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Änderungstext
Gesetz über die Anpassung von Bezügen der Beamten, Richter, Mitglieder der Landesregierung und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie der Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2009/2010
Vom 17. Juni 2009
(GVBl. Nr. 10 vom 26.06.2009 S. 395)
Gl.-Nr.: 2032 - 11
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 2
Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie entsprechender Versorgungsbezüge
Gl.-Nr.: 2032 - 13
(1) Die Erhöhung nach Artikel 1 §§ 2 und 7 gilt entsprechend für die Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Landesministergesetz.
(2) Die Einmalzahlung nach Artikel 1 § 9 gilt entsprechend für die Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Landesministergesetz.
Artikel 3
Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge
Gl.-Nr.: 2032 - 14
(1) Die Erhöhung nach Artikel 1 §§ 2 und 7 gilt entsprechend für die Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre.
(2) Die Einmalzahlung nach Artikel 1 § 9 gilt entsprechend für die Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre.
Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. März 2009 in Kraft.
(2) Die in Artikel 1 genannten Anlagen 17 bis 23 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.