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Regelwerk
Änderungstext

Siebte Verordnung zur Änderung der Eichkostenverordnung

Vom 31. Juli 2013
(BGBl. I Nr. 44 S. 2835)



Auf Grund des § 14 Satz 1 des Eichgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1992 (BGBl. I S. 711), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b des Gesetzes vom 2. Februar 2007 (BGBl. I S. 58) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

Artikel 1
Änderung der Eichkostenverordnung

Die Eichkostenverordnung vom 21. April 1982 (BGBl. I S. 428), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Juli 2001 (BGBl. I S. 1608) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 8 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Angabe "77 Euro" durch die Angabe "85 Euro" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird die Angabe "64 Euro" durch die Angabe "70 Euro" ersetzt.

c) In Nummer 3 wird die Angabe "50 Euro" durch die Angabe "55 Euro" ersetzt.

2. § 10 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Angabe "20 Euro" durch die Angabe "22 Euro" ersetzt.

b) In Nummer 3 wird die Angabe "25 Euro" durch die Angabe "28 Euro" ersetzt.

3. § 13 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "8 Euro" durch die Angabe "9 Euro" und die Angabe "10,50 Euro" durch die Angabe "11,50 Euro" ersetzt.

b) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "5 Euro" durch die Angabe "5,50 Euro" ersetzt.

c) In Absatz 2 wird die Angabe "2,50 Euro" durch die Angabe "3 Euro" ersetzt.

4. Die Anlage "Gebührenverzeichnis" wird wie folgt gefasst:

- wie eingefügt -

   

------------------  nachfolgend die bis zum 01.08.2013 gültige Fassung ----------------------


Inhaltsverzeichnis

Schlüssel-
zahlen-
Gruppe
Sachgebiet
 I. Eichungen, Konformitäts- und Befundprüfungen (Gliederung nach Eichordnung)
01Längenmessgeräte
04Volumenmessgeräte für Flüssigkeiten im ruhenden Zustand
05Volumenmessgeräte für strömende Flüssigkeiten außer Wasser
06Volumenmessgeräte für strömendes Wasser
07Messgeräte für Gas
08Gewichtstücke
09Nichtselbsttätige Waagen
10Selbsttätige Waagen
11Messgeräte zur Bewertung von Getreide und Ölsaaten
13Dichte- und Gehaltsmessgeräte
14Temperaturmessgeräte
16Überdruckmessgeräte
17Messgeräte für milchwirtschaftliche Untersuchungen
18Messgeräte im Straßenverkehr
19Zeitzähler - Stoppuhren
20Messgeräte für Elektrizität
21Schallpegelmessgeräte
22Messgeräte für thermische Energie, Warm- und Heißwasserzähler
23Strahlenmessgeräte
II. Sonstige Tätigkeiten 
30Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen aufgrund von Eichvorschriften, Instandsetzer
40Überwachungsmaßnahmen nach der Eichordnung
50Überwachung der Füllmengen von Erzeugnissen, Überwachung von Behältnissen und Schankgefäßen
60Anerkennung von Prüfstellen, Sachkundeprüfung und Bestellung
70Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
Anmerkungen:Die Abkürzung "nAw" bedeutet "Berechnung nach Arbeitsaufwand". Bis zum 31. Dezember 2001 finden die Euro-Beträge (linke Spalte) und die DM-Beträge (rechte Spalte), ab 1. Januar 2002 nur die Euro-Beträge (linke Spalte) Anwendung.

 

Schlüs-
selzahl
GegenstandGebührenbetrag
 I. Eichungen, Konformitäts- und Befundprüfungen  
 1. Längenmessgeräte (ausgenommen im Einzelhandel)  
01.1.1.1Messmaschinen für Draht, Kabel oder ähnliches87,40 Euro170,94 DM
01.2.1.1Stoff- und Stofflegemessmaschinen178,00 Euro348,14 DM
 Hinweis: Die Bestimmung der Dehnungszahl ist in der Gebühr enthalten.  
01.3.1.1Messmaschinen für Bodenbeläge103,00 Euro201,45 DM
01.4.1.1Messmaschinen für Wegstrecken26,00 Euro50,85 DM
01.5.1.1Choirometer am Gebrauchsort95,10 Euro186,00 DM
01.5.1.2vom 2. Stück ab oder Prüfung in der Amtsstelle45,70 Euro89,38 DM
01.5.1.3jede weitere Messsonde, Drucker, Terminal15,80 Euro30,90 DM
 Ermäßigungen

Bei Messmaschinen nach Schlüsselzahl 01.1... bis 01.3... wird bei Vorlage von mindestens drei Messanlagen gleicher Art und Größe eine Ermäßigung von 25 Prozent gewährt.

  
 4. Volumenmessgeräte für Flüssigkeiten im ruhenden Zustand  
 Anmerkung: Die angegebenen Gesamtvolumina gelten bis zu einer Volumenüberschreitung von 10 Prozent.  
04.1.1.1Messwerkzeuge (einschließlich Kolbenmesspumpen und Zusatzeinrichtungen)24,00 Euro46,94 DM
 Ermäßigungen

Bei Vorlage von mindestens drei Messwerkzeugen wird eine Ermäßigung von 25 Prozent auf die Festgebühr gewährt. Behälter ohne Einteilung (z.B. Fässer, Transportmessbehälter) Hinweise für Behälter ohne Einteilung: Bei Eichung außerhalb der Amtsstelle werden zusätzlich die Reisezeiten und Auslagen berechnet.

Mindestvorlage bei Fässern bis 200 l: 10 Stück.

Bei Eichung in der Amtsstelle werden die Wasserkosten bei Mengen über 1 cbm zusätzlich in Rechnung gestellt.

  
 mit einem Volumen  
04.2.1.1bis 50 l8,60 Euro16,82 DM
04.2.2.1über 50 l bis 200 l13,30 Euro26,01 DM
04.2.3.1über 200 l bis 1.000 l30,20 Euro59,07 DM
04.2.4.1ab 1.000 L: jede weitere angefangene 1.000 l (zusätzlich zu 04.2.3.1)27,00 Euro52,81 DM
04.3.1.1Ortsfeste Behälter mit Einteilung43,10 Euro84,30 DM
 Nasse Vermessung bei einem Gesamtvolumen  
04.4.1.1bis 2 cbm376,00 Euro735,39 DM
04.4.2.1über 2 cbm bis 5 cbm639,00 Euro1.249,78 DM
04.4.3.1über 5 cbm bis 10 cbm874,00 Euro1.709,40 DM
04.4.4.1ab 10 cbm: jede weitere angefangene 10 cbm (zusätzlich zu 04.4.3.1)120,00 Euro234,70 DM
04.4.5.1100 cbm1.950,00 Euro3.813,87 DM
04.4.6.1ab 100 cbm: jede weitere angefangene 100 cbm (zusätzlich zu 04.4.5.1)659,00 Euro1.288,89 DM
 Trockene Vermessung von Lagerbehältern in der Form stehender Zylinder ohne Vermessung des Sumpfes, bei einem Gesamtvolumen  
04.5.1.1bis 500 cbm1.120,00 Euro2.190,53 DM
04.5.2.1über 500 cbm bis 5.000 cbm1.560,00 Euro3.051,09 DM
04.5.3.1über 5.000 cbm bis 50.000 cbm3.170,00 Euro6.199,98 DM
04.5.4.1über 50.000 cbm5.330,00 Euro10.424,57 DM
 Schwimmdach oder Schwimmdecke, Vermessung mit Wasser, bei einem Gesamtvolumen  
04.6.1.1bis 500 cbm1.190,00 Euro2.327,44 DM
04.6.2.1über 500 cbm bis 5.000 cbm1.720,00 Euro3.364,03 DM
04.6.3.1über 5.000 cbm bis 50.000 cbm1.890,00 Euro3.696,52 DM
04.6.4.1über 50.000 cbm2.540,00 Euro4.967,81 DM
 Vermessung des Sumpfes, bei einem Tank-Gesamtvolumen  
04.7.1.1bis 500 cbm1.020,00 Euro1.994,95 DM
04.7.2.1über 500 cbm bis 5.000 cbm1.220,00 Euro2.386,11 DM
04.7.3.1über 5.000 cbm bis 50.000 cbm2.310,00 Euro4.517,97 DM
04.7.4.1über 50.000 cbm3.800,00 Euro7.432,15 DM
 Zusatzeinrichtungen  
04.8.1.1Füllstandsmessgerät (vorgeprüft oder noch gültig geeicht - ohne Stempelverletzung)124,00 Euro242,52 DM

