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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen in der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BMI

Vom 11. Februar 2021
(BGBl. I Nr.6 vom 17.02.2021 S. 204)



Auf Grund des § 22 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) verordnet die Bundesregierung und auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bundesgebührengesetzes verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:

Artikel 1
Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung

Die Allgemeine Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die zuletzt durch Artikel 46 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 12 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe "10,40" durch die Angabe "11,20" ersetzt.

2. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

Alt:

Anlage 1
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)

Teil A
Allgemeine pauschale Stundensätze
(Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

KostenblockStundensatz
in Euro
Abschnitt 1
Personaleinzel- und Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,89 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst47,75
mittlerer Dienst55,30
gehobener Dienst68,66
höherer Dienst86,01
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,87 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,13 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst49,66
mittlerer Dienst57,79
gehobener Dienst69,44
höherer Dienst89,80
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,70 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst37,28
mittlerer Dienst43,17
gehobener Dienst53,60
höherer Dienst67,14
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,68 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,10 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst38,77
mittlerer Dienst45,12
gehobener Dienst54,21
höherer Dienst70,10
Abschnitt 2
Personaleinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst35,95
mittlerer Dienst43,50
gehobener Dienst56,86
höherer Dienst74,21
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst38,16
mittlerer Dienst46,29
gehobener Dienst57,93
höherer Dienst78,29
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,24 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst28,07
mittlerer Dienst33,96
gehobener Dienst44,39
höherer Dienst57,93
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,23 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst29,79
mittlerer Dienst36,14
gehobener Dienst45,23
höherer Dienst61,12
Abschnitt 3
Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,59 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
11,80
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,58 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,13 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
11,50
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,46 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
9,21
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,45 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,10 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
8,98

Teil B
Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze

KostenblockBesoldungs- bzw. Entgeltgruppe/ZweckbestimmungDurchschnittskosten für den Bund pro Jahr in Euro
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtiges BruttoA 2-
A 327817
A 433676
A 534762
A 635349
einfacher Dienst A 2 bis A 634704
A 632123
A 736120
A 840963
A 945511
A 9 + Zulage49427
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage42577
A 937879
A1048540
A 1154686
A 1259780
A 1366854
A 13 + Zulage71.216
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage53847
A 1361.424
A 1469789
A 1580688
A 1689946
Höherer Dienst A 13 bis A 1673551
1.1.2 Versorgung % von 1.1.1Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 27,99682
mittlerer Dienst 27,911.879
gehobener Dienst 29,315777
höherer Dienst 36,927140
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 32,611.314
mittlerer Dienst 32,613880
gehobener Dienst 32,617554
höherer Dienst 32,623978
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten2450
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften100
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen400
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges BruttoE 230652
E 2 (übertarifliche Bezahlung)29386
E 333188
E 433956
einfacher Dienst E 2 bis E 433084
E 536631
E 637484
E 741.365
E 842865
E 9 a45461
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 a39868
E 9 b48940
E1052361
E 1157647
E 1261.604
gehobener Dienst E 9 b bis E 1254849
E 1357094
E 1470833
E 1581.954
E 15 (übertarifliche Bezahlung)96415
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)64900
1.2.2 Personalnebenkosten BezügeE 28232
E 2 (übertarifliche Bezahlung)7932
E 38654
E 48997
einfacher Dienst E 2 bis E 48682
E 59721
E 69980
E 711.307
E 811.633
E 9 a12179
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 a10683
E 9 b12821
E1013572
E 1114770
E 1215380
gehobener Dienst E 9 b bis E 1214075
E 1314426
E 1417057
E 1518248
E 15 (übertarifliche Bezahlung)19586
Höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)15851
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften100
Unfallversicherung Bund und Bahn250
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen400
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben4690
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
Mieten und Pachten
Aus- und Fortbildung
Dienstreisen
Sachverständige
2.2 Investitionen2940
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (weniger als 2 Mio. Euro pro Baumaßnahme)
Erwerb von Fahrzeugen
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne Informationstechnik)
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
2.3 Büroräume7750
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3- 4%
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten28,1 %
4. Personalstruktur Bundesbedienstete
4.1 Anzahl
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte74612
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer68546
4.2 Vollzeitäquivalente
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte70920
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer63637
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstundenpro Monat
Beamtinnen und Beamte137
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer130

Neu:

"Anlage 1
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)

Teil A Allgemeine pauschale Stundensätze
(Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

KostenblockStundensatz
in Euro
Abschnitt 1
Personaleinzel- und Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,90 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 450,73
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a59,42
gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 1274,41
höherer Dienst/Gruppe E 13
bis E 15 Ü
93,61
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,87 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst62,00
gehobener Dienst75,19
höherer Dienst96,59
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,70 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/ Gruppe E 2 bis E 439,60
mittlerer Dienst/ Gruppe E 5 bis E 9a46,38
gehobener Dienst/

