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Änderungstext
Zweite Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung für das Recht der Gerätesicherheit und verwandte Rechtsgebiete
- Sachsen-Anhalt -
Vom 21. Juli 2008.
(GVBl. Nr. 15 vom 25.07.2008 S. 284)
Aufgrund des § 1 Buchst. c des Gesetzes über die Regelung von Zuständigkeiten im Immissions-, Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten vom 8. Mai 1991 (GVBl. LSA S. 81), geändert durch Artikel 61 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 709), in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 5 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 24. Oktober 2006 (MBl. LSA S. 677), zuletzt geändert durch Beschluss vom 3. Juni 2008 (MBl. LSA S. 404), wird verordnet:
Die Zuständigkeitsverordnung für das Recht der Gerätesicherheit und verwandte Rechtsgebiete vom 25. Juni 2003 (GVBl. LSA S. 138), geändert durch die Verordnung vom 29. Oktober 2004 (GVBl. LSA S. 762), wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige § 6 wird neuer § 5.
Sie tritt außer Kraft hinsichtlich § 5 sechs Monate, im Übrigen fünf Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten.
wird aufgehoben.
Diese Verordnung, tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.