben Beleuchtungs-, Signal- und Arbeitsgeräte.

Die Schülerinnen und Schüler beurteilen den Arbeitsprozess und das Arbeitsergebnis. Dabei beziehen sie Aspekte der Gefahrenabwehr und Qualitätssicherung in ihre Überlegungen ein und diskutieren im Team die Folgen von Fehlern.


Lernfeld 5:Bautechnische Gefahren erkennen und beseitigen2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, bautechnische Gefahren im Rahmen der Feuerwehrtätigkeit zu erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen.

Die Schülerinnen und Schüler erfassen einsatzbezogene Arbeitsaufträge, wenden technische Unterlagen ( Konstruktionszeichnungen, Funktionsbeschreibungen, Normen) an, auch fremdsprachige, und prüfen sie auf Durchführbarkeit.

Die Schülerinnen und Schüler planen und fertigen Konstruktionen zum Sichern und Abstützen. Dazu wählen sie geeignete Materialien ( Holz, Holzwerkstoffe, Dichtstoffe, Dämmstoffe), Verbindungen und Verbindungsmittel ( Befestigungstechnik, Beschläge, Schließtechnik) aus. Sie skizzieren konstruktive Lösungen und führen materialbezogene Berechnungen durch ( Maßordnung, Hochbau).

Zur Fertigung verwenden sie geeignete Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Die Schülerinnen und Schüler beurteilen den Arbeitsprozess und das Arbeitsergebnis und diskutieren unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten.


Lernfeld 6:Einsatzbereitschaft von Fahrzeugen und Geräten sicherstellen2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrfahrzeuge, der darauf verlasteten Geräte und stationären Löschanlagen herzustellen und zu erhalten.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren und prüfen Funktionseinheiten und führen routinemäßige Funktionskontrollen an Fahrzeugen ( Löschfahrzeuge, Rüst- und Gerätewagen), Geräten und Ausrüstungsgegenständen ( Schutzkleidung, Schutzgeräte, Schläuche, Armaturen, Zubehör, Rettungsgeräte, Sanitätsgeräte, Wiederbelebungsgeräte, Beleuchtungsgeräte, Signalgeräte) durch. Sie dokumentieren die durchgeführten Arbeiten. Dabei nutzen sie Herstellerunterlagen und wenden Möglichkeiten der digitalen Informations- und Kommunikationstechnik an.

Nach Einsätzen führen sie die notwendigen Pflege- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen und Geräten durch. Sie zeigen dabei Sicherheits- und Qualitätsbewusstsein und berücksichtigen die Vorschriften für den Arbeitsschutz.

Sie bewerten die Bedeutung dieser Maßnahmen unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz ( Verschleiß, Korrosionsschutz, Betriebsstoffe, Entsorgung). Sie stellen die Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicher.


Lernfeld 7:Einsatzstellen einrichten und sichern2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, örtliche Gegebenheiten im Hinblick auf Gefahrenabwehr und notwendige Verhaltensmaßnahmen zu sichten, zu bewerten und Einsatzstellen einzurichten.

Die Schülerinnen und Schüler richten Einsatzstellen, Bereitstellungsräume und Ablageplätze ein, sichern und betreiben diese mit den der Feuerwehr zur Verfügung stehenden Mitteln ( Geräte für Absperr- und Sicherungsmaßnahmen, Energieversorgung, Einsatzstellenausleuchtung, Löschwasserversorgung, -entnahme, -förderung, -rückhaltung).

Die Schülerinnen und Schüler beachten das Gebot der Verhältnismäßigkeit und berücksichtigen betriebsspezifische Besonderheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe und zu Gefahren der Einsatzstelle ( Objektkunde, Objektbegehungen, Werterhaltung). Sie stehen in einem intensiven Kontakt zu den Einsatzbeteiligten.

Sie räumen Einsatzstellen, indem sie Anforderungen für den Abtransport und die Lagerung von Sachwerten formulieren. Hierbei berücksichtigen sie Herstellerangaben sowie betriebliche Vorgaben.

Die Schülerinnen und Schüler diskutieren und bewerten das gesamte Vorgehen mit den Beteiligten. In diesem Zusammenhang sind sie sich ihrer Verantwortung der Arbeit im Team bewusst.


Lernfeld 8:Einrichtungen und Pläne des vorbeugenden Brandschutzes überprüfen2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen und Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes im Betrieb zu prüfen.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren Einsatzpläne für die Feuerwehr (betriebliche Gefahrenabwehrpläne, Alarmierungspläne) und berücksichtigen Rechtsgrundlagen.

Sie klassifizieren und beurteilen Baustoffe und Bauteile hinsichtlich des Brandverhaltens und Feuerwiderstands. Daraus leiten sie Hinweise für den Einsatz ab.

Die Schülerinnen und Schüler prüfen ortsfeste Brandschutzeinrichtungen und Anlagen zur Löschwasserversorgung ( Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sprinkler-, Berieselungs-, Schaumlösch-, Pulverlösch-, Gaslöschanlagen, Steigleitungen, Anschlusseinrichtungen, Feuerschutzabschlüsse, Brand- und Gefahrenmeldeanlagen). Sie unterstützen Maßnahmen zur Sicherstellung deren ordnungsgemäßer Funktion.

Die Schülerinnen und Schüler führen Brand- und Sicherheitswachen unter Anwendung der gültigen Vorschriften durch. Sie leiten in diesem Zusammenhang andere zum sicheren Arbeiten an und sind sich ihrer Verantwortung bewusst.


