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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes
Vom 22. Juni 2010
(Brem.GBl. Nr. 33 vom 30.06.3010 S. 375)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Das Bremische Ladenschlussgesetz vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 - 8050-a-1), das durch Gesetz vom 23. Juni 2009 (Brem. GBl S. 207) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 15 Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
2. einer auf Grund der § 9 oder § 10 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung zuwider handelt. | "2. entgegen § 9 Absatz 1 oder § 9a Absatz 1 in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 9a Absatz 2 andere als die zum Verkauf zugelassenen Waren feilhält." |
2. In § 18 Absatz 5 wird die Angabe "30. September 2010" durch die Angabe "31. März 2012" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
ENDE