 

Schlüssel-
zahl
GegenstandGebührenbetrag
 5. Volumenmessgeräte für strömende Flüssigkeiten außer Wasser  
 Hinweise:
  1. Messanlagen mit Massezählern, Messanlagen für verflüssigte Gase und Messanlagen für Schmieröle (außer Schmierölmessanlagen <=20 l/min) werden nach Arbeitsaufwand verrechnet.
  2. Die Gebühren bei Schmierölmessanlagen und Straßenzapfsäulen beziehen sich auf Eichungen im Rahmen einer Rundfahrt.
  3. Die Gebühren bei Messanlagen auf Tankwagen, Milchmessanlagen und sonstigen Messanlagen (Schlüsselzahl 05.3 bis 05.5) beziehen sich auf Eichungen in der Amtsstelle. Findet die Eichung außerhalb der Amtsstelle statt, wird zusätzlich eine Auswärtspauschale von 77 Euro/150 DM je Betriebsstelle erhoben.
  4. In die Gebühren eingeschlossen sind
    • bei Straßenzapfsäulen die Prüfung einer Fernübertragungsanlage, der Druckwerke und Tankautomaten,
    • bei der Prüfung von Messanlagen auf Tankwagen und sonstigen Messanlagen die Prüfung eines vorgeprüften Temperaturmengenumwerters, des Gasmessverhüters/ -abscheiders, des Druckers sowie die Ermittlung der Volumenausdehnung des Trommelschlauches.
  5. Bei Gemischanlagen ist der größte Volumendurchfluss zugrunde zu legen.
  
05.1.1.1Schmierölmessanlagen <= 20 l/min
(Rundfahrt)
Straßenzapfsäulen (Rundfahrt)
62,80 Euro122,83 DM
05.2.2.1über 20 l/min bis 100 l/min106,00 Euro207,32 DM
05.2.3.1über 100 l/min bis 500 l/min208,00 Euro406,81 DM
 Messanlagen auf Tankwagen für Mineralöl  
05.3.3.1bis 500 l/min297,00 Euro580,88 DM
05.3.4.1über 500 l/min399,00 Euro780,38 DM
 Anmerkung: Flugfeldtankwagen werden nach 05.5... verrechnet.  
 Milchmessanlagen  
05.4.3.1über 100 l/min bis 500 l/min210,00 Euro410,72 DM
05.4.4.1über 500 l/min bis 1.000 l/min360,00 Euro704,10 DM
 sonstige Messanlagen  
05.5.2.1bis 100 l/min151,00 Euro295,33 DM
05.5.3.1über 100 l/min bis 500 l/min338,00 Euro661,07 DM
05.5.4.1über 500 l/min bis 1.000 l/min593,00 Euro1.159,81 DM
05.5.5.1über 1.000 l/min bis 5.000 l/min843,00 Euro1.648,76 DM
05.5.6.1über 5.000 l/min1.100,00 Euro2.151,41 DM
 Ermäßigungen
  1. Für die Gestellung von Prüfmitteln und fachkundiger Arbeitshilfe werden folgende Ermäßigungen auf die Festgebühr gewährt:
    1. bei Messanlagen auf Tankwagen eine Ermäßigung von 25 Prozent,
    2. bei Straßenzapfsäulen und Milchmessanlagen eine Ermäßigung von 30 Prozent,
    3. bei sonstigen Messanlagen - ausgenommen Messanlagen für Mineralöl ohne elektronische Einrichtungen - eine Ermäßigung von 50 Prozent.
      Bei sonstigen Messanlagen für Mineralöl ohne elektronische Einrichtungen beträgt die Ermäßigung 60 Prozent.
  2. Bei Vorlage von mindestens drei Schmierölmessanlagen, Milchmessanlagen oder sonstigen Messanlagen gleicher Art und Größe wird eine Ermäßigung von 25 Prozent auf die Festgebühr gewährt.
    Dies gilt nicht, wenn bereits eine Ermäßigung nach Ziffer 1 gewährt wird *
  3. Volumenmessgeräte für strömendes Wasser (ausgenommen Trommelzähler)
  
 Hinweis: Zähler für Warm- und Heißwasser werden nach 22... berechnet.  
 Verdrängungs- oder Strömungszähler für Kaltwasser mit einem Nenndurchfluss Qn  
06.1.1.1bis 6 cbm/h14,30 Euro27,97 DM
06.1.2.1über 6 cbm/h bis 10 cbm/h20,00 Euro39,12 DM
06.1.3.1über 10 cbm/h bis 50 cbm/h44,80 Euro87,62 DM
06.1.4.1über 50 cbm/h bis 100 cbm/h103,00 Euro201,45 DM
 bei Vorlage von mindestens 10 Stück  
06.1.1.2bis 6 cbm/h8,30 Euro16,23 DM
06.1.2.2über 6 cbm/h bis 10 cbm/h11,70 Euro22,88 DM
 bei Vorlage von mindestens 100 Stück  
06.1.1.3bis 6 cbm/h6,40 Euro12,52 DM
06.1.2.3über 6 cbm/h bis 10 cbm/h9,30 Euro18,19 DM
06.9.1.1Umschalteinrichtung eines Verbundwasserzählers64,40 Euro125,96 DM
 7. Messgeräte für Gas  
 Volumengaszähler (außer Gaszähler mit integrierter Temperaturumwertung, Wirkdruckgaszähler und Zähler, die mit Hochdruckgas geprüft werden) mit einem maximalen Durchfluss (Verbundgaszähler) für jeden Zähler)  
07.1.1.1bis 10 cbm/h16,30 Euro31,88 DM
07.1.2.1über 10 cbm/h bis 40 cbm/h37,20 Euro72,76 DM
07.1.3.1über 40 cbm/h bis 100 cbm/h73,60 Euro143,95 DM
07.1.4.1über 100 cbm/h bis 650 cbm/h178,00 Euro348,14 DM
07.1.5.1über 650 cbm/h bis 2.500 cbm/h315,00 Euro616,09 DM
 bei Vorlage von mindestens 30 Stück  
07.1.1.2bis 10 cbm/h9,70 Euro18,97 DM
07.1.2.2über 10 cbm/h bis 40 cbm/h21,40 Euro41,85 DM
 bei Vorlage von mindestens 300 Stück  
07.1.1.3bis 10 cbm/h7,50 Euro14,67 DM
 Mengenumwerter Temperatur-Mengenumwerter, elektronische Zustandsmengenumwerter, mechanische Zustandsmengenumwerter (2 Temperaturmessreihen)  
 Grundgebühren  
07.2.1.1Prüfung auf dem Prüfstand63,90 Euro124,98 DM
07.2.1.2Prüfung am Gebrauchsort173,00 Euro338,36 DM
 Zusatzgebühren  
07.2.2.1für elektronische Zustandsmengenumwerter159,00 Euro310,98 DM
07.2.2.2für mechanische Zustandsmengenumwerter219,00 Euro428,33 DM
07.2.2.3je zusätzliche Temperaturmessreihe102,00 Euro199,49 DM
 8. Gewichtstücke  
 Gewichtstücke der Genauigkeitsklasse M3 (Handelsgewichte)  
08.1.1.1bis 50 g1,00 Euro1,96 DM
08.1.2.1von 100 g bis 1 kg2,60 Euro5,09 DM
08.1.3.1von 2 kg bis 10 kg4,20 Euro8,21 DM
08.1.4.1von 20 kg bis 50 kg7,50 Euro14,67 DM
08.1.9.1Berichtigen eines Gewichtstückes mit Berichtigungskammer
(einschließlich Rückgabegebühr)
3,20 Euro6,26 DM
 Präzisions- oder Karatgewichte, zylindrische oder Blockgewichte der mittleren Fehlergrenzenklasse, Gewichtstücke der Genauigkeitsklasse M1 sowie Karatgewichte  
08.2.2.1bis1 kg3,50 Euro6,85 DM
08.2.3.1von 2 kg bis 10 kg7,10 Euro13,89 DM
08.2.4.1von 20 kg bis 50 kg11,90 Euro23,27 DM
08.2.9.1Berichtigen eines Gewichtstückes mit Berichtigungskammer
(einschließlich Rückgabegebühr)
5,50 Euro10,76 DM
 Gewichtstücke der Genauigkeitsklasse F2 und F1 (Feingewichte)  
08.3.1.1bis 50 g7,90 Euro15,45 DM
08.3.2.1von 100 g bis 1 kg12,20 Euro23,86 DM
08.3.3.1von 2 kg bis 10 kg20,20 Euro39,51 DM
08.3.4.1von 20 kg bis 50 kg30,00 Euro58,67 DM
08.3.9.1Berichtigen eines Gewichtstückes mit Berichtigungskammer10,60 Euro20,73 DM
 Gewichtstücke der Genauigkeitsklasse E2  
08.4.1.1bis 50 g27,50 Euro53,79 DM
08.4.2.1von 100 g bis 1 kg33,80 Euro66,11 DM
08.4.3.1von 2 kg bis 50 kg59,30 Euro115,98 DM
 9. Nichtselbsttätige Waagen  
 Die Belastungsangaben beziehen sich immer auf Höchstlast (Max).  
 Hinweise:
  1. Radlastmesser werden nach 18.5.1 verrechnet.
  2. Für Waagen bis 2,9 t gilt:
    Die Gebühren beziehen sich auf Eichungen im Rahmen einer Rundfahrt. Bei Eichungen in der Amtsstelle werden Ermäßigungen verrechnet.
  
