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Regelwerk

Änderungstext

Dritte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung

Vom 17. Oktober 2018
(BGBl. I Nr. 35 vom 22.10.2018 S. 1701)



Auf Grund des § 22 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) verordnet die Bundesregierung:

Artikel 1
Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung

Die Allgemeine Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2016 (BGBl. I S. 2162) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 7 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

"Abweichend von Satz 2 ist der Zuschlag auf die Durchschnittsbezüge der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in Höhe von 32,6 Prozent anzusetzen."

2. In § 12 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe "10,30" durch die Angabe "10,40" ersetzt.

3. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst:


altneu

Anlage 1
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)

Teil A
Allgemeine pauschale Stundensätze
(Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

KostenblockStundensatz in Euro
Abschnitt 1
Personaleinzel- und Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,81 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst47,09
mittlerer Dienst54,75
gehobener Dienst67,30
höherer Dienst84,63
2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,63 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst36,23
mittlerer Dienst42,13
gehobener Dienst51,78
höherer Dienst65,11
Abschnitt 2
Personaleinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,27 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst35,36
mittlerer Dienst43,02
gehobener Dienst55,57
höherer Dienst72,90
2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,21 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst27,20
mittlerer Dienst33,10
gehobener Dienst42,75
höherer Dienst56,08
Abschnitt 3
Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,54 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.

11,73
2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,42 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

9,03

Teil B
Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze

KostenblockZweckbestimmungKosten für den Bund pro Jahr in Euro
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 BruttobezügeA 124.819
A 226.464
A 332.435
A 432.629
A 533.947
einfacher Dienst A 2 bis A 632.992
A 630.358
A 734.787
A 839.354
A 943.420
A 9 + Zulage47.033
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage40.653
A 937.971
A 1046.484
A 1151.953
A 1256.747
A 1363.244
A 13 + Zulage67.717
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage50.821
A 1358.054
A 1466.197
A 1575.426
A 1683.902
höherer Dienst A 13 bis A 1668.925
1.1.2 Versorgung
% von 1.1.1
einfacher Dienst27,99.205
mittlerer Dienst27,911.342
gehobener Dienst29,314.890
höherer Dienst36,925.433
1.1.3 PersonalnebenkostenBeihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften1.950
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften100
Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen350
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 BruttobezügeE 231.084
E 2 (übertarifliche Bezahlung)31.388
E 332.637
E 433.329
einfacher Dienst E 2 bis E 432.555
E 535.753
E 637.293
E 740.525
E 841.772
E 9 A44.034
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 A39.231
E 9 B47.070
E 1051.164
E 1156.417
E 1265.381
gehobener Dienst E 9 B bis E 1253.844
E 1354.323
E 1467.582
E 1577.588
E 15 (übertarifliche Bezahlung)90.928
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)62.519
1.2.2 Arbeitgeberanteil SozialversicherungE 28.765
E 2 (übertarifliche Bezahlung)9.091
E 39.324
E 410.049
einfacher Dienst E 2 bis E 49.366
E 510.258
E 611.160
E 712.250
E 812.582
E 9 A13.525
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 A11.722
E 9 B13.879
E 1014.929
E 1116.394
E 1218.518
gehobener Dienst E 9 B bis E 1215.640
E 1315.080
E 1418.083
E 1519.833
E 15 (übertarifliche Bezahlung)21.577
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)16.894
1.2.3 Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften100
Unfallversicherung Bund und Bahn250
Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen350
2. Sacheinzelkosten
2.1 Sächliche Verwaltungsausgaben4.900
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
Mieten und Pachten
Aus- und Fortbildung
Dienstreisen
Sachverständige
2.3 Investitionen2.530
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (weniger als 2 Mio. Euro pro Baumaßnahme)
Erwerb von Fahrzeugen
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
Erwerb von sonstigen Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke
2.3 Büroräume7.720
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement.
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3-4 %
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten30 %
4. Personalzahl
Bundesbedienstete
4.1 Köpfe166.141
Beamtinnen und Beamte103.349
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer62.792
4.2 Vollzeitäquivalente157.460
Beamtinnen und Beamte99.218
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer58.242
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstundenpro Jahr
Beamtinnen und Beamte1.644
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer1.560

"Anlage 1
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)

Teil A
Allgemeine pauschale Stundensätze
(Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

KostenblockStundensatz
in Euro
Abschnitt 1
Personaleinzel- und Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,89 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst47,75
mittlerer Dienst55,30
gehobener Dienst68,66
höherer Dienst86,01
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,87 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,13 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst49,66
mittlerer Dienst57,79
gehobener Dienst69,44
höherer Dienst89,80
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,70 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst37,28
mittlerer Dienst43,17
gehobener Dienst53,60
höherer Dienst67,14
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,68 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,10 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst38,77
mittlerer Dienst45,12
gehobener Dienst54,21
höherer Dienst70,10
Abschnitt 2
Personaleinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst35,95
mittlerer Dienst43,50
gehobener Dienst56,86
höherer Dienst74,21
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst38,16
mittlerer Dienst46,29
gehobener Dienst57,93
höherer Dienst78,29
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,24 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst28,07
mittlerer Dienst33,96
gehobener Dienst44,39
höherer Dienst57,93
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,23 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst29,79
mittlerer Dienst36,14
gehobener Dienst45,23
höherer Dienst61,12
Abschnitt 3
Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,59 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
11,80
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,58 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,13 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
11,50
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,46 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
9,21
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,45 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,10 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
8,98

Teil B
Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze

KostenblockBesoldungs- bzw. Entgeltgruppe/ZweckbestimmungDurchschnittskosten für den Bund pro Jahr in Euro
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtiges BruttoA 2-
A 327817
A 433676
A 534762
A 635349
einfacher Dienst A 2 bis A 634704
A 632123
A 736120
A 840963
A 945511
A 9 + Zulage49427
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage42577
A 937879
A1048540
A 1154686
A 1259780
A 1366854
A 13 + Zulage71.216
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage53847
A 1361.424
A 1469789
A 1580688
A 1689946
Höherer Dienst A 13 bis A 1673551
1.1.2 Versorgung % von 1.1.1Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 27,99682
mittlerer Dienst 27,911.879
gehobener Dienst 29,315777
höherer Dienst 36,927140
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 32,611.314
mittlerer Dienst 32,613880
gehobener Dienst 32,617554
höherer Dienst 32,623978
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten2450
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften100
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen400
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges BruttoE 230652
E 2 (übertarifliche Bezahlung)29386
E 333188
E 433956
einfacher Dienst E 2 bis E 433084
E 536631
E 637484
E 741.365
E 842865
E 9 a45461
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 a39868
E 9 b48940
E1052361
E 1157647
E 1261.604
gehobener Dienst E 9 b bis E 1254849
E 1357094
E 1470833
E 1581.954
E 15 (übertarifliche Bezahlung)96415
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)64900
1.2.2 Personalnebenkosten BezügeE 28232
E 2 (übertarifliche Bezahlung)7932
E 38654
E 48997
einfacher Dienst E 2 bis E 48682
E 59721
E 69980
E 711.307
E 811.633
E 9 a12179
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 a10683
E 9 b12821
E1013572
E 1114770
E 1215380
gehobener Dienst E 9 b bis E 1214075
E 1314426
E 1417057
E 1518248
E 15 (übertarifliche Bezahlung)19586
Höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)15851
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften100
Unfallversicherung Bund und Bahn250
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen400
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben4690
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
Mieten und Pachten
Aus- und Fortbildung
Dienstreisen
Sachverständige
2.2 Investitionen2940
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (weniger als 2 Mio. Euro pro Baumaßnahme)
Erwerb von Fahrzeugen
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne Informationstechnik)
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
2.3 Büroräume7750
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3- 4%
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten28,1 %
4. Personalstruktur Bundesbedienstete
4.1 Anzahl
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte74612
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer68546
4.2 Vollzeitäquivalente
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte70920
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer63637
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstundenpro Monat
Beamtinnen und Beamte137
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer130

Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2)

Besondere pauschale Stundensätze
(Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze)

