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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Laufbahngesetzes und weiterer Vorschriften

Vom 29. November 2013

(GVBl. Nr. 34 vom 11.12.2013 S. 628)


Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel I
Änderung des Laufbahngesetzes

Das Laufbahngesetz vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266) wird wie folgt geändert:

1. § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 4 wird wie folgt gefasst: 

altneu
1. allgemeiner Verwaltungsdienst, Dienste der Feuerwehr und Polizei: die für Inneres zuständige Senatsverwaltung,

4. Justiz: die für Justiz zuständige Senatsverwaltung,

 "1. allgemeiner Verwaltungsdienst, feuerwehrtechnischer Dienst und Polizeivollzugsdienst: die für Inneres zuständige Senatsverwaltung,"

"4. Justiz und Justizvollzugsdienst: die für Justiz zuständige Senatsverwaltung,"

2. Dem § 5 wird folgender Absatz 4 angefügt:

"(4) Haben sich die Anforderungen an die fachliche Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in der Zeit erhöht, in der sich ihre oder seine Bewerbung um Einstellung infolge der Geburt oder Betreuung eines Kindes verzögert hat, und hat sie oder er sich innerhalb von drei Jahren nach der Geburt dieses Kindes beworben, so ist der Grad ihrer oder seiner fachlichen Eignung nach den Anforderungen zu prüfen, die zu dem Zeitpunkt bestanden haben, zu dem sie oder er sich ohne die Geburt des Kindes hätte bewerben können. Für die Berechnung des Zeitraums der Verzögerung sind die Fristen nach § 4 Absatz 1 des Bundeseltern-geld- und Elternzeitgesetzes sowie nach § 3 Absatz 2 des Mutterschutzgesetzes zugrunde zu legen. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Verzögerung der Einstellung wegen der tatsächlichen Pflege einer oder eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen."

3. § 8 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter "bei Laufbahnen mit besonderen Anforderungen" gestrichen.

b) Nach Absatz 4 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

"Der nach Satz 1 geforderte Mastergrad muss in einem akkreditierten Studiengang erworben worden sein, soweit er nicht an einer Universität erworben wurde."

4. In § 12 Absatz 6 wird das Wort "Angestelltenverhältnis" durch das Wort "Beschäftigungsverhältnis" ersetzt.

5. § 13 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort "Unbeschadet" durch das Wort "Abweichend" ersetzt.

bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst: 

altneu
Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 entfallen, wenn eine gleichwertige dienstliche Qualifikation erworben worden ist. "Die nach Satz 1 Nummer 1 geforderte Voraussetzung der Hochschulqualifikation entfällt, wenn von der Beamtin oder dem Beamten während der Erprobungszeit eine dienstliche Qualifikation erworben worden ist, die mit der in Nummer 1 geforderten Hochschulqualifikation gleichwertig ist."

b) Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst: 

altneu
Abweichend von Satz 1 Nummer 2 ist eine Beförderung vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Probezeit zulässig, wenn
  1. Zeiten nach § 12 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 zu berücksichtigen sind (Nachteilsausgleich) oder
  2. während der Probezeit durchgängig Leistungen erbracht worden sind, die die Anforderungen deutlich übertreffen (§ 27 Absatz 2).
 "Abweichend von Satz 1 Nummer 2 ist eine Beförderung vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Probezeit zulässig
  1. zum Ausgleich von Verzögerungen bei der beruflichen Entwicklung infolge der Geburt eines Kindes während des Beamtenverhältnisses oder der in § 12 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 genannten Zeiten (Nachteilsausgleich) oder
  2. wenn während der Probezeit durchgängig Leistungen erbracht worden sind, die die Anforderungen deutlich übertreffen (§ 27 Absatz 2)."

c) Absatz 7 wird wie folgt gefasst: 

altneu
(7) Die Beförderung von Beamtinnen und Beamten, die im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 eingestellt worden sind, in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 setzt voraus, dass sie die Voraussetzungen
  1. für eine Einstellung im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 erfüllen und erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben oder
  2. für eine Beförderung nach Absatz 4 in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 erfüllen

sowie das darunterliegende, regelmäßig zu durchlaufende Amt bereits verliehen ist. In Fällen nach Satz 1 Nummer 1 beträgt die Erprobungszeit abweichend von Absatz 2 Satz 2 zwölf Monate. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für den Amtsanwaltsdienst und für den Schuldienst.

