Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Frame öffnen

ArbSch-ZustVO - Zuständigkeitsverordnung für das Arbeitsschutz- und Produktsicherheitsrecht
- Sachsen-Anhalt -

Vom 2. Juli 2009
(GVBl. Nr. 12 vom 06.07.2009 S. 346; 28.01.2021 S. 32 21)



Überschrift geändert 21

§ 1 Bestimmung der zuständigen Behörde

(1) Für die Ausführung der in der Anlage zu dieser Verordnung bezeichneten Rechtsvorschriften und der Maßnahmen sind die dort genannten Stellen zuständig. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung.

(2) Die für die Erteilung einer Erlaubnis, Genehmigung oder sonstigen Berechtigung für eine Festsetzung, öffentliche Bestellung oder für die Ausstellung eines Befähigungsnachweises zuständige Stelle entscheidet auch über deren Versagung, Rücknahme, Widerruf, Entziehung, Änderung, Aufhebung oder Ablehnung.

(3) Soweit sich aus der Anlage und anderen Rechtsvorschriften keine Zuständigkeit ergibt, ist das Landesamt für Verbraucherschutz für deren Vollzug zuständig.

(4) In Betrieben und Anlagen die der Bergaufsicht unterliegen, tritt das Landesamt für Geologie und Bergwesen an die Stelle des Landesamtes für Verbraucherschutz.

§ 2 Übergangsregelung

Ändern sich Zuständigkeiten nach dieser Verordnung, so führen die bisher zuständigen Stellen die bei ihnen anhängigen Verfahren zu Ende.

.

 Anlage 21
(zu § 1 Abs. 1)


