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Gesetz zur Anpassung bildungsrechtlicher Gesetze an die europäische Datenschutz-Grundverordnung
- Bremen -
Vom 8. Mai 2018
(Brem.GBl. Nr. 40 vom 11.05.2018 S. 159)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene, Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Schuldatenschutzgesetzes
(nicht dargestellt)
Artikel 2
Änderung des Bremischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Das Bremische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 28. Januar 2014 (Brem.GBl. S. 74 8001-c-1), das zuletzt durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 638) geändert worden ist, wird die folgt geändert:
1. In § 9 Absatz 2 wird Satz 2
Die Ausbildungsnachweise, sonstige Befähigungsnachweise, die nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung oder sonstige nachgewiesene Qualifikation müssen für eine Anerkennung zum Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb der letzten zehn Jahre erworben oder praktiziert worden sein.
gestrichen.
2. In § 13b Absatz 4 werden die Wörter "der Richtlinien 95/46/EG " durch die Wörter "der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. Nr. L 119 vom 4. Mai 2016, S.1)" ersetzt und nach dem Wort "und" werden die Wörter "der Richtlinie" eingefügt.
3. In § 17 Absatz 6 Nummer 2 wird das Wort "Arten" durch das Wort "Kategorien" und die Wörter " § 2 Absatz 6 des Bremischen Datenschutzgesetzes" werden durch die Wörter "Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/679 in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
ID 180788
ENDE |