 "(7) Die Beförderung von Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2 in ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 14 setzt voraus, dass sie
  1. im zweiten Einstiegsamt oder in einem höheren Amt der Laufbahngruppe 2 eingestellt worden sind oder
  2. die Voraussetzungen für eine Beförderung nach Absatz 4 in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 erfüllen

sowie das darunterliegende, regelmäßig zu durchlaufende Amt bereits verliehen ist. Satz 1 gilt nicht für den Amtsanwaltsdienst und für den Schuldienst."

6. § 27 Absatz 2 Satz 2 zweiter Halbsatz wird wie folgt gefasst: 

altneu
Zwischenbewertungen und Binnendifferenzierungen sind zulässig. "Zwischenbewertungen oder Binnendifferenzierungen sind zulässig."

7. Dem § 28 wird folgender Satz angefügt:

"Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Ausbildung und Prüfung im Amtsanwaltsdienst."

8. § 31 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 1

1. das Gesetz über die Ernennung der Amtsanwälte,

wird aufgehoben.

b) Die bisherigen Nummern 2 bis 4 werden die neuen Nummern 1 bis 3.

9. Dem § 39 wird folgender Satz angefügt:

"Eine nach dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgrund der nach Satz 1 fortgeltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erworbene Befähigung für eine am 31. Dezember 2012 bestehende Laufbahn gilt auch für diejenige Laufbahn, der sie nach § 36 mit dem jeweiligen Einstiegsamt zugeordnet worden ist."

10. Die Anlage zu § 36 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: 

altneu
Anlage
(zu § 36 Absatz 1)
Zuordnung der bisherigen Laufbahnen zu den Laufbahnfachrichtungen nach § 2 Absatz 2


Laufbahnfachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst (neu)

Laufbahn (alt) Laufbahngruppe (alt) Laufbahngruppe (neu)
ArchivdienstGehobener Dienst 2
Höherer Dienst 2
Nichttechnischer Dienst der allgemeinen VerwaltungEinfacher Dienst 1
Mittlerer Dienst 1
Gehobener Dienst 2
Höherer Dienst 2
SozialversicherungsdienstGehobener Dienst 2
Verwaltungsdienst an JustizvollzugsanstaltenMittlerer Dienst 1
Gehobener Dienst 2
Geschlossene Laufbahnen  
Dienst in der DatenverarbeitungGehobener Dienst 2
Fachverwaltungsdienst / Fachrichtung DatenverarbeitungHöherer Dienst 2
Fachverwaltungsdienst / Fachrichtung StatistikHöherer Dienst 2
PolizeiverwaltungsdienstMittlerer Dienst 1
Gehobener Dienst 2

 

Laufbahnfachrichtung Bildung (neu)

Laufbahn (alt) Laufbahngruppe (alt) Laufbahngruppe (neu)
Fachlehrer an Lehranstalten für technische Assistenten in der MedizinGehobener Dienst 2
SchuldienstGehobener Dienst 2
Höherer Dienst 2
SchulaufsichtsdienstHöherer Dienst 2
VolkshochschuldienstHöherer Dienst 2
Geschlossene Laufbahnen  
Lehrer für FachpraxisGehobener Dienst 2

 

Laufbahnfachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste (neu)

Laufbahn (alt)Laufbahngruppe (alt) Laufbahngruppe (neu)
Ärztlicher DienstHöherer Dienst 2
LebensmittelkontrolldienstMittlerer Dienst 1
Dienst als GesundheitsaufseherMittlerer Dienst 1
Dienst als WeinkontrolleurGehobener Dienst 2
Pharmazeutischer DienstHöherer Dienst 2
SozialdienstGehobener Dienst 2
Höherer Dienst 2
Tierärztlicher DienstHöherer Dienst 2
Zahnärztlicher DienstHöherer Dienst 2
Geschlossene Laufbahnen  
Fachverwaltungsdienst / Fachrichtung GesundheitswesenHöherer Dienst 2

