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Regelwerk, Arbeitsschutz

ArbSchVO - Verordnung zur Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes und zur Umsetzung der nach §§ 18 und 19 des Arbeitschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 9. Juni 1998

(GV. NW. 1998 S. 428)

▾ Änderungen


Aufgrund des § 87 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1981 (GV.NW.S. 234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 1998 (GV.NW. S. 134), wird verordnet:

§ 1

Die nach §§ 18 und 19 des Arbeitsschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen gelten für Beamtinnen und Beamte entsprechend, soweit nicht in dieser Verordnung Abweichendes bestimmt ist.

§ 2 (aufgehoben)

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

ENDE

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