Druck- und Lokalversion Regelwerk

Änderungstext

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Vom 20.12.2016
(BGBl. I Nr. 64 vom 27.12.2016 S. 3074)



Auf Grund

verordnet das Bundesministerium des Innern:

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. Februar 2016 (BGBl. I S. 130) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 64 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:

"6. Doktorgrad,".

b) Die bisherigen Nummern 6 bis 10 werden die Nummern 7 bis 11.

2. § 65 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 2 werden nach den Wörtern "gegenwärtige Anschrift" die Wörter "und Einzugsdatum" eingefügt.

b) In Nummer 3 werden nach den Wörtern "frühere Anschriften" die Wörter "und Auszugsdatum" eingefügt.

c) In Nummer 5 Buchstabe c werden nach dem Wort "Staat" die Wörter "und ausstellende Behörde" eingefügt.

3. In § 69 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe "Buchstabe n" durch die Angabe "Buchstabe o" ersetzt.

4. § 71 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:

"5. Geschlecht,".

b) Die bisherigen Nummern 5 und 6 werden die Nummern 6 und 7.

5. § 72 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 7 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.

bb) In Nummer 8 wird nach dem Wort "Tod" ein Komma eingefügt.

cc) Nach Nummer 8 werden die folgenden Nummern 9 bis 11 angefügt:

"9. den Tod des Ehegatten oder des Lebenspartners,

10. die eingetragenen Auskunftssperren gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes und deren Wegfall und

11. das Ordnungsmerkmal der Meldebehörde".

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aaa) Buchstabe b

Geschlecht,

wird aufgehoben.

bbb) Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe b und der bisherige Buchstabe d wird Buchstabe c und wie folgt gefasst:

altneu
c) gesetzliche Vertreter mit Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt und Anschrift,"c) die gesetzlichen Vertreter mit Vor- und Familiennamen, Geschlecht, Tag der Geburt und Anschrift,"

ccc) Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe d.

ddd) Der bisherige Buchstabe f wird Buchstabe e und es werden die Wörter "und bei Zuzug aus dem Ausland auch der Staat," angefügt.

eee) Der bisherige Buchstabe g wird Buchstabe f.

bb) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

altneu
3. bei einer Änderung der Hauptwohnung die bisherige Hauptwohnung,"3. bei einer Änderung der Hauptwohnung
  1. die bisherige Hauptwohnung,
  2. das Einzugsdatum,"

cc) In Nummer 4 werden nach den Wörtern "Begründung einer Lebenspartnerschaft" die Wörter "Vor- und Familiennamen des Ehe- oder des Lebenspartners," eingefügt.

dd) Nummer 6 wird wie folgt gefasst:

altneu
6. bei einer Änderung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisses die bisherige und die neue oder weitere Staatsangehörigkeit,"6. bei einer Änderung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisses
  1. die neue oder weitere Staatsangehörigkeit und
  2. bei Aufgabe oder einem sonstigen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zusätzlich die in Nummer 1 bezeichneten Daten,"

ee) Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

altneu
7. bei Geburt
  1. Geschlecht,
  2. gesetzliche Vertreter mit Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt und Anschrift,
"7. bei Geburt die gesetzlichen Vertreter mit Vor- und Familiennamen, Geschlecht, Tag der Geburt und Anschrift,"

ff) In Nummer 8 wird der Punkt nach dem Wort "Sterbetag" durch ein Komma ersetzt.

gg) Die folgenden Nummern 9 und 10 werden angefügt:

"9. bei Tod des Ehegatten oder des Lebenspartners der Sterbetag,

10. bei einer eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes die Auskunftssperre und deren Wegfall."

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.

ENDE