Gruppe E 9b

bis E 12

58,09
höherer Dienst/
Gruppe E 13
bis E 15 Ü
73,08
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,68 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst48,40
gehobener Dienst58,70
höherer Dienst75,40
Abschnitt 2
Personaleinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,31 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/ Gruppe E 2 bis E 437,39
mittlerer Dienst/ Gruppe E 5 bis E 9a46,09
gehobener Dienst/

Gruppe E 9b

bis E 12

61,08
höherer Dienst/
Gruppe E 13
bis E 15 Ü
80,28
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst49,01
gehobener Dienst62,19
höherer Dienst83,59
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,24 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/ Gruppe E 2 bis E 429,19
mittlerer Dienst/ Gruppe E 5 bis E 9a35,98
gehobener Dienst/

Gruppe E 9b

bis E 12

47,68
höherer Dienst/
Gruppe E 13
bis E 15 Ü
62,67
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,23 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst38,26
gehobener Dienst48,55
höherer Dienst65,25
Abschnitt 3
Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,59 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
13,33
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,57 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
13,00
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,46 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
10,41
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,45 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
10,15

Teil B
Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze

KostenblockBesoldungs- oder Entgeltgruppe/ZweckbestimmungDurchschnittskosten
für den Bund
pro Jahr in Euro
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtiges BruttoA 329.209
A 434.875
A 536.285
A 637.245
einfacher Dienst A 2 bis A 636.427
A 633.056
A 736.673
A 843.251
A 947.887
A 9 + Zulage52.040
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage44.860
A 940.738
A 1050.215
A 1157.815
A 1263.344
A 1370.639
A 13 + Zulage74.822
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage57.529
A 1365.194
A 1473.858
A 1585.319
A 1695.292
höherer Dienst A 13 bis A 1678.088
1.1.2 Versorgung
% von 1.1.1
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 27,910.163
mittlerer Dienst 27,912.516
gehobener Dienst 29,316.856
höherer Dienst 36,928.814
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 32,614.624
gehobener Dienst 32,618.754
höherer Dienst 32,625.457
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten2.450
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften100
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen400
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges BruttoE 232.523
E 2 Ü29.897
E 334.831
E 435.699
Gruppe E 2 bis E 434.830
E 538.483
E 639.805
E 743.533
E 845.403
E 9a47.884
Gruppe E 5 bis E 9a42.261
E 9b52.951
E 9c52.503
E 1055.546
E 1160.576
E 1266.265
Gruppe E 9b bis E 1258.811
E 1361.817
E 1474.679
E 1586.568
E 15 Ü103.564
Gruppe E 13 bis E 15 Ü68.841
1.2.2 Personalnebenkosten BezügeE 28.738
E 2 Ü8.475
E 39.078
E 49.470
Gruppe E 2 bis E 49.149
E 510.190
E 610.623
E 711.864
E 812.315
E 9a12.793
Gruppe E 5 bis E 9a11.319
E 9b13.914
E 9c13.464
E 1014.472
E 1115.551
E 1216.632
Gruppe E 9b bis E 1215.088
E 1315.590
E 1418.109
E 1519.537
E 15 Ü19.652
Gruppe E 13 bis E 15 Ü16.901
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften100
Unfallversicherung Bund und Bahn250
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen400
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben5.490
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
Mieten und Pachten
Aus- und Fortbildung
Dienstreisen
Sachverständige
2.2 Investitionen3.660
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Erwerb von Fahrzeugen
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
2.3 Büroräume8.100
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3- 4 %
3 . Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten28,1 %
4 . Personalstruktur Bundesbedienstete
4.1 Anzahl
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte78.121
einfacher Dienst1.225
mittlerer Dienst34.001
gehobener Dienst29.546
höherer Dienst13.349
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer70.337
Gruppe E 2 bis E 45.313
Gruppe E 5 bis E 9a39.376
Gruppe E 9b bis E 1216.244
Gruppe E 13 bis E 15 Ü9.404
4.2 Vollzeitäquivalente
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte74.211
einfacher Dienst1.196
mittlerer Dienst32.673
gehobener Dienst27.875
höherer Dienst12.467
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer65.126
Gruppe E 2 bis E 44.690
Gruppe E 5 bis E 9a36.740
Gruppe E 9b bis E 1215.177
Gruppe E 13 bis E 15 Ü8.159
5 . Arbeitsleistung
Arbeitsstundenpro Monat
Beamtinnen und Beamte136
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer129

Alt:

Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2)

Besondere pauschale Stundensätze
(Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze)

