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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Entfristung und Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht
- Hamburg -

Vom 7. Dezember 2021
(HmbGVBl. Nr. 78 vom 10.12.2021 S. 840)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1

§ 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes vom 30. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 350)

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

wird aufgehoben.

Artikel 2

§ 111a Absatz 1 Satz 3 des Hamburgischen Beamtengesetzes vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405), zuletzt geändert am 19. Dezember 2019 (HmbGVBl. S. 527), erhält folgende Fassung:

altneu
Die Rückenkennzeichnung weist zusätzlich die Buchstabenfolge "HH" auf."Die Rückenkennzeichnung soll zusätzlich die Buchstabenfolge "HH" aufweisen."

ID: 212632

ENDE