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FwDV 800 - Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz
- Thüringen -
6. August 2018
(ThürStAnz. Nr. 25 vom 27.08.2018 S. 1104 *)
Ausgabe 2017
Stand: 06.11.2017
eingeführt in Nds: Nds.MBl. Nr. 6 vom 26.02.2020 S. 212
Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss "Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" (AFKzV) auf der 42. Sitzung am 21. und 22. März 2018 in Düsseldorf genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
Anmerkung:
Soweit Personen- und Funktionsbezeichnungen aus Gründen der Lesbarkeit nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten sie gleichermaßen für Frauen.
Diese Vorschrift ist für die Behörden und Organisationen der allgemeinen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Notfallrettung sowie Zivil- und Katastrophenschutz) bestimmt. Die für die Zusammenarbeit mit der Polizei wesentlichen Aspekte wurden berücksichtigt.
Organisationen, die mit den Behörden und Organisationen der allgemeinen Gefahrenabwehr zusammenarbeiten, haben die Regelungen dieser Dienstvorschrift sinngemäß anzuwenden.
Eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Anlagen ist für eine reibungslose Zusammenarbeit notwendig.
1. Grundsätze
Diese Vorschrift regelt das Planen, Bereitstellen, Herstellen sowie das geordnete und ressourcenschonende Betreiben und Unterhalten von Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz (IuK-Einsatz).
Neben der IuK-Technik im Einsatz wird bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben auch Kommunikationstechnik verwandt, die zur Kommunikation mit Verwaltung, anderen Dienststellen und Behörden oder zur Alarmierung von Einsatzkräften eingesetzt wird. Diese ist nicht Bestandteil des Regelungsumfangs dieser Vorschrift.
1.1 Allgemeines
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Technik) umfasst alle IuK-Mittel, IuK-Verbindungen und für deren Nutzung zu treffenden Maßnahmen.
Sie gewährleistet die Informationsübertragung und die Kommunikation im Einsatz sowie deren Dokumentation. Dies umfasst auch das Bereitstellen von Sprach- und Datendiensten.
1.1.1 Als Sprach- und Datendienste stehen insbesondere zur Verfügung:
1.1.2 IuK-Mittel sind technische Führungs- und Einsatzmittel.
Die Erfassung von IuK-Mitteln hat nach recherchierbaren, einheitlichen Kriterien zu erfolgen, insbesondere nach
1.1.3 IuK-Verbindungen sind leitungsgebundene oder nicht leitungsgebundene Übertragungswege.
1.2 Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten für die IuK-Technik im Einsatz ergeben sich aus der Führungsorganisation.
Dabei sind die Zuständigkeiten anderer Behörden, Dienststellen und sonstiger Stellen,
insbesondere
oder
1.3 Beurteilung der Lage
Für die Beurteilung der IuK-Lage als Teil der Beurteilung der Gesamtlage sind darüber hinaus von Bedeutung:
1.4 Führung
Der IuK-Einsatz ist Teil des Gesamteinsatzes und bei jeder Einsatzvorbereitung zu berücksichtigen.
Bei planbaren Einsätzen beginnt der IuK-Einsatz während der taktischen Einsatzvorbereitung und endet mit der Rückführung der IuK-Technik.
Der IuK-Einsatz wird vom Sachgebiet 6 geplant, geleitet und durchgeführt. Sofern dieses nicht besetzt ist, übernimmt das Sachgebiet 3 diese Aufgaben.
1.4.1 Der Einsatzleiter trägt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung auch die Verantwortung für den IuK-Einsatz und trifft die grundsätzlichen Entscheidungen.
1.4.2 IuK-Führungskräfte haben insbesondere folgende Aufgaben:
1.5 Befehlsgebung
1.5.1 Der IuK-Einsatz wird geregelt durch
und erforderlichenfalls durch
1.5.1.1 Der Befehl des Einsatzleiters ist, soweit erforderlich, durch Kommunikationsunterlagen (z.B. Kommunikationspläne, Kommunikationsskizzen, Verzeichnisse oder sonstige Anlagen) zu ergänzen.
