Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von zugelassenen Überwachungsstellen nach § 37 Absatz 5 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)

Vom 1. April 2020
(GMBl. Nr. 15 vom 22.04.2020 S. 294)



Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind gemäß § 37 Absatz 5 Satz 1 und 3 ProdSG in Verbindung mit § 21 Absatz 3 der Betriebssicherheitsverordnung von den zuständigen Landesbehörden die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Prüfstellen für die jeweils in der Tabelle genannten Aufgabenbereiche benannt worden. Diese Prüfstellen werden hiermit nach § 37 Absatz 5 Satz 1 ProdSG als zugelassene Überwachungsstellen bekannt gemacht.

Die Anlage 1 der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2006 (BAnz. 2007 S. 399), zuletzt geändert durch Bek. d. BMAS v. 2.7.2018 - IIIb3 - 35306-6 (GMBl 2018 S. 630) wird wie folgt geändert:

In dem Eintrag "TÜV Austria Services GmbH" werden folgende Angaben eingefügt:

Zugelassene ÜberwachungsstelleAufgabenbereicheHamburgMecklenburg-VorpommernSchleswig-Holstein
TÜV Austria Services GmbH
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
DruckXXX
AufzugsanlagenXXX
Ex-Schutz

Das aktuelle Verzeichnis der zugelassenen Überwachungsstellen wird im Produktsicherheitsportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter der Adresse www.baua.de (dort unter "Aufgaben", dann "Gesetzliche und hoheitliche Aufgaben" und "Produktsicherheitsgesetz", dann "Prüfstellen" und dann "zugelassene Überwachungsstellen nach ProdSG und BetrSichV") veröffentlicht.

ID: 200704

ENDE