 Allgemeine Waagen und Zusatzeinrichtungen  
 Waagen der Genauigkeitsklasse I (Feinwaagen)  
09.1.1.1bis 5 kg119,00 Euro232,74 DM
09.1.2.1über 5 kg152,00 Euro297,29 DM
 Waagen der Genauigkeitsklasse II (Präzisionswaagen) mit Anzeigeeinrichtung  
09.2.1.1bis 5 kg41,00 Euro80,19 DM
09.2.2.1über5 kg bis 50 kg62,80 Euro122,83 DM
09.2.3.1über 50 kg bis 350 kg110,00 Euro215,14 DM
 ohne Anzeigeeinrichtung  
09.2.1.2bis 5 kg24,20 Euro47,33 DM
 Waagen der Genauigkeitsklassen III und IIII (Handels- und Grobwaagen) mit Anzeigeeinrichtung  
09.3.1.1bis 5 kg26,80 Euro52,42 DM
09.3.2.1über 5 kg bis 50 kg37,60 Euro73,54 DM
09.3.3.1über 50 kg bis 350 kg73,10 Euro142,97 DM
09.3.4.1über 350 kg bis 1.500 kg128,00 Euro250,35 DM
09.3.5.1über 1.500 kg bis 2.900 kg189,00 Euro369,65 DM
09.3.6.1über 2.900 kg bis 12.000 kg297,00 Euro580,88 DM
09.3.7.1über 12.000 kg bis 31.000 kg473,00 Euro925,11 DM
09.3.8.1über 31.000 kg bis 81.000 kg582,00 Euro1.138,29 DM
09.3.9.1über 81.000 kg bis 200.000 kg930,00 Euro1.818,92 DM
 ohne Anzeigeeinrichtung und Dezimalwaagen  
09.3.1.2bis 5 kg15,10 Euro29,53 DM
09.3.2.2über 5 kg bis 50 kg22,70 Euro44,40 DM
09.3.3.2über 50 kg bis 350 kg44,20 Euro86,45 DM
 Zusatzeinrichtungen  
09.5.1.1Jeder elektronische Datenspeicher15,90 Euro31,10 DM
09.5.2.1Jede Stillstandsicherung in Waagen bis 50 kg10,30 Euro20,15 DM
09.5.2.2Jede Stillstandsicherung in23,40 Euro45,77 DM
 Waagen über 50 kg  
 Anmerkungen:
  1. Bei getrennter Prüfung der Wägezelle und Anzeigeeinrichtung von Preisrechen- oder Preisauszeichnungsgeräten wird die Wägezelle wie eine Waage und die Anzeigeeinrichtung nach 09.5.2.1 verrechnet.
  1. 2. Kompatibilitätsprüfungen von Modulen im Rahmen der Beschaffenheitsprüfung werden nach Aufwand berechnet.
  
 Vorprüfung  
09.6.1.1Aufspannen und Vorbereiten zur Vorprüfung einer Auswägeeinrichtung durch das Eichamt63,90 Euro124,98 DM
09.6.2.1Vorprüfung von Auswägeeinrichtungen von Schalt- oder Laufgewichtswaagen58,20 Euro113,83 DM
09.6.3.1zusätzlich je Schaltstufe oder Gewichtskerbe0,90 Euro1,76 DM
 Besondere Waagen  
 Zusatzgebühr für Mehrbereichs- und Mehrteilungswaagen  
09.7.1.1bis 5 kg7,50 Euro14,67 DM
09.7.2.1über 5 kg bis 50 kg8,40 Euro16,43 DM
09.7.3.1über 50 kg bis 350 kg10,30 Euro20,15 DM
09.7.4.1über 350 kg bis 1.500 kg19,40 Euro37,94 DM
09.7.5.1über 1.500 kg bis 2.900 kg27,90 Euro54,57 DM
09.7.6.1über 2.900 kg bis 12.000 kg42,50 Euro83,12 DM
09.7.7.1über 12.000 kg bis 31.000 kg83,80 Euro163,90 DM
09.7.8.1über 31.000 kg bis 81.000 kg116,00 Euro226,88 DM
09.7.9.1über 81.000 kg bis 200.000 kg186,00 Euro363,78 DM
 Zusatzgebühr für Waagen mit mehreren Auswägeeinrichtungen, die mit einem Lastträger verbunden sind  
 Der Lastträger und die Auswägeeinrichtung mit der größten Höchstlast werden als Waage nach 09.2... bzw. 09.3... verrechnet.  
 jede weitere Auswägeeinrichtung  
09.8.3.1über 50 kg bis 350 kg13,40 Euro26,21 DM
09.8.4.1über 350 kg bis 1.500 kg19,10 Euro37,36 DM
09.8.5.1über 1.500 kg bis 2.900 kg27,80 Euro54,37 DM
09.8.6.1über 2.900 kg bis 12.000 kg45,90 Euro89,77 DM
09.8.7.1über 12.000 kg bis 31.000 kg91,50 Euro178,96 DM
09.8.8.1über 31.000 kg bis 81.000 kg152,00 Euro297,29 DM
09.8.9.1über 81.000 kg bis 200.000 kg228,00 Euro445,93 DM
 Waagen der Genauigkeitsklasse III  
 mit mehr als 5.000 Skalenteilen  
 Zusätzlich zu der Gebühr nach 09.3... wird der Arbeitsaufwand für die Prüfung der Normale verrechnet.  
 Seilzug- und Kranwaagen  
 Bei Seilzug- und Kranwaagen wird das 1,3fache der entsprechenden Grundgebühr nach 09.3... verrechnet.  
 Waagen mit mehreren Lastträgern oder Verbundwaagen  
 Bei Waagen mit mehreren Lastträgern, die wahlweise einzeln mit der Auswägeeinrichtung verbunden werden können, oder umschaltbaren Verbundwaagen mit mehreren Lastträgern wird jeder Lastträger oder jede Einzelwaage als Waage nach 09.2... bzw. 09.3... verrechnet.  
 Beträgt der Aufwand für die Prüfung des Verbundes mehr als eine halbe Stunde, wird der darüber hinausgehende Aufwand gesondert verrechnet.  
 Ermäßigungen

Es wird eine Ermäßigung auf die Grundgebühr nach 09.1... bis 09.3... gewährt:

  1. von 40 Prozent bei Prüfung in der Amtsstelle oder
  2. von 30 Prozent bei Gestellung von fachkundiger Arbeitshilfe und Normallast in geeigneter Form bzw. einem Belastungsgerät oder
  3. . von 30 Prozent bei vorgeprüfter Auswägeeinrichtung.
  

