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Bekanntmachung über die nach der Betriebssicherheitsverordnung zuständigen Behörden
-Bremen-
Vom 28. April 2015
(BremABl. Nr. 112 vom 06.05.2015 S. 479)
Der Senat bestimmt:
§ 1 Zuständige Behörden
Der Senator für Gesundheit ist
Im Übrigen ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen zuständige Behörde im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, sofern nicht Bundesbehörden zuständig sind.
§ 2 Inkrafttreten / Außerkrafttreten
(1) Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
ENDE |