KostenblockBesoldungs- bzw. Entgeltgruppe/ZweckbestimmungFesttitel gemäß
Haushaltssystematik des Bundes
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtiges BruttoA2
A 3
A 4
A 5
A 6
einfacher Dienst A 2 bis A 6
A 6
A 7
A 8
A 9
A 9 + Zulage
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage
A 9
A10
A 11
A 12
A 13
A 13 + Zulage
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage
A 13
A 14
A 15
A 16
höherer Dienst A 13 bis A 16
1.1.2 Versorgung % von 1.1.1Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst27,9
mittlerer Dienst27,9
gehobener Dienst29,3
höherer Dienst36,9
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst32,6
mittlerer Dienst32,6
gehobener Dienst32,6
höherer Dienst32,6
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamtenZ 441 .1 sowie 443 .3
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräftenZ 443 .1
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen453.1
wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird:

5% dieses Titels

vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)459 .9
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges BruttoE 2
E 2 (übertarifliche Bezahlung)
E 3
E 4
einfacher Dienst E 2 bis E 4
E 5
E 6
E 7
E 8
E 9 a
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 a
E 9 b
E10
E 11
E 12
gehobener Dienst E 9 b bis E 12
E 13
E 14
E 15
E 15 (übertarifliche Bezahlung)
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)
1.2.2 Personalnebenkosten BezügeE 2
E 2 (übertarifliche Bezahlung)
E 3
E 4
einfacher Dienst E 2 bis E 4
E 5
E 6
E 7
E 8
E 9 a
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 a
E 9 b
E10
E 11
E 12
gehobener Dienst E 9 b bis E 12
E 13
E 14
E 15
E 15 (übertarifliche Bezahlung)
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräftenZ 443 .1
Unfallversicherung Bund und BahnZ 452 02
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen453.1
wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird:

5 % dieses Titels

vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)459.9
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung511 .1
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und der- gleichen514.1
wenn Hubschrauber als Auslage abgerechnet werden:

72 % dieses Titels

wenn Boote oder Schiffe als Auslage abgerechnet werden: 89 % dieses Titels
Mieten und Pachten518.1
Aus- und Fortbildung525.1
Dienstreisen527.1
wenn Dienstreisen als Auslage abgerechnet werden:

Ansatz dieses Titels: 0 Euro

Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 526 .2
wenn Sachverständige als Auslage abgerechnet werden: 60 % dieses Titels
außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 529 .1
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)532.1
behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne Informationstechnik) - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)532.2
sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)532.3

wenn sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte als Auslage abgerechnet werden:

Ansatz dieses Titels: 0 Euro

vermischte Verwaltungsausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)539.9
Öffentlichkeitsarbeit - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 542 .1
Veröffentlichungen, Fachinformationen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 543 .1
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)544.1
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 545 .1
nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)547.1
2.2 Investitionen
Erwerb von Fahrzeugen811 .1
wenn Wasserwerfer als Auslage abgerechnet werden:

87 % dieses Titels

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen132.1
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)812.1
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik812.2
Baumaßnahmen von mehr als 2 Mio. Euro im Einzel- fall - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)712.1
2.3 Büroräume
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume517 .1
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement518 .2
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen519 .1
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3- 4%
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten in Prozent
3.1 relevante Organisationseinheiten, die interne Leistungen erbringen
Leitung
Stabstellen
interne Beauftragte (z.B. Datenschutzbeauftragte)
Controlling
interne Revision
Bereich Organisation/Personal/Haushalt (einschließlich Fortbildungsreferate, Gleichstellungsbeauftragte)
Liegenschaftsverwaltung
Informationstechnik
Arbeitsschutz
Justiziariat (ohne Gerichts- und Widerspruchsverfahren)
Innerer Dienst
Sprachendienst
Bibliothek
Druckerei
Beihilfestelle (nur für aktive Beamtinnen und Beamte)
Stelle für Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld
Bezügestelle
Personalvertretung
3.2 Rechts- und Fachaufsicht
4. Personalzahl
4.1 Anzahl
Beamtinnen und Beamte

(gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
4.2 Vollzeitäquivalente
Beamtinnen und Beamte

(gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Beamtinnen und Beamte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstundenpro Monat
Beamtinnen und Beamte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Neu:

Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2)
Besondere pauschale Stundensätze
(Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze)