 

SchlüsselzahlGegenstandGebührenbetrag
 10.Selbsttätige Waagen  
 Die angegebenen Belastungswerte beziehen sich auf die Höchstlast (Max) der Auswägeeinrichtung.

Hinweise:

  1. Waagen zum kontinuierlichen Wägen von Massegütern (Förderbandwaagen-FBW) und statische Prüfungen der Auswägeeinrichtungen von Teilmengenwaagen werden nach Aufwand verrechnet.
  2. Nach Zifferngruppe 09... werden verrechnet:
    nur statisch zu prüfende
    • selbsttätige Waagen zum Wägen (SWW) und
    • selbsttätige Kontrollwaagen (SKW).
  3. Die Gebühren schließen die Prüfung von Druckern und Messwertspeichern ein.
  
 Selbsttätige Waagen zum Abwägen (SWA) und dynamisch zu prüfende selbsttätige Waagen zum Wägen (SWW) mit Ausnahme von fahrzeugmontierten Waagen  
10.1.2.1bis 10 kg118,00 Euro230,79 DM
10.1.3.1über 10 kg bis 50 kg147,00 Euro287,51 DM
10.1.4.1über 50 kg bis 250 kg266,00 Euro520,25 DM
10.1.5.1über 250 kg bis 500 kg332,00 Euro649,34 DM
10.1.6.1über 500 kg bis 3.000 kg386,00 Euro754,95 DM
 Hinweis:

Über 3.000 kg: Gebühr nach 09.3.6.1 bis 09.3.9.1 zuzüglich zwei Stundensätze.

  
 Anmerkung:

Die Gebühr schließt bei SWA die Prüfung einer Überschuss- oder Restewaage sowie ggf. die Prüfung des Nachstromausgleichs ein.

  
 Selbsttätige fahrzeugmontierte Waagen  
10.2.5.1bis 500 kg194,00 Euro379,43 DM
10.2.6.1über 500 kg bis 3.000 kg236,00 Euro461,58 DM
10.2.7.1über 3.000 kg bis 10.000 kg344,00 Euro672,81 DM
10.2.8.1über 10.000 kg526,00 Euro1.028,77 DM
 Dynamisch zu prüfende selbsttätige Kontrollwaagen (SKW)  
10.3.1.1bis 1 kg175,00 Euro342,27 DM
10.3.2.1über 1 kg bis 10 kg219,00 Euro428,33 DM
10.3.3.1über 10 kg295,00 Euro576,97 DM
 Ermäßigungen

Bei den Schlüsselzahlen 10.1... und 10.2... wird eine Ermäßigung von 25 Prozent bei Waagen bis 50 kg Höchstlast und von 40 Prozent bei Waagen über 50 kg Höchstlast gewährt, wenn

  • eine vorgeprüfte Waage zum ersten Mal geeicht wird oder
  • vom Antragsteller fachkundige Arbeitshilfe und Prüfmittel in geeigneter Form zur Verfügung

gestellt werden.

  
 11. Messgeräte zur Bewertung von Getreide und Ölfrüchten  
 Getreideprober  
11.1.1.1Viertelliterprober58,20 Euro113,83 DM
11.1.2.1Literprober93,00 Euro181,89 DM
 Elektrische Geräte zur Bestimmung des Feuchtegehalts von Getreide und Ölfrüchten durch Widerstands- oder Kapazitätsmessung  
11.2.1.1Prüfung im Rahmen einer Rundfahrt85,30 Euro166,83 DM
11.2.1.2vom 2. Stück ab oder Prüfung in der Amtsstelle71,00 Euro138,86 DM
 Anmerkung: Die Gebühr schließt die Prüfung mit zwei Getreidearten, des Schroters und der Prüfsiebe mit ein.  
11.2.1.3Jede weitere Getreideart und Messzelle26,00 Euro50,85 DM
 13. Dichte- und Gehaltsmessgeräte  
 Anmerkung: Eingebaute Thermometer werden nach Schlüsselzahl 14... (zusätzlich) berechnet.  
 Aräometer zur Bestimmung der Dichte, des Alkoholgehalts oder des Massegehalts an Sacharose  
 Bezugstemperatur 15 Grad C oder 20 Grad C, Skalenteilungswert <= 0,5 kg/cbm oder 0,2%  
 bei 3 Prüfpunkten  
13.1.1.11. Stück14,90 Euro29,14 DM
13.1.1.2jedes weitere Stück10,40 Euro20,34 DM
13.1.1.3bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Gerät6,40 Euro12,52 DM
 bei 5 Prüfpunkten  
13.1.2.11. Stück20,50 Euro40,09 DM
13.1.2.2jedes weitere Stück14,30 Euro27,97 DM
13.1.2.3bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Gerät11,10 Euro21,71 DM
 Bezugstemperatur 15 Grad C oder 20 Grad C, Skalenteilungswert <0,5 kg/cbm oder 0,2%  
 bei 3 Prüfpunkten  
13.2.1.11. Stück24,20 Euro47,33 DM
13.2.1.2jedes weitere Stück16,40 Euro32,08 DM
13.2.1.3bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Gerät10,40 Euro20,34 DM
 bei 5 Prüfpunkten  
13.2.2.11. Stück29,80 Euro58,28 DM
13.2.2.2jedes weitere Stück20,00 Euro39,12 DM
13.2.2.3bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Gerät14,30 Euro27,97 DM
 Zusatzgebühren  
13.3.1.1andere Bezugstemperatur als 15 Grad C oder 20 Grad C, je Gerät5,30 Euro10,37 DM
13.3.2.1jeder zusätzliche Prüfpunkt5,10 Euro9,97 DM
13.3.3.1Umrechnung von Prüf- auf Gebrauchsflüssigkeit oder von der Ablesung im Flüssigkeitsspiegel auf Ablesung am oberen Wulstrand, je Gerät und Umrechnungsart5,30 Euro10,37 DM
13.3.3.2ab 10 Aräometer, Gesamtzuschlag je Umrechnungsart53,10 Euro103,85 DM
13.4.1.1Pyknometer (ohne Skale)35,10 Euro68,65 DM
13.5.1.1Tauchkörper (Dichtekugel)73,10 Euro142,97 DM
 Sonstiges  
13.9.1.1Anbringen von Markierungen, Ziffern oder Buchstaben, je Zeichen1,00 Euro1,96 DM
 14. Temperaturmessgeräte
(mit Ausnahme der medizinischen Thermometer, Kühlthermometer, Thermoelemente, Beckmann-, Siede-, Umkippthermometer und der Temperaturmesseinrichtungen für Lagerbehälter und Rohrleitungen)
  