1.5.1.2 Besondere Vorplanungen für den IuK-Einsatz entlasten den Befehl des Einsatzleiters von organisatorischen, technischen und betrieblichen Einzelheiten.
1.5.1.3 Der Einsatzabschnittsbefehl regelt Einzelheiten für den IuK-Einsatz.
Dieser Befehl ist, soweit erforderlich, durch Kommunikationsunterlagen zu ergänzen.
1.6 Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Dienststellen oder sonstigen Stellen ist zu koordinieren.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass gleicher technischer Standard genutzt wird oder geeignete Schnittstellen vorhanden sind.
Dies gilt sowohl für staaten-, länder- als auch für organisationsübergreifende Zusammenarbeit.
Bei Bedarf sind die notwendigen Berechtigungen einzurichten oder anzupassen.
Die notwendigen Erreichbarkeiten sind aktuell vorzuhalten und jährlich zu überprüfen.
2. Einsatzgrundsätze
3. Vorbereitende Maßnahmen
Bei den vorbereitenden Maßnahmen für den Einsatz sind folgende Aspekte zu beachten.
3.1 Einsatzvorbereitung und -nachbereitung
Im Rahmen der Einsatzvorbereitung und -nachbereitung sind zu berücksichtigen:
3.2 Einsatzplanung
Im Rahmen der Einsatzplanung sind zu berücksichtigen:
4. Sprach- und Datendienste, Informations- und Kommunikationsverbindungen
Für die Auswahl der zu nutzenden Sprach- und Datendienste und IuK-Verbindungen sind Verfügbarkeit, Bandbreite, Reichweite, Schnelligkeit, Grad der Geheimhaltung, Sicherheit und Wiederherstellung im Störungsfall beim Austausch von Informationen zu berücksichtigen.
Die Nutzung kann organisatorisch oder technisch eingeschränkt werden.
4.1 Sprach- und Datendienste
Bei Sprach- und Datendiensten werden Informationen als Nachrichten übermittelt.
4.1.1 Sprechfunk und Datenfunk
Sprechfunk dient der verbalen Kommunikation im Analogfunk oder innerhalb von Rufgruppen im Digitalfunk BOS. Darüber hinaus ist auch Einzelkommunikation im Digitalfunk BOS möglich.
Die Einsatzstellenkommunikation soll grundsätzlich über Sprechfunk durchgeführt werden.
Datenfunk dient der automatisierten oder manuellen Übertragung von Daten, z.B. Statusmeldungen.
Die Regelungen der FwDV / DV 810 "Sprech- und Datenfunkverkehr" sind zu beachten.
4.1.2 Telefonie
Verbale Kommunikation erfolgt zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern über IuK-Netze.
Die Nutzung der öffentlichen Mobilfunktelefonie und der Telefonie im Digitalfunk BOS ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Durch die vollständige Auslastung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten besteht die Gefahr, dass die Kommunikationsfähigkeit im jeweiligen Netz beeinträchtigt wird.
Diese Einschränkungen gelten auch für die bevorrechtigten Teilnehmer der BOS in Mobilfunknetzen gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen (PTSG).
4.1.3 E-Mail
Über E-Mail erfolgt die schriftliche elektronische Kommunikation zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern.
Grundsätzlich sind eigene oder den landes- und bundesspezifischen Regelungen entsprechend gesicherte IuK-Netze sowie organisationsbezogene Postfächer zu nutzen. Stehen keine gesicherten Netze zur Verfügung, ist zu prüfen, ob die Inhalte durch geeignete Maßnahmen z.B. Verschlüsselung zu sichern sind.
4.1.4 Fax oder sonstige Scansysteme
Mit Scansystemen erfolgt die Übertragung eines oder mehrerer Dokumente in Form einer Datei, z.B. Bilddatei, zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern. Bei Einsatz von Scansystemen ist grundsätzlich der gescannte Inhalt mit dem Originaldokument vor weiterer Verwendung abzugleichen.
4.1.5 Intranet
Die Behörden und Organisationen betreiben eigenständige Intranetplattformen in den jeweiligen IuK-Netzen.
