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Regelwerk Arbeitsschutz

Bekanntmachung über die nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zuständigen Behörden
- Bremen -

Vom 11. Februar 2014
(Brem.Abl. Nr. 28 vom 24.02.2014 S. 174)



Der Senat bestimmt:

§ 1

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist zuständige Behörde für den Vollzug der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.


§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


UWS Umweltmanagement GmbHENDE