 Die Gebühren setzen sich aus der jeweiligen Grundgebühr und der Prüfpunktegebühr zusammen. Die Grundgebühr richtet sich nach dem aufwändigsten Prüfpunkt.  
 Grundgebühren  
 Temperaturbereich 0 Grad C bis 100 Grad C  
14.1.1.11. Thermometer16,40 Euro32,08 DM
14.1.1.2jedes weitere Thermometer8,20 Euro16,04 DM
14.1.1.3bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Stück6,50 Euro12,71 DM
14.1.1.4bei Vorlage von mindestens 50 Stück, je Stück4,90 Euro9,58 DM
 Temperaturbereich - 60 Grad C bis < 0 Grad C und >100 Grad C bis 200 Grad C  
14.2.1.11. Thermometer27,40 Euro53,59 DM
14.2.1.2jedes weitere Thermometer13,70 Euro26,79 DM
14.2.1.3bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Stück10,90 Euro21,32 DM
14.2.1.4bei Vorlage von mindestens 50 Stück, je Stück8,10 Euro15,84 DM
 Temperaturbereich > 200 Grad C bis 400 Grad C  
14.3.1.11. Thermometer38,20 Euro74,71 DM
14.3.1.2jedes weitere Thermometer19,10 Euro37,36 DM
14.3.1.3bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Stück15,20 Euro29,73 DM
14.3.1.4bei Vorlage von mindestens 50 Stück, je Stück11,40 Euro22,30 DM
 Thermometer in Aräometern  
14.4.1.11. Thermometer11,00 Euro21,51 DM
14.4.1.2jedes weitere Thermometer5,50 Euro10,76 DM
14.4.1.3bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Stück4,30 Euro8,41 DM
 Prüfpunktgebühr je Prüfpunkt, bei Skalenteilungswerten von  
14.5.1.1>= 1 Grad C2,70 Euro5,28 DM
14.5.2.10,5 Grad C3,20 Euro6,26 DM
14.5.3.10,2 Grad C3,70 Euro7,24 DM
14.5.4.10,1 Grad C4,30 Euro8,41 DM
14.5.5.10,05 Grad C5,40 Euro10,56 DM
14.5.6.10,02 Grad C und 0,01 Grad C7,60 Euro14,86 DM
 Hinweis: Bei der Nacheichung von Glasthermometern werden 80 Prozent der Gebührensätze verrechnet.  
 Elektrische Thermometer Anzeigegerät  
14.6.1.1für den ersten Prüfpunkt beim 1. Gerät20,20 Euro39,51 DM
14.6.1.2für den ersten Prüfpunkt bei jedem weiteren Gerät8,70 Euro17,02 DM
14.6.1.3für jeden weiteren Punkt3,50 Euro6,85 DM
 Hinweis: Geräte mit fest angeschlossenen Temperaturfühlern sowie Temperaturfühler, die getrennt vom Anzeigegerät geprüft werden, werden wie Thermometer nach 14.1... bis 14.5... berechnet. Bei der Berechnung der Prüfgebühr ist anstatt des Skalenteilungswertes die Eichfehlergrenze anzusetzen.  
 Zusatzgebühren teilweise eintauchend justierte Thermometer  
14.7.1.1Eintauchtiefe bis 30 cm8,40 Euro16,43 DM
14.7.1.2Eintauchtiefe mehr als 30 cm und Winkelthermometer18,50 Euro36,18 DM
14.7.1.3experimentelle Kapillarinhaltsermittlung18,00 Euro35,20 DM
14.7.1.4Extremthermometer8,20 Euro16,04 DM
14.7.1.5Anbringen einer Strichmarke1,00 Euro1,96 DM
 16. Überdruckmessgeräte mit Ausnahme der Reifenluftdruckmessgeräte (s. Schlüsselzahl 18.2) und der Barometer Überdruckmessgeräte (Federmanometer) von 0 bis 25 bar für die Bezugstemperatur 20 Grad C (5 Prüfpunkte) als Anzeige- oder Schreibgerät, je Messwerk  
Klasse 1,6 bis 4,0
16.1.1.1bis 10 Stück, je Gerät28,40 Euro55,55 DM
16.1.1.2vom 11. Stück ab Klasse 1,016,70 Euro32,66 DM
16.2.1.1bis 10 Stück, je Gerät41,20 Euro80,58 DM
16.2.1.2vom 11. Stück ab25,80 Euro50,46 DM
 Klasse 0,1 bis 0,6 (10 Prüfpunkte)  
16.3.1.1je Gerät70,50 Euro137,89 DM
 17. Messgeräte für milchwirtschaftliche Untersuchungen  
17.1.1.1Butyrometer3,50 Euro6,85 DM
 18. Messgeräte im Straßenverkehr Messgeräte im Kfz  
 Hinweis: Die Überprüfung der Programmierung der Tarife wird bei Wegstreckenzählern nach Arbeitsaufwand verrechnet, bei Fahrpreisanzeigern ist die erstmalige Überprüfung in der Festgebühr enthalten - jede weitere Überprüfung wird auch hier nach Arbeitsaufwand verrechnet.  
18.1.1.1serienmäßig eingebaute Wegstreckenzähler39,30 Euro76,86 DM
18.1.1.2andere Wegstreckenzähler48,10 Euro94,08 DM
18.1.2.1Fahrpreisanzeiger in Taxen52,60 Euro102,88 DM
 Reifenluftdruckmessgeräte  
18.2.1.1Prüfung im Rahmen einer Rundfahrt21,00 Euro41,07 DM
18.2.1.2Prüfung in der Amtsstelle16,10 Euro31,49 DM
18.2.1.3Reifenluftdruckautomaten im Rahmen einer Rundfahrt61,80 Euro120,87 DM
 Abgasmessgeräte zur Bestimmung des CO-Gehalts und für Kompressionszündungsmotoren (Dieselruß)  
18.3.1.1im Rahmen einer Rundfahrt56,70 Euro110,90 DM
18.3.1.2in der Amtsstelle oder im Rahmen einer Rundfahrt vom 2. Stück ab30,70 Euro60,04 DM
 Abgasmessgeräte zur Bestimmung des CO-, CO2-, HC- und O2-Gehalts  
18.4.1.1im Rahmen einer Rundfahrt69,50 Euro135,93 DM
18.4.1.2in der Amtsstelle oder im Rahmen einer Rundfahrt vom 2. Stück ab41,00 Euro80,19 DM
 Anmerkung zu 18.3 und 18.4:
Kombigeräte werden wie zwei Einzelgeräte berechnet. Messgeräte zur amtlichen Verkehrsüberwachung
  
18.5.1.1Radlastmesser für Einzelradlast83,30 Euro162,92 DM
18.5.1.2Radlastmesser für paarweise Radlast118,00 Euro230,79 DM
18.5.2.1Bremsverzögerungsmessgeräte41,10 Euro80,38 DM
18.5.3.1Abstandsmessgeräte, Messeinschübe für Sensoren in der Fahrbahn, Nachfahrsysteme, Rotlichtüberwachungsanlagen95,60 Euro186,98 DM
18.5.3.2Lasermessgeräte, Lichtschrankenmessgeräte, Radarmessgeräte, Sensorbereiche in der Fahrbahn300,00 Euro586,75 DM
18.5.4.1Geschwindigkeitsmesser83,30 Euro162,92 DM
 19. Zeitzähler - Stoppuhren  
19.1.1.1Stoppuhren17,60 Euro34,42 DM

 

SchlüsselzahlGegenstandGebührenbetrag
 20. Messgeräte für Elektrizität  
 Elektrizitätszähler  
 Direkt angeschlossene Elektrizitätszähler für Wirk-, Blind- oder Scheinverbrauch bis 1 kV Nennspannung  
 Einphasenwechselstromzähler  
20.1.1.1bei Vorlage von weniger als 20 Stück11,00 Euro21,51 DM
20.1.1.2bei Vorlage von mindestens 20 Stück7,00 Euro13,69 DM
20.1.1.3bei Vorlage von mindestens 100 Stück5,90 Euro11,54 DM
20.1.1.4bei Vorlage von mindestens 1.000 Stück5,20 Euro10,17 DM
 Mehrphasenwechselstromzähler  
20.1.2.1bei Vorlage von weniger als 20 Stück17,30 Euro33,84 DM
20.1.2.2bei Vorlage von mindestens 20 Stück11,60 Euro22,69 DM
20.1.2.3bei Vorlage von mindestens 100 Stück9,60 Euro18,78 DM
20.1.2.4bei Vorlage von mindestens 1.000 Stück8,40 Euro16,43 DM
20.1.3.1Messwandlerzähler24,60 Euro48,11 DM
 Anmerkungen:
  1. Die Gebühren der Schlüsselzahlen 20.1.1.1 bis 20.1.3.1 gelten für die Prüfung des Basiszählers(bestehend aus einem Messwerk und einem Tarifzählwerk).
  2. Bei Kombizählern, direkt oder als Messwandlerzähler angeschlossen (z.B. Wirk- und Blindverbrauchszähler in einem gemeinsamen Gehäuse), ist die Gebühr für jeden vollständigen Basiszähler zu berechnen.
  