Lernfeld 9:Einsätze zur Brandbekämpfung durchführen3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Menschenrettung durchzuführen.

Sie bewerten die Gefahrenlage, erfassen mögliche Ursachen und leiten davon die notwendigen Maßnahmen zur Eigensicherung, zur Menschenrettung ( Absuchen von Räumen, Atemschutzüberwachung) und zum Schutz der Sachwerte ab.

Dabei befolgen sie Feuerwehrdienstvorschriften ( Alarm- und Ausrückeordnung), Unfallverhütungsvorschriften und betriebliche Vorgaben. Im Löscheinsatz gehen sie nach standardisierter Aufgabenverteilung in einem Trupp, einer Staffel oder Gruppe vor ( Sicherheitstrupp). Sie übernehmen Verantwortung für andere Einsatzkräfte, Betroffene und sich selbst.

Die Schülerinnen und Schüler bedienen Geräte und Ausrüstungsgegenstände der Schutzausrüstung einschließlich der Kommunikations- und Atemschutzgeräte, die bei einer Brandbekämpfung und Menschenrettung eingesetzt werden. Sie nutzen stationäre Einrichtungen zur Brandmeldung und Brandbekämpfung.

Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel und der betrieblichen Notwendigkeiten setzen sie Löschmittel und Löscheinrichtungen situationsbezogen ein ( Brandbekämpfungstechniken, Be- und Entlüften).

Die Schülerinnen und Schüler führen patientengerechte Maßnahmen zur Personenrettung durch. Sie reflektieren den Einsatzverlauf und diskutieren Möglichkeiten zur Verbesserung.


Lernfeld 10:Einsätze zur technischen Hilfeleistung durchführen3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Maßnahmen zur technischen Hilfeleistung und Menschenrettung durchzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Gefahrenlage, erfassen mögliche Ursachen und leiten davon die notwendigen Maßnahmen zur Eigensicherung, zur Menschenrettung ( Verkehrsunfälle, Hoch- und Tiefbauunfälle, Hochwassereinsätze, Wasser- und Eisrettung, Absturzsicherung und Höhensicherung, Rettung mit Hubrettungsfahrzeugen) und zum Schutz der Sachwerte ab.

Dabei befolgen sie die Feuerwehr-Dienstvorschriften ( Alarm- und Ausrückeordnung), die Unfallverhütungsvorschriften und betriebliche Vorgaben. Im technischen Hilfeleistungseinsatz gehen sie nach standardisierter Aufgabenverteilung in einem Trupp, in einer Staffel oder Gruppe vor. Sie verständigen sich über das Vorgehen. Sie übernehmen Verantwortung für andere Einsatzkräfte, Betroffene und sich selbst.

Sie setzen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel und der betrieblichen Notwendigkeiten die Geräte zur technischen Hilfeleistung situationsbezogen ein ( Schließanlagen, Zugänge, Aufzüge, Abstützungen, Aussteifungen, Unterbauungen, hydraulische Geräte, pneumatische Geräte). Hierbei analysieren sie mechanische Gegebenheiten ( Kräfte, Momente).

Die Schülerinnen und Schüler führen patientengerechte Maßnahmen zur Personenrettung durch.


Lernfeld 11:ABC-Einsätze durchführen3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Schadenfälle in Verbindung mit Gefahren durch radioaktive Stoffe und Materialien (A-Einsatz), biologische Stoffe und Materialien (B-Einsatz) und chemische Stoffe und Materialien (C-Einsatz) zu bekämpfen.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Stoffe, von denen bei Herstellung, Verwendung, Lagerung und Transport besondere Gefahren ausgehen können. Sie nutzen Stoffinformationssysteme zur Beschaffung von Informationen über Gefahrstoffe ( Gefahrgutkennzeichnung, Transportpapiere, Gefahrengruppen).

Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Gefahrenlage, erfassen mögliche Ursachen und leiten davon die notwendigen Maßnahmen zum Eigenschutz, zur Sicherung der Einsatzstelle und zur Rettung gefährdeter Personen ab ( Inkorporation, Kontamination, gefährliche Einwirkung von außen). Sie bauen Dekontaminationsstellen auf und führen geeignete Dekontaminationsmaßnahmen durch.

Im ABC-Einsatz gehen sie nach standardisierter Aufgabenverteilung in einem Trupp, in einer Staffel oder Gruppe vor. Dabei befolgen sie die Feuerwehr-Dienstvorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften und betriebliche Vorgaben. Sie übernehmen Verantwortung für andere Einsatzkräfte, Betroffene und sich selbst. Die Schülerinnen und Schüler führen patientengerechte Maßnahmen zur Personenrettung im ABC-Einsatz durch ( ABC-Sonderfahrzeuge).

Sie verwenden die der Gefahrenlage angemessene Schutzkleidung und setzen die Sonderausrüstungen für ABC-Einsätze ( Geräte zum Eingrenzen, Auffangen und Abdichten, Geräte zum Umfüllen und Fördern) unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel und der betrieblichen Notwendigkeiten ein. Durch die Verwendung von Mess- und Warngeräten erfassen sie ABC-Gefahrstoffe und werten die Messergebnisse aus.

Teil VI
Lesehinweise

bild

1) Der Begriff "Selbstkompetenz" ersetzt den bisher verwendeten Begriff "Humankompetenz". Er berücksichtigt stärker den spezifischen Bildungsauftrag der Berufsschule und greift die Systematisierung des DQR auf.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE