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Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung

Vom 24. Oktober 2018
(BGBl. I Nr. 36 vom 29.10.2018 S. 1768)



Auf Grund des § 73 des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Artikel 1
Änderung der Personenstandsverordnung

Die Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst:

" § 30 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe".

b) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst:

" § 42 Familienrechtliche Zuordnung im Personenstandseintrag".

2. § 10 Absatz 1 Satz 3

Die Anlage zu § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend. Die zu treffenden Maßnahmen sind im Betriebs- und Sicherheitskonzept (§ 13) zu dokumentieren.

wird gestrichen.

3. In § 12 werden die Wörter "Erfassung und" gestrichen.

4. § 16 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

altneu
Der erste Haupteintrag eines Jahres erhält die Eintragsnummer 1."Der Registernummer wird für die Darstellung des Haupteintrags im elektronischen Personenstandsregister die Folgenummer"0" angefügt."

5. § 17 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

altneu
Folgebeurkundungen sind, beginnend mit der Nummer 1, fortlaufend zu nummerieren."Der Registernummer wird für die Darstellung von Folgebeurkundungen im elektronischen Personenstandsregister eine Folgenummer, beginnend mit der laufenden Nummer 1 angefügt."

6. § 30 wird wie folgt gefasst:

altneu
§ 30 Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft

Soweit abweichende landesrechtliche Regelungen bestehen, gehen diese vor. Im Übrigen gelten in verfahrensmäßiger Hinsicht (Anmeldung, Prüfung der Voraussetzungen und Beurkundung der Begründung einer Lebenspartnerschaft) die §§ 28 und 29 entsprechend. Die Niederschrift über die Begründung der Lebenspartnerschaft ist mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 11 zu fertigen; das Formular ist dem Beurkundungssachverhalt anzupassen und kann programmgerecht eingerichtet werden, soweit dies im Einzelfall notwendig ist.

" § 30 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe gelten die §§ 28 und 29 entsprechend. Die Niederschrift über die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 10 zu fertigen; das Formular ist dem Beurkundungssachverhalt anzupassen und kann programmgerecht eingerichtet werden, soweit dies im Einzelfall notwendig ist."

7. § 31 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

altneu
(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, beträgt das Gewicht der Leibesfrucht jedoch mindestens 500 Gramm, gilt sie im Sinne des § 21 Abs. 2 des Gesetzes als ein tot geborenes Kind."(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Leibesfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne des § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn
  1. das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder
  2. das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde,

im Übrigen als Fehlgeburt. Eine Fehlgeburt wird nicht im Personenstandsregister beurkundet. Sie kann von einer Person, der bei Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. In diesem Fall erteilt das Standesamt dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 11."

b) Absatz 3

(3) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt und beträgt das Gewicht der Leibesfrucht weniger als 500 Gramm, handelt es sich um eine Fehlgeburt. Sie wird in den Personenstandsregistern nicht beurkundet. Eine Fehlgeburt kann von einer Person, der bei Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. In diesem Fall erteilt das Standesamt dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 13.

wird aufgehoben.

c) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und wie folgt gefasst:

altneu
(4) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Absatz 3 als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden ist; § 21 Abs. 2 des Gesetzes gilt entsprechend."(3) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Absatz 2 Satz 2 als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes gilt entsprechend."

8. § 41 wird wie folgt gefasst:

altneu
§ 41 Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen

In die Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellung der Todeszeit sind nur Ausfertigungen von rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen aufzunehmen. Aus der Sammlung erteilt das Standesamt I in Berlin den nach den §§ 62 bis 66 des Gesetzes Berechtigten auf Antrag nur beglaubigte Abschriften der Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung; die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ist ausreichend. Wurde eine in der Sammlung enthaltene gerichtliche Entscheidung geändert oder aufgehoben, ist auch eine Ausfertigung des Änderungs- oder Aufhebungsbeschlusses als beglaubigte Abschrift beizufügen.

" § 41 Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen

(1) In die Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellung der Todeszeit sind nur Ausfertigungen von rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen aufzunehmen. Wurde eine in der Sammlung enthaltene gerichtliche Entscheidung geändert oder aufgehoben, ist auch eine Ausfertigung des Änderungs- oder Aufhebungsbeschlusses aufzunehmen.

(2) Die Sammlung nach Absatz 1 kann elektronisch geführt werden. Die elektronische Führung erfolgt durch eine ersetzende Digitalisierung der Beschlüsse als Bilddatei. Aus den Beschlüssen können Daten, die zur eindeutigen Identifizierung, zum Auffinden eines Beschlusses und zur Erstellung einer Bescheinigung nach Absatz 3 erforderlich sind, in das elektronische Suchverzeichnis des Standesamts I in Berlin übernommen werden.

(3) Aus der Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellung der Todeszeit erteilt das Standesamt I in Berlin den nach den §§ 62 bis 66 des Gesetzes Berechtigten auf Antrag Bescheinigungen oder beglaubigte Abschriften der Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung oder beglaubigte Ausdrucke der elektronisch gespeicherten gerichtlichen Entscheidung; die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ist ausreichend.

(4) Die Absätze 2 und 3 sind entsprechend für das bis zum 31. Dezember 2008 geführte Buch für Todeserklärungen anzuwenden."

9. Nach § 41 wird folgender § 42 eingefügt:

" § 42 Familienrechtliche Zuordnung im Personenstandseintrag

(1) In den Personenstandseinträgen wird den Ehegatten und Lebenspartnern, den Eltern des Kindes und dem letzten Ehegatten oder Lebenspartner der verstorbenen Person ein Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung zugeordnet. Die Felder erhalten fortlaufende Nummern, beginnend mit der Nummer 1. und stellen die Verbindung zu den Hinweisen des Registereintrags her.

(2) Im Geburtenregister wird bei der Erstbeurkundung der Geburt der Person, die das Kind geboren hat, die Nummer "1." zugeordnet und sie wird in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung als "Mutter" eingetragen. Der Person, deren Vaterschaft zu dem Kind nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht, wird die Nummer "2." zugeordnet und sie wird in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung als "Vater" eingetragen. Satz 1 gilt auch für Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet sind. Satz 2 gilt für Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet sind, nur dann, wenn sich die Vaterschaft aus § 1592 Nummer 3 BGB ergibt.

(3) Die Annahme eines Kindes wird im Geburtenregister ausschließlich in einer Folgebeurkundung dokumentiert, wobei weibliche Annehmende als "Mutter" und männliche Annehmende als "Vater" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen werden. Soweit annehmende Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als "Elternteil" zu bezeichnen.

(4) Im Eheregister werden den Ehegatten die Nummern "1." und "2." zugeordnet und männliche Personen als "Ehemann", weibliche Personen als "Ehefrau" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als "Ehepartner" zu bezeichnen.

(5) Im Lebenspartnerschaftsregister werden den Partnern die Nummern "1." und "2." zugeordnet und männliche Personen als "Lebenspartner", weibliche Personen als "Lebenspartnerin" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als "Lebenspartner" zu bezeichnen.

(6) Im Sterberegister wird der letzte männliche Ehegatte der verstorbenen Person als "Ehemann" und der letzte weibliche Ehegatte als "Ehefrau" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Der letzte männliche Lebenspartner der verstorbenen Person wird als "Lebenspartner" und der letzte weibliche Lebenspartner als "Lebenspartnerin" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als "Ehepartner" oder "Lebenspartner" zu bezeichnen."

10. Dem § 47 wird folgender Absatz 4 angefügt:

"(4) Bei unrichtigen und fehlenden Elementbezeichnungen oder familienrechtlichen Bezeichnungen kann die Eintragung nach § 47 Absatz 1 des Gesetzes durch eine Folgebeurkundung richtig gestellt werden. Gleiches gilt auch bei der Fortführung von Hinweisen. Derartige Richtigstellungen bedürfen keiner Mitteilung nach den Absätzen 1 und 2."

11. § 56 Absatz 3

(3) Die Lebenspartnerschaftsbehörde teilt dem Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister führt, die für die Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister nach § 17 in Verbindung mit § 15 des Gesetzes erforderlichen Angaben mit.

wird aufgehoben.

12. In § 58 Absatz 1 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie folgt gefasst:

altneu
Das Standesamt, das die Eheschließung beurkundet, im Falle der Nummer 6 die Anmeldung der Eheschließung entgegennimmt, hat dies mitzuteilen:"Das Standesamt, das die Eheschließung oder die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beurkundet, im Falle der Nummer 6 die Anmeldung der Eheschließung entgegennimmt, hat dies mitzuteilen:".

13. § 59 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

altneu
(1) Das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet, im Falle der Nummer 5 die Anmeldung der Begründung einer Lebenspartnerschaft entgegennimmt, hat dies mitzuteilen:
  1. dem Standesamt, das die Geburtseinträge für die Lebenspartner führt,
  2. dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft für die Lebenspartner führt,
  3. dem Standesamt I in Berlin, wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet worden ist,
  4. der Meldebehörde,
  5. dem Familiengericht, wenn einer der Lebenspartner mit einem Abkömmling in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebt.
"(1) Das Standesamt, das die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach § 35 des Gesetzes beurkundet, hat dies mitzuteilen:
  1. dem Standesamt, das die Geburtseinträge für die Lebenspartner führt,
  2. dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft für die Lebenspartner führt,
  3. dem Standesamt I in Berlin,
  4. der Meldebehörde."

14. Die Anlagen 1 bis 10 werden wie folgt gefasst:

.

Datenfelder in den PersonenstandsregisternAnlage 1
(zu § 11)


Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung
HaupteintragFolgebeurkundungHinweisSuchfeldBeschränkung *
Allgemeine Registerangaben für alle Register
0001Name des StandesamtsXX
0010Standesamtsnummerz.B. 06412001 für das Standes- amt Frankfurt/Main, ggf. ergänzt um ein Suffix für ein verwaltetes StandesamtXX
0011Art des RegistersG = Geburtenregister
E = Eheregister
L = Lebenspartnerschaftsregister
S = Sterberegister
XX
0012Eintragsnummerz.B."334" für die 334. Beurkundung einer Geburt eines Jahres; bei Stilllegung des Eintrags z.B. 334-1 für die erneute Beurkundung zu dieser EintragsnummerXX
0013Jahr des EintragsBei Nacherfassung Jahr der ursprünglichen BeurkundungXX
0014Nummer der FolgebeurkundungBeispiel: "3" für die 3. Folgebeurkundung zu einem HaupteintragX
0020Anlass der Beurkundungz.B. Geburt, Namensänderung, Vaterschaftsanerkennung, Wiederannahme des Geburtsnamens, BerichtigungXX
0030Anlass eines Hinweisesz.B. Eheschließung des Kindes, Lebenspartnerschaft des Kindes, Kind des Kindes, Tod des Kindes, Wiederverheiratung, Ehe des VerstorbenenX
0040Datum der WirksamkeitWirksamkeit einer FolgebeurkundungX
0045Datum der StilllegungWirksamkeit einer Stilllegung des Personenstandseintrags1
0048Sperrvermerk1
0049Datum SperrvermerkDatum des Fristablaufs eines Sperrvermerks1
0050Ort der BeurkundungXX
0051Datum der BeurkundungXX
0052Name der UrkundspersonXX
0053FunktionsbezeichnungUnterscheidung nach männlichen
oder weiblichen Standesbeamten
XX
Geburtenregister
Angaben zur Geburt
1040Tag der GeburtXXX
1041Stunde und Minute der GeburtXX
1050Ort der GeburtXXX
1051Geburtsort, OrtsteilBei landesrechtlicher VorgabeXX
1052Geburtsort, StraßeXX
1053Geburtsort, HausnummerXX2
1055Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.XX2
1057Staat der GeburtNur bei Geburt im AuslandXXX
1090Art der GeburtNur bei TotgeburtXX
Angaben zum Kind
1101Familienname/GeburtsnameAngabe des aktuellen Geburts- namens des KindesXXX
1102Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des FamiliennamensXX
1105VornamenXXX
1106Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des VornamensXX
1119Recht der NamensführungVerweis auf maßgebliches Recht des KindesX
1120GeschlechtXX
1130Religion/WeltanschauungXX
1180Deutsche StaatsangehörigkeitNur Erwerb nach § 4 Abs. 3 StAGX
1199Familiennamensführung nicht nachgewiesenNur bei nicht nachgewiesener Identität der ElternX
Angaben zu den Eltern
1.Die Nummer dient der Zuordnung von Hinweisen und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der GeburtsurkundeXXX4
1200Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen
"Mutter" oder"Vater" angegeben werden; bei Folgebeurkundungen sind Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, als "Elternteil" anzugeben, Beispiel: 1. Mutter"
XX4
1201FamiliennameXXX
1202Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des FamiliennamensXX
1203GeburtsnameXXX
1204Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX
1205VornamenXXX
1206Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des VornamensXX
1230Religion/WeltanschauungXX
1240Tag der GeburtX
1250Ort der GeburtX
1255Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.X2
1257Staat der GeburtNur bei Geburt im AuslandX
1270RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
1271BehördennameOrtsbezeichnungX
1275RegisternummerBeispiel: G 399/2010X
1280StaatsangehörigkeitX
1299Identität nicht nachgewiesenNur bei nicht nachgewiesener IdentitätXX
2.Die Nummer dient der Zuordnung von Hinweisen und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der GeburtsurkundeXXX4
1300Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen

"Mutter" oder "Vater" angegeben werden; bei Folgebeurkundungen sind Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, als

"Elternteil" anzugeben,

Beispiel: 2. Vater"

XX4
1301FamiliennameXXX
1302Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des FamiliennamensXX
1303GeburtsnameXXX
1304Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX
1305VornamenXXX
1306Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des VornamensXX
1330Religion/WeltanschauungXX
1340Tag der GeburtX
1350Ort der GeburtX
1355Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.X2
1357Staat der GeburtNur bei Geburt im AuslandX
1370RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
1371BehördennameOrtsbezeichnungX
1375RegisternummerBeispiel: G 1499/2009X
1380StaatsangehörigkeitX
1399Identität nicht nachgewiesenNur bei nicht nachgewiesener IdentitätXX
Eheschließung der Eltern
1440Tag der EheschließungX
1450Ort der EheschließungX
1457Staat der EheschließungNur bei Eheschließung im AuslandX
1470RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
1471BehördennameOrtsbezeichnungX
1475RegisternummerBeispiel: E 67/2009X
Ehe des Kindes
1540Tag der EheschließungX
1550Ort der EheschließungX
1555Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.X2
1557Staat der EheschließungNur bei Eheschließung im AuslandX
1570RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
1571BehördennameOrtsbezeichnungX
1575RegisternummerBeispiel: E 288/2030X
1590Art der EheauflösungBeispiel: Scheidung oder TodX3
1591Datum der EheauflösungWirksamkeitsdatum oder TodestagX3
1592RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX3
1593BehördennameOrtsbezeichnungX3
1595Registernummer/AktenzeichenX3
Lebenspartnerschaft des Kindes
1640Tag der BegründungX
1650Ort der BegründungX
1655Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.X2
1657Staat der BegründungNur bei Begründung im AuslandX
1670RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
1671BehördennameOrtsbezeichnungX
1675RegisternummerBeispiel: L 12/2009X
1690Art der Auflösung der LebenspartnerschaftBeispiel: Aufhebung oder TodX3
1691Datum der AuflösungWirksamkeitsdatum oder Todes- tagX3
1692RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX3
1693BehördennameOrtsbezeichnungX3
1695Registernummer/AktenzeichenX3
Kind des Kindes
1701FamiliennameAngabe des aktuellen Geburts- namens des KindesX
1705VornamenX
1740Tag der GeburtX
1750Ort der GeburtX
1755Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.X2
1757Staat der GeburtNur bei Geburt im AuslandX
1770RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
1771BehördennameOrtsbezeichnungX
1775RegisternummerBeispiel: G 475/2031X
1790Art der GeburtNur bei TotgeburtX2
Testamentsverzeichnis
1890TestamentsverzeichnisnummerX5
Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit des Kindes
1940TodestagDatum aus SterbeeintragX
1942SterbezeitraumZeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot warX
1950SterbeortX
1955Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.X2
1957Sterbeort, StaatNur bei Tod im AuslandX
1960Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der TodeszeitBeschlussdatumX2
1962Festgestellter TodestagDatumX2
1963Festgestellte TodeszeitUhrzeitX2
1964StaatNur bei Todeserklärung im Aus- landX
1965Aufhebung der TodeserklärungBeschlussdatumX2
1970Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnungX
1971BehördennameOrtsbezeichnungX
1975Registernummer/AktenzeichenX
Eheregister
Angaben zur Ehe
2040Tag der EheschließungGgf. Tag der Umwandlung einer
Lebenspartnerschaft in eine Ehe
XX
2050Ort der EheschließungGgf. Ort der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine EheXX
2051Ort der Eheschließung, OrtsteilBei landesrechtlicher VorgabeXX2
2055Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.X2
2057Staat der EheschließungNur bei Eheschließung im AuslandXX
Angaben zur Lebenspartnerschaft bei Umwandlung in eine Ehe
2060Tag der Begründung der LebenspartnerschaftTag der Begründung einer zu dieser Ehe umgewandelten LebenspartnerschaftXXX4
2070RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX4
2071BehördennameOrtsbezeichnungX4
2075RegisternummerX4
2078NamensbestimmungGemeinsamer Familienname ist Name des Ehegatten zu 1., zu 2. oder DoppelnameX
Angaben zu den Ehegatten
1.Diese Elementbezeichnung dient der Zuordnung der weiteren Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der EheurkundeXXX4
2100Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen

"Ehefrau" oder "Ehemann" angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als "Ehepartner" anzugeben,

Beispiel: j. Ehemann"

XX4
2101Familienname (vor Eheschließung)XXX
2102Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des FamiliennamensXX
2103Geburtsname (vor Eheschließung)XXX
2104Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX
2105Vornamen (vor Eheschließung)XXX
2106Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des VornamensXX
2111Familienname in der EheXXX
2112Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des FamiliennamensXX
2113Geburtsname in der EheXXX
2114Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX
2115Vornamen in der EheXXX2
2116Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des VornamensXX2
2119Recht der NamensführungVerweis auf maßgebliches RechtX
2120GeschlechtXX2
2130Religion/WeltanschauungXX
2140Tag der GeburtXXX
2150Ort der GeburtXX
2155Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.XX2
2157Staat der GeburtNur bei Geburt im AuslandXX
2170RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
2171BehördennameOrtsbezeichnungX
2175RegisternummerX
2180StaatsangehörigkeitX
2.Diese Elementbezeichnung dient der Zuordnung der weiteren Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der EheurkundeXXX4
2200Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen

"Ehefrau" oder "Ehemann" angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als "Ehepartner" anzugeben,

Beispiel: "2. Ehefrau"

XX4
2201Familienname (vor Eheschließung)XXX
2202Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des FamiliennamensXX
2203Geburtsname (vor Eheschließung)XXX
2204Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX
2205Vornamen (vor Eheschließung)XXX
2206Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des VornamensXX
2211Familienname in der EheXXX
2212Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des FamiliennamensXX
2213Geburtsname in der EheXXX
2214Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX
2215Vornamen in der EheXXX2
2216Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des VornamensXX2
2219Recht der NamensführungVerweis auf maßgebliches RechtX
2220GeschlechtXX2
2230Religion/WeltanschauungXX
2240Tag der GeburtXXX
2250Ort der GeburtXX
2255Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.XX2
2257Staat der GeburtNur bei Geburt im AuslandXX
2270RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
2271BehördennameOrtsbezeichnungX
2275RegisternummerX
2280StaatsangehörigkeitX
Auflösung der Ehe
2390Art der EheauflösungBeispiel: Scheidung, Aufhebung, Tod, Wiederverheiratung nach TodeserklärungX
2391Datum der EheauflösungWirksamkeitsdatumX
2392BehördeFunktionsbezeichnungX
2393BehördennameOrtsbezeichnungX
2395Registernummer/AktenzeichenX
Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 1.
2440TodestagDatum aus SterbeeintragX
2442SterbezeitraumZeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot warX
2450SterbeortX
2455Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.X2
2457Sterbeort, StaatNur bei Tod im AuslandX
2460Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der TodeszeitBeschlussdatumX
2462Festgestellter TodestagDatumX2
2463Festgestellte TodeszeitUhrzeitX2
2464StaatNur bei Todeserklärung im Aus- landX
2465Aufhebung der TodeserklärungBeschlussdatumX
2470Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnungX
2471BehördennameOrtsbezeichnungX
2475Registernummer/AktenzeichenX
Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 2.
2540TodestagDatum aus SterbeeintragX
2542SterbezeitraumZeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot warX
2550SterbeortX
2555Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.X2
2557Sterbeort, StaatNur bei Tod im AuslandX
2560Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der TodeszeitBeschlussdatumX
2562Festgestellter TodestagDatumX2
2563Festgestellte TodeszeitUhrzeitX2
2564StaatNur bei Todeserklärung im Aus- landX
2565Aufhebung der TodeserklärungBeschlussdatumX
2570Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnungX
2571BehördennameOrtsbezeichnungX
2575Registernummer/AktenzeichenX
Neue Ehe zu 1.
2640Tag der EheschließungX
2650Ort der EheschließungX
2657Staat der EheschließungNur bei Eheschließung im AuslandX
2670RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
2671BehördennameOrtsbezeichnungX
2675RegisternummerX
Neue Ehe zu 2.
2740Tag der EheschließungX
2750Ort der EheschließungX
2757Staat der EheschließungNur bei Eheschließung im AuslandX
2770RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
2771BehördennameOrtsbezeichnungX
2775RegisternummerX
Neue Lebenspartnerschaft zu 1.
2840Tag der BegründungX
2850Ort der BegründungX
2857Staat der BegründungNur bei Begründung im AuslandX
2870RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
2871BehördennameOrtsbezeichnungX
2875RegisternummerX
Neue Lebenspartnerschaft zu 2.
2940Tag der BegründungX
2950Ort der BegründungX
2957Staat der BegründungNur bei Begründung im AuslandX
2970RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
2971BehördennameOrtsbezeichnungX
2975RegisternummerX
Lebenspartnerschaftsregister
Angaben zur Lebenspartnerschaft
3040Tag der BegründungXX
3050Ort der BegründungXX
3051Ort der Begründung, OrtsteilBei landesrechtlicher VorgabeXX2
3055Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.X2
3057Staat der BegründungNur bei Begründung im AuslandXX
3070Behörde der BegründungAngabe einer vom Standesamt abweichenden BegründungsbehördeX
3078NamensbestimmungGemeinsamer Familienname ist Name des Lebenspartners zu 1., zu 2. oder DoppelnameX
Angaben zu den Lebenspartnern
1.Diese Elementbezeichnung dient der Zuordnung der weiteren Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der LebenspartnerschaftsurkundeXXX4
3100Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen "Lebenspartner" oder "Lebenspartnerin" angegeben werden;

Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als "Lebenspartner" anzugeben, Beispiel: j. Lebenspartner"

XX4
3101Familienname (vor Begründung)XXX
3102Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des FamiliennamensXX
3103Geburtsname (vor Begründung)XXX
3104Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX
3105Vornamen (vor Begründung)XXX
3106Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des VornamensXX
3111Familienname in der LebenspartnerschaftXXX
3112Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des FamiliennamensXX
3113Geburtsname in der LebenspartnerschaftXXX
3114Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX
3115Vornamen in der LebenspartnerschaftXXX2
3116Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des VornamensXX2
3119Recht der NamensführungVerweis auf maßgebliches RechtX
3120GeschlechtXX2
3130Religion/WeltanschauungXX
3140Tag der GeburtXXX
3150Ort der GeburtXX
3155Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.XX2
3157Staat der GeburtNur bei Geburt im AuslandXX
3170RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
3171BehördennameOrtsbezeichnungX
3175RegisternummerX
3180StaatsangehörigkeitX
2.Diese Elementbezeichnung dient der Zuordnung der weiteren Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der LebenspartnerschaftsurkundeXXX4
3200Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen "Lebenspartner" oder "Lebenspartnerin" angegeben werden;

Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als "Lebenspartner" anzugeben, Beispiel: "2. Lebenspartner"

XX4
3201Familienname (vor Begründung)XXX
3202Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des FamiliennamensXX
3203Geburtsname (vor Begründung)XXX
3204Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX
3205Vornamen (vor Begründung)XXX
3206Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des VornamensXX
3211Familienname in der LebenspartnerschaftXXX
3212Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des FamiliennamensXX
3213Geburtsname in der LebenspartnerschaftXXX
3214Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX
3215Vornamen in der LebenspartnerschaftXXX2
3216Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des VornamensXX2
3219Recht der NamensführungVerweis auf maßgebliches RechtX
3220GeschlechtXX2
3230Religion/WeltanschauungXX
3240Tag der GeburtXXX
3250Ort der GeburtXX
3255Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.XX2
3257Staat der GeburtNur bei Geburt im AuslandXX
3270RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
3271BehördennameOrtsbezeichnungX
3275RegisternummerX
3280StaatsangehörigkeitX
Auflösung oder Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe
3390Art der AuflösungBeispiel: Aufhebung, Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit, Umwandlung in EheX
3391Datum der AuflösungWirksamkeitsdatumX
3392BehördeFunktionsbezeichnungX
3393BehördennameOrtsbezeichnungX
3395Registernummer/AktenzeichenX
Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 1.
3440TodestagDatum aus SterbeeintragX
3442SterbezeitraumZeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot warX
3450SterbeortX
3455Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.X2
3457Sterbeort, StaatNur bei Tod im AuslandX
3460Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der TodeszeitBeschlussdatumX
3462Festgestellter TodestagDatumX2
3463Festgestellte TodeszeitUhrzeitX2
3464StaatNur bei Todeserklärung im Aus- landX
3465Aufhebung der TodeserklärungBeschlussdatumX
3470Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnungX
3471BehördennameOrtsbezeichnungX
3475Registernummer/AktenzeichenX
Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 2.
3540TodestagDatum aus SterbeeintragX
3542SterbezeitraumZeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot warX
3550SterbeortX
3555Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.X2
3557Sterbeort, StaatNur bei Tod im AuslandX
3560Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der TodeszeitBeschlussdatumX
3562Festgestellter TodestagDatumX2
3563Festgestellte TodeszeitUhrzeitX2
3564StaatNur bei Todeserklärung im Aus- landX
3565Aufhebung der TodeserklärungBeschlussdatumX
3570Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnungX
3571BehördennameOrtsbezeichnungX
3575Registernummer/AktenzeichenX
Neue Ehe zu 1.
3640Tag der EheschließungX
3650Ort der EheschließungX
3657Staat der EheschließungNur bei Eheschließung im AuslandX
3670RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
3671BehördennameOrtsbezeichnungX
3675RegisternummerX
Neue Ehe zu 2.
3740Tag der EheschließungX
3750Ort der EheschließungX
3757Staat der EheschließungNur bei Eheschließung im AuslandX
3770RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
3771BehördennameOrtsbezeichnungX
3775RegisternummerX
Neue Lebenspartnerschaft zu 1.
3840Tag der BegründungX
3850Ort der BegründungX
3857Staat der BegründungNur bei Begründung der Lebenspartnerschaft im AuslandX
3870RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
3871BehördennameOrtsbezeichnungX
3875RegisternummerX
Neue Lebenspartnerschaft zu 2.
3940Tag der BegründungX
3950Ort der BegründungX
3957Staat der BegründungNur bei Begründung der Lebenspartnerschaft im AuslandX
3970RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
3971BehördennameOrtsbezeichnungX
3975RegisternummerX
Sterberegister
Angaben zum Sterbefall
4140TodestagDatumXXX
4141TodeszeitUhrzeitXX
4142Sterbezeitraum (Datumsangaben)Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot warXXX
4143Sterbezeitraum (Uhrzeitangaben)Zeitraum umfasst die Uhrzeit am letzten Tag lebend und Uhrzeit am Tag, an dem die Person mit Sicherheit tot warXX
4144Todeszeit (nicht exakt)Nur in Ergänzung zu Feld 4141, wenn Uhrzeit des Todes nur ungefähr (gegen ... Uhr) feststehtXX2
4150SterbeortBei unbekanntem Sterbeort auch AuffindungsortXXX
4151Sterbeort, OrtsteilBei landesrechtlicher VorgabeXX
4152Sterbeort, StraßeXX
4153Sterbeort, HausnummerXX
4155Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.XX2
4157Sterbeort, StaatNur bei Sterbefall im AuslandXXX
4199Tot aufgefundenNur bei NacherfassungXX
Angaben zur verstorbenen Person
4201FamiliennameXXX
4202Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des FamiliennamensXX
4203GeburtsnameXXX
4204Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX
4205VornamenXXX
4206Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des VornamensXX
4220GeschlechtXX2
4230Religion/WeltanschauungXX
4240Tag der GeburtXXX
4250Ort der GeburtXX
4255Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.XX2
4257Staat der GeburtNur bei Geburt im AuslandXX
4270RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
4271BehördennameOrtsbezeichnungX
4275RegisternummerX
4290Anschrift, StraßeXX
4291Anschrift, HausnummerXX
4293Anschrift, OrtXX
4294Anschrift, OrtsteilBei landesrechtlicher VorgabeXX
4297Anschrift, StaatNur bei Wohnort im AuslandXX
4299Identität nicht nachgewiesenNur bei nicht nachgewiesener IdentitätXX
Familienstand der verstorbenen Person
4300FamilienstandXX
4300AFamilienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen "Ehefrau", "Ehemann", "Lebenspartner" oder"Lebenspartnerin" angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als "Ehepartner" oder "Lebenspartner" anzugeben, Beispiel: "Lebenspartnerin"XX4
4301Familienname des Ehegatten, Ehe- oder LebenspartnersXX
4302Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des FamiliennamensXX
4303Geburtsname des Ehegatten, Ehe- oder LebenspartnersXX
4304Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX
4305Vornamen des Ehegatten, Ehe- oder LebenspartnersXX
4306Ausländische NamensartBezeichnung einer ausländischen Namensform des VornamensXX
4399Identität nicht nachgewiesenNur bei nicht nachgewiesener IdentitätXX
Ehe der verstorbenen Person
4450Tag der EheschließungX
4450Ort der EheschließungX
4455Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.X2
4457Staat der EheschließungNur bei Eheschließung im AuslandX
4470RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
4471BehördennameOrtsbezeichnungX
4475RegisternummerX
4477Führungsort HeiratseintragBei Eheschließung bis zum 31.12.2008 (§ 15a PStG a. F.)X
Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person
4540Tag der BegründungX
4550Ort der BegründungX
4555Nähere Kennzeichnung des OrtesKreis, Verwaltungsbezirk o. ä.X2
4557Staat der BegründungNur bei Begründung im AuslandX
4570RegisterbehördeFunktionsbezeichnungX
4571BehördennameOrtsbezeichnungX
4575RegisternummerX
Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit der verstorbenen Person
4660Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der TodeszeitBeschlussdatumX
4662Festgestellter TodestagDatumX
4663Festgestellte TodeszeitUhrzeitX
4664StaatNur bei Todeserklärung im Aus- landX
4665Aufhebung der TodeserklärungBeschlussdatumX
4670Behörde/GerichtFunktionsbezeichnungX
4671BehördennameOrtsbezeichnungX
4675Registernummer/AktenzeichenX
*) Die Datenfelder unterliegen folgenden Beschränkungen:
1) Datenfeld ist nicht Bestandteil des Personenstandseintrags und steht nur systemseitig als Funktion zur Verfügung.
2) Datenfeld steht ab 1. November 2013 zur Verfügung.
3) Datenfeld steht ausschließlich für die Nacherfassung von Alt- und Übergangsbeurkundungen zur Verfügung.
4) Datenfeld steht ab 1. November 2018 zur Verfügung.
5) Datenfeld steht nicht mehr für Eingaben zur Verfügung.

.

EheregisterAnlage 2
(zu den §§ 11, 19, 48, 65)


Standesamt, Nummer
Registernummer
__________________________________________
Anlass der Beurkundung
Ort, Tag der Eheschließung
__________________________________________
Tag der Begründung der
Lebenspartnerschaft 1
__________________________________________
1.(Ehemann, Ehefrau, Ehepartner)
Familienname vor der Ehe
Geburtsname vor der Ehe
Vorname(n) vor der Ehe
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Religion
Familienname in der Ehe
Geburtsname in der Ehe
Vorname(n) in der Ehe
2.(Ehefrau, Ehemann, Ehepartner)
__________________________________________
Familienname vor der Ehe
Geburtsname vor der Ehe
Vorname(n) vor der Ehe
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Religion
Familienname in der Ehe
Geburtsname in der Ehe
Vorname(n) in der Ehe
__________________________________________
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________Zu 1.
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung
__________________________________________Zu 2.
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung
__________________________________________Zu 1. und 2.
Namensbestimmung
Lebenspartnerschaftseintrag
____________________________________________________________________________________
Folgebeurkundung
Eheregister
Standesamt, Nummer
Registernummer 2
Anlass der Beurkundung
__________________________________________
Beurkundete Daten 3
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________
Hinweisdaten
____________________________________________________________________________________

1) Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.
2) Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
3) Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

.

LebenspartnerschaftsregisterAnlage 3
(zu den §§ 11, 19, 48, 65)


Standesamt, Nummer
Registernummer
__________________________________________
Anlass der Beurkundung
Ort, Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
__________________________________________
1.(Lebenspartner, Lebenspartnerin)
Familienname vor der Begründung
Geburtsname vor der Begründung
Vorname(n) vor der Begründung
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Religion
Familienname in der Lebenspartnerschaft
Geburtsname in der Lebenspartnerschaft
Vorname(n) in der Lebenspartnerschaft
__________________________________________
2.(Lebenspartner, Lebenspartnerin)
Familienname vor der Begründung
Geburtsname vor der Begründung
Vorname(n) vor der Begründung
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Religion
Familienname in der Lebenspartnerschaft
Geburtsname in der Lebenspartnerschaft
Vorname(n) in der Lebenspartnerschaft
__________________________________________
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________
Zu 1.
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung
__________________________________________
Zu 2.
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung
__________________________________________
Zu 1. und 2.
Namensbestimmung
____________________________________________________________________________________
Folgebeurkundung
Lebenspartnerschaftsregister
Standesamt, Nummer
Registernummer 1
Anlass der Beurkundung
__________________________________________
Beurkundete Daten 2
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________
Hinweisdaten

1) Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
2) Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

.

GeburtenregisterAnlage 4
(zu den §§ 11, 19, 48, 65)


Standesamt, Nummer
Registernummer
__________________________________________
Anlass der Beurkundung
Tag, Uhrzeit der Geburt
Ort der Geburt
__________________________________________
Kind
Geburtsname
Vorname(n)
Geschlecht
Religion
__________________________________________
1.(Mutter)
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Religion
__________________________________________
2.(Vater)
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Religion
__________________________________________
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________
Zu 1. und 2.
Ort, Tag der Eheschließung
Eheeintrag
__________________________________________
Zu 1.
Ort, Tag der Geburt
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
__________________________________________
Zu 2.
Ort, Tag der Geburt
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
__________________________________________
Kind
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung
Folgebeurkundung
Geburtenregister
Standesamt, Nummer
Registernummer 1
Anlass der Beurkundung
Beurkundete Daten 2
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________
Hinweisdaten

1) Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
2) Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

.

SterberegisterAnlage 5
(zu den §§ 11, 19, 48, 65)


Standesamt, Nummer
Registernummer
__________________________________________
Anlass der Beurkundung
Tag, Uhrzeit des Todes
Ort des Todes
__________________________________________
Verstorbene Person
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Letzter Wohnsitz
Religion
Familienstand
__________________________________________
(Ehemann, Ehefrau, Ehepartner, Lebenspartner, Lebenspartnerin)
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
__________________________________________
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________
Verstorbene Person
Geburtseintrag
Ort, Tag der Eheschließung 1
Eheeintrag 1
Führungsort Heiratseintrag
____________________________________________________________________________________
Folgebeurkundung
Sterberegister
Standesamt, Nummer
Registernummer 2
Anlass der Beurkundung
__________________________________________
Beurkundete Daten 3
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________
Hinweisdaten

1) Bei Begründung einer Lebenspartnerschaft ist der Leittext an den Beurkundungssachverhalt anzupassen.
2) Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
3) Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

.

EheurkundeAnlage 6
(zu den §§ 48, 70)


Bild

.

LebenspartnerschaftsurkundeAnlage 7
(zu den §§ 48, 70)


Bild

.

GeburtsurkundeAnlage 8
(zu den §§ 48, 70)


Bild

.

SterbeurkundeAnlage 9
(zu den §§ 48, 70)


Bild

.

Niederschrift über die EheschließungAnlage 10
(zu § 29)


Standesamt Ort, Tag
____________________________________________________________________________________

Vor dem unterzeichnenden Standesbeamten erschienen heute zur Eheschließung (bei bestehender Lebenspartnerschaft, begründet am ..., Standesamt ..., Reg. Nr. L .../...) 1

1.
Vorname(n)
Familienname
Geburtsname
Geschlecht
Staatsangehörigkeit
Religion
Wohnhaft in
Geburtstag, Geburtsort
Standesamt,
Registernummer
ausgewiesen durch
____________________________________________________________________________________
und 2.
Vorname(n)
Familienname
Geburtsname
Geschlecht
Staatsangehörigkeit
Religion
Wohnhaft in
Geburtstag, Geburtsort
Standesamt, Registernummer
ausgewiesen durch
Als Zeugen waren anwesend:' Weiterhin erschien als Dolmetscher für die ................ Sprache: 1

____________________________________________________________________________________

Er wurde über die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt belehrt. Er erklärte - unter Berufung auf seinen allgemein geleisteten Eid -, dass er treu und gewissenhaft übertragen werde. 1

Der Standesbeamte fragte die Eheschließenden, ob sich seit der Anmeldung ihrer Eheschließung Änderungen ergeben haben, die ihre tatsächlichen Verhältnisse der Ehevoraussetzungen betreffen. Auf die Frage des Standesbeamten erklärten die Eheschließenden, dass keine entsprechenden Änderungen eingetreten sind.

Sodann fragte der Standesbeamte die Eheschließenden einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Eheschließenden bejahten diese Frage.

Der Standesbeamte sprach aus, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute seien.

____________________________________________________________________________________

Zur Namensführung in der Ehe gaben die Ehegatten keine/folgende 1Erklärung ab:

____________________________________________________________________________________
Dadurch ergibt sich folgende Namensführung in der Ehe:

1. (Ehemann/Ehefrau/Ehepartner) 1

Familienname
Vorname(n)
Geburtsname
2. (Ehefrau/Ehemann/Ehepartner)1
Familienname
Vorname(n)
Geburtsname
____________________________________________________________________________________
Vorgelesen [in deutscher und ............... Sprache] 1 genehmigt und unterschrieben

__________________________________________________________________

__________________________________________________________________

__________________________________________________________________ Siegel

__________________________________________________________________
Urkundsperson".

1) Abschnitt/Klammerinhalt erscheint nur, wenn der Beurkundungssachverhalt es verlangt. Die Angaben sind entsprechend zu streichen oder zu ergänzen.

15. Anlage 13 wird Anlage 11 und wie folgt gefasst:

"Anlage 11
(zu § 31 Absatz 2)
Bescheinigung nach § 31 Absatz 2 der Personenstandsverordnung (PStV)

Bild

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2018 in Kraft.

ID 181747

ENDE