Über ein Intranet werden Informationen von autorisierten Personen für Berechtigte gleichzeitig verfügbar bereitgestellt.
Dies kommt insbesondere in Betracht für:
Die genaue Fundstelle von Informationen ist bekanntzugeben.
Anlassbezogen können geschlossene Benutzergruppen eingerichtet werden.
4.1.6 Internet
Internet ist die weltweite Verknüpfung von öffentlichen Datennetzen.
Damit sind Recherchen von allen frei zugänglichen Informationen möglich. Darüber hinaus können eigene Informationen, z.B. über eine Homepage, veröffentlicht werden.
Dies kommt insbesondere in Betracht für:
Ergänzend können soziale Medien sowie Chatrooms und Foren auch für die Kommunikation mit der Bevölkerung genutzt werden.
4.2 Informations- und Kommunikationsverbindungen
4.2.1 Analog- und Digitalfunk BOS
Der Analogfunk ist ein BOS-eigenes räumlich begrenztes Funknetz zur Übertragung von Sprache und im geringen Maße von Daten.
Der Digitalfunk BOS ist ein BOS-eigenes, verschlüsseltes, bundesweit einheitliches und flächendeckendes Funknetz zur Übertragung von Sprache und Daten. Eine netzübergreifende Kommunikation ist grundsätzlich möglich.
Bei nicht ausreichender Netzabdeckung oder wenn es die Einsatzlage erfordert, kann eine direkte Verbindung ohne Verwendung des Funknetzes im Nahbereich genutzt werden.
Die Regelungen der FwDV / DV 810 "Sprech- und Datenfunkverkehr" sind zu beachten.
4.2.2 Netzwerke
Als Netzwerk bezeichnet man den Verbund mehrerer IuK-Anlagen zum Zweck der Sprach- und Datenkommunikation, z.B. Telefonnetze, Local Area Network (LAN), Wireless Local Area Network (WLAN) und Wide Area Network (WAN), Wireless Personal Area Network (WPAN).
Bei der Nutzung von nicht gesicherten Netzwerken ist die Sicherheit grundsätzlich durch eine Endezu-Ende-Verschlüsselung oder durch den Einsatz geeigneter Verfahren, z.B. Virtual Private Network (VPN), zu erhöhen.
4.2.2.1 Telefonnetze
Telefonnetze unterscheiden sich in Festnetze und Mobilfunknetze.
4.2.2.1.1 Festnetze
Festnetze sind leitungsgebundene eigene und öffentliche Telefonnetze z.B. mit den Eigenschaften:
und den Möglichkeiten:
4.2.2.1.2 Mobilfunknetze
Mobilfunknetze sind öffentliche Telefonnetze mit nicht leitungsgebundenem Anschluss von Mobilfunkendgeräten, z.B. mit den Eigenschaften:
und den Möglichkeiten:
4.2.2.2 LAN verbindet IuK-Geräte über eigene oder gemietete Leitungen innerhalb von Behörden, Dienststellen oder sonstigen Stellen.
4.2.2.3 WLAN verbindet IuK-Geräte über Funk innerhalb von Behörden, Dienststellen oder sonstigen Stellen.
Für die Nutzung eines WLAN wird mindestens ein Access Point benötigt. Eine Verbindung zu einem LAN ist möglich.
Die Reichweiten werden begrenzt durch die eingesetzte Technologie und sind zu beachten.
Für die Vorbereitung und Inbetriebnahme ist ggfs. ein größerer Zeitansatz einzuplanen.
4.2.2.4 WAN kann lokale Netze von Behörden, Dienststellen oder sonstigen Stellen miteinander verbinden.
4.2.2.5 WPAN ist ein nicht leitungsgebundenes Netzwerk welches eine schnelle und einfache Funkverbindung in Nahbereich von kompatiblen Geräten ermöglicht z.B. Bluetooth.
4.2.2.6 Digital Enhanced Cordless Telecommunications (DECT)
DECT ist eine Zugangstechnologie über eine Basisstation mit begrenzter Teilnehmerzahl zur Sprach- und Datenkommunikation.