 

Laufbahnfachrichtung Justiz und Justizvollzugsdienst (neu)

Laufbahn (alt) Laufbahngruppe (alt) Laufbahngruppe (neu)
Allgemeiner JustizvollzugsdienstMittlerer Dienst 1
AmtsanwaltsdienstGehobener Dienst 2
GerichtsvollzieherdienstMittlerer Dienst 1
JustizvollstreckungsdienstMittlerer Dienst 1
JustizwachtmeisterdienstEinfacher Dienst 1
Krankenpflegedienst an JustizvollzugsanstaltenMittlerer Dienst 1
Mittlerer JustizdienstMittlerer Dienst 1
RechtspflegerGehobener Dienst 2
Werkdienst an JustizvollzugsanstaltenMittlerer Dienst 1

 

Laufbahnfachrichtung Steuerverwaltung (neu)

Laufbahn (alt) Laufbahngruppe (alt) Laufbahngruppe (neu)
SteuerverwaltungsdienstEinfacher Dienst 1
Mittlerer Dienst 1
Gehobener Dienst 2
Höherer Dienst2

 

Laufbahnfachrichtung Technische Dienste (neu)

Laufbahn (alt) Laufbahngruppe (alt) Laufbahngruppe (neu)
Bautechnischer Verwaltungsdienst beim Deutschen Institut für BautechnikGehobener Dienst 2
Höherer Dienst 2
Eichtechnischer DienstMittlerer Dienst 1
Gehobener Dienst 2
Höherer Dienst 2
Fachverwaltungsdienst / Fachrichtung UmweltschutzHöherer Dienst 2
ForstdienstGehobener Dienst 2
Höherer Dienst 2
Technischer Dienst in der ArbeitsschutzverwaltungMittlerer Dienst 1
Gehobener Dienst 2
Höherer Dienst 2
Geschlossene Laufbahnen  
Bautechnischer VerwaltungsdienstMittlerer Dienst 1
Gehobener Dienst 2
Höherer Dienst 2
Gartenbautechnischer VerwaltungsdienstMittlerer Dienst 1
Gehobener Dienst 2
Höherer Dienst 2
Technischer Verwaltungsdienst / Fachrichtung LandespflegeHöherer Dienst 2
Technischer Verwaltungsdienst / Fachrichtung StädtebauHöherer Dienst 2
Vermessungstechnischer VerwaltungsdienstMittlerer Dienst 1
Gehobener Dienst 2
Höherer Dienst 2

 

Laufbahnfachrichtung Wissenschaftliche Dienste (neu)

Laufbahn (alt)

Laufbahngruppe (alt) Laufbahngruppe (neu)
Akademischer RatHöherer Dienst 2
Dienst an öffentlichen BüchereienGehobener Dienst 2
Höherer Dienst 2
Dienst an wissenschaftlichen BibliothekenGehobener Dienst 2
Höherer Dienst 2
KonservatorenHöherer Dienst 2
MuseumsdienstHöherer Dienst 2
Geschlossene Laufbahnen  
ChemiedienstHöherer Dienst 2
Dienst an der BerufsakademieHöherer Dienst 2
Fachverwaltungsdienst / Fachrichtung ForschungHöherer Dienst 2
Fachverwaltungsdienst / Fachrichtung LandesbildstelleHöherer Dienst 2
SchloßdienstMittlerer Dienst 1
Gehobener Dienst 2
Studienrat im HochschuldienstHöherer Dienst 2
UniversitätsdienstHöherer Dienst 2
Wissenschaftlicher Dienstam Archäologischen Landesamt BerlinHöherer Dienst 2
am Botanischen Garten und Botanischen MuseumHöherer Dienst 2
am GroßrechenzentrumHöherer Dienst 2
am Museum für Verkehr und TechnikHöherer Dienst 2
am Pädagogischen ZentrumHöherer Dienst 2
an der Versuchsanstalt für Wasserbau und SchiffbauHöherer Dienst 2

