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ÜAnlZuVO - Überwachungsbedürftige Anlagen-Zuständigkeitsverordnung
Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
- Baden-Württemberg -
Vom 29. November 2022
(GBl. Nr. 38 vom 02.12.2022 S. 601)
Zuständige Behörden für den Vollzug des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3162) in seiner jeweils geltenden Fassung und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in ihren jeweils geltenden Fassungen sind
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