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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz über die Anpassung von Bezügen der Beamten, Richter, Mitglieder der Landesregierung und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie der Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2009/2010

Vom 17. Juni 2009
(GVBl. Nr. 10 vom 26.06.2009 S. 395)

Gl.-Nr.: 2032 - 11



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
(wie eingefügt)

Artikel 2
Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie entsprechender Versorgungsbezüge

Gl.-Nr.: 2032 - 13

(1) Die Erhöhung nach Artikel 1 §§ 2 und 7 gilt entsprechend für die Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Landesministergesetz.

(2) Die Einmalzahlung nach Artikel 1 § 9 gilt entsprechend für die Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Landesministergesetz.

Artikel 3
Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge

Gl.-Nr.: 2032 - 14

(1) Die Erhöhung nach Artikel 1 §§ 2 und 7 gilt entsprechend für die Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre.

(2) Die Einmalzahlung nach Artikel 1 § 9 gilt entsprechend für die Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre.

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. März 2009 in Kraft.

(2) Die in Artikel 1 genannten Anlagen 17 bis 23 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.