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Änderungstext
Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
- Berlin -
Vom 25. September 2019
(GVBl. Nr. 27 vom 08.10.2019 S. 611)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Die Anlage zu § 2 Absatz 4 Satz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2019 (GVBl. S. 446) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 10 Absatz 4 werden nach dem Wort "Abfallverbringungsgesetz" ein Komma und die Wörter "nach dem Verpackungsgesetz" eingefügt.
2. Nummer 18 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Die Wörter "die Überwachung der Rücknahmepflicht für Umverpackungen gemäß § 5 der Verpackungsverordnung und" werden gestrichen.
b) Die Wörter " § 9 der Verpackungsverordnung" werden durch die Wörter " § 31 des Verpackungsgesetzes und die Überwachung der Hinweispflichten nach § 32 des Verpackungsgesetzes" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
ID: 191961
ENDE |