Die geringen Reichweiten insbesondere in Gebäuden sowie die geringe Abhörsicherheit sind zu beachten.
4.2.3 BOS-Funk zur Bildübertragung
BOS-Funk zur Bildübertragung ermöglicht in BOS-zugewiesenen Frequenzbereichen gerichtet und temporär zwischen mobilen oder ortsfesten Betriebsstellen die Übertragung von Bild- und Videosignalen. Bedarfsweise können auch weitere Datensignale, z.B. Ton- oder Steuersignale, übertragen werden.
4.2.4 Richtfunk
Richtfunk überträgt gleichzeitig unterschiedliche Datensignale, z.B. Sprache, Videoaufnahmen, Dokumente, zwischen festen Standorten in beide Richtungen, auch über große Entfernungen.
Richtfunk kann unabhängig von einem Dienste- oder Serviceanbieter zusätzlich oder alternativ zu leitungsgebundenen Verbindungen genutzt werden.
Durch die Nutzung von Verschlüsselungstechniken ist eine gesicherte Sprach- und Datenübertragung möglich.
Für die Vorbereitung, Erprobung und Inbetriebnahme ist ein größerer Zeitansatz einzuplanen und es sind ausreichend personelle Ressourcen vorzuhalten.
4.2.5 Satellitenfunk
Satellitenfunk kann unterschiedliche Sprach- und Datensignale zwischen zwei Bodenstationen über Satelliten in beide Richtungen und beliebige Entfernungen übertragen.
Satellitenfunk wird ausschließlich durch Dienste- oder Serviceanbieter bereitgestellt.
Es ist zu beachten, dass die Verbindung zum Satelliten nicht durch Sichthindernisse, z.B. Gebäudeabschattung, beeinträchtigt wird.
4.2.6 Grenz- oder Kurzwellenfunk
Grenz- oder Kurzwellenfunk, überträgt wechselseitig unterschiedliche Sprach- und Datensignale zwischen einem Sender und mehreren Empfängern über beliebige Entfernungen.
Aufgrund der geringen Datenübertragungsrate kommt eine Nutzung nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Grenz- oder Kurzwellenfunk wird unabhängig von einem Dienste- oder Serviceanbieter eingesetzt.
Für den Aufbau der Antennenanlagen sind große Freiflächen erforderlich.
4.2.7 Feldkabelbau
Der Feldkabelbau ist eine leitungsgebundene Kommunikationstechnik. Eine Koppelung mit anderen Informations- und Kommunikationsverbindungen sollte grundsätzlich möglich sein.
Der Feldkabelbau ist insbesondere bei Überlastung oder Ausfall von Netzwerken, eine geeignete Kompensationsmöglichkeit.
5. Technische/organisatorische Maßnahmen
Über die vorbereitenden Maßnahmen hinaus sind insbesondere folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:
5.1 Ausstatten von Befehlsstellen
Befehlsstellen sind so auszustatten, dass der Betrieb der erforderlichen Sprach- und Datendienste gewährleistet ist. Befehlsstellen können ortsfest oder beweglich eingerichtet werden.
Erforderlichenfalls sind Konferenz-, Lautsprecher- oder Mithöranlagen, Bilddarstellungsgeräte, Einsatzdokumentations- oder Lagedarstellungssysteme sowie mobile IuK-Mittel für die Erreichbarkeit außerhalb der Befehlsstelle vorzuhalten.
Befehlsstellen zur wiederkehrenden Verwendung und feste Ausweichbefehlsstellen sind vorzubereiten.
Ist eine Verlegung von Befehlsstellen erforderlich, ist dies frühzeitig mitzuteilen. Die Verlegung sollte erst beginnen, wenn die IuK-Technik für die neue Befehlsstelle betriebsbereit ist.
5.2 Herstellen, Betreiben und Unterhalten von Informations- und Kommunikationsverbindungen
Insbesondere ist zu beachten:
5.3 Mitnutzung fremder Informations- und Kommunikationsnetze
Fremde IuK-Netze sind alle Netze, die nicht ausschließlich von BOS genutzt werden. Deren Nutzung ist nur zulässig, wenn keine eigenen IuK-Netze zur Verfügung stehen. Dabei sind Einschränkungen, z.B. Datenschutz, Geheimhaltung, Verfügbarkeit, zu beachten.
