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Gesetz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes
- Bremen -
Vom 26. September 2017
(Brem.GBl. Nr. 86 vom 28.09.2017 S. 388)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Das Bremische Bildungsurlaubsgesetz vom 18. Dezember 1974 (Brem.GBl. S. 348 - 223-i-1), das zuletzt durch Gesetz vom 23. März 2010 (Brem.GBl. S. 269, 298) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
BremBUG - Bremisches Bildungsurlaubsgesetz | "Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG)" |
2. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Das Wort "Bildungsurlaub" wird durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.
bb) Die Wörter "der §§ 1 und 2" werden durch die Wörter "des § 1 Absatz 1 und des § 2" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "Bildungsurlaub" durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird das Wort "Bildungsurlaub" durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.
b) In Absatz 1 werden die Wörter "eines bezahlten Bildungsurlaubs" durch die Wörter "einer bezahlten Bildungszeit" ersetzt.
c) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "der Bildungsurlaub" durch die Wörter "die Bildungszeit" ersetzt.
d) In Absatz 3 wird das Wort "Bildungsurlaub" jeweils durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.
4. In § 4 werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" ersetzt.
5. In § 5 Absatz 2 wird das Wort "Bildungsurlaub" durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.
6. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" ersetzt.
b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" ersetzt.
bb) In Satz 2 werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" ersetzt.
c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter "Der Bildungsurlaub" durch die Wörter "Die Bildungszeit" ersetzt.
bb) In Satz 2 wird das Wort "Bildungsurlaub" durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.
d) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "den Bildungsurlaub" durch die Wörter "die Bildungszeit" ersetzt.
e) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter "Der Bildungsurlaub" durch die Wörter "Die Bildungszeit" ersetzt.
bb) In Satz 2 wird das Wort "Er" durch das Wort "Sie" ersetzt.
f) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" und die Wörter "den Bildungsurlaub" durch die Wörter "die Bildungszeit" ersetzt.
7. § 8 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" ersetzt.
b) In Absatz 1 wird das Wort "Bildungsurlaub" durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.
c) In Absatz 3 werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" ersetzt.
8. § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird das Wort "Bildungsurlaub" durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.
b) In Satz 2 werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" ersetzt.
9. In § 10 Absatz 1 wird das Wort "Bildungsurlaub" durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 171585
ENDE |