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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Waffenrecht im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
- Bayern -
Vom 31. Oktober 2024
(MBl. Nr. 508 vom 31.10.2024)
Auf Grund
verordnet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration:
Die Verordnung über Zuständigkeiten im Waffenrecht im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (ZustWaffVIM) vom 2. Februar 2011 (GVBl. S. 74, BayRS 2186-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 178 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird folgende Überschrift eingefügt:
"Ausstellung von Bescheinigungen, Ausnahmegenehmigungen und Entgegennahme von Verlustanzeigen".
2. In § 2 wird folgende Überschrift eingefügt:
"Erlaubnis zum Schusswaffen- und Munitionserwerb".
3. Nach § 2 wird folgender § 3 eingefügt:
" § 3 Waffen- und Messerverbotszonen
Die Befugnis nach § 42 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Waffengesetzes wird den Gemeinden, Landratsämtern und Regierungen übertragen."
4. Der bisherige § 3 wird § 4 und wie folgt geändert:
a) Folgende Überschrift wird eingefügt:
"Inkrafttreten".
b) In Abs. 1 wird die Absatzbezeichnung "(1)" gestrichen.
c) Abs. 2
(2) Mit Ablauf des 28. Februar 2011 tritt die Verordnung über waffenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (WaffVIM) vom 29. Juni 1976 (BayRS 2186-1-1-I) außer Kraft.
wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.
ID: 242542
ENDE |