Fremde IuK-Netze, die allein hoheitlichen Aufgaben dienen, sind bevorzugt zu nutzen.
Übergänge in fremde IuK-Netze sind durch Hardware, Software oder organisatorische Maßnahmen gegen unbefugte Nutzung zu sichern.
Die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Netzverantwortlichen sind einzuhalten.
Als Maßnahmen kommen z.B. in Betracht:
5.4 Maßnahmen bei Störungen
Es ist grundsätzlich eine Rückfallebene für die Sprach- und Datenübertragung vorzusehen.
Rückfallebenen können sein, z.B.
Störungen sind den zuständigen Stellen unverzüglich zu melden. Betroffene sind über die Auswirkungen zu informieren.
Die landes- bzw. bundesspezifischen Regelungen zur Störungsbeseitigung sind zu beachten.
5.5 Maßnahmen bei Sicherheitsvorfällen
Sicherheitsvorfälle sind den zuständigen Stellen unverzüglich zu melden; weitere Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, z.B. Verhindern von missbräuchlicher Teilnahme an der Kommunikation, sind zu treffen.
Der Verlust sowie das Wiederauffinden von IuK-Mitteln sind unverzüglich zu melden, erforderlichenfalls sind Maßnahmen zu treffen.
Die landes- und bundesspezifischen Regelungen sind zu beachten. Sicherheitsvorfälle können z.B. sein:
6. Schulungsmaßnahmen
Der Umgang mit IuK-Mitteln, einschließlich der Einsatzmöglichkeiten, betrieblichen Regelungen und technischen Grenzen, ist zielgruppenorientiert in Aus- und Fortbildung nach landes- und bundesrechtlichen Vorgaben im erforderlichen Umfang zu vermitteln sowie in Übungen zu vertiefen.
Die Ergebnisse der Einsatznachbereitung sind bei der Fortschreibung der Einsatzunterlagen sowie in der Aus- und Fortbildung umzusetzen.
7. Arten und Vorrangstufen von Nachrichten
Es gibt formlose sowie formgebundene Nachrichten, hierbei können Vorrangstufen verwendet werden.
7.1 Arten der Nachrichten
Bei der mündlichen Übermittlung von Nachrichten werden Gespräch, Durchsage und Spruch unterschieden.
Das Gespräch dient dem unmittelbaren, formlosen Informationsaustausch.
Die Durchsage ist eine formlose Übermittlung von schriftlich abgefassten Nachrichten.
Der Spruch ist die Übermittlung von formgebundenen Nachrichten. Hierbei ist auf die exakte vorgegebene Übermittlung der Nachricht zu achten.
7.2 Vorrangstufen
Vorrangstufen werden vornehmlich bei formgebundenen Nachrichten verwendet und können auf (Vierfach-) Nachrichtenvordrucken abgefasst und über Sprechfunk, Fax, Scansysteme etc. übermittelt werden. In Analogie zu (Vierfach-) Nachrichtenvordrucken werden auch intra- oder internetbasierte Softwareprodukte eingesetzt.
Mit Vorrangstufen soll signalisiert werden, dass der Absender seine Nachricht mit gesteigerter Priorität bearbeitet haben möchte.
Bei Nachrichten mit Vorrangstufen sind Kommunikationsverbindungen zu bevorzugen, die eine technische Bevorrechtigung ermöglichen. Sofern technisch möglich, kann die Vorrangstufe bewirken, dass die Nachricht bevorzugt übertragen wird.
Die Kennzeichnung ist abhängig vom verwendeten technischen System.
Für die Festlegung der Vorrangstufe der Nachricht ist der Absender verantwortlich.
Es gibt drei Vorrangstufen:
Negative Einsatzauswirkungen können z.B. sein: - Mögliche Gefährdung von Personen
Kommunikationsunterlagen Kommunikationsplan (Muster) | Anlage 1 |
Taktischer Organisations- / Kommunikationsplan 1
(Muster)
1) Der taktische Organisations- / Kommunikationsplan ist in elektronischer Form bei den Ausbildungsstätten der Länder erhältlich.