 Zusatzeinrichtungen zu Elektrizitätszählern  
 Mehrtarifeinrichtung und Maximum- Tarifeinrichtung je zusätzliches Zählwerk eines jeden Messkanals bzw. des Leitungs-Tarifzählwerks  
20.1.4.1bei messtechnischer Prüfung8,20 Euro16,04 DM
20.1.4.2bei Funktionskontrolle2,80 Euro5,48 DM
20.1.4.3Energieüberverbrauchsmesswerk8,20 Euro16,04 DM
20.1.4.4LZ-96-Tarifeinrichtung,intern oder extern (Gebühr umfasst die Prüfungen der kompletten Grundausstattung) bis 5 Stück, je Gerät36,00 Euro70,41 DM
 Zusätzliche Prüfungen an Elektrizitätszählern und Zusatzeinrichtungen  
20.1.9.1zusätzliche messtechnische Prüfpunkte bzw. Prüfungen, z.B. zweite Energierichtung, Impulseingang bzw. Impulsausgang, je Prüfung8,20 Euro16,04 DM
20.1.9.2zusätzliche Funktionskontrollen sonstiger Ausstattungsmerkmale, z.B. Rücklaufsperre, Steuerausgang, Steuereingang, Resultatregister, Datenschnittstelle (optisch, elektrisch), Datenabspeicherung, Rückstellung (Kumulierung), elektronische Anzeige, je Ausstattungsmerkmal2,80 Euro5,48 DM
 Stromwandler Grundgebühr für die vollständige Richtigkeitsprüfung je Nennübersetzung für primäre Nennstromstärken  
20.2.1.1bis 500 A34,00 Euro66,50 DM
20.2.2.1über 500 A bis 1.000 A49,40 Euro96,62 DM
20.2.3.1über 1.000 A bis 3.000 A95,10 Euro186,00 DM
 Zusatzgebühren für Stromwandler für eine höchste dauernd zulässige Betriebsspannung über  
20.2.9.13,6 kV bis 36 kV (über 36 kV: nAw)34,00 Euro66,50 DM
20.2.9.2für weitere Prüfpunkte bei anderen Nennübersetzungen, mehreren Messkernen u. ä. bei primären Nennstromstärken bis3.000 A je Prüfpunkt11,90 Euro23,27 DM
20.2.9.3für die Wicklungsprüfung bei Stromwandlern für eine höchste dauernd zulässige Betriebsspannung über 3,6 kV bis 36 kV (über 36 kV: nAw)67,40 Euro131,82 DM
 Spannungswandler  
 Einphasenspannungswandler bis 36 kV  
20.3.1.1Grundgebühr für die vollständige Richtigkeitsprüfung je Nennübersetzung107,00 Euro209,27 DM
 Anmerkung: Bei einpolig isolierten Spannungswandlern ist die verkettete Spannung zugrunde zu legen.  
 Zusatzgebühren  
20.3.9.1für weitere Prüfpunkte bei anderen Nennübersetzungen, weiteren Messwicklungen u. ä.17,00 Euro33,25 DM
20.3.9.2für Wicklungs- und Windungsprüfung an Spannungswandlern Hinweise zu Strom- und Spannungswandlern:
  1. Bei Mehrphasen-Strom- und Spannungswandlern sind die Gebühren je Phase zu berechnen.
  1. 2. Bei kombinierten Strom- und Spannungswandlern sind die Gebühren nach den Schlüsselzahlen 20.2.1.1 bis 20.2.9.2, 20.3.1.1 und 20.3.9.1 zu berechnen.

Für die Prüfung der Isolierung dieser Wandler gilt 20.3.9.2.

20,40 Euro39,90 DM
 21. Schallpegelmessgeräte  
21.1.1.1Schallpegelmessgerät382,00 Euro747,13 DM
21.2.1.1Impulsschallpegelmessgerät639,00 Euro1.249,78 DM
21.3.1.1Gebühr für zusätzliche Messungen je zusätzliche akustische Messung für Zubehör (z.B. Windschirm, Kabel, Adapter)31,80 Euro62,20 DM
21.3.1.22. Mikrophon127,00 Euro248,39 DM
21.3.1.3Schallkalibrator entsprechend DIN IEC942127,00 Euro248,39 DM
21.3.1.4Drehzahlmesseinrichtung63,90 Euro124,98 DM
21.3.1.5Einrichtung zur Bildung des zeitlichen Mittelwertes (äquivalenter Schalldruckpegel und Schallexpositionspegel)127,00 Euro248,39 DM
21.3.1.6Einrichtung zur Messung des Taktmaximalpegels47,80 Euro93,49 DM
21.3.1.7Einrichtung zur Messung des A1- bewerteten Mittelungspegels111,00 Euro217,10 DM
21.3.1.8Einrichtung zur Messung der Pegelhäufigkeitsverteilung (Percentilpegel)159,00 Euro310,98 DM
 22. Messgeräte für thermische Energie, Warm- und Heißwasserzähler  
 Hinweise:
  1. Volumenmessgeräte oder -messteile, die ausschließlich mit Kaltwasser geprüft werden, werden nach Schlüsselzahl 06... berechnet.
  2. Volumenmessgeräte oder -messteile, die mit Kaltwasser und stichprobenweise mit Warmwasser geprüft werden, werden nach Schlüsselzahl 06... zuzüglich pauschalem Zuschlag von 17 Prozent berechnet.
  3. Die Gebühr für Wärmezähler setzt sich aus den Gebühren der einzelnen Komponenten(Volumenmessteil, Rechenwerk, 2-mal Temperaturfühler plus paarweiser Zuordnung) zusammen.
  
