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Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung

Vom 22. September 2016
(BGBl. Nr: 45 vom 27.09.2016 S. 2162)



Auf Grund des § 22 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) verordnet die Bundesregierung:

Artikel 1
Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung

Die Allgemeine Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1888) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 12 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe "9,95" durch die Angabe "10,30" ersetzt.

2. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

altneu
Anlage 1 15
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)

Teil A
Allgemeine pauschale Stundensätze
(Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

KostenblockStundensatz
in Euro
Abschnitt 1
Personaleinzel- und Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,73 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,10 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst45,58
mittlerer Dienst52,78
gehobener Dienst65,11
höherer Dienst82,10
2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,57 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst35,07
mittlerer Dienst40,60
gehobener Dienst50,09
höherer Dienst63,16
Abschnitt 2
Personaleinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,23 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst34,60
mittlerer Dienst41,80
gehobener Dienst54,13
höherer Dienst71,12
2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,18 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst26,62
mittlerer Dienst32,15
gehobener Dienst41,64
höherer Dienst54,71
Abschnitt 3
Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,50 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,10 Euro gekürzt werden.

10,98
2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,39 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden.

8,45

Teil B
Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze

KostenblockZweckbestimmungKosten für den Bund
pro Jahr in Euro
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 BruttobezügeA 224101
A 325497
A 431.950
A 532319
A 633292
einfacher Dienst A 2 bis A 632503
A 629698
A 733851
A 838499
A 942613
A 9 + Zulage45970
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage39601
A 937199
A1045567
A 1150798
A 1255478
A 1362088
A 13 + Zulage66187
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage49489
A 1357288
A 1465029
A 1574562
A 1683644
höherer Dienst A 13 bis A 1667771
1.1.2 Versorgung % von 1.1.1einfacher Dienst 27,99068
mittlerer Dienst 27,911.048
gehobener Dienst 29,314500
höherer Dienst 36,925007
1.1.3 Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften1.950
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich
Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften
100
Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen300
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 BruttobezügeE 229817
E 2 (übertarifliche Bezahlung)30512
E 331.660
E 433161
einfacher Dienst E 2 bis E 431512
E 534640
E 636755
E 739874
E 839922
E 9A43542
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 A37950
E 9B45691
E1049463
E 1155582
E 1263907
gehobener Dienst E 9 B bis E 1252408
E 1352307
E 1465651
E 1575841
E 15 (übertarifliche Bezahlung)90276
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)60498
1.2.2 Arbeitgeberanteil SozialversicherungE 28550
E 2 (übertarifliche Bezahlung)9207
E 39114
E 49922
einfacher Dienst E 2 bis E 49099
E 510005
E 610991
E 712015
E 812098
E 9 A13443
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 A11343
E 9 B13449
E1014432
E 1116178
E 1218083
gehobener Dienst E 9 B bis E 1215227
E 1314377
E 1417134
E 1518548
E 15 (übertarifliche Bezahlung)20826
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)16018
1.2.3 Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich
Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften
100
Unfallversicherung Bund und Bahn250
Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen300
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben4680
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
Mieten und Pachten
Aus- und Fortbildung
Dienstreisen
Sachverständige
2.2 Investitionen2390
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (weniger als 2 Mio. Euro pro Baumaßnahme)
Erwerb von Fahrzeugen
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
Erwerb von sonstigen Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke
2.3 Büroräume7100
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3- 4 %
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten30 %
4. Personalzahl
Bundesbedienstete
4.1 Köpfe164112
Beamtinnen und Beamte100970
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer63142
4.2 Vollzeitäquivalente155289
Beamtinnen und Beamte96935
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer58354
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstundenpro Jahr
Beamtinnen und Beamte1.644
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer1 560".
 "Anlage 1
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)

Teil A
Allgemeine pauschale Stundensätze
(Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

KostenblockStundensatz in Euro
Abschnitt 1
Personaleinzel- und Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,81 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst47,09
mittlerer Dienst54,75
gehobener Dienst67,30
höherer Dienst84,63
2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,63 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst36,23
mittlerer Dienst42,13
gehobener Dienst51,78
höherer Dienst65,11
Abschnitt 2
Personaleinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,27 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst35,36
mittlerer Dienst43,02
gehobener Dienst55,57
höherer Dienst72,90
2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,21 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst27,20
mittlerer Dienst33,10
gehobener Dienst42,75
höherer Dienst56,08
Abschnitt 3
Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,54 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.

11,73
2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,42 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

9,03

Teil B
Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze

KostenblockZweckbestimmungKosten für den Bund pro Jahr in Euro
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 BruttobezügeA 124.819
A 226.464
A 332.435
A 432.629
A 533.947
einfacher Dienst A 2 bis A 632.992
A 630.358
A 734.787
A 839.354
A 943.420
A 9 + Zulage47.033
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage40.653
A 937.971
A 1046.484
A 1151.953
A 1256.747
A 1363.244
A 13 + Zulage67.717
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage50.821
A 1358.054
A 1466.197
A 1575.426
A 1683.902
höherer Dienst A 13 bis A 1668.925
1.1.2 Versorgung
% von 1.1.1
einfacher Dienst27,99.205
mittlerer Dienst27,911.342
gehobener Dienst29,314.890
höherer Dienst36,925.433
1.1.3 PersonalnebenkostenBeihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften1.950
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften100
Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen350
1.2 Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 231.084
1.2.1 BruttobezügeE 2 (übertarifliche Bezahlung)31.388
E 332.637
E 433.329
einfacher Dienst E 2 bis E 432.555
E 535.753
E 637.293
E 740.525
E 841.772
E 9 A44.034
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 A39.231
E 9 B47.070
E 1051.164
E 1156.417
E 1265.381
gehobener Dienst E 9 B bis E 1253.844
E 1354.323
E 1467.582
E 1577.588
E 15 (übertarifliche Bezahlung)90.928
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)62.519
1.2.2 Arbeitgeberanteil SozialversicherungE 28.765
E 2 (übertarifliche Bezahlung)9.091
E 39.324
E 410.049
einfacher Dienst E 2 bis E 49.366
E 510.258
E 611.160
E 712.250
E 812.582
E 9 A13.525
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 A11.722
E 9 B13.879
E 1014.929
E 1116.394
E 1218.518
gehobener Dienst E 9 B bis E 1215.640
E 1315.080
E 1418.083
E 1519.833
E 15 (übertarifliche Bezahlung)21.577
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)16.894
1.2.3 Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften100
Unfallversicherung Bund und Bahn250
Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen350
2. Sacheinzelkosten
2.1Nächliche Verwaltungsausgaben4.900
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
Mieten und Pachten
Aus- und Fortbildung
Dienstreisen
Sachverständige
2.3 Investitionen2.530
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (weniger als 2 Mio. Euro pro Baumaßnahme)
Erwerb von Fahrzeugen
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
Erwerb von sonstigen Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke
2.3 Büroräume7.720
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement.
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3-4 %
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten30 %
4. Personalzahl
Bundesbedienstete
4.1 Köpfe166.141
Beamtinnen und Beamte103.349
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer62.792
4.2 Vollzeitäquivalente157.460
Beamtinnen und Beamte99.218
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer58.242
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstundenpro Jahr
Beamtinnen und Beamte1.644
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer1.560

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 161551

ENDE