KostenblockZweckbestimmungFesttitel
Festtitel gemäß Haushaltssystematik des Bundes - neuFesttitel gemäß Haushaltssystematik des Bundes - alt
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 BruttobezügeA 2
A 3
A 4
A 5
A 6
einfacher Dienst A 2 bis A 6
A 6
A 7
A 8
A 9
A 9 + Zulage
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage
A 9
A 10
A 11
A 12
A 13
A 13 + Zulage
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage
A 13
A 14
A 15
A 16
höherer Dienst A 13 bis A 16
1.1.2 Versorgung
% von 1.1.1
einfacher Dienst 27,9
mittlerer Dienst 27,9
gehobener Dienst 29,3
höherer Dienst 36,9
1.1.3 Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der BeihilfevorschriftenZ 441 .1441 .1
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräftenZ 443 .1443 .1
443 .2
Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen453 .1453 .1
wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird:
5 % dieses Titels
vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)459 .9459 .9
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 BruttobezügeE 2
E 2 (übertarifliche Bezahlung)
E 3
E 4
einfacher Dienst E 2 bis E 4
E 5
E 6
E 7
E 8
Zweckbestimmung
E 9A
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 A
E 9B
E 10
E 11
E 12
gehobener Dienst E 9 B bis E 12
E 13
E 14
E 15
E 15 (übertarifliche Bezahlung)
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)
1.2.2 Arbeitgeberanteil SozialversicherungE 2
E 2 (übertarifliche Bezahlung)
E 3
E 4
einfacher Dienst E 2 bis E 4
E 5
E 6
E 7
E 8
Zweckbestimmung
E 9A
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 A
E 9B
E 10
E 11
E 12
gehobener Dienst E 9 B bis E 12
E 13
E 14
E 15
E 15 (übertarifliche Bezahlung)
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)
1.2.3 PersonalnebenkostenFürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräftenZ 443 .1443 .1
443 .2
Unfallversicherung Bund und BahnZ 452 02452 02
Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen453 .1453 .1
wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird:
5 % dieses Titels
vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)459 .9459 .9
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung511 .1511 .1
511 55
511 56
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen514 .1514 .1
Mieten und Pachten518 .1518 .1
518 55
518 56
Aus- und Fortbildung525 .1525 .1
525 55
525 56
Dienstreisen527 .1527 .1
527 09
wenn Dienstreisen als Auslage abgerechnet werden: Ansatz dieses Titels:
0 Euro
außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 529 .1529 .1
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)532 .1532 55
532 56
sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)532 .3
wenn sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte als Auslage abgerechnet werden:

Ansatz dieses Titels:
0 Euro

vermischte Verwaltungsausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)539 .9539 .9
539 55
546 88
nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)547 .1547 .1
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 526 .2526 .2
526 .3
wenn Sachverständige als Auslage abgerechnet werden:
60 % dieses Titels
Öffentlichkeitsarbeit - soweit die Kosten mit der gebühren- fähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 542 .1542 .1
Veröffentlichungen, Fachinformationen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 543 .1543 .1
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen - so- weit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 545 .1545 .1
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)544 .1544 .1
behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne Informationstechnik) - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)532 .2
2.2 Investitionen
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (weniger als 2 Mio. Euro pro Baumaßnahme)711 .1711 .1
Erwerb von Fahrzeugen811 .1811 .1
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen132 .1132 .1
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik812 .2812 55
812 56
Erwerb von sonstigen Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke812 .1Extraktion aus Festtitel 812 der Haushaltssystematik des Bundes - alt
Baumaßnahmen von mehr als 2 Mio. Euro im Einzelfall - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)712 .1712 .1
2.3 Büroräume
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume517 .1517 .1
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement518 .2518 .2
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen519 .1519 .1
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3- 4 %


3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten in Prozent 
3.1 relevante Organisationseinheiten, die interne Leistungen erbringen
Leitung
Stabstellen
interne Beauftragte (z.B. Datenschutzbeauftragte)
Controlling
interne Revision
Bereich Organisation/Personal/Haushalt (einschließlich Fortbildungsreferate, Gleichstellungsbeauftragte)
Liegenschaftsverwaltung
Informationstechnik
Arbeitsschutz
Justiziariat (ohne Gerichts- und Widerspruchsverfahren)
Innerer Dienst
Sprachendienst
Bibliothek
Druckerei
Beihilfestelle (nur für aktive Beamtinnen und Beamte)
Stelle für Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld
Bezügestelle
Personalvertretung
3.2 Rechts- und Fachaufsicht


4. Personalzahl
Bundesbedienstete
4.1 Köpfe
Beamtinnen und Beamte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
4.2 Vollzeitäquivalente
Beamtinnen und Beamte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstundenpro Jahr
Beamtinnen und Beamte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer".