 Volumenmessgeräte oder -messteile(mit oder ohne eingebauten Kontaktgabewerken) bei Prüfung mit Warm- oder Heißwasser mit einem Nenndurchfluss von Qn  
22.1.1.1bis 6 cbm/h48,40 Euro94,66 DM
22.1.2.1über 6 cbm/h bis 10 cbm/h74,10 Euro144,93 DM
22.1.3.1über 10 cbm/h bis 50 cbm/h142,00 Euro277,73 DM
 bei Vorlage von mindestens 10 Stück  
22.1.1.2bis 6 cbm/h35,60 Euro69,63 DM
22.1.2.2über 6 cbm/h bis 10 cbm/h53,10 Euro103,85 DM
22.1.3.2über 10 cbm/h bis 50 cbm/h103,00 Euro201,45 DM
 bei Vorlage von mindestens 100 Stück  
22.1.1.3bis 6 cbm/h30,30 Euro59,26 DM
22.1.2.3über 6 cbm/h bis 10 cbm/h45,50 Euro88,99 DM
22.2.1.1elektronische Rechenwerke (ohne Temperaturfühler)50,70 Euro99,16 DM
22.2.1.2bei Vorlage von mindestens 10 Stück24,20 Euro47,33 DM
22.2.1.3bei Vorlage von mindestens 100 Stück12,10 Euro23,67 DM
22.3.1.1Temperaturfühler (je Stück)21,40 Euro41,85 DM
22.3.1.2bei Vorlage von mindestens 20 Stück11,10 Euro21,71 DM
22.3.1.3bei Vorlage von mindestens 200 Stück5,00 Euro9,78 DM
22.3.2.1Zusatzgebühr für paarweise Zuordnung der Temperaturfühler, je Paar2,10 Euro4,11 DM
 23. Strahlenmessgeräte  
 Hinweis: Diagnostikdosimeter (nach EO) und ortsfeste Strahlenschutzmesssysteme werden nach Arbeitsaufwand verrechnet.  
 Stabdosimeter  
23.1.1.1Dosis- und/oder Dosisleistungsmesser40,70 Euro79,60 DM
23.2.1.1Messgerätegrundgebühr68,00 Euro133,00 DM
23.2.1.2Zusatzgebühr für jeden im Strahlenfeld geprüften Messpunkt32,20 Euro62,98 DM
23.2.1.3Zusatzgebühr für jeden elektrisch geprüften Messpunkt8,10 Euro15,84 DM
23.3.1.1Prüfstrahler für Dosimeter (PTB: Weg 1)40,20 Euro78,62 DM
23.3.2.1Radioaktive Kontrollvorrichtung (PTB: Weg 2)70,50 Euro137,89 DM
23.3.2.2Zusatzgebühr für jede pro Messposition durchgeführte Messung21,90 Euro42,83 DM
23.4.1.1Durchführung der regelmäßigen Vergleichsmessungen in Dosimetriestellen nach § 2 Abs. 3 EO je Dosimeterbauart268,00 Euro524,16 DM
 II. Sonstige Tätigkeiten  
 30. Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen aufgrund von Eichvorschriften, Instandsetzer  
30.1.1.1Genehmigungen oder Ausnahmegenehmigungen aufgrund von Einzelvorschriften der Eichordnung oder von anderen EichvorschriftennAwnAw
30.2.1.1Anerkennung und Befugniserweiterung nach § 72 EichordnungnAwnAw
 40. Überwachungsmaßnahmen nach der Eichordnung  
 Überwachung von öffentlichen Waagen und öffentlich bestellten Wägern, je Überwachungsmaßnahme ohne messtechnische Prüfung  
40.1.1.1an Waagen bis 2.900 kg Höchstbelastung48,10 Euro94,08 DM
40.1.1.2an Waagen über 2.900 kg Höchstbelastung65,90 Euro128,89 DM
40.1.2.1Überwachung von öffentlichen Waagen mit messtechnischer PrüfungnAwnAw
40.2.1.1Überwachung von Betrieben, die nach EO Konformitätsbescheinigungen bei Messgeräten ausstellennAwnAw
 Überwachung von Zusatzeinrichtungen  
40.3.1.1nach §§ 9 und 77 Abs. 10 EO, je Überwachungsmaßnahme123,00 Euro240,57 DM
40.3.1.2Überwachung freiprogrammierbarer Zusatzeinrichtungen im Hinblick auf die Feststellung der Ausnahme von der Eichpflicht gemäß §§ 7b und 9 EichordnungnAwnAw
40.4.1.1Überwachung von Kontrollmessungen an Dosimetern zur Verlängerung der Eichgültigkeit nach Anhang B Nr. 23.1 und 23.2 der EOnAwnAw
40.5.1.1Überwachung von Arbeiten an geeichten MessgerätennAwnAw
 Überwachung von medizinischen Laboratorien nach § 4 EO  
40.6.1.1Laboratorien, die weniger als drei überwachungspflichtige Messgrößen bestimmen180,00 Euro352,05 DM
40.6.1.2Laboratorien, die drei oder mehr überwachungspflichtige Messgrößen bestimmen270,00 Euro528,07 DM
40.6.1.3Laboratorien niedergelassener Ärzte(mit Ausnahme von Laborärzten), die Messgrößen in ihrer Praxis bestimmen59,80 Euro116,96 DM
40.6.1.4Laboratorien niedergelassener Ärzte oder Heilpraktiker, die nur Heimdiagnosemessgeräte für Glucose verwenden48,10 Euro94,08 DM
40.6.1.5Stationen in Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen, die nur Heimdiagnosemessgeräte für Glucose verwenden, pro überwachter Stelle36,00 Euro70,41 DM
40.6.1.6sonstiger Messplatz auf Stationen in Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen, pro überwachter Stelle59,80 Euro116,96 DM
40.7.1.1Überwachung der Gasabrechnung nach § 10 Abs. 2 Nr. 3 EOnAwnAw
 50. Überwachung der Füllmengen von Erzeugnissen, Überwachung von Behältnissen und Schankgefäßen  
 Fertigpackungen  
 Hinweise:
  1. Die Gebühren gelten für Stichproben- und Vollprüfungen von Fertigpackungen, unverpackten Backwaren oder Verkaufseinheiten ohne Umhüllung, jeweils gleichen/r Nenngewichtes, -volumens, -stückzahl, -länge oder -fläche.
  2. Nach Arbeitsaufwand werden berechnet:
    • Prüfungen bei ungleicher Nennfüllmenge,
    • Prüfungen bei Packungen mit Torf oder Blumenerde,
    • Überwachung mit abgekürzter oder ohne Stichprobenprüfung,
    • - Kontrolle betrieblicher Aufzeichnungen (bei >1/4 Stunde).
  
