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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern
- Saarland -

Vom 30. Mai 2023
(Amtsbl. I Nr. 27 vom 15.06.2023 S. 400)



Aufgrund des § 4 Absatz 5 des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1250) verordnet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport:

Artikel 1
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern

- wie eingefügt -

Artikel 2

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 231192

ENDE