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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes
- Bremen -

Vom 26. September 2017
(Brem.GBl. Nr. 86 vom 28.09.2017 S. 388)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Das Bremische Bildungsurlaubsgesetz vom 18. Dezember 1974 (Brem.GBl. S. 348 - 223-i-1), das zuletzt durch Gesetz vom 23. März 2010 (Brem.GBl. S. 269, 298) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

altneu
BremBUG - Bremisches Bildungsurlaubsgesetz"Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG)"

2. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Das Wort "Bildungsurlaub" wird durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.

bb) Die Wörter "der §§ 1 und 2" werden durch die Wörter "des § 1 Absatz 1 und des § 2" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird das Wort "Bildungsurlaub" durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.

3. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort "Bildungsurlaub" durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.

b) In Absatz 1 werden die Wörter "eines bezahlten Bildungsurlaubs" durch die Wörter "einer bezahlten Bildungszeit" ersetzt.

c) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "der Bildungsurlaub" durch die Wörter "die Bildungszeit" ersetzt.

d) In Absatz 3 wird das Wort "Bildungsurlaub" jeweils durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.

4. In § 4 werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" ersetzt.

5. In § 5 Absatz 2 wird das Wort "Bildungsurlaub" durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.

6. § 7 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" ersetzt.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" ersetzt.

bb) In Satz 2 werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" ersetzt.

c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "Der Bildungsurlaub" durch die Wörter "Die Bildungszeit" ersetzt.

bb) In Satz 2 wird das Wort "Bildungsurlaub" durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.

d) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "den Bildungsurlaub" durch die Wörter "die Bildungszeit" ersetzt.

e) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "Der Bildungsurlaub" durch die Wörter "Die Bildungszeit" ersetzt.

bb) In Satz 2 wird das Wort "Er" durch das Wort "Sie" ersetzt.

f) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" und die Wörter "den Bildungsurlaub" durch die Wörter "die Bildungszeit" ersetzt.

7. § 8 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" ersetzt.

b) In Absatz 1 wird das Wort "Bildungsurlaub" durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.

c) In Absatz 3 werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" ersetzt.

8. § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird das Wort "Bildungsurlaub" durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.

b) In Satz 2 werden die Wörter "des Bildungsurlaubs" durch die Wörter "der Bildungszeit" ersetzt.

9. In § 10 Absatz 1 wird das Wort "Bildungsurlaub" durch das Wort "Bildungszeit" ersetzt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ID 171585

ENDE