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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
- Berlin -
Vom 13. Oktober 2010
(GVBl. Nr. 25 vom 22.10.2010 S. 465)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel I
Änderung des Landesbeamtengesetzes
Dem § 74 des Landesbeamtengesetzes vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70) wird folgender Absatz 6 angefügt:
"(6) Die Vorschriften der §§ 19 bis 22 des Gendiagnostikgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2529, 3672) gelten entsprechend für Beamtinnen und Beamte, für Bewerberinnen und Bewerber oder Personen, deren Beamtenverhältnis beendet ist sowie für das Land Berlin und sonstige landesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Dienstherrnfähigkeit besitzen. Der Senat regelt durch Rechtsverordnung die entsprechende Anwendung der aufgrund von § 20 Absatz 3 des Gendiagnostikgesetzes erlassenen Rechtsverordnung auf Beamtinnen und Beamte."
Artikel II
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.