Lfd. Nr.RechtsvorschriftAufgabeZuständige Stelle 1
1.Gewerbeordnung
1.1. § 139b Abs. 6 2Betreten und Besichtigen der UnterkünfteLAV
2.Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
2.1. § 7 Abs. 2Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über SonntagsbeschäftigungLAV
3.Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
3.1. § 8 Abs. 2Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über SonntagsbeschäftigungLAV
4.Heimarbeitsgesetz
4.1. § 3 Abs. 1 Satz 1Zuständige ArbeitsbehördeMS
4.2. § 3 Abs. 2Aufsicht über die Durchführung des GesetzesLAV
4.3. § 4 Abs. 1Errichtung von HeimarbeitsausschüssenMS
4.4. § 4 Abs. 2Bestimmung des HeimarbeitsausschussvorsitzendenMS
4.5. § 5 Abs. 1Berufung der BeisitzerMS
4.6. § 5 Abs. 3Amtsenthebung der BeisitzerMS
4.7. § 6 Satz 3 und 4Entgegennahme und Weitergabe der HeimarbeitslistenLAV
4.8. § 7 Satz 1Entgegennahme der Mitteilung über die erstmalige Ausgabe von HeimarbeitLAV
4.9. § 9 Abs. 2Genehmigung der Ausgabe von Entgelt- und ArbeitszettelnLAV
4.10. § 9 Abs. 3 Satz 2Verlangen der Vorlage der EntgeltbelegeLAV
4.11. § 10 Satz 2Anordnung von Maßnahmen zum Schutz vor ZeitversäumnissenLAV
4.12. § 11 Abs. 2Zustimmung zur Verteilung der HeimarbeitMS
4.13. § 14 Abs. 2Verfügungen zur Durchführung des öffentlichen GesundheitsschutzesLkr
4.14. § 15Entgegennahme der Anzeige über Ausgabe von Heimarbeit mit besonderen GefahrenLAV/Lkr
4.15. § 16aAnordnung zum Arbeits- und GefahrenschutzLAV
4.16. § 19 Abs. 2 Satz 1 und 4Zustimmung zu bindenden FestsetzungenMS
4.17. § 19 Abs. 3 Satz 3Billigung von VergleichenLAV
4.18. § 22 Abs. 3 Satz 1Einrichtung von Entgeltausschüssen für fremde HilfskräfteMS
4.19. § 23 Abs. 1Organisation einer wirksamen Überwachung und Einsatz von EntgeltprüfernMS
4.20. § 23 Abs. 3Übertragung der Entgeltprüfung an andere StellenMS
4.21. §§ 24, 25Aufforderung zur Nachzahlung der Minderbeträge; Klagebefugnis der LänderLAV
4.22. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2Verlangen von Auskünften über EntgelteLAV
4.23. § 30Verbot der Ausgabe und Weitergabe von HeimarbeitLAV
5.Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes
5.1. § 2Bekanntmachung der Errichtung des HeimarbeitsausschussesMS
5.2. § 3 Abs. 2Anhörung der SpitzenorganisationenMS
5.3. § 4 Abs. 1 und 4 Satz 2 und 3Berufung der Beisitzer des HeimarbeitsausschussesMS
5.4. § 5 Abs. 1 und 2Verfahren vor den HeimarbeitsausschüssenMS
5.5. § 7 Abs. 1ZustimmungsverfahrenMS
5.6. § 7 Abs. 2Stellungnahme bei GleichstellungLAV
5.7. § 7 Abs. 3 Satz 1ZustimmungsverfahrenMS
5.8. § 7 Abs. 3 Satz 4Zuleitung von NiederschriftenMS
5.9. § 8 Abs. 1Errichtung von EntgeltausschüssenMS
5.10. § 9 Abs. 4 Satz 1Muster für ListenführungMS
5.11. § 10 Abs. 1Muster für EntgeltbücherMS
5.12. § 12 Abs. 3 bis 6Form und Inhalt der EntgeltbelegeMS
6.Arbeitsschutzgesetz
6.1. § 6 Abs. 1Anordnung zur Bereitstellung von Unterlagen bei besonderen GefährdungssituationenLAV
6.2. § 17 Abs. 2BeschwerdestelleLAV
6.3. § 20a- Entwicklung und Fortschreibung der Gemeinsamen Deutschen ArbeitsschutzstrategieMS
- Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen ArbeitsschutzstrategieLAV
6.4. § 21 Abs. 1Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der darauf gestützten Verordnungen, soweit in dieser Verordnung oder anderen Zuständigkeitsverordnungen des Landes nicht anderes geregelt sowie Beratung der Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer PflichtenLAV
6.5. § 21 Abs. 3Zusammenwirken mit 
- der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften im Rahmen der gemeinsamen landesbezogenen StelleMS
- einzelnen UnfallversicherungsträgernLAV
6.6. § 21 Abs. 4Vereinbarungen mit den gesetzlichen UnfallversicherungsträgernMS
6.7. § 22 Abs. 1 und 2Verlangen von Auskünften und Unterlagen, BetretungsrechteLAV
6.8. § 22 Abs. 3Anordnung im EinzelfallLAV
6.9. § 23 Abs. 1Entgegennahme von Mitteilungen der ArbeitgeberLAV
6.10. § 23 Abs. 3Unterrichtung anderer zuständiger Behörden über Verstöße sowie Zusammenarbeit mit anderen InstitutionenLAV