Anlage 2
Besondere pauschale Stundensätze
(Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze)
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2)

KostenblockBesoldungs- bzw. Entgeltgruppe/ZweckbestimmungFesttitel gemäß
Haushaltssystematik des Bundes
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtiges BruttoA2
A 3
A 4
A 5
A 6
einfacher Dienst A 2 bis A 6
A 6
A 7
A 8
A 9
A 9 + Zulage
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage
A 9
A10
A 11
A 12
A 13
A 13 + Zulage
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage
A 13
A 14
A 15
A 16
höherer Dienst A 13 bis A 16
1.1.2 Versorgung % von 1.1.1Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst27,9
mittlerer Dienst27,9
gehobener Dienst29,3
höherer Dienst36,9
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst32,6
mittlerer Dienst32,6
gehobener Dienst32,6
höherer Dienst32,6
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamtenZ 441 .1 sowie 443 .3
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräftenZ 443 .1
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen453.1
wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird:

5% dieses Titels

vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)
459 .9
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges BruttoE 2
E 2 (übertarifliche Bezahlung)
E 3
E 4
einfacher Dienst E 2 bis E 4
E 5
E 6
E 7
E 8
E 9 a
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 a
E 9 b
E10
E 11
E 12
gehobener Dienst E 9 b bis E 12
E 13
E 14
E 15
E 15 (übertarifliche Bezahlung)
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)
1.2.2 Personalnebenkosten BezügeE 2
E 2 (übertarifliche Bezahlung)
E 3
E 4
einfacher Dienst E 2 bis E 4
E 5
E 6
E 7
E 8
E 9 a
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 a
E 9 b
E10
E 11
E 12
gehobener Dienst E 9 b bis E 12
E 13
E 14
E 15
E 15 (übertarifliche Bezahlung)
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräftenZ 443 .1
Unfallversicherung Bund und BahnZ 452 02
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen453.1
wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird:

5 % dieses Titels

vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)
459.9
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung511 .1
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und der- gleichen514.1
wenn Hubschrauber als Auslage abgerechnet werden:

72 % dieses Titels

wenn Boote oder Schiffe als Auslage abgerechnet werden: 89 % dieses Titels
Mieten und Pachten518.1
Aus- und Fortbildung525.1
Dienstreisen527.1
wenn Dienstreisen als Auslage abgerechnet werden:

Ansatz dieses Titels: 0 Euro

Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 526 .2
wenn Sachverständige als Auslage abgerechnet werden: 60 % dieses Titels
außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 529 .1
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)532.1
behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne Informationstechnik) - soweit die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)
532.2
sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)532.3

wenn sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte als Auslage abgerechnet werden:

Ansatz dieses Titels: 0 Euro

vermischte Verwaltungsausgaben - soweit die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)
539.9
Öffentlichkeitsarbeit - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 542 .1
Veröffentlichungen, Fachinformationen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 543 .1
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)544.1
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 545 .1
nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)547.1
2.2 Investitionen
Erwerb von Fahrzeugen811 .1
wenn Wasserwerfer als Auslage abgerechnet werden:

87 % dieses Titels

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen132.1
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)812.1
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik812.2
Baumaßnahmen von mehr als 2 Mio. Euro im Einzel- fall - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)712.1
2.3 Büroräume
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume517 .1
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement518 .2
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen519 .1
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3- 4%
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten in Prozent
3.1 relevante Organisationseinheiten, die interne Leistungen erbringen
Leitung
Stabstellen
interne Beauftragte (z.B. Datenschutzbeauftragte)
Controlling
interne Revision
Bereich Organisation/Personal/Haushalt (einschließlich Fortbildungsreferate, Gleichstellungsbeauftragte)
Liegenschaftsverwaltung
Informationstechnik
Arbeitsschutz
Justiziariat (ohne Gerichts- und Widerspruchsverfahren)
Innerer Dienst
Sprachendienst
Bibliothek
Druckerei
Beihilfestelle (nur für aktive Beamtinnen und Beamte)
Stelle für Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld
Bezügestelle
Personalvertretung
3.2 Rechts- und Fachaufsicht
4. Personalzahl
4.1 Anzahl
Beamtinnen und Beamte

(gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
4.2 Vollzeitäquivalente
Beamtinnen und Beamte

(gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Beamtinnen und Beamte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstundenpro Monat
Beamtinnen und Beamte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 181725

ENDE