 Prüfung (ausgenommen Sonderfälle) bei vernachlässigbarer Tarastreuung und bei einem Umfang der Stichprobe (Gebühr je Los)  
50.1.1.1bis 50 Packungen75,60 Euro147,86 DM
50.1.1.2über 50 bis 80 Packungen87,40 Euro170,94 DM
50.1.1.3über 80 Packungen127,00 Euro248,39 DM
 bei Berücksichtigung jedes Taraeinzelwertes und bei einem verminderten Umfang der Stichprobe (Gebühr je Los) von  
50.1.2.18 Packungen86,40 Euro168,98 DM
50.1.2.213 Packungen116,00 Euro226,88 DM
50.1.2.320 Packungen172,00 Euro336,40 DM
 bei Berücksichtigung jedes Taraeinzelwertes und bei einem Umfang der Stichprobe (Gebühr je Los)  
50.1.3.1bis 50 Packungen187,00 Euro365,74 DM
50.1.3.2über 50 bis 80 Packungen224,00 Euro438,11 DM
50.1.3.3über 80 Packungen386,00 Euro754,95 DM
 bei Abtropfgewichtsprüfungen und bei einem Umfang der Stichprobe (Gebühr je Los) von  
50.1.4.18 Packungen86,40 Euro168,98 DM
50.1.4.213 Packungen111,00 Euro217,10 DM
50.1.4.320 Packungen131,00 Euro256,21 DM
 Zusätzliche Gebühren für die Bestimmung der Dichte des Füllgutes  
50.2.1.1in einfachen Fällen am Betriebsort43,90 Euro85,86 DM
50.2.1.2in schwierigen FällennAwnAw
 für die Bestimmung (je Stichprobe)  
50.2.2.1des mittleren Stückgewichts13,40 Euro26,21 DM
50.2.2.2des mittleren Längengewichts26,80 Euro52,42 DM
50.2.2.3des mittleren Flächengewichts40,20 Euro78,62 DM
50.2.2.4des mittleren Trocknungsverlustes bei Textilerzeugnissen67,40 Euro131,82 DM
50.2.2.5der mittleren Feinheit von Garnen77,20 Euro150,99 DM
50.2.2.6der mittleren feuchtigkeitsbedingten Längenänderung von Garnen51,60 Euro100,92 DM
 Sonderfälle  
 Vollprüfungen (bis maximal 99 Einheiten) zur Überwachung des Gewichts unverpackter Backwaren, die vom Hersteller überwiegend im eigenen Laden und in höchstens vier Filialen verkauft werden, oder zur Überwachung der Füllmenge von Packungen, die im Einzelhandel für den eigenen Verkauf hergestellt werden  
 je Vollprüfung  
50.3.1.1bis 25 Waren24,60 Euro48,11 DM
50.3.1.2über 25 bis 50 Waren43,60 Euro85,27 DM
50.3.1.3über 50 Waren47,10 Euro92,12 DM
 Vorprüfung des Füllinhalts abgefüllter Maßbehältnisse mittels Messschablonen je Füll-Los und Abfüllanlage mit  
50.4.1.1bis 20 Füllstellen50,40 Euro98,57 DM
50.4.1.2über 20 bis 50 Füllstellen83,80 Euro163,90 DM
50.4.1.3über 50 Füllstellen121,00 Euro236,66 DM
 Anmerkung: Falls aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung eine Prüfung nach den Schlüsselzahlen 50.1.1.1 bis 50.1.3.3 durchzuführen ist, sind beide Prüfungen zu berechnen.  
 Prüfung durch Zählung, Längen- oder Flächenmessung von Fertigpackungen, deren Inhalt nach Stückzahl, Länge oder Fläche gekennzeichnet ist, oder von Verkaufseinheiten ohne Umhüllung gleicher Länge oder Fläche  
50.5.1.1sofern die Stückzahl bis 20 oder die Länge bis 1 m beträgt oder die Fläche durch einfache Multiplikation von Längen messbar ist (je Los)70,50 Euro137,89 DM
 sofern die Stückzahl über 20 oder die Länge über 1 m beträgt oder die Fläche ausgemessen werden muss (je Los)  
50.5.2.1bis 8 Packungen oder Verkaufseinheiten68,00 Euro133,00 DM
50.5.2.2von 13 Packungen oder Verkaufseinheiten91,00 Euro177,98 DM
50.5.2.3von 20 Packungen oder Verkaufseinheiten128,00 Euro250,35 DM
 Schankgefäße  
50.8.1.1Überprüfung des Füllvolumens von Schankgefäßen in Hersteller- oder EinfuhrbetriebennAwnAw
 Maßbehältnisse  
50.9.1.1Überprüfung des Volumens von Maßbehältnissen in Hersteller- und Einfuhrbetrieben (je Los)238,00 Euro465,49 DM
50.9.2.1Überprüfung des Volumens von Maßbehältnissen in AbfüllbetriebennAwnAw
 60. Anerkennung von Prüfstellen, Sachkundeprüfung und Bestellung  
 Anerkennung von Prüfstellen für Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme in einer Betriebsstätte mit einem voraussichtlichen Prüfumfang im Jahr  
60.1.1.1bis 4.000 Messgeräte oder bis 2 Prüfstände1.800,00 Euro3.520,49 DM
60.1.1.2über 4.000 bis 10.000 Messgeräte oder bis 5 Prüfstände2.400,00 Euro4.693,99 DM
60.1.1.3über 10.000 Messgeräte bis 50.000 Messgeräte oder über 5 Prüfstände3.000,00 Euro5.867,49 DM
60.1.1.4über 50.000 Messgeräte bis 150.0003.600,00 Euro7.040,99 DM
 Messgeräte oder über 10 Prüfstände  
60.1.1.5über 150.000 Messgeräte4.200,00 Euro8.214,49 DM
 Hinweise:
  1. Die Gebühren der Schlüsselzahlen 60.1.1.1 bis 60.1.1.5 gelten als Grundgebühr für jeweils eine Messgeräteart.
  2. Werden zusätzlich zu einer Messgeräteart auch Befugnisse für Zusatzeinrichtungen beantragt, werden hierfür Zusatzgebühren entsprechend den Schlüsselzahlen 60.1.2.1 bzw. 60.1.2.2 erhoben.
  3. Die Prüfung der Normalgeräte und Prüfstände zur Erteilung der Betriebserlaubnis ist in den Gebühren nicht enthalten. Hierfür werden zusätzlich Gebühren nach Arbeitsaufwand erhoben.
  
 Nachtragsanerkennung oder sonstige Änderungen in Prüfstellen  
60.1.2.1bei wesentlicher Erweiterung der messtechnischen Befugnisse oder sonstiger Änderung1.200,00 Euro2.347,00 DM
60.1.2.2bei geringer Erweiterung der messtechnischen Befugnisse oder sonstiger Änderung600,00 Euro1.173,50 DM
 Anmerkung: Unbedeutende Änderungen (z.B. Änderung des Trägerunternehmens) der Anerkennung der Prüfstellen sind nicht zu berechnen.  
 Sachkundeprüfung und Bestellung  
 Leiter oder stellvertretender Leiter von staatlich anerkannten Prüfstellen  
60.2.1.1Prüfung der Sachkunde221,00 Euro432,24 DM
60.2.1.2Öffentliche Bestellung87,00 Euro170,16 DM
 Wäger an öffentlichen Waagen  
60.3.1.1Prüfung der Sachkunde68,00 Euro133,00 DM
60.3.2.1Öffentliche Bestellung41,00 Euro80,19 DM
 70. Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen  
 Hinweise:
  1. Die Gebühren werden pro Jahr und je Betriebsstätte erhoben.
  2. Die Kosten für die fristgemäße Nachprüfung der Prüfmittel sind in den Gebühren nicht enthalten.
  3. Zur Grundgebühr zählen alle Gerätearten, die unter Schlüsselzahl 70.2.1.1 bis 70.2.4.1 nicht genannt sind und für die eine Prüfbefugnis besteht.
  4. Prüfstellen, die nur die unter Schlüsselzahl 70.2.1.1, 70.2.2.1 und 70.2.4.1 genannten Gerätearten prüfen, erhalten eine Ermäßigung von 770 Euro/1.500 DM auf die Grundgebühren nach 70.1...
  
 Grundgebühr für die Aufsicht einschließlich messtechnischer Kontrolle der Normalgeräte und Prüfstände sowie stichprobenweise Kontrolle geeichter Messgeräte oder Teilgeräte bei Prüfstellen mit einem jährlichen Prüfumfang  
70.1.1.1bis 1.500 Messgeräte oder Temperaturfühler1.500,00 Euro2.933,75 DM
70.1.1.2über 1.500 bis 4.000 Messgeräte oder bis 10.000 Temperaturfühler2.400,00 Euro4.693,99 DM
70.1.1.3über 4.000 bis 10.000 Messgeräte oder bis 100.000 Temperaturfühler3.300,00 Euro6.454,24 DM
70.1.1.4über 10.000 bis 50.000 Messgeräte oder über 100.000 Temperaturfühler3.900,00 Euro7.627,74 DM
70.1.1.5über 50.000 Messgeräte bis 150.000 Messgeräte4.800,00 Euro9.387,98 DM
70.1.1.6über 150.000 Messgeräte5.700,00 Euro11.148,23 DM
 Zusatzgebühren für die Aufsicht einschließlich messtechnischer Kontrolle der Normalgeräte und Prüfstände sowie stichprobenweise Kontrolle geeichter Messgeräte bei Prüfstellen mit der Befugnis für die  
70.2.1.1Eichung von Stromwandlern, Spannungswandlern je Geräteart900,00 Euro1.760,25 DM
70.2.2.1Eichung von Drehkolben-, Turbinenrad-, Wirbel-, Wirkdruckgaszählern, Mengenumwertern, Gasbeschaffenheitsmessgeräten, Gasdruckreglern, je Geräteart sowie Gaszählerprüfungen unter Hochdruck900,00 Euro1.760,25 DM
70.2.3.1Eichung bzw. Prüfung von Wasserzählern oder Volumenmessteilen (Durchflusssensoren) von Wärmezählern mit einem Nenndurchfluss von jeweils über 10 cbm/h900,00 Euro1.760,25 DM
70.2.4.1Eichung von externen Zusatzeinrichtungen für Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme600,00 Euro1.173,50 DM
70.3.1.1Überwachung der in den Prüfstellen zwecks Verlängerung der Eichgültigkeit durchgeführten Stichprobenprüfungen je Los210,00 Euro410,72 DM

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Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ENDE