6.11. § 23 Abs. 4Veröffentlichung eines JahresberichtesMS
7.Baustellenverordnung
7.1. § 2 Abs. 2Entgegennahme der VorankündigungLAV
8.Biostoffverordnung
8.1. § 15 Abs. 1Erteilung einer Erlaubnis für Tätigkeiten
der Schutzstufe 3 oder 4
LAV
8.2. § 15 Abs. 2Entgegennahme einer behördlichen Entscheidung, die die Erlaubnis nach Absatz 1 einschließtLAV
8.3. § 15 Abs. 2 und 3Anfordern von UnterlagenLAV
8.4. § 16 Abs. 1 und 4Entgegennahme einer AnzeigeLAV
8.5. § 17 Abs. 1Entgegennahme von InformationenLAV
8.6. § 17 Abs. 2Verlangen der Übermittlung von InformationenLAV
8.7. § 18Erteilung von AusnahmenLAV
8.8. § 19 Abs. 5Entsendung von VertreternMS
9.Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
9.1. § 15 Abs. 1 und 2Erteilung von AusnahmenLAV
10.Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
10.1. § 3 Abs. 4 Satz 3Verlangen einer Kopie der VorsorgekarteiLAV
10.2. § 7 Abs. 2Erteilung von AusnahmenLAV
10.3. § 8 Abs. 2Entgegennahme der Mitteilung der getroffenen MaßnahmenLAV
10.4. § 8 Abs. 3Entscheidung über AnträgeLAV
11.Arbeitszeitgesetz
11.1. § 7 Abs. 5Bewilligung von AusnahmenLAV
11.2. § 13 Abs. 2Ermächtigung für Rechtsverordnung (Bedarfsgewerbeverordnung)MS
11.3. § 13 Abs. 3 Nr. 1Feststellen der Zulässigkeit der Beschäftigung nach § 10LAV
11.4. § 13 Abs. 3 Nr. 2Bewilligung der Abweichung von § 9 und Befugnis zur Anordnung bestimmter BeschäftigungszeitenLAV
11.5. § 13 Abs. 4Bewilligung der Abweichung von § 9 aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen GründenLAV
11.6. § 13 Abs. 5Bewilligung der Abweichung von § 9 bei unzumutbarer Beeinträchtigung der KonkurrenzfähigkeitLAV
11.7. § 15 Abs. 1 Nrn. 1, 2Bewilligung längerer täglicher ArbeitszeitLAV
11.8. § 15 Abs. 1 Nrn. 3, 4Bewilligung abweichender RuhezeitenLAV
11.9. § 15 Abs. 2Zulassung von Ausnahmen im öffentlichen InteresseLAV
11.10. § 17 Abs. 1AufsichtsbehördeLAV
11.11. § 17 Abs. 2Anordnung erforderliche MaßnahmenLAV
11.12. § 17 Abs. 4Verlangen von AuskünftenLAV
11.13. § 17 Abs. 5Betreten und Besichtigen von ArbeitsstättenLAV
12.Jugendarbeitsschutzgesetz
12.1. § 5 Abs. 5Bewilligung von AusnahmenLAV
12.2. § 6Ausnahmen und AnordnungenLAV
12.3. § 14 Abs. 5Entgegennahme von AnzeigenLAV
12.4. § 24 Abs. 2 Nr. 3Genehmigung von Ausbildungsmaßnahmen für BergjungarbeiterLAGB
12.5. § 27Behördliche Anordnungen und AusnahmenLAV
12.6. § 28 Abs. 3Anordnungen im EinzelfallLAV
12.7. § 30 Abs. 2Anordnungen im EinzelfallLAV
12.8. § 40 Abs. 2Zulassung der BeschäftigungLAV
12.9. § 41 Abs. 1Verlangen von BescheinigungenLAV
12.10. § 42Eingreifen der AufsichtsbehördeLAV
12.11. § 45 Abs. 1 Nr. 1Verlangen der Aushändigung der Aufzeichnungen über die Untersuchungsbefunde zur EinsichtnahmeLAV
12.12. § 50 Abs. 1Verlangen von Angaben, Verzeichnissen und UnterlagenLAV
12.13. § 51 Abs. 1 und 2Aufsicht und BetretensrechteLAV
12.14. § 52Entgegennahme der Unterrichtung über Lohnsteuerkarten an KinderLAV
12.15. § 53 Satz 1Mitteilung über Verstöße an andere StellenLAV
12.16. § 55 Abs. 1, 2 und 3 Satz 2Bildung eines Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz, Berufung der Mitglieder und Festsetzung von EntschädigungenMS
12.17. § 56 Abs. 1 und 3 Satz 1Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der AufsichtsbehördeLAV
12.18. § 56 Abs. 3 Satz 2Genehmigung der Festsetzung der EntschädigungMS/MW
12.19. § 57 Abs. 1, 2Entgegennahme der Vorschläge, Beteiligung des LandesausschussesMS/MW
13.Kinderarbeitsschutzverordnung
13.1 § 3Feststellen der Zulässigkeit der BeschäftigungLAV
14.Mutterschutzgesetz
14.1. § 17 Abs. 2 Satz 1KündigungszulassungLAV
14.2. § 27 Abs. 1Entgegennahme von Mitteilungen des ArbeitgebersLAV
14.3. § 27 Abs. 2 und 3Verlangen von Auskünften und UnterlagenLAV
14.4. § 28 Abs. 1Genehmigung zur Beschäftigung bis 22 UhrLAV
14.5. § 29 Abs. 1Aufsicht über die Ausführung des Mutterschutzgesetzes und der aufgrund des Mutterschutzgesetzes erlassenen VorschriftenLAV