Musterbetriebsverzeichnis2
Datum | Uhrzeit | IuK-Verbindung | IuK-Dienst | In Betrieb seit | Ereignis / Störung | Kompensation | Meldender | Bearbeiter | Bearbeitungsvermerk inkl. Datum und Uhrzeit |
25.02.2017 | 16:30 | Richtfunkstrecke B1 - B2 | Bildübertragung | 25.02.2017 | An Einsatzleiter betriebsbereit übergeben | Meier | Meier | Verbindungen getestet. 25.2.2017 16:00 | |
17.03.2017 | 12:45 | Digitalfunk | Status | Status kann im ELW 2 der EL nicht registriert werden | Statusänderungen per Sprache melden. | Müller | Schulze | Endgerät im ELW neu programmiert. Schulze 17.3.16 14:30 | |
17.03.2017 | 14:00 | Telefonie | Mobilfunk gestört | Anweisung nur noch Digitalfunk nutzen. | Heinz | Schulze | Provider informiert.
Lösung zugesagt 17.3.16 14:15 | ||
2) Das Musterbetriebsbuch in elektronischer Form ist bei den Ausbildungsstätten der Länder erhältlich
Buchstabiertafel | Anlage 2 |
Grundsätzlich ist das nationale Buchstabieralphabet zu verwenden.
Buchstabe | National | International |
A | Anton | Alpha |
Ä | Ärger | |
B | Berta | Bravo |
C | Cäsar | Charlie |
Ch | Charlotte | |
D | Dora | Delta |
E | Emil | Echo |
F | Friedrich | Foxtrott |
G | Gustav | Golf |
H | Heinrich | Hotel |
I | Ida | India |
J | Julius | Juliette |
K | Kaufmann | Kilo |
L | Ludwig | Lima |
M | Martha | Mike |
N | Nordpol | November |
O | Otto | Oscar |
Ö | Ökonom | |
P | Paula | Papa |
Q | Quelle | Quebec |
R | Richard | Romeo |
S | Samuel | Sierra |
Sch | Schule | |
ß | Eszett | Sierra-Sierra |
T | Theodor | Tango |
U | Ulrich | Uniform |
Ü | Übermut | |
V | Viktor | Victor |
W | Wilhelm | Whisky |
X | Xanthippe | X-Ray |
Y | Ypsilon | Yankee |
Z | Zacharias | Zulu |
Zahl | Sprechweise |
0 | Null |
1 | Eins |
2 | Zwo |
3 | Drei |
4 | Vier |
5 | Fünf |
6 | Sechs |
7 | Sieben |
8 | Acht |
9 | Neun |
Abkürzungsverzeichnis | Anlage 3 |
AFKzV | Ausschuss "Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" |
AS | Autorisierte Stelle |
BDBOS | Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben |
BNetzA | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen |
BOS | Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben |
BSI | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik |
DECT | Digital Enhanced Cordless Telecommunications |
IuK | Information- und Kommunikation |
LAN | Local Area Network |
PTSG | Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen |
TTB | Taktisch-technische Betriebsstelle im Digitalfunk BOS |
VPN | Virtual Private Network |
VSA | Verschlusssachenanweisung |
VSD | Verbindungsstelle für den Digitalfunk |
VSt | Vorhaltende Stelle im Digitalfunk BOS |
WAN | Wide Area Network |
WLAN | Wireless Local Area Network |
WPAN | Wireless Private Area Network |
Fachbegriffe | Anlage 4 |
Abholpunkt | Anschlussstelle, an der IuK-Verbindungen übernommen und weitergeführt werden |
Access Point | IuK-Gerät oder IuK-Anlage zur Verbindung von nicht leitungsgebundenen IuK-Geräten und einem LAN |
Authentifizierung | festgelegtes Verfahren zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung am IuK-Verkehr |
Autorisierte Stelle | Verantwortliche Organisationseinheit der Länder und des Bundes für das Bereitstellen der Sprach-, Datendienste und Anwendungen im Digitalfunk BOS in ihrem Zuständigkeitsbereich |