KostenblockBesoldungs- oder Entgeltgruppe/ZweckbestimmungFesttitel gemäß Haushaltssystematik des Bundes
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtes BruttoA 3
A 4
A 5
A 6
einfacher Dienst A 2 bis A 6
A 6
A 7
A 8
A 9
A 9 + Zulage
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage
A 9
A 10
A 11
A 12
A 13
A 13 + Zulage
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage
A 13
A 14
A 15
A 16
höherer Dienst A 13 bis A 16
1.1.2 Versorgung
% von 1.1.1
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst27,9
mittlerer Dienst27,9
gehobener Dienst29,3
höherer Dienst36,9
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst32,6
gehobener Dienst32,6
höherer Dienst32,6
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamtenZ 441 .1 sowie 443 .3
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräftenZ 443 .1
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen453 .1
wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird:
5% dieses Titels
vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)459 .9
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges BruttoE 2
E 2 Ü
E 3
E 4
Gruppe E 2 bis E 4
E 5
E 6
E 7
E 8
E 9a
Gruppe E 5 bis E 9a
E 9b
E 9c
E 10
E 11
E 12
Gruppe E 9b bis E 12
E 13
E 14
E 15
E 15 Ü
Gruppe E 13 bis E 15 Ü
1.2.2 Personalnebenkosten BezügeE 2
E 2 Ü
E 3
E 4
Gruppe E 2 bis E 4
E 5
E 6
E 7
E 8
E 9a
Gruppe E 5 bis E 9a
E 9b
E 9c
E 10
E 11
E 12
Gruppe E 9b bis E 12
E 13
E 14
E 15
E 15 Ü
Gruppe E 13 bis E 15 Ü
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräftenZ 443 .1
Unfallversicherung Bund und BahnZ 452 02
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen453 .1
wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird:
5 % dieses Titels
vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)459 .9
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung511 .1
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und der- gleichen514 .1
wenn Hubschrauber als Auslage abgerechnet werden:
79 % dieses Titels
wenn Boote oder Schiffe als Auslage abgerechnet werden:
91 % dieses Titels
Mieten und Pachten518 .1
Aus- und Fortbildung525 .1
Dienstreisen527 .1
wenn Dienstreisen als Auslage abgerechnet werden:
0 % dieses Titels
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 526 .2
wenn Sachverständige als Auslage abgerechnet werden:
60 % dieses Titels
außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veralassung in besonderen Fällen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 529 .1
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)532 .1
behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)532 .2
sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)532 .3
wenn sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte als Auslage abgerechnet werden:
0 % dieses Titels
vermischte Verwaltungsausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)539 .9
Öffentlichkeitsarbeit - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 542 .1
Veröffentlichungen und Fachinformationen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 543 .1
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)544 .1
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)Z 545 .1
nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)547 .1
2.2 Investitionen
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten711 .1
Erwerb von Fahrzeugen811 .1
wenn Wasserwerfer als Auslage abgerechnet werden:
96 % dieses Titels
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen132 .1
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)812 .1
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik812 .2
Baumaßnahmen von mehr als 6 Mio. Euro im Einzel- fall - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)712 .1
2.3 Büroräume
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume517 .1
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement518 .2
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen519 .1
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3- 4 %
3 . Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten in Prozent
3.1 relevante Organisationseinheiten, die interne Leistungen erbringen
Leitung
Stabstellen
interne Beauftragte (z.B. Datenschutzbeauftragte)
Controlling
interne Revision
Bereich Organisation/Personal/Haushalt (einschließlich Fortbildungsreferate, Gleichstellungsbeauftragte)
Liegenschaftsverwaltung
Informationstechnik
Arbeitsschutz
Justiziariat (ohne Gerichts- und Widerspruchsverfahren)
Innerer Dienst
Sprachendienst
Bibliothek
Druckerei
Beihilfestelle (nur für aktive Beamtinnen und Beamte)
Stelle für Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld
Bezügestelle
Personalvertretung
3.2 Rechts- und Fachaufsicht
4 . Personalstruktur
4.1 Anzahl
Beamtinnen und Beamte
(gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte)
Gesamtzahl
einfacher Dienst
mittlerer Dienst
gehobener Dienst
höherer Dienst
Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerGesamtzahl
Gruppe E 2 bis E 4
Gruppe E 5 bis E 9a
Gruppe E 9b bis E 12
Gruppe E 13 bis E 15 Ü
4.2 Vollzeitäquivalente
Beamtinnen und Beamte
(gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte)
Gesamtzahl
einfacher Dienst
mittlerer Dienst
gehobener Dienst
höherer Dienst
Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerGesamtzahl
Gruppe E 2 bis E 4
Gruppe E 5 bis E 9a
Gruppe E 9b bis E 12
Gruppe E 13 bis E 15 Ü
5 . Arbeitsleistung
Arbeitsstundenpro Monat
Beamtinnen und Beamte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Artikel 2
Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI

In § 3 Nummer 1 und 2 der Besonderen Gebührenverordnung BMI vom 2. September 2019 (BGBl. I S. 1359) werden jeweils nach dem Wort "Gebührenverordnung" die Wörter "in der am 23. Oktober 2018 geltenden Fassung" eingefügt.

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 210308

ENDE