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Bekanntmachung über die nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zuständigen Behörden
- Bremen -
Vom 11. Februar 2014
(Brem.Abl. Nr. 28 vom 24.02.2014 S. 174)
Der Senat bestimmt:
Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist zuständige Behörde für den Vollzug der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
ENDE |