14.6. § 29 Abs. 2Aufsichtsbehörde, Befugnisse und ObliegenheitenLAV
14.7. § 29 Abs. 3 Satz 1 und 2Anordnungen in EinzelfällenLAV
15.Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
15.1. § 18 Abs. 1 Satz 3KündigungszulassungLAV
16.Pflegezeitgesetz
16.1. § 5 Abs. 2 Satz 1KündigungszulassungLAV
17.Fahrpersonalgesetz
17.1. § 4 Abs. 1Durchführung der AufsichtLAV/Lkr/Polizei 3
17.2. § 4 Abs. laAnordnung von MaßnahmenLAV/Lkr/Polizei 3
17.3. § 4 Abs. 3Einholen von Auskünften, Aushändigen oder Einsenden von UnterlagenLAV/Lkr/Polizei 3
17.4. § 4 Abs. 5Rechte der AufsichtsbehördenLAV/Lkr/Polizei 3
17.5. § 4a Satz 2Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge auf Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder UnternehmenskartenDEKRA Automobil GmbH/TÜV Nord Mobililität GmbH & Co KG
17.6. § 5 Abs. 1Untersagung der Fortsetzung der FahrtLAV/Lkr/Polizei 3
17.7. § 7Untersagung der Fortsetzung der Fahrt wegen fehlender SicherheitsleistungLAV/Lkr/Polizei 3
18.Fahrpersonalverordnung
18.1. § 1 Abs. 3 Nr. 2 Satz 5Bewilligung von Abweichungen für Fahrer, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehenLAV
18.2. § 2 Abs. 5 Satz 4Verlangen der kopierten Kontrollgeräte- und Fahrerkartendaten vom UnternehmerLAV
18.3. § 20 Abs. 1 und 2Verlangen der Vorlage einer Bescheinigung über arbeitsfreie TageLAV/Polizei 3
19.Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
19.1. § 10 Abs. 1 und 2Erteilung von AusnahmenLAV
20.Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
20.1. § 21 Abs. 1 und 2Erteilung von AusnahmenLAV
21.Arbeitsstättenverordnung
21.1. § 3a Abs. 3Erteilung von AusnahmenLAV
22.Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
22.1. § 18 Abs. 1Zulässigkeitserklärung KündigungLAV
23.Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung
23.1. § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1ÜberprüfungLAV
24.Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
24.1. § 7Befugnisse der AufsichtsbehördeLAV
25.Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
25.1. § 7 Abs. 2Zulassung der Bestellung einer anderen Fachkraft für Arbeitssicherheit anstelle eines SicherheitsingenieursLAV
25.2. § 12Anordnung von Maßnahmen im EinzelfallLAV
25.3. § 13Auskunfts- und BesichtigungsrechteLAV
25.4. § 18Zulassung von AusnahmenLAV
26.Berufskrankheiten-Verordnung
26.1. § 3 Abs. 1 Satz 3Abgabe von ÄußerungenLAV
26.2. § 4 Abs. 1Mitwirkung bei der Feststellung von Berufskrankheiten und von Krankheiten, die nach § 9 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch wie Berufskrankheiten anzuerkennen sind, nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4LAV
27.Produktsicherheitsgesetz
27.1. §§ 9, 15, 19 und 23Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
27.2. § 25 Abs. 3Koordinierung der Überwachung zwischen den Ländern, Entwicklung und Fortschreibung des Überwachungskonzeptes, Vorbereitung länderübergreifender MaßnahmenMS
27.3.Soweit nicht in Nummer 27.1 und 27.2 genanntLAV
27.4.Ausführung der auf das Produktsicherheitsgesetz gestützten VerordnungenLAV
27.5.Gesetze zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, soweit Belange des § 26 des Produktsicherheitsgesetzes berührt werdenLAV
28.Gashochdruckleitungsverordnung
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen ist zuständig für den Vollzug der Gashochdruckleitungsverordnung.

1) MS: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, MW: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, LAGB: Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, LAV: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Lkr: Landkreise und kreisfreie Städte
2) Der Geltungsbereich der Gewerbeordnung ist durch Anlage 1 Kapitel VIII Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 9 zum Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889) in Verbindung mit Artikel 1 des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885) erweitert worden.
3) Polizei im öffentlichen Verkehrsraum.

UWS Umweltmanagement GmbHENDEFrame öffnen