Geschlossene Laufbahnen: Laufbahnen, in die Bewerber nicht mehr eingestellt und Beamte anderer Dienstherren nicht mehr übernommen werden

 "Anlage
(zu § 36 Absatz 1)
Zuordnung der bisherigen Laufbahnen zu den Laufbahnfachrichtungen nach § 2 Absatz 2
Laufbahnfachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst (neu)
Laufbahn (alt)Laufbahngruppe (alt)Laufbahngruppe (neu)
ArchivdienstGehobener Dienst2
Höherer Dienst2
Nichttechnischer Dienst der allgemeinen VerwaltungEinfacher Dienst1
Mittlerer Dienst1
Gehobener Dienst2
Höherer Dienst2
SozialversicherungsdienstGehobener Dienst2
Verwaltungsdienst an JustizvollzugsanstaltenMittlerer Dienst1
Gehobener Dienst2
Geschlossene Laufbahnen
Dienst in der DatenverarbeitungGehobener Dienst2
Fachverwaltungsdienst/Fachrichtung DatenverarbeitungHöherer Dienst2
Fachverwaltungsdienst/Fachrichtung StatistikHöherer Dienst2
PolizeiverwaltungsdienstMittlerer Dienst1
Gehobener Dienst2
Laufbahnfachrichtung Bildung (neu)
Laufbahn (alt)Laufbahngruppe (alt)Laufbahngruppe (neu)
Fachlehrer an Lehranstalten für technische Assistenten in der MedizinGehobener Dienst2
SchuldienstGehobener Dienst2
Höherer Dienst2
SchulaufsichtsdienstHöherer Dienst2
VolkshochschuldienstHöherer Dienst2
Geschlossene Laufbahn
Lehrer für FachpraxisGehobener Dienst2
Laufbahnfachrichtung feuerwehrtechnischer Dienst (neu)
Laufbahn (alt)Laufbahngruppe (alt)Laufbahngruppe (neu)
Feuerwehrtechnischer DienstMittlerer Dienstunverändert
Gehobener Dienst
Höherer Dienst
Laufbahnfachrichtung Gesundheit und Soziales (neu)
Laufbahn (alt)Laufbahngruppe (alt)Laufbahngruppe (neu)
Ärztlicher DienstHöherer Dienst2
LebensmittelkontrolldienstMittlerer Dienst1
Dienst als GesundheitsaufseherMittlerer Dienst1
Dienst als WeinkontrolleurGehobener Dienst2
Pharmazeutischer DienstHöherer Dienst2
SozialdienstGehobener Dienst2
Höherer Dienst2
Tierärztlicher DienstHöherer Dienst2
Zahnärztlicher DienstHöherer Dienst2
Geschlossene Laufbahn
Fachverwaltungsdienst/Fachrichtung GesundheitswesenHöherer Dienst2
Laufbahnfachrichtung Justiz und Justizvollzugsdienst (neu)
Laufbahn (alt)Laufbahngruppe (alt)Laufbahngruppe (neu)
Allgemeiner JustizvollzugsdienstMittlerer Dienst1
AmtsanwaltsdienstGehobener Dienst2
GerichtsvollzieherdienstMittlerer Dienst1
JustizwachtmeisterdienstEinfacher Dienst1
Krankenpflegedienst an JustizvollzugsanstaltenMittlerer Dienst1
Mittlerer JustizdienstMittlerer Dienst1
RechtspflegerGehobener Dienst2
Werkdienst an JustizvollzugsanstaltenMittlerer Dienst1
Geschlossene Laufbahn
JustizvollstreckungsdienstMittlerer Dienst1
Laufbahnfachrichtung Polizeivollzugsdienst (neu)
Laufbahn (alt)Laufbahngruppe (alt)Laufbahngruppe (neu)
GewerbeaußendienstGehobener Dienstunverändert
Höherer Dienst
KriminalpolizeidienstGehobener Dienst
Höherer Dienst
SchutzpolizeidienstMittlerer Dienst
Gehobener Dienst
Höherer Dienst
Geschlossene Laufbahnen
(mittlerer) GewerbeaußendienstMittlerer Dienst
(mittlerer) KriminalpolizeidienstMittlerer Dienst
