![]() Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. ▢ Regelwerk |
Bekanntmachung zum Versicherungsvertragsgesetz
Vom 18. Juni 2008
(BAnz. Nr. 98 vom 03.07.2008 S. 2376)
Das Bundesministerium der Justiz hat mit Schreiben vom 25. April 2008 folgende privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten
gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes anerkannt:
Beide Einrichtungen, die die ihnen übertragene Aufgabe auf der Grundlage ihrer jeweiligen Verfahrensordnung ausführen, haben jeweils mit Schreiben vom 9. Mai 2008 ihre Zustimmung zu der Anerkennung erklärt.
![]() | ENDE |
...
X
⍂
↑
↓