Betreiben | Sammelbegriff für die Durchführung des IuK-Verkehrs |
Betriebsbereitschaft | personelle und materielle Voraussetzungen zur jederzeitigen Durchführung des IuK-Verkehrs einer Betriebsstelle |
Betriebsstelle | Sammelbegriff für Stelle im IuK-Netz, bei der Nachrichten aufgenommen, befördert oder übermittelt werden |
Betriebsunterlagen | alle Unterlagen, die benötigt werden zur - Regelung des Dienstbetriebes
|
Fachdienst | Sammelbegriff für andere Organisationen und Behörden mit Spezialwissen, Spezialtechnik und Spezialausrüstung, z.B. Technisches Hilfswerk |
IT-Sicherheit | Maßnahmen zur Verhinderung
|
IuK-Anlage | betriebsfähige Zusammenfassung von IuK-Geräten oder Baugruppen zum Befördern, Aufnehmen und Vermitteln von Nachrichten auf IuK-Verbindungen |
IuK-Führungskräfte | Zusammenfassung von Personen, die Führungsaufgaben im Bereich der IuK-Spezialkräfte im IuK-Einsatz wahrnehmen. |
IuK-Mittel | alle zur Nachrichtenübertragung und Dokumentation von Sprache und Daten erforderlichen IuK-Geräte und IuK-Anlagen |
IuK-Netz | Zusammenfassung von IuK-Verbindungen. Diese können in taktisch, technisch, betrieblich oder räumlich begrenztem Umfang gegliedert werden |
IuK-Spezialkräfte | Zusammenfassung von Personen mit Fachkenntnissen der eigenen Organisation, anderer Behörden und Organisationen oder externer Dienstleister zum Herstellen, zum Betrieb oder zur Wartung und Instandhaltung von IuK-Technik |
IuK-Verbindung | durch Einsatz von IuK-Mitteln überleitungsgebundene oder nicht leitungsgebundene Übertragungswege zur Beförderung von Informationen |
IuK-Verkehr | Aufnehmen, Befördern, Übermitteln oder Überleiten von Nachrichten auf IuK-Verbindungen |
Kommunikationsplan | Plan zur visuellen Darstellung der Kommunikationsmöglichkeiten |
Kommunikationsskizze | Freihändige nicht formalisierte Zeichnung von Kommunikationsmöglichkeiten |
Netzverbund | Verknüpfung mehrerer IuK-Netze |
Öffentliche Netze | Netze, die nicht für BOS betrieben und grundsätzlich von allen genutzt werden können |
Relaisstelle | IuK-Gerät oder IuK-Anlage zur Vergrößerung der Reichweite, z.B. im Richtfunk oder zur Verbindung von Teilnehmern verschiedener IuK-Netze |
Rückfallebene | Ersatz für eine IuK-Verbindung, ggf. auch unter Inkaufnahme einer Leistungsbeschränkung, z.B. Entfall der Verschlüsselung |
Schnittstelle | technischer Übergang zwischen IuK-Geräten, IuK-Anlagen oder IuK-Netzen |
Störung | technische oder betriebliche Beeinträchtigung oder Ausfall einer IuK-Verbindung |
Unterhalten | Sammelbegriff für die Tätigkeiten, um IuK-Verbindungen betriebsfähig zu erhalten |
Verschlüsselung | Verfahren zur Umwandlung von Informationen, um diese vor unberechtigtem Zugriff zu schützen |
Zugangspunkt | IuK-Gerät oder IuK-Anlage zur Verbindung von nicht leitungsgebundenen IuK-Geräten und einem LAN |
Mustergliederung eines Einsatzabschnittsbefehls für den IuK-Einsatz | Anlage 5 |
Erlass des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 800 "Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz"
- Stand November 2017 -
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 800 "Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz" - Stand November 2017 - wird im Freistaat Thüringen verbindlich eingeführt.
Der Erlass tritt am 1. September 2018 in Kraft.
ENDE |