Regelwerk |
Änderungstext
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Vom 20.12.2016
(BGBl. I Nr. 64 vom 27.12.2016 S. 3074)
Auf Grund
verordnet das Bundesministerium des Innern:
Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung
Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. Februar 2016 (BGBl. I S. 130) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 64 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:
"6. Doktorgrad,".
b) Die bisherigen Nummern 6 bis 10 werden die Nummern 7 bis 11.
2. § 65 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 2 werden nach den Wörtern "gegenwärtige Anschrift" die Wörter "und Einzugsdatum" eingefügt.
b) In Nummer 3 werden nach den Wörtern "frühere Anschriften" die Wörter "und Auszugsdatum" eingefügt.
c) In Nummer 5 Buchstabe c werden nach dem Wort "Staat" die Wörter "und ausstellende Behörde" eingefügt.
3. In § 69 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe "Buchstabe n" durch die Angabe "Buchstabe o" ersetzt.
4. § 71 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:
"5. Geschlecht,".
b) Die bisherigen Nummern 5 und 6 werden die Nummern 6 und 7.
5. § 72 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 7 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.
bb) In Nummer 8 wird nach dem Wort "Tod" ein Komma eingefügt.
cc) Nach Nummer 8 werden die folgenden Nummern 9 bis 11 angefügt:
"9. den Tod des Ehegatten oder des Lebenspartners,
10. die eingetragenen Auskunftssperren gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes und deren Wegfall und
11. das Ordnungsmerkmal der Meldebehörde".
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aaa) Buchstabe b
Geschlecht,
wird aufgehoben.
bbb) Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe b und der bisherige Buchstabe d wird Buchstabe c und wie folgt gefasst:
alt | neu |
c) gesetzliche Vertreter mit Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt und Anschrift, | "c) die gesetzlichen Vertreter mit Vor- und Familiennamen, Geschlecht, Tag der Geburt und Anschrift," |
ccc) Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe d.
ddd) Der bisherige Buchstabe f wird Buchstabe e und es werden die Wörter "und bei Zuzug aus dem Ausland auch der Staat," angefügt.
eee) Der bisherige Buchstabe g wird Buchstabe f.
bb) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
3. bei einer Änderung der Hauptwohnung die bisherige Hauptwohnung, | "3. bei einer Änderung der Hauptwohnung
|
cc) In Nummer 4 werden nach den Wörtern "Begründung einer Lebenspartnerschaft" die Wörter "Vor- und Familiennamen des Ehe- oder des Lebenspartners," eingefügt.
dd) Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
6. bei einer Änderung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisses die bisherige und die neue oder weitere Staatsangehörigkeit, | "6. bei einer Änderung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisses
|
ee) Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
7. bei Geburt
| "7. bei Geburt die gesetzlichen Vertreter mit Vor- und Familiennamen, Geschlecht, Tag der Geburt und Anschrift," |
ff) In Nummer 8 wird der Punkt nach dem Wort "Sterbetag" durch ein Komma ersetzt.
gg) Die folgenden Nummern 9 und 10 werden angefügt:
"9. bei Tod des Ehegatten oder des Lebenspartners der Sterbetag,
10. bei einer eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes die Auskunftssperre und deren Wegfall."
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
ENDE |