Laufbahnfachrichtung Steuerverwaltung (neu)
Laufbahn (alt)Laufbahngruppe (alt)Laufbahngruppe (neu)
SteuerverwaltungsdienstEinfacher Dienst1
Mittlerer Dienst1
Gehobener Dienst2
Höherer Dienst2
Laufbahnfachrichtung Technische Dienste (neu)
Laufbahn (alt)Laufbahngruppe (alt)Laufbahngruppe (neu)
Bautechnischer Verwaltungsdienst beim Deutschen Institut für BautechnikGehobener Dienst2
Höherer Dienst2
Eichtechnischer DienstMittlerer Dienst1
Gehobener Dienst2
Höherer Dienst2
Fachverwaltungsdienst/Fachrichtung UmweltschutzHöherer Dienst2
ForstdienstGehobener Dienst2
Höherer Dienst2
Technischer Dienst in der ArbeitsschutzverwaltungMittlerer Dienst1
Gehobener Dienst2
Höherer Dienst2
Technischer Dienst beim Polizeipräsidenten in BerlinGehobener Dienst2
Höherer Dienst2
Geschlossene Laufbahnen
Bautechnischer VerwaltungsdienstMittlerer Dienst1
Gehobener Dienst2
Höherer Dienst2
Gartenbautechnischer VerwaltungsdienstMittlerer Dienst1
Gehobener Dienst2
Höherer Dienst2
Technischer Verwaltungsdienst/Fachrichtung LandespflegeHöherer Dienst2
Technischer Verwaltungsdienst/Fachrichtung StädtebauHöherer Dienst2
Vermessungstechnischer VerwaltungsdienstMittlerer Dienst1
Gehobener Dienst2
Höherer Dienst2
Laufbahnfachrichtung Wissenschaftliche Dienste (neu)
Laufbahn (alt)Laufbahngruppe (alt)Laufbahngruppe (neu)
Geschlossene Laufbahnen
ChemiedienstHöherer Dienst 2
Dienst an der BerufsakademieHöherer Dienst 2
Fachverwaltungsdienst/Fachrichtung ForschungHöherer Dienst 2
Fachverwaltungsdienst/Fachrichtung LandesbildstelleHöherer Dienst 2
SchloßdienstMittlerer Dienst 1
Gehobener Dienst 2
Studienrat im HochschuldienstHöherer Dienst 2
UniversitätsdienstHöherer Dienst 2
Wissenschaftlicher Dienstam Archäologischen Landesamt BerlinHöherer Dienst 2
am Botanischen Garten und Botanischen MuseumHöherer Dienst 2
am GroßrechenzentrumHöherer Dienst 2
am Museum für Verkehr und TechnikHöherer Dienst 2
am Pädagogischen ZentrumHöherer Dienst 2
an der Versuchsanstalt für Wasserbau und SchiffbauHöherer Dienst 2

Geschlossene Laufbahnen: Laufbahnen, in die Bewerber nicht mehr eingestellt und Beamte anderer Dienstherrn nicht mehr übernommen werden."

Artikel II
Änderung weiterer Vorschriften

1. § 6 Absatz 5 Satz 2 zweiter Halbsatz des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes in der Fassung vom 21. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 10), das zuletzt durch Artikel V § 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: 

altneu
Zwischenbewertungen und Binnendifferenzierungen sind zulässig. "Zwischenbewertungen oder Binnendifferenzierungen sind zulässig."

2. Das Gesetz über die Ernennung der Amtsanwälte vom 26. Juli 1951 (GVBl. S. 546), das zuletzt durch Nummer 57 der Anlage zu § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 4. März 2005 (GVBl. S. 